Güder, Eduard - Die Darstellung Jesu im Tempel.

Güder, Eduard - Die Darstellung Jesu im Tempel.

Das Wort war Fleisch geworden, das wahrhaftige Licht, das jeden Menschen erleuchtet, in die Welt gekommen. Auf der Reise, in einer Herberge zu Bethlehem, der Stadt Davids, war der Sohn und Herr Davids, der Heiland der Welt, geboren, in Windeln gewickelt und in eine Krippe gelegt worden. Wer unter den Millionen des sündigen Menschengeschlechts wusste um diese Weltbegebenheit, größer, weitreichender, anbetungsvoller als keine andere seit den Tagen der Schöpfung, aber nach der Weise der Heilsoffenbarungen Gottes in das Gewand der vollendetsten Unscheinbarkeit gehüllt! Ein Engel des Herrn musste die Kunde zur Erde bringen. Schlichte Hirten auf dem freien Feld, Leute ohne Namen hienieden, sollten unter allen die ersten sein, welchen in stiller Nacht, umleuchtet von der Herrlichkeit des Herrn, die Freudenbotschaft eröffnet wurde, sollten, nachdem sie die Jubelfeier der Himmlischen vernommen, die frühsten Zeugen und Herolde des Geschehenen für ihre nächste Umgebung werden.

Und jetzt? Nachdem durch die erfolgte Geburt des Heilandes die himmlische Geisterwelt in festliche Bewegung gesetzt und die Augen auf Erden, vorerst noch in engstem Kreise, auf das Wunderkind in der Krippe gelenkt worden waren, trat zunächst eine kleine Stille ein. Was damals im sinnenden Herzen der Maria vor sich gegangen, welchen Betrachtungen die zu ihrer Herde zurückgekehrten Hirten sich überlassen und was sie weiter mit einander verhandelt, welche Aufnahme das Ereignis in Bethlehem gefunden, dies uns vorzustellen, davon uns eine annähernd richtige Vorstellung zu bilden, bleibt uns selber anheimgestellt. Dann, auf den achten und vierzigsten Tag, hält die Geschichte wieder an, um zweier Vorgänge zu gedenken, die keine hervorragende Stellung einnehmen im Lebensgang des Herrn, aber gleichwohl bemerklich machen sollen, wie so ganz und gar der Eingeborene vom Vater in die zu erlösende Sünderwelt eingefügt werden musste und wie auch die Schwingungen, welche seine Erscheinung in den messianisch gestimmten Gemütern hervorrief, ihren Fortgang nahmen: die Beschneidung und die Darstellung im Tempel.

Die Beschneidung kommt hier nur in soweit in Betracht, als sie für das Verständnis der Darstellung im Tempel nicht wohl umgangen werden kann.

Da acht Tage um waren, erzählt uns Lukas 2,21, wo das Kind beschnitten werden sollte, ward sein Name gemäß dem Befehle des Engels (Luk. 1,31. Matth. 1,21) Jesus genannt. Denn gleich bei der Bundesstiftung mit Abraham hatte Jehova nach 1 Mos. 17,10-14 die Weisung erteilt, dass zum Zeichen des Bundes alles Männliche am achten Tag solle beschnitten werden.

