Das zweite Basler Glaubensbekenntniß

Das zweite Basler Glaubensbekenntniß

1. Von der heiligen Schrift.

Die heilige, göttliche, biblische Schrift, die da ist das Wort Gottes, von dem heiligen Geiste eingegeben, und durch die Propheten und Apostel der Welt vorgetragen, ist die allerälteste, vollkommenste und höchste Lehre, und begreift allein alles das, was zur wahren Erkenntniß, Liebe und Ehre Gottes, zu rechter, wahrer Frömmigkeit und Anrichtung eines frommen, ehrbaren und gottseligen Lebens dienet.

2. Von Auslegung der Schrift.

Diese heilige, göttliche Schrift soll nicht anders, als aus ihr selbst ausgelegt und erklärt werden durch die Richtschnur des Glaubens und der Liebe.

3. Von den alten Lehrern.

Wo nun die heiligen Väter und alten Lehrer, die die Schrift erklärt und ausgelegt haben, von dieser Richtschnur nicht abgewichen sind, wollen wir sie nicht allein für Ausleger der Schrift, sondern für auserwählte Werkzeuge, durch die Gott geredet und gewirkt hat, erkennen und halten.

4. Von Menschenlehren.

Was sonst menschliche Lehren und Satzungen sind, sie seien so schön, hübsch, angesehen und lange gebraucht, als sie nur wollen, die uns von Gott und dem wahren Glauben abführen, wir halten sie für eitel und kraftlos, wie es der heilige Matth. 15 selbst bezeugt, da er spricht: Sie ehren mich vergebens, wenn sie lehren die Lehren der Menschen.

5. Was der Zweck der heiligen Schrift sei, und worauf sie zuletzt hinweise.

Die ganze biblische Schrift sieht allein darauf, daß der Mensch verstehe, daß ihm Gott günstig sei und wohlwolle, und daß er diese seine Güte durch Christum, seinen Sohn, dem ganzen menschlichen Geschlecht öffentlich dargestellt und bewiesen habe, die aber allein durch den Glauben zu uns komme, allein durch den Glauben empfangen, und durch die Liebe gegen den Nächsten gezeigt und bewiesen wird.

6. Von Gott.

Von Gott halten wir also, daß ein einiger, wahrer, lebendiger und allmächtiger Gott sei, einig im Wesen, dreifaltig nach den Personen, der alle Dinge durch sein Wort, das ist, durch seinen Sohn, aus nichts geschaffen habe, und alle Dinge durch seine Vorsehung recht, wahrhaft und weise regirte, verwalte und erhalte.

7. Von dem Menschen.

Der Mensch, das vollkommenste Bild Gottes auf Erden, unter allen sichtbaren Geschöpfen das edelste und vornehmste, ist aus Leib und Seele zusammengesetzt; der Leib ist sterblich, die Seele unsterblich. Dieser Mensch, der von Gott recht und wohl geschaffen war, ist durch seine eigne Schuld in die Sünde gefallen, und hat das ganze menschliche Geschlecht mit sich in diesen Fall gezogen, und solchem Elend unterworfen.

8. Von der Erbsünde.

Diese Erbsünde und ursprüngliche Sünde hat das ganze menschliche Geschlecht so durchdrungen, und hat es so verwüstet und vergiftet, daß den Menschen, der ein Kind des Zornes und ein Feind Gottes geworden war, Niemand als Gott durch Christum helfen oder ihn wiederherstellen konnte, und was in ihm Gutes übrig geblieben ist, das wird durch tägliche Mängel und Gebrechen für und für geschwächt, so, daß es noch ärger wird; denn die Kraft der Sünde und des Gebrechens in uns ist so mächtig, daß weder die Vernunft dem, was sie erkannt, nachkommen, noch der Verstand das göttliche Fünklein pflanzen und weiterbringen kann.

9. Von der freien Willkür, die man den freien Willen nennt.

Deßhalb schreiben wir dem Menschen eine freie Willkür also zu, weil wir an uns selbst befinden, daß wir mit Wissen und Willen Gutes und Böses thun. Das Böse können wir von uns selbst thun, das Gute aber können wir weder annehmen, noch vollbringen, wir seien denn durch die Gnade Christi erleuchtet, erwecket und getrieben; denn Gott ist der, der in uns das Wollen und Vollbringen wirkt, nach seinem guten Willen; aus Gott ist unser Heil, aus uns aber ist nichts, als Sünde und Verdammniß.

10. Wie Gott den Menschen durch seinen ewigen Rathschluß gerettet habe.

Wiewohl nun der Mensch durch diese seine Schuld und Uebertretung zur ewigen Verdammniß verurtheilt und in den gerechten Zorn Gottes gefallen ist, so hat doch Gott, der gnädige Vater, nie aufgehört, Sorge für ihn zu tragen, welches wir aus der ersten Verheißung und aus dem ganzen Gesetz, durch welches die Sünde erweckt, nicht vertilgt wird, und aus dem Herrn Christo, der dazu verordnet und gegeben ist, klar und offenbar genug merken und verstehen können.

11. Von dem Herrn Christo, und was wir durch ihn haben.

Dieser Herr Christus, ein wahrer Sohn Gottes, wahrer Gott und Mensch, hat in der Zeit, die Gott von Ewigkeit dazu bestimmt hat, die wahre menschliche Natur, mit Leib und Seele angenommen, hat zwei unterschiedene, unvermischte Naturen in einer einzigen unzertrennlichen Person, welche Annehmung menschlicher Natur darum geschehen ist, daß er uns, die todt waren, wieder lebendig und zu Miterben Gottes machte, weßhalb er auch unser Bruder geworden ist.

Dieser Herr Christus, der Sohn des wahren, lebendigen Gottes, hat das Fleisch, das durch die Vereinbarung mit der Gottheit heilig ist, unserm Fleisch in allen Dingen gleich, ausgenommen die Sünde, weil es ein reines, unbeflecktes Opfer sein sollte, aus der unbefleckten Jungfrau Maria durch Mitwirkung Gottes des heiligen Geistes angenommen, für uns in den Tod gegeben, zu einer Bezahlung, Begnadigung und Abwaschung aller Sünden.

Und damit wir eine vollkommene Hoffnung und Vertrauen unsers unsterblichen Lebens haben möchten, hat er sein Fleisch, das vom Tode zum Leben wieder auferweckt, zur Rechten seines allmächtigen Vaters gesetzt.

Dieser Herr Christus, der den Tod, die Sünde und alle höllische Gewalt überwunden und besiegt hat, ist unser Vorgänger, unser Führer und unser Haupt; er ist der rechte Hohepriester, der da sitzt zur Rechten Gottes, und unsre Sache überall beschirmt und führt, bis er uns zu dem Bilde, zu dem wir geschaffen sind, wiederherstelle und zurückbringe, und in die Gemeinschaft seines göttlichen Wesens einführe.

Auf diesen Herrn Jesum warten wir, daß er kommen werde am Ende der Welt, als ein wahrer, gerechter Richter, der das wahre Urtheil über alles Fleisch, von ihm zum Urtheil auferweckt, fällen wird; die Frommen und Gläubigen wird er in den Himmel führen, und die Ungläubigen wird er mit Leib und Seele in die ewige Verdammniß stoßen und verdammen.

Dieser Herr Jesus, wie er allein unser Mittler, Fürsprecher, Opfer, hoher Priester, Herr und König ist, also erkennen wir ihn allein, und glauben von ganzem Herzen, daß er allein unsre Versöhnung, unsre Erlösung, Heiligung, Bezahlung, Weisheit, Schirm und Rettung sei. Hier verwerfen wir alles das, was sich als Mittel, Opfer und Versöhnung unsers Lebens uns Heils darstellt, und erkennen keines, als allein den Herrn Christum.

12. Was der Zweck der evangelischen Lehre sei.

Deßhalb soll in aller evangelischen Lehre das das höchste und vornehmste Hauptstück sein, das in allen Predigten nachdrücklich getrieben und in die Herzen der Menschen eingedrückt werden soll, nämlich, daß wir allein durch die einige Barmherzigkeit Gottes und durch das Verdienst Christi erhalten und selig werden. Damit aber die Menschen verstehen, wie nothwendig ihnen Christus zum Heil und zur Seligkeit sei, soll man ihnen die Größe und Schwere der Sünde durch das Gesetz und den Tod Christi aufs Hellste und Klarste anzeigen, vorbilden und vor Augen stellen.

13. Wie uns die Gnade Christi und sein Verdienst mitgetheilt werden, und welche Frucht daraus folge.

Solche hohe und große Wohlthaten göttlicher Gnade und die wahre Heiligung des Geistes Gottes erlangen wir nicht durch unsre Verdienste oder Kräfte, sondern durch den Glauben, der nur eine Gabe und Geschenk Gottes ist.

Derselbe Glaube ist ein gewisser, fester, ja unbezweifelter Grund und eine Ergreifung aller der Dinge, die man von Gott hofft, welcher daraus die Liebe und ferner allerlei Tugenden und guter Werke Frucht wachsen macht, Und wiewohl die Frommen