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Bucer, Martin - Zweites Testament

Bucer, Martin - Zweites Testament

vom Jahr 1548.

Nachdem unser lieber Herr und Gott den menschen zugibt und ime lasset wolgefallen, ja auch heisset, das sie iren willen von den leuthen und gaben, die er einem jeden besonders befolhen und zugeeignet hat, verordnen und schaffen, wie sie es damit nach irem hinscheiden von dieser Zeit wollen gehalten haben, und wil, das solichs verordnen und schaffen, so fern es seinem wort und gemeynem rechten nit entgegen, gelten und kreftig seyn soll.

Uff solichs zugeben, gefallen und geheiss unsers Gottes und himmlischen Vatters, so verordnen und verschaffe ich.

Erstlich, das geistliche belangende, das mein liebe getrewe eheliche Hausfrau Wibrand Rosenblattin1)) und unsre lieben kinder bedertheilen, wollen in dem glauben und in der lere immer fort faren und biss in ihr ende verharren, die sie von unsern lieben getrewen Vättern Johanne Oecolampadio, Wolfgang Capitone und auch mir haben gehört und vernommen, Wie auch ich meinen Gott und Vatter durch unsern Herrn Jesum Christum zum höchsten bitt und flehe, dass er mich in derselbigen lere und glauben wölle in mein ende erhalten. Und nemlich in der lere und bekanntnus, die wir zu Augspurg vor dem Keyser und Stenden des Reichs haben bekennet und hernacher in unserer Apologia erkläret2), Wie auch ich die bekennet und nach meiner geringen mass beschrieben hab in den büchern, die ich hab lassen ausgeben, Und erstlich Von den angebornen und uns, so lang wir leben, anhangenden geprechen, sünd und verderben, eine schlechte Natur von Adam ererbt. Item von der begnadigung Gottes durch Christum unsern Herrn, die wir allein durch den waren glauben des heil. Evangelii empfahen müssen, das ist von der justification. Item von warer Buss, glauben, Hoffnung und liebe, guten werken und deren lohn, wie ich von diesem Articul hab geschrieben im Buch, das ich in Latin hab lassen ausgehn Von einigkeit und vergleichung der christlichen religion und kirchen sub titulo De vera ecclesiarum in doctrina, ceremoniis et disciplina reconciliatione et compositione3). Und in dem Buch so jetzt im truck ist, von dem so hievon im anderen gesprech zu Regenspurg gedisputirt ist, welches den titel hat Disputata Ratisbonae in altero Colloquio Anno 46 et Responsa Collocutorum Augustanae Confessionis completa de Justificatione4) etc. Item in der Verantwortung der Cölnischen Reformation5) Und von dem brauch des h. Abendmals, Fürbitte der Heiligen, Priester und Closterleuten, ehe und gelübden, Vom gewalt und ansehn der h. Schrift, Kirchen, Concilien und Bischoven6), Item vom Opfer der Messe7), in den zweyen büchern gegen Latomum, eins hie, das ander zu Neuenburg ausgangen, Item von der gegenwertigkeit Christi im h. Abentmal, und von dem gedeihen und krafft des Herren in seinem wort und sacramenten, wie meinen glauben darvon bekennet hab in meinen Retractationibus in Matthaeum8), und angefangen hab ferner zu beschreiben an den hochgelerten und Edlen Herrn Johann von Lasco9). Und von dem waren kirchendienst, auch Zucht und gemeinschafft Christi und seiner glider, wie ich geschriben hab im Buch von der waren seelsorge 10) und in dem Buch, das ich jetzund bei nahe zu end pracht hab, Von dem waren verstand des articuls unsers christlichen glaubens, Ich glaub ein Christliche Kirch, gemeinschaft der Heiligen11).

In dieser lehre bitt ich den Allmechtigen ewigen Gott durch u. H. Jesum Christum seinen liben Son, durch den er sie uns zugesandt und geben hat, das er uns gnediglich wölle erhalten, und sie in uns immer kreftiger und thetiger mache. Auch meine liebe Hausfraw, alle unsere kinder, verwandten, freund und alle seine erwehlten, Amen.

