Wyttenbach, Thomas - Rechtfertigung seiner Verheiratung

Wyttenbach, Thomas - Rechtfertigung seiner Verheiratung

Schrift an die Bürger und den Rat zu Biel

Gott sagt, günstige, liebe Herren! durch den Propheten Ezechiel: Ich habe dich gesetzt zu einem Aufseher, verkündige ihnen ihre Sünden, oder ich wird ihr Blut von deinen Händen forderen: und durch den Propheten Esaias: Schreye, höre nicht auf, verkündige meinem Volk seine Sünde; und der heilig Paulus saget:: Weh mir, so ich schweige. Durch diese Worte Gottes werde ich gezwungen und getrunden in dem vor Augen schwebenden Handel, als euer Aufseher und Seelsorger euch zu ermahnen und zu warnen, nicht von wegen meines Verlustes, wenn ihr die andern meine Mit-Brüder ledig lassen wollet: dann dieweil ich es geprediget durch Gottes Gnade, bin ich meiner Persohn halben bereit, meine Pfrund zu verlassen, wiewohl unverschuldt, über alles Rechtbieten vor euch, um der christlichen Wahrheit und der Verkündigung des göttlichen Wortes, und des hinter sich Treibens unsers Herren JEsu Christi willen. Deßwegen will ich euch wahrnen und euch die Gefährlichkeit und Verdammniß der Conscienzen, so ihr in diesem Handel wider Gott und sein Heil. Wort handlen würdet, vorstellen. Ist der christliche Glaube gerecht, ist das N. und A. Testament das Wort Gottes, darauf der christliche Glaube gegründet ist, so mag sich ein Priester, besonders ein Pfarrherr, der sich recht christlich und göttlich zu seyn, empfindet, wie ihn das Wort Gottes beschreibt und anzeiget, sich verehlichen. Ist Gott über alle Creaturen, ist sein heilig Wort nicht von den Creaturen zu urtheilen, so mag ein Priester, besonders ein Pfarherr, ohne aller Väter gehaltenen Concilien, oder die auch künftighin noch möchten gehalten werden, wenn er das heitere Wort Gottes vor ihm hat, dasselbige gebrauchen, sich verehlichen, oder in andern Weg darnach leben. Mag keine Creatur das unrecht machen, was Gott für gut und recht hält, oder das verbeuten und wehren, was Gott gebeut und heißt, oder das nothwendig machen, was Gott frey läßt, so mag keine Creatur, kein Pabst, kein Kayser, König, Bischoff oder Concilium erkennen, daß der Priester Ehe nicht recht sey, noch sich die Gewalt annehmen, die Ehe ohne Gottes Zorn auf eine Antichristische und ganz und gar unkräftige Weise zu verbeuten. Mag man niemand mit Recht als einen Sünder straffen, der nach dem göttlichen Willen lebt und seine Gebote vollzeucht, sondern soll man denselbigen beschirmen, so mag niemand die Priester, welche sich verehlichen, mit Gott ihrer Ehren entsetzen, noch ihrer Aemter, Güter und Pfründe entsetzen und berauben. Ist niemand, er sey ein Oberer oder Niederer, so mächtig, daß er jemand befreyen möge vor dem oder darum ihn Gott pflichtig oder schuldig haben will, so ist ein jeder, der dem andern das Seinige raubet oder ohne Recht ihn desselbigen entsetzet, die Wiedererstattung schuldig. Ist Hurerey von Gott in der Schrift verboten, und der Priester Ehe in der gleichen Schrift, in welcher der gemeinen Christen Ehe erlaubt ist, heiter nachgelassen, so müssen die gemeinen Christen entweder Hurer und in dem Stande der Verdammniß seyn, oder der Priester Ehe ist so wohl göttlich, recht und ehrlich, als der gemeinen Christen, die man Leyen nennt. Etwas wider Gott setzen, ordnen, zwingen und tringen, Gottes Gesetze unterdrücken, das Uebel frey lassen, gehört keiner christlichen Obrigkeit zu, sondern denen, die Gott nicht kennen und von ihm nicht erkannt werden, und Handhaber sind des Antichristischen Gewalts und Reichs, ja Tyrannen und Todschläger der Christen und ihrer Seelen. Darum möget ihr euch, liebe Herren! wohl fürsehen, und die Sach nicht biß in das Tod-Beth spahren, wenn der HErr schreyen wird: Gib Rechnung von deiner Schaffnerey. Denn wird ein jeder seine Burde tragen, und wird weder der Heiser, dem Folger1), noch der Folger dem Heiser den Tag vorstehen. Wenn nun jemand vermeynt durch diese meine Meynung verletzt zu seyn, oder daß ich euch in andern meinen Predigen unchristlich gelehrt habe, demselbigen beute ich Recht auf die göttliche Schrift und das Wort des HErrn vor euch meinen gönstigen, lieben Herren selbst. Dieses wollet ihr im besten verstehen. Was Gott zusammen gefüget hat, soll der Mensch nicht scheiden. Math. XIX. Euer unterthäniger Diener und Seelsorger Thomas Wytenbach.

Quelle: Füßlin, Johann Conrad - Beyträge zur Erläuterung der Kirchen-Reformations-Geschichten des Schweitzerlandes, Band 3

Wyttenbach, Thomas - Recht-anbieten wegen seiner und seiner Mitbrüderen verehelichung

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Weder der Herr nod der Knecht
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