Lambs, Jean-Philippe - Die Jung St. Peter-Kirche in Straßburg. - §. 8. Errichtung einer deutschen Volksschule zu Jung St. Peter.

Lambs, Jean-Philippe - Die Jung St. Peter-Kirche in Straßburg. - §. 8. Errichtung einer deutschen Volksschule zu Jung St. Peter.

Nachdem zufolge „Erkandtnuß der HHrn. Räth und XXI“, im Jahr 1561, die Kirche den Evangelischen übergeben, und dem Capitel, zufolge der Beschlüsse des Magistrats, der Gehalt des Pfarrers und seiner Helfer übertragen worden war, so begannen 1563 mit dem Stifte Unterhandlungen wegen einer deutschen Volksschule bei der Kirche. Zwar bestand schon von langer Zeit her eine lateinische Schule; allein diese konnte den Bedürfnissen der Zeit nicht mehr entsprechen, und war auch seit der Errichtung des Gymnasiums (1538) sehr in Verfall gerathen. Deshalb wandten sich die Vorsteher der Kirche an den Magistrat, mit der Bitte, einer deutschen Schule wegen mit dem Stift in Unterhandlungen zu treten. Der Rath nahm sich der Sache an, und nach seinem Beschluß vom 19. April 1563 erkannte E. E. Rath, daß zween Herrn des Regiments verordnet würden, die mit dem Stifte wegen Errichtung einer solchen Schule in Unterhandlung treten sollten, um so mehr da der Verspruch dazu schon gegeben worden war, und das Stift mit vielen Gütern reichlich begabt, solches ohne Nachtheil thun möge1).

Die Verhandlungen zogen sich aber in die Länge, indem das Capitel die Beschwerlichkeiten dieser Forderung vorstellte, und darauf sich berief, daß diese Gemeinde noch nie eine deutsche Schule gehabt hätte, und daß auch das Capitel keine wüßte aufzurichten; jedoch, zur Erhaltung der lateinischen Schule, wolle das Stift 40 Gulden geben. Dieses Anerbieten wurde angenommen. Aber im folgenden Jahre wurde die Errichtung einer deutschen Schule aufs neue beantragt, und kam auch 1564 zu Stande2).

Das Capitel lieferte dem Schulmeister das noch bestehende Schulhaus in der ehemaligen Pfundzoller-, jetzt Fadengasse, nebst dem kleinen Gärtchen, und übernahm zu gleicher Zeit die Besoldung des Lehrers, welche theils in Geld, theils in Früchten und Holz bestand3); welche Besoldung unter kleinen Abwechselungen bis zur Transaction von 1668 verblieb, wo dieselbe, wie die der übrigen Kirchenbeamten definitiv geregelt wurde, wie solches aus der Transaction selbst hervorgeht.

Diese Besoldung wurde auch bis 1791 theils vom Capitel, theils von der Stadt immer richtig ausbezahlt.

Im Jahr 1712 wurde ein Theil des Schulhauses abgebrochen um die Gasse zu erweitern, auf Begehren des Grafen du Bourg4). Da der Unterhalt des Schulhauses dem Capitel oblag, so willigte dieses letztere in das Abbrechen unter der Bedingung ein, daß Graf du Bourg das Schulgebäude auf seine Kosten wieder aufbaue, der Magistrat aber nichts von dem Capitel dazu fordern wolle, und daß das Schulhaus beständig seine Bestimmung behalte, ohne daß jemalen ein anderes Haus dafür verlangt werden könne. Diese Bedingungen wurden sofort angenommen.

Bei dieser Gelegenheit wurde von der Kammer der HHrn. XIII, nach Ansicht des schlechten Zustandes des Schulhauses, den HHrn. Capitularen aufs Neue vorgestellt, daß dieselben die Stiftshäuser überhaupt in gutem Stande zu erhalten hätten, und ihnen sowohl als den HHrn. Pflegern darüber zu wachen anbefohlen.

1)
Protocoll v. Rath u. XXI. 1563. fol. 135 u. 138.
2)
Protocoll v. Räth u. XXI. 1564. fol. 69.
3)
Der Schullehrer erhielt an Geld 100 Gulden, 6 Fiertel Waizen, 6 Fiertel Korn und 1000 Wellen; doch, wie bemerkt worden, geschahen darin Abweichungen. Denn aus dem Protocol der Räth und XXI. v. 12. Sept. 1613 erhellt, daß der damalige Schulmeister Michael Honigs mit einer Supplication sich an den Magistrat wandte, daß er ihm wieder zu seiner Besoldung an Frucht und Wellen verhelfen möge, da ihm 2 Fiertel und 500 Wellen entzogen worden waren; er aber jetzt wegen zahlreichen Schulbesuchs 2 Schulstuben zu wärmen habe. - Erkannt: Man solle ihm der begehrten Addition halber verhelfen. Am 24. October verwilligte das Capitel wieder die Addition.
4)
Protocoll der HHrn. XIII. A. 1712.
Cookies helfen bei der Bereitstellung von Inhalten. Diese Website verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information
autoren/l/lambs/1._abt._8.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1
Public Domain Falls nicht anders bezeichnet, ist der Inhalt dieses Wikis unter der folgenden Lizenz veröffentlicht: Public Domain