So viel dann belanget das Zeitlich, so ist mein will, bitt und begeer, das mein liebe Hausfrawe Wibrand wölle unser kindlin Elizabethen bei sich ir lebenlang behalten, und es in der Gottes forcht uffziehen und so sie es erlebt, in die Ehe helffen bestatten, Darumb solle der kinder vogt, nachdem dem kindlin zu seinem theil werden mag, ir zu steuhr kommen, Und damit sie dis desto bass vermöge, und darumb, das sie mir und meinen kindern so getreulich gedienet und freilich12) weiter dienen wirt, so lang sie es vermage, So will ich das der braulauff widum13), so ich ir, als wir zusammen kommen sind, verschriben umb ein Hundert gulden von dem Zweitheil der beden kinder gebessert werde.

Sunst sollen meine Erben seyn, meine zwey kinder zum zweyten und sie mein hausfraw zum dritten theil, nach unser heyrathsverschreibung, in welcher was von dem, so von meiner hausfrawen herkommen, soll theilbar seyn oder nit, beschriben ist.

In dem will ich aber doch das meiner Hausfrawen zu irem theil vorab sollen zugetheilet werden die Zins zu Basel, die sie mir zubracht hat. Ferner wille und beger ich, ebe dann etwas getheilet werde, das unserm Herrn Christo fünffzig gulden gesondert werden, von dem das er mir übrig wirdt lassen, wo anders mein narung ungefehrlich bey dreyhundert gulden14) bleibt, wie sie war, da wir zusammgekommen sind. Davon man geben soll zwanzig den gemeinen armen, zehen in Spital, zehen zu Wilhelmern15) und zehen den blaterleuthen. Item nachdem ich meinem Son Nathanael16) so ein gros über meine nahrung gegeben hab, nach abgang meiner hausfrawen seligen Elizabethen Pallassin17) seiner Mutter, über das zu rechnen, das im in seinem Theil hette gepüret, und dannnocht über das ich ihn nun so vil Jar in meinem kosten hab gehalten, mit kost und kleydern. So will ich, so es zu theilen kommet, das er so lang still standt biss meinem döchterlein als viel voraus werde, als vil ich ihm gegeben hab über seinen gepürenden theil, dann das kindt noch unerzogen und er nun, weil er dahin kommen ist, das er sich mit Gottes Hilffe ernehren kann. Doch sollte das döchterlin vor der Mutter mit todt abgehn, so hab ich mein fraw erbetten, das sie bewilliget hat, das von des döchterlins nachplibenem gut, dein Nathanael so vil wieder zu fallen soll, wo ers erlebt, als vil dem döchterlin über den ordentlichen halben zweytheil meiner verlassenen Nahrung von des Nathanaels halben zweytheil zukommen ist.

Meinem Son Nathanael will ich auch das ufflegen und von im gebetten haben, das er, mit raht seines vogts, wölle verordnen und schaffen, wa er sollte one leibs erben, und nach abgang meiner Dochter und seiner schwester Elizabethen abgehn, das er zu Erben seiner verlassenen nahrung setzen wollte die Wilhelmer knaben zum zweytheil und seine vettern und basen von seiner muter her, die ihm die nehisten sind, nur zum dritten theil, angesehen das dieselbigen vorhin von seiner muter seligen väterlichem und mütterlichem erbe, so ein grosses inbehalten haben18)), und ir nur den vierdentheil davon gegeben, und das hat auch sein muter allwegen begert und in dem auch bedacht, das unser nahrung den mehrern theil durch mein und ihre arbeit überkommen ist, und meinethalben aus der arbeit, die ich aus der gabe Gottes der lehre hab mögen verrichten.

Als bitt ich auch mein liebe Hausfraw, wa sichs begebe, das mein tochter Elizabeth vor ir abging, das sie den fünfften theil des so von des kindes narung überbliebe, auch den Wilhelmern zu geben verschaffen wolle.

Und nachdem der wolgelert mein christlicher lieber bruder und gehilff im dienst des herren, herr Chonradt Hubert, vil mühe und arbeit mit mir und den meinen gehabt und noch hat, Ich ihn auch erbetten habe, das er meiner dochter vogt wolle seyn19), wie er meines Sons Nathanaels vogt ist, So solle er von meinen büchern, welche er will, nemen uff die Summa zwelff gulden strasburger währung, und sollen ime die bücher off den geringsten pfennig gerechnet werden, und seiner hausfrawen soll man ein zimlichen arres (?) zu einer schauben20) kauffen und geben.