Aber, hat man verwundert gefragt, wie ist es doch denkbar, dass Er, der schlechthin Reine und Heilige aus des Vaters Schoß, vom Vater dieser sinnbildlichen Anordnung, diesem verpflichtenden Symbol der sittlichen Reinigung und Ablegung des sündlichen Wesens unterworfen worden sei, oder auch, dass Er sich selber demselben unterworfen habe? Nun, sobald man mit dem Neuen Testament daran festhält, dass in Jesu das Wort Fleisch geworden, oder dass der ewige Sohn Gottes in der Gestalt des sündlichen Fleisches erschienen sei und zur Erlösung der gefallenen Welt darin habe erscheinen müssen, in Allem seinen Brüdern gleich, ausgenommen die Sünde, so gestaltet sich die Sache offenbar sehr einfach. Denn nicht wer er für sich selber und im Verhältnis zu Gott sei, kommt bei seiner Beschneidung in Betracht, sondern darum handelt es sich, ob er, um sein rettendes Gottes- und Heilsleben an die Welt ab- und ihr zu eigen zu geben, zu einer bestimmten Zeit in die Reihe des Menschengeschlechts als ein wirkliches Glied derselben habe eintreten müssen, insbesondere, ob der heilige Boden, dem er nach der menschlichen Seite seiner Natur entstammen konnte, nur im Volk Israel vorhanden gewesen und er somit dessen echter Sohn habe sein müssen. So gewiss wir nun Angesicht der allgemein gültigen menschlichen Entwicklungsgesetze und der im Ratschluss Gottes begründeten Anbahnungen des Reiches Gottes unter Israel diese Frage bejahen müssen, so gewiss konnte er der Beschneidung nicht entzogen werden, es wäre denn - was ja Niemand behaupten wird - dass nicht nur seine Mutter, sondern auch seine Umgebung in weitem Kreis ihn schon damals in demjenigen Licht geschaut hätte, welches in der Folge erst durch sein Selbstzeugnis über seine Person und Würde verbreitet worden ist. Man weiß, mit was für einer Geringschätzung man auf die Unbeschnittenen heruntersah, welch' hoher Wert dagegen, auch noch in den späterem Zeiten, auf die Beschneidung gelegt wurde. (Vgl. Ap. Gesch. 15,1. Phil. 3,5.) Kein Unbeschnittener wurde als ein Glied des Bundesvolkes Gottes betrachtet, keinem ein Anteil an dessen Rechten und Befugnissen zugestanden. Die Beschneidung Jesu war demnach eine durch die Verhältnisse gebotene Notwendigkeit, und ihn nicht beschneiden hätte so viel geheißen, als ihm, der ohnehin in seiner ganzen äußeren Erscheinung sich in Nichts von anderen Menschen unterschied, von vornherein jede Möglichkeit irgend welcher Wirksamkeit unter seinem Volk abschneiden.

Für seine eigene Person hätte Jesus der Beschneidung allerdings nicht bedurft. Was sie versinnbildlichte und wozu sie verpflichtete: Reinheit des Herzens als Prinzip für die Heiligkeit des Lebens, was sie versiegelte: Zugehörigkeit zur Gemeinde Gottes, Teilhaftigkeit an seinem Reich, besaß er im Unterschied von allen Adamskindern als das Erbgut seines Wesens. Völlig unerlässlich dagegen war sie zur Ausrichtung seines Werkes. Erst durch sie wurde er legal, in den Augen seiner Zeitgenossen, zu einem vollberechtigten Glied der theokratischen Volksgemeinde. Durch sie wurde er in aller Form Rechtens unter das Gesetz getan (Gal. 5,3), innerhalb dessen Schranken sich der menschgewordene Gottessohn ungeachtet seiner wesentlichen Freiheit vom Gesetze entwickeln und bewegen musste, sofern er anders unter denen, so unter dem Gesetze standen, durch Einversenkung in ihre Lebensgemeinschaft und durch Erhebung derselben in die seinige, eine ewige Erlösung begründen sollte. Zugleich aber ist die Beschneidung in Jesu, als in welchem ihre Idee vollkommen verwirklicht erscheint, auch prinzipiell aufgehoben; sie hat sich tatsächlich erschöpft in ihm und mit Recht wird hierin der Schlüssel zur Erklärung der auffallenden Kürze erblickt, mit welcher ihrer Lukas, der Evangelist des erbarmungsvollen Menschensohns, im Gegensatze zu dem umständlichen Bericht über die Beschneidung des Johannes, des abschließlichen Repräsentanten des alten Bundes, gedenkt (Luk. 1,59 ff.). Indem die Beschneidung Jesu in der notwendigen Konsequenz seiner Entäußerung überhaupt, seiner Erscheinung unter Israel insbesondere liegt, bildet sie endlich nicht zwar einen freien Akt, wohl aber ein bemerkenswertes Moment seiner Erniedrigung.

