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Luther, Martin - Testament

Luther, Martin - Testament

1542

Ich, Martin Luther, Doktor, bekenne mit dieser meiner eigenen Handschrift, daß ich meiner lieben und treuen Hausfrau Katherin gegeben habe zum Wipgeding [persönliche Nutzung] (oder wie man das nennen kann) auf ihr Lebenlang, womit sie ihres Gefallens und zu ihrem Besten gebaren möge, und gebe ihr das in Kraft dieses Briefes gegenwärtiges und heutiges Tages:

Nämlich das Gütlein Zülsdorf, wie ich dasselbe gekauft und zugerichtet habe, allerdinge [ganz und gar], wie ich's bis daher gehabt habe.

Zum andern das Haus Bruno zur Wohnung, so ich unter meines Wolfs [Sieberger] Namen gekauft habe.

Zum dritten die Becher und Kleinode, als: Ringe, Ketten, Schenkgroschen, gülden und silbern, welche ungefähr sollten bei 1000 Gulden wert sein.

Das tue ich darum:

Erstlich, daß sie mich als ein fromm, treu, ehelich Gemahl allezeit lieb, werth und schön gehalten und mir durch reichen Gottessegen fünf lebendige Kinder (die noch vorhanden, Gott geb, lange) geboren und erzogen hat.

Zum andern, daß sie die Schuld, so ich noch schuldig bin (wo ich sie nicht bei Leben ablege) auf sich nehmen und bezahlen soll, welcher mag sein ungefähr (mir bewußt) 450 Gulden; mögen sich vielleicht wohl mehr finden.

Zum dritten und allermeist darum, daß ich will, sie müsse nicht den Kindern, sondern die Kinder ihr in die Hände sehen, sie in Ehren halten und unterworfen sein, wie Gott geboten hat. Denn ich wohl gesehen und erfahren, wie der Teufel wider dies Gebot die Kinder hetzet und reizet, wenn sie gleich fromm sind, durch böse und neidische Mäuler, sonderlich wenn die Mütter Witwen sind und die Söhne Ehefrauen und die Töchter Ehemänner kriegen und wiederum die Schwiegermutter eine Schwiegertochter und die Schwiegertochter eine Schwiegermutter. Denn ich halte, daß die Mutter werde ihrer eigenen Kinder der beste Vormund sein und solch Gütlein und Wipgeding nicht zu der Kinder Schaden oder Nachtheil, sondern zu Nutz und Besserung brauchen, als die ihr Fleisch und Blut sind und sie unter ihrem Herzen getragen hat.

Und ob sie nach meinem Tode genöthiget oder sonst verursacht würde (denn ich Gott in seinen Werken und Willen kein Ziel setzen kann) sich zu verändern [wiederzuverheiraten], so traue ich doch und will hiemit solches Vertrauen halten, sie werde sich mütterlich gegen unser beider Kinder halten und alles treulich, es sei Wipgeding oder anderes, wie recht ist, mit ihnen teilen.

Und bitt auch hiemit unterthäniglich meinen gestrengen Herrn, Herzog Johann Friedrich, Kurfürsten usw., Seine Kurfürstliche Gnaden wollten solche Begabung oder Wipgeding gnädiglich schützen und handhaben.

Auch bitt ich alle meine guten Freunde, sie wollten meiner lieben Käthe Zeugen sein und sie entschuldigen [verteidigen] helfen, wo etzliche unnütze Mäuler sie beschweren oder verunglimpfen wollten, als sollt sie etwa eine Barschaft hinter sich haben, die sie den armen Kindern entwenden oder unterschlagen würde. Ich bin des Zeuge, daß keine Barschaft da ist, ohn die Becher und Kleinode, droben im Wipgeding aufgezählet. Und zwar sollte es bei jedermann die Rechnung öffentlich ergeben, weil man weiß, wieviel ich Einkommen gehabt von meinem gestrengen Herrn und sonst nicht einen Heller noch Körnlein von jemand einzukommen gehabt, ohn was Geschenk ist gewesen, welches droben unter den Kleinoden, zum Theil auch noch in der Schuld steckt und zu finden ist. Und ich doch von solchem Einkommen und Geschenk so viel gebaut, gekauft, große und schwere Haushaltung geführt, daß ich's muß neben andern selbst für einen sonderlichen, wunderlichen Segen erkennen, daß ich's hab können erschwingen, und nicht Wunder ist, daß keine Barschaft, sondern daß nicht mehr Schuld da ist.

Dies bitte ich darum, denn der Teufel, so er mir nicht konnte näher kommen, sollt er wohl meine Käthe allein der Ursachen halben allerlei Weise suchen, daß sie des Mannes Doctor Martin eheliche Hausfrau gewesen und (Gott Lob) noch ist.

Zuletzt bitt ich jedermann, weil ich in dieser Begabung oder Wipgeding nicht brauche der juristischen Form und Wörter (dazu ich Ursache gehabt), man wolle mich lassen sein die Person, die ich doch in der Wahrheit bin, nämlich öffentlich und die im Himmel, auf Erden, auch in der Hölle bekannt, Ansehens oder Autorität genug hat, der man trauen und glauben mag mehr denn keinem Notario. Denn so mir verdammten, armen, unwürdigen, elenden Sünder Gott, der Vater aller Barmherzigkeit, das Evangelium seines lieben Sohnes vertraut, dazu mich auch treu und wahrhaftig darinnen gemacht, bisher behalten und gefunden hat, also daß auch viele in der Welt dasselbe durch mich angenommen und mich für einen Lehrer der Wahrheit halten, ungeachtet des Papstes Bann, Kaisers, Könige, Fürsten, Pfaffen, ja aller Teufel Zorn, soll man ja viel mehr mir hier in diesen geringen Sachen glauben, sonderlich weil hier ist meine Hand, sehr wohl bekannt, der Hoffnung, es soll genug sein, wenn man sagen und beweisen kann, dies ist Doctoris Martini Lutheri (der Gottes Notarius und Zeuge ist in seinem Evangelio) ernstliche und wohlbedachte Meinung, mit seiner eigenen Hand und Siegel zu beweisen.

Geschrieben und gegeben am Tage Epiphaniä 1542

Quelle: Klein, Tim - Luther Deutsche Briefe - Schriften - Lieder - Tischreden

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