D. Ulrich Geiger, mein lieber gevatter, hat mir auch vil guts gethan, dem soll man den Thesaurum latinae linguae geben, in den zweyen grossen büchern.

Und nachdem mein Döchter Alithia21) und Agnes22) vil arbeit im Haus gehabt und von mir unbelohnt bliben seind, will ich das von meiner kinder zweytheil jeder zehen gulden gegeben werden. Den andern zweien Hans Simon und Irenen23), jedem ein kleid.

Die dis mein Testament exequiren, will ich trewlich gebetten haben, den hoch- und wolgelerten, meinen lieben gevattern, D. Ulrich en Geiger und M. Peler Dasypodium24). Dis alles bitt und begere ich, das es erkennet und gehalten werde als mein wolbedacht und endtlich entschlossen Testament, und letzter wille, wie das die gemeynen Rechte vermögen. Der Herr geb sein gnad und erhalte mich in dem glauben und erkantnüs wie die hievor gemeldt, und neme mich dann in derselbigen auff zu seinen ewgen gnaden. Amen.

Solchem Allem nach hat ermeldter Testator angezeigt, das solichs inhalt jetzt verlesener schrifft sein endlicher geliebeter und letster wille sein und pleiben, auch demselben nach seinem todlichen abgang gelebt werden und würkliche volnstreckung beschehen solt, Und ob derselbige aus mangel einiger solennitet, oder nach ausweisung gemeiner geschribener Rechten, als ein wesenlich Testamentum nuncupativum nit gelten oder bestand haben wolte, das es doch krefftig und bestendig sein solte, als ein Codicil, oder ein jeder letster will oder vergabung, so von künfftiges todes ursachen beschicht. Doch behielt er ihme bevor, dises sein Testament, ordnung und letsten willen, wie ime die Rechte zugeben, über kurz oder über lang, gar oder zum theil, abzuthun oder zu widerrufen, ändern, mehren und mindern nach seinen willen und gefallen. Begerte auch vor mir Notarien ime, seinen Erben oder Testamentarien dieses seines uffgerichten Testamentes und letsten willens verordnung, eins oder mehr offne Instrumenta zu machen und mitzutheilen.

Solches Alles ist beschehen in der Statt Strassburg, in des Testators heuslicher wohnung auf St. Thomasplan, oben in seinem studirstüblin, Im Jar unsers Herrn, Indiction, Regierung, monat, tag und stund, wie zu anfang gemeldt ist (A. 1548 23 Januar). In persönlicher gegenwertigkeit der ernhaften, hoch- und wolgelerten und Erbaren Herrn Johann Marpach, Doctor der h. Schrifft, Herrn Chunradt Schnellen, pfarrer zu St. Thoman, Herrn Chunradten Hubert, Helfer daselbs, H. Jeronymus Bopp, Stiftsherren auch daselbst, Herrn Martin Fabri, Helffer zu St. Claus, Mathias Reuters von Frankfurt am Meyne und Eusebii Bedrotti allhie zu Strassburg wohnhaftig als gezeugen herzu sampt und sonders beruffen erfordert und erbetten.

Und dieweil ich Georg Vischer von Harburg Augspurger Bistumbs, von kaiserlichem gewalt offenbarer Notarius und eins Ersamen Rahts zu Strassburg geschworner schreiber, bei anzeigung und übergebung des obgenannten Testators angestellter Schrifft seines letsten willens, Verordnung und Erbsatzung, auch offenlicher Verlesung desselben und allen andern dingen so zu uffrichtung und bekreftigung desselben beschehen, sampt hie vorbenannten ehrhaften glaubwürdigen gezeugen, selbs persönlich zugen gewesen, die selbs gesehn, gehört und mit verhandelt. So hab ich u. s. w.