Mit diesem Rückblick auf die Beschneidung haben wir uns nun auch bereits den Weg gebahnt zur richtigen Würdigung der Darstellung Jesu im Tempel. Lukas berichtet nämlich nach Erwähnung der Beschneidung und Namengebung 2,22-24 sogleich weiter, als die Tage ihrer Reinigung nach dem Gesetze Moses erfüllt gewesen seien, hätten die Eltern Jesum nach Jerusalem gebracht, um ihn dem Gesetz gemäß dem Herrn darzustellen und um ein Opfer zu bringen, bestehend in einem Paar Turteltauben oder zwei jungen Tauben.

Es waren im vorliegenden Falle zwei Gesetzesvorschriften zu beobachten, deren eine die Mutter, die andere das Kind betraf.

Anlangend zunächst die Mutter, so wurde sie nach der Geburt eines Knaben auf sieben Tage lang unrein, und musste sodann, ohne etwas Heiliges berühren zu dürfen, noch fernere drei und dreißig, im Ganzen vierzig Tage daheim bleiben. Dies waren „die Tage der Reinigung nach dem Gesetze Moses.“ Das Gesetz fasste die leibliche Unreinigkeit der Wöchnerin - wohl nicht ohne Zusammenhang mit der Strafsentenz beim Sündenfall, die auch das Gebären mitbetraf - als ein Symbol der sittlichen Unreinheit, ähnlich wie den Tod und das Tote als einen Ausfluss der Sündhaftigkeit und der sittlichen Verschuldung überhaupt auf. Während der vierzig Tage war daher die Verbindung der Mutter mit der theokratischen Gemeinde suspendiert. Nach Ablauf derselben hatte sie für die Aufhebung ihrer temporären Absonderung und zur Feier der Wiedereinsetzung in den Genuss aller Lebensgüter ein jähriges Lamm als Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube als Sündopfer, d. i. in der Zusammenfassung beider, ein Reinigungsopfer darzubringen. Bei unzureichendem Vermögen genützte indes zum Brand- und Sündopfer je eine Taube oder Turteltaube - eine Vergünstigung für die Armen, von der nach der Andeutung des Evangelisten auch die Gebenedeite unter den Weibern, die Mutter Dessen Gebrauch machen musste, der arm geworden ist, auf dass wir durch seine Armut reich würden. Vgl. 3 Mos. 12.

An die Reinigung der Mutter sodann schloss sich nach dem Gesetz über die Erstgeburt noch eine weitere gottesdienstliche Handlung an, welche das Kind anging und deshalb auch dem Evangelisten die Hauptsache ist, wie dies aus seinen Worten erhellt: Da die Tage ihrer Reinigung erfüllt waren, brachten sie ihn hinauf gen Jerusalem, damit sie ihn dem Herrn darstellten. Was gemeint sei, ergibt sich unzweifelhaft aus der erläuternden Hinweisung auf die Gesetzesstelle 2 Mos. 13,2: „Alles Männliche, was die Mutter bricht, soll dem Herrn heilig sein.“ Denn in dankbarer Erinnerung an die unverdiente Verschonung der israelitischen Erstgeburt und die Rettung aus Ägypten sollte von da ab alle männliche Erstgeburt unter Israel als Jehovas besonderstes Eigentum angesehen, ihm geweiht und dargebracht werden (2 Mos. 13,2 u. 11-16). Die Erstgeburt des Viehes musste geopfert, alle männliche Erstgeburt aber von Menschen sollte gelöst werden. Jehova hatte an die Stelle der ihm gehörigen Erstgeburt den Stamm Levi zum Dienst an seinem Heiligtum genommen (4 Mos. 3,12 ff. 8,16-19). In Anerkennung der ursprünglichen Verpflichtung wurde deshalb einen Monat nach der Geburt, d. h. wohl in Verbindung mit dem Reinigungsopfer der Mutter, für jeden Erstgeborenen bei dessen Darbringung ein Lösegeld bis auf den Betrag von fünf Silbersekeln (ungefähr zwanzig Franken) an das Heiligtum entrichtet (4 Mos. 18,15 ff.). So wurde denn auch das Knäblein Jesus, Er, der allezeit blieb in dem, was des Vaters ist, Gott in herkömmlicher Weise geweiht, sobald nach Verfluss der vierzig Tage Maria den Tempel betreten durfte, und zum ersten Male nach Jerusalem, des großen Königs Stadt, gebracht, um in gesetzlicher Form freigekauft zu werden vom Dienst des vorbildlichen Heiligtums. Vierzig Tage, bis er aus der armen Herberge zu Bethlehem in den Tempel zu Jerusalem kommt und ihm eine freie Stellung unter seinem Volk rechtskräftig erworben wird; vierzig Tage wieder, die er in stillster Zurückgezogenheit in der Wüste zubringt, im siegreichen Kampf mit den Versuchungen des Teufels, bevor er zum Beginn seiner Erlösertätigkeit auf den Schauplatz der Öffentlichkeit hinaustritt; vierzig Tage endlich von seinem zweiten Eintritt ins Erdenleben, d. i. von der Auferstehung, bis zu seinem Eingang in das Heiligtum, das nicht mit Händen gemacht ist!

