Schreiben des Rats zu Cur an den von Zürich, Felix Mantz betreffend.

Schreiben des Rats zu Cur an den von Zürich, Felix Mantz betreffend.

Den Edlen, Vesten, Frommen, Fürsichtigen, Weisen Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich, unsern besondern guten Freunden, und lieben getreuen Bürgern.

UNsere freundliche, willige Dienste, und was wir Ehren-Liebs und Guts vermögen, allezeit zuvor, Edle, Veste, Fürsichtige und Weise, besonders gute Freunde und getreue liebe Bürger! Wir haben eine Zeit lang einen unter uns gehabt, der sich Felix Mantz nennet. Derselbige hat unter den unsern viele Widerwärtigkeit und Zweytracht gemacht mit dem Widertauffen der alten Leute, und mit dem Winckel-Predigen,. dermassen, daß wir ihn einmal haben geheissen von unserer Stadt gehen. Nach diesem ist er wieder gekommen, und hat gethan wie zuvor, ungeachtet des öffentlichen Ruffs, den wir in der Kirche haben thun und krafft desselbigen das Widertauffen bey Leib, Ehr und Gut verbieten lassen. Deßwegen haben wir denselbigen gefänglich eingezogen, und einige Tage behalten. Weil er aber ein eigensinniger und widerspänniger Mensch ist, haben wir ihn zwar wiederum aus dem Gefängnisse gelassen, euch aber als euren Angehörigen, und von denen er komen ist, zugeschickt, mit dem freundlichen Ansuchen, daß ihr auf ihn sehet und ihn bey euch behaltet, damit wir von ihm befreyet würden, und unser Volck ruhig bliebe, wir auch nicht gezwungen würden, wenn er wiederum hierher köme, nach der Strenge mit ihm zu verfahren. Dieses begehren wir in andern Fällen wiederum um euch zu verdienen. Datum Dienstags nach St. Margaretha An. MDXXV.

Bürgermeister, Klein und Grosser Rat der Stadt Cur.

Quelle: Füßlin, Johann Conrad - Beyträge zur Erläuterung der Kirchen-Reformations-Geschichten des Schweitzerlandes, Band 3

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