1)
Wibrandis Rosenblat, Butzer's Gattin in zweiter Ehe, stammte aus einer angesehenen, aber nicht sehr begüterten Baselschen Familie und überlebte ihre vier Eheherren, Ludwig Keller, Oecolampad, Capito und Butzer. In der letzten Stunde seines Lebens hatte Capito, dessen Tod den 2ten Nov. 1541 erfolgte, seinen Freund Butzer gebeten, sich seiner Witwe und seiner unerzogenen Waisen väterlich anzunehmen. Wibrandis hatte vier Kinder, eine Tochter von Oecolampad und einen Sohn und zwei Töchter von Capito (Ep. Buceri ad Ambros. Blaurer dat. 1. März 1542 MS.). Wenige Tage nach Capito starb auch Butzer's erste Gattin den 18ten Nov. 1541. Nun schloss Butzer am 4ten Oct. 1542 den Heirathscontract mit Capito's Witwe und führte dieselbe einen Monat später als Gattin heim. Da Capito seinen Waisen nur ein ziemlich geringes Vermögen hinterlassen hatte, so gedachte Butzer des dem sterbenden Freunde gethanen Versprechens. Er bewahrte das Wenige, was den Waisen durch die treue Sorge des Buchdruckers Wendel Rihel von ihrem väterlichen Erbe erhalten worden war, ihnen ungeschmälert auf und erzog sie auf seine eigenen Kosten mit seinen Kindern (s. den Heirathscontract). Wibrandis gebar ihrem letzten Gatten 2 Kinder, von denen aber nur eines, Elisabeth, den Vater überlebte. Sie war eine muntere, thätige und dabei herzlich fromme Frau. Schon am 26sten Febr. 1532, als sie noch Oecolampad's Witwe war, schrieb Butzer, der damals den Plan halte, sie dem verwittweten Capito zu vermählen, an seinen Freund Ambrosius Blaurer von ihr, sancta est hilaritatis facilitatisque incredibilis. - Wibrandis folgte ihrem Gatten, als derselbe im J. 1549 nach England reiste, kam jedoch bald wieder nach Deutschland, da sie das dortige Clima nicht vertragen konnte. Als sie jedoch von Butzer's Krankheit hörte, kehrte sie schnell nach Cambridge zurück und blieb daselbst bis nach dessen Tod. Nachher verweilte sie in Strassburg bis auf den 17ten Juni 1553 und zog dann mit ihrer Familie nach ihrer Vaterstadt Basel (s. Joh. Marbachii Diarium MS.). Hier starb sie am 1sten Nov. 1564 an einer ansteckenden Krankheit, nachdem sie mehrere ihrer Verwandten in derselben Krankheit abgewartet hatte. (Aus ihres Tochtermannes, Jacob Meiers, Pfarrers zu St Alban in Basel, Briefen an Conr. Hubert. Ueberhaupt enthalten diese Briefe manche Nachrichten über diese merkwürdige Familie.
2)
Butzer's Lehransichten hielten bekanntlich die Mitte zwischen denen Luther's und der Schweizer und ein grosser Theil seines Lebens, besonders seit dem J. 1534, war der schönen, aber undankbaren Arbeit gewidmet, die beiden Parteien zu vereinigen. In der Tetrapolitana, welche am 9ten Juli 1530 nicht öffentlich, sondern privatim dem Vicecanzler des Reichs, dem Bischof von Constanz übergeben und in der Apologie der Tetrapolitana, welche zuerst in deutscher Sprache am 22sten August 1531 zu Strassburg im Druck erschien, hatte Butzer der Hauptverfasser beider Schriften, seine Ansichten, vornehmlich über die Nachtmahlslehre, dargelegt. In den folgenden, auf die Vereinigungsfrage sich beziehenden zahlreichen Schriften Butzer's ist dessen Bestreben unverkennbar dahin gerichtet, die in der Tetrapolitana dargelegten Ansichten mit den von Luther gebrauchten Ausdrücken so viel wie möglich wiederzugeben; eine höchst schwierige Aufgabe, welche Butzer zwar zuweilen mit scheinbarem Glück löste, die ihn aber auch bisweilen zu Wirren und Dunkelheiten fortzog, welche das Verstehen jener Versöhnungschristen sehr erschweren und oft dürfte es wohl deren Verfasser selbst nicht leicht geworden seyn, sich aus seinem künstlichen Gewinde wieder herauszufinden,
3)
Dieses Buch ist gegen Albert Pighius und Dr. Eck gerichtet. Es erschien 1542 zu Strassburg.