Wie man nun die Darbringung des Reinigungsopfers durch Maria hat befremdlich finden können, ist schwer zu begreifen. Denn so wahr es ist, dass ihre Geburt in einziger Weise rein und heilig war, die Geburt Dessen, welcher gemacht hat die Reinigung unserer Sünden durch sich selbst (Hebr. 1,3); so hat dies doch mit der Gesetzesbestimmung hinsichtlich der Kindbetterinnen so wenig zu schaffen als das andere, dass es das sündentragende Lamm Gottes selber war, welches sie in den Tempel brachte. Es lag bei Maria das Bedürfnis der levitischen Reinigung ganz ebenso vor wie bei jeder anderen Wöchnerin, so dass über die religiöse Pflicht, das gesetzliche Opfer zu leisten, nicht der geringste Zweifel walten konnte. Zudem darf wohl die Sehnsucht, sich opfernd dem Erbarmer zu nahen, der große Dinge an ihr getan, bei der demütigen Magd des Herrn nicht niedriger angeschlagen werden als bei irgend welcher frommen Israelitin vor oder nach ihr. Weit eher ließe sich erwarten, dass Maria nach all den wunderbaren Verumständungen, welche der Geburt Jesu vorangegangen waren und sie begleitet hatten, Anstand genommen hätte, „mit ihm zu tun nach der Gewohnheit des Gesetzes (Luk. 2,27).“ Denn wie konnte auf ihn, der seinem Wesensgrund nach größer als der Tempel, die reale Einwohnung Gottes war (Matth. 12,6), die ideale Verpflichtung zum Tempeldienst und die Notwendigkeit der Lösung von demselben Anwendung finden? Warum sollte ein Lösegeld für ihn erlegt werden, der das wesentliche Lösegeld für Alle war? Oder umgekehrt, welchen Sinn konnte bei ihm die förmliche Befreiung von priesterlicher Obliegenheit haben, da er der geborene Priester, der wahrhaftige, sühnende und versöhnende Hohepriester des Menschengeschlechts war und dieser seiner Wesensbestimmung unter keiner Bedingung entledigt werden durfte?

