25. Melanchthon's anderer Aufsatz der im Ausschuß unverglichen gebliebenen Artikel.

25. Melanchthon's anderer Aufsatz der im Ausschuß unverglichen gebliebenen Artikel.

Es sollen die Artikel, so im Ausschuß unvergreiflich verglichen, und die Lehre belangen, zusammen gezogen werden; dagegen sollen auch die übrigen Artikel, so nicht verglichen, zusammen gezogen werden, und sind nämlich diese:

1) Daß uns der Glaube vor Gott gerecht mache, und nicht die Werke, auch nicht um unsere vorgehende oder folgende Werke oder Verdienst; sondern um Christi willen, so wir glauben, daß uns um Christi willen Gott gnädig sei.

2) Daß man gute Werke zu thun schuldig, wiewohl man nicht damit Gnade und Gerechtigkeit vor Gott verdient; sondern der Glaube erlangt Gnade nicht um unserer Werke willen.

3) Daß in der Beichte nicht Noth ist, die Sünden namhaftig zu erzählen.

4) Daß, obschon Reue in der Buße sein muß und soll, dennoch die Sünden nicht um der Reue willen vergebm werden; sondern durch den Glauben, so man glaubet der Absolution oder dem Evangelio, daß uns um Christi willen die Sünden vergeben sind: derhalben muß Glauben zur Reue kommen, der das Gewissen tröstet und glaubt, daß die Sünden vergebenind um Christi willen.

5) Daß nicht Noth sei, zu Nachlassung der Pön sonderliche Satisfaction in der Buße aufzusetzen.

6) Daß die heiligen Sacramente nicht gerecht machen ohne Glauben, ex opere operato

7) Daß zu wahrer Einigkeit der Kirchen und des Glaubens nicht Noth sei, Gleichheit menschlicher Satzungen, sondern Gleichheit in Artikeln des Glaubens, und Brauch der Sacramenten.

8) Daß Gottesdienste, von Menschen eingesetzt, ohne Gottes Gebot und Gottes Wort, damit Gnade zu verdienen, dem Evangelio entgegen sind, und verdunkeln das Verdienst Christi.

9) Daß Klostergelübde und Mönchleben, eingesetzt, daß es Gottesdienste seien, damit Gnade zu verdienen, dem Evangelio entgegen sind.

10) Daß menschliche Satzungen, so ohne Sünde mögen gehalten werden, und dienlich sind zu guter Ordnung in der Kirchen, sollen um Liebe willen gehalten werden, zu Vermeidung Aergerniß: doch soll man wissen, daß solche Werke nicht sind nöthige Gottesdienste, daß auch die Bischöfe nicht Recht haben, die Gewissen mit solchen Traditionen zu beschweren, derhalben ist nicht Sünde, so man solche Traditiones außerhalb der Aergerniß unterläßt.

11) Die Heiligen anzurufen, ist ein ungewiß und gefährlich Ding, und verdunkelt das Amt Christi, den uns die Schrift vorhält, als den Mittler und Versöhner.

12) Daß Diejenigen, so beide Gestalt verbieten, wider Christi Einsetzung und die Schrift handeln.

13) Daß Diejenigen, so die Ehe verbieten, wider Gottes Gebot thun, das da gebeut, daß Unzucht zu verhüten, ein Jeglicher sein Eheweib haben soll.

14) Daß die Messe nicht ein Werk sei, das ex opere operato Gnade verdiene, oder auch Andern applicirt, Gnade verdiene; sondern daß das Sakrament des Leibes und Bluts Christi sei dazu eingesetzt, daß uns Gnade da angeboten wird, die wir durch Glauben, nicht ex opere operato empfangen.

Und solche Artikel halt der Kurfürst zu Sachsen mit seinen Verwandten nochmals für recht und christlich, und hierin sollen auch gemeinet und unbegeben sein alle Artikel, so in rechter Consequenz aus diesen folgen; dergleichen wann mehr Artikel streitig, so doch in der überreichten Confession expresse nicht specifieirt sein, die alle sollen angestellt sein auf das Concilium, also, daß mittlerzeit von deren wegen kein Theil den andern mit Gewalt beschwere.

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