4)
Diese Disputata erschienen im J. 1548 in 4. ohne Angabe des Druckorts.
5)
Titel: Beständige Verantwortung aus der h. Schrifft des Bekentniss von christlicher Reformation, das Herman Erzbisch. zu Cölln hat ausgehn lassen mit gründlicher Ablenung alles dess, so unter dem Titel eines Gegenberichts des cöllnischen Thumcapitels wider S. fürstl. Gn. Bedenken fürbracht. 1545. 4.
6)
Titel: Scripta duo adversaria D. Barthol. Latomi et M. Buceri. I. de dispensatione sacram. Eucharistiae. II. de invocatione sanctorum. III. de coelibatu Clericor. Vi. de Ecclesiae communione. V. de criminationibus arrogantiae schismatis etc. 1544. Argent. 4.
7)
Titel: M. Buceri de vera et falsa coenae dominicae administratione, Libri II. Altera adversus B. Latomum responsio. 1546. Neuburgi Danubii. 4.
8)
S. oben das Testament N. II. Anmerk. 2. - In obiger Ausgabe der Enarrationen finden sich bei dem Evangelium Mathaei S. 483 diese Retractationen. Butzer sandte im J. 1337 die Retractationes verdeutscht an die Berner und übersetzte das Wort Retractationen durch „Verbesserungen“. Diese Uebersetzung wurde nie gedruckt; sie befindet sich von Johann Lenglin's geschrieben unter dem Butzer'schen Nachlass in Strassburg. Die lateinischen Retractationes liess übrigens Conr. Hubert auch in Buceri Scriptis anglicanis abdrucken.
9)
Der hier erwähnte Brief an Lasco blieb unvollendet und wurde nie gedruckt. Unter Butzer's Nachlass finden sich noch mehrere bisher ungedruckte Briefe an diesen gelehrten Polen.
10)
Es erschien deutsch, zu Strassburg bei Wendel Rihel 1538. 4. Lenglin übertrug es auf Butzer's Verlangen in's Lateinische. Ep. Buceri MS.
11)
Diese Schrift wurde nie gedruckt, auch findet sie sich nicht unter Butzer's schriftlichem Nachlass. Sollte der Verfasser sie etwa dem in England vollendeten Buch de Regno Christi einverleibt haben?
12)
d. h. von freien Stücken, gern.
13)
braulauff oder brautlauff widem, viduum antenuptiale, Scherz, Gloss., heisst das, was in der Eheberedung als Witthum vorherbestimmt wird, le douaire. Butzer hatte im Heirathscontracte vom J. 1542 seiner Braut Wibrandis 400 Gulden als Witthum verschreiben lassen. Sein ganzes Vermögen, als er jenen Contract schloss, belief sich auf 786 strassb. Pfund, das der Wibrandis auf 312 Pfund.
14)
Es dürfte hier ein Irrthum in den Zahlen sich finden, denn in dem erwähnten Heirathscontract steht ausdrücklich, Butzer's Vermögen habe sich 1542 auf 786 Pfund Strassb. Währung belaufen.
15)
Zahlreiche Wohlthätigkeits - Anstalten waren wie anderwärts, so auch in Strassburg, die nächsten Folgen der kirchlichen Umwandlung gewesen. Die namhaften Summen, welche sonst der fromme Eifer in die bodenlosen Schatzkammern geistlicher Verschwender zusammentrug, wurden jetzt unter die Aufsicht des weltlichen Magistrats gestellt und zu gemeinnützigen Endzwecken verwendet. Schon auf Michaelistag 1523 schaffte der Rath den Gassenbettel ab und um auf eine dauerhafte Weise diesem Uebelstande abzuhelfen, gründete er das Gemeine Almosen, das seine Hauptquelle in den eingezogenen Gütern einiger Klöster und in dem mildthätigen Sinne der Bürger halte. Eine andere menschenfreundliche Anstalt wurde in der Folge, wie schon erwähnt, in dem eingegangenen Wilhelmerkloster errichtet, für unbemittelte Jünglinge, welche sich dem Studium der Theologie widmeten. Diese neuen Bewohner des Klosters wurden, nach dem Vorgange der ältern, auch die Wilhelmer genannt.
16)
Nathanael war, von dreizehn Kindern, Butzer's einzig noch übriger Sohn erster Ehe, geboren den 21sten Juni 1529. Der Vater hatte den an Körper und Geist gleich schwachen Knaben das Gerberhandwerk erlernen lassen, aber Nathanael war nicht im Stande, sich damit zu ernähren. Er verursachte seinem Vater und in der Folge seinem Vormund Hubert viele Sorgen wegen seines Fortkommens bei seiner Untauglichkeit zu jeglichem Geschäftszweig. Auf Verwendung D. Marbach's bei der Churpfalz und durch ganz besondere Gunst des pfälzischen Hofs erhielt Nathanael im J. 1559 hundert Gulden von dem Gut zurück, welches seine Mutter einst in das Kloster Lobenfeld mitgebracht hatte. Cf. Fecht, Hist. eccles. Saec. XVI Supplementum p. 97 sqq. Laut eines Briefes Hubert's an Peter Alexander vom J. 1560, belief sich Nathanaels Antheil am väterlichen Erbe bloß auf etwa achtzig Gulden. Man verschaffte ihm endlich die Stelle eines Siegristen an der Kirche zum Alten St. Peter in Strassburg und diese Stelle bekleidete er noch im J. 1572.
17)
Elisabeth Pallass, die erste Gattin Butzer's war aus Mosbach. Ihre Verwandten hatten dieselbe schon frühe, aus eigennützigen Absichten, in das Frauenkloster Lobenfeld (aus einem sonderbaren Missverstand meint Laguille, Hist. d'Alsace II. p. 6, diese Frau habe Labenfeltz geheissen) gebracht. Sie hatte das Kloster 1521 verlassen und Butzer hatte sie geheirathet. Melanchthon (Consilia lat. I. p. 538 sqq.) und andere Freunde Butzer's ertheilen dieser würdigen Frau sehr ehrenvolle Zeugnisse.
18)
Butzer, in seiner ungedruckten Verantwortung an den Rath der Stadt Strassburg vom J. 1523, schreibt hiervon Folgendes: „mit wunderbarlichen Listen und unerhörtem Anhalten ist sie, als einer jungen, unverständigen, schamhaftigen und furchtsamen Tochter zu umgehen unmöglich, von etlichen Verwandten, als zu besorgen des Guts halb, so sie ihres väterlichen und mütterlichen Erbs hat, in ein Kloster gedrungen worden, in dem sie nie kein gesunden Tag gehabt hat u. s. w. - also ist sie ihres väterlichen und mütterlichen Erbes an die tausend Gulden beraubt worden.“ Nur mit Mühe konnte Butzer einen Theil dessen, was Elisabeth mit in das Kloster gebracht hatte, zurückerhalten und noch im Jahr 1542 hatte er 200 Gulden von ihrem Vermögen an das Kloster Lobenfeld zu fordern. (S. Butzer's Heirathscontract 1542.
19)
Es war jedoch nach den Strassburgischen Rechten verboten, dass Jemand Vormund der Kinder aus verschiedenen Ehen sey. Hubert blieb daher Nathanaels Vormund; D. Geiger hingegen wurde, nach des Vaters Tod, Vormund der Elisabeth; der Sachführer der Witwe Wibrandis wurde Wendel Rihel, der Buchdrucker, Epp. MSS.
20)
Schaub, palla, stola. Scherz, Gloss., ein langes, damals übliches Frauenkleid zum Putz. - Bezeichnet Arres etwa einen in der Stadt Arras verfertigten Kleiderzeug?
21)
Alithia (aintena), Oecolampad's Tochter, verheirathete sich mit dem von Butzer sehr geschätzten, talentvollen, jungen Prediger Christoph Söll, Diaconus zu St. Aurelien in Strassburg, der aber bereits 1553 starb. S. Christoph Söll, der erste Pädagog des Wilhelmerstifts in Strassburg, von T. W. Röhrich im Protestant. Kirchen - und Schulblatt für das Elsass. 1844. S. 1 ffl.
22)
Agnes, Capito's Tochter, wurde Gattin des Pfarrers Jakob Meier zu St. Alban in Basel.
23)
Hans Simon und Irene waren ebenfalls Capito's Kinder: der Sohn starb jung; die Tochter heirathete im J. 1569 den Baseler Johann Lucas Iselin. Epp. MSS.
24)
Peter Dasypodius, aus Frauenfeld im Thurgau, war ein geschätzter Humanist und erwarb sich durch sein griechisches Handwörterbuch ein wahres Verdienst um die Schulen seiner Zeit. Wie ehrenvoll der Rector Joh. Sturm von ihm urtheilte s. in dessen Epp. class. und Epp. acad. a. verschied. O. Er starb am 28sten Febr. 1559 und war einer der ersten Lehrer am Strassburgischen Gymnasium gewesen.
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