Es hat damit eine ganz ähnliche Bewandtnis wie mit seiner Beschneidung. Verlegen wir uns zunächst in die maßgebende Anschauungsweise der Maria, so war ihr der Sohn als der ersehnte messianische König angekündigt und bezeugt worden. Dürfen wir nun auch mit Sicherheit annehmen, es habe ihr Messiasbild hoch über dem damals gangbaren gestanden, so ging sie doch unzweifelhaft sowohl mit ihrer Zeit als mit den Propheten so weit einig, dass sie in ihm unbeschadet der übernatürlichen Empfängnis ein echtes, ja das eigentliche Normal-Kind ihres Volkes und Hauses, den verheißenen Samen Davids erblickte. Dann aber konnte sie die man sich ohnehin nicht als einen reflexionsmäßigen Dogmatiker der späterem Jahrhunderte vorstellen sollte, sondern wenn auch als die Gebenedeite unter den Weibern, so doch immerhin als ein Weib - unmöglich auf den Gedanken verfallen, dass für ihn nicht am Ort sei, was für alle übrigen, nicht levitischen Erstgeborenen, auch die Königssöhne nicht ausgenommen, göttliches Gesetz war. Stellen wir uns aber auf einen allgemeineren Standpunkt und fragen, in welchem Zusammenhang die Darstellung Jesu zum Behufe der Lösung mit seiner Sendung und Bestimmung stehe, und warum sich Gott hier nicht hindernd ins Mittel gelegt habe; so erinnern wir nicht nur an sein Wort bei der Taufe: „Es geziemt uns, alle Gerechtigkeit zu erfüllen,“ sondern auch an die königlich-freie Entrichtung der Tempelsteuer durch ihn, Matth. 17,24 ff. Als der Sohn, nach dem idealen Recht seiner Würde, ist er der Leistung überhoben und es hat überhaupt die vorbildliche Gemeinde keinerlei Rechtsansprüche an ihn. Allein um denen, welche dieses Verhältnis nicht durchschauten, nicht Anstoß zu geben, ordnet er sich der Gesetzesvorschrift selbst damals noch unter, als der Bruch zwischen ihm und der verweltlichten Hierarchie des Gesetzesbundes schon offen zu Tage lag. Gleicherweise war er als der Eingeborene vom Vater und Erstgeborne aller Schöpfung (Kol. 1,15) der Anforderung des Tempels an die bundesgenössigen Erstgeborenen nicht unterstellt, wohl aber war er es in der historisch-volkstümlichen Bestimmtheit, in der er hat erscheinen müssen. Indem er vom äußerlichen Priestertum am Heiligtum gelöst worden, aber als der Offenbarer des Vaters und hohenpriesterliche Versöhner des sündigen Menschengeschlechts allezeit geblieben ist in dem, was seines Vaters ist, hat er auch das Postulat der gesetzlich-symbolischen Darstellung wahrhaft erfüllt und es ist sein königliches Priestervolk als ein nicht lösbares in ihm nun gleichfalls derselben entledigt.

Immerhin bleibt es ergreifend, wie der, von welchem die typischen Vorschriften des alten Bundes weissagen, ihnen selbst noch unterworfen ist. Aber im Grunde spiegelt sich in dieser Unterwerfung nichts weiter, als was er im klarsten Bewusstsein um seine Aufgabe in den Worten ausspricht, er sei nicht gekommen, das Gesetz und die Propheten aufzulösen, sondern zu erfüllen, zu vollenden. Innerhalb des auf ihn abzielenden voraufgegangenen Offenbarungsgebiets Gottes in Israel musste der Erlöser der Welt in die Menschheit hineingeboren werden, musste somit auch in der Bedingtheit der israelitischen Nationalität und innerhalb der Schranken des israelitischen Gesetzes sich bewegen und entwickeln, um aus dem zentralen Wesensgehalt der bereits vorhandenen, durch alle Stufen in sich einigen Heilsoffenbarung ihren wesentlichen Abschluss, die volle Offenbarung des Vaters in seiner Person, heraufzuführen und der Welt einzuverleiben. Nur in seiner Gebundenheit an das Gesetz konnte durch ihn auf organischem Weg die Gesetzesstufe zu ihrer Verklärung in die Geistesstufe der Freiheit, das Abbildliche des alttestamentlichen Gesetzes zum ewig Vorbildlichen für das gesamte Menschengeschlecht erhoben werden. Dies gilt wie von seinem frühsten, so auch von seinem späterem Leben bis zu seinem Tod am Kreuz.

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autoren/g/gueder_eduard/gueder-jesus_im_tempel.txt · Zuletzt geändert: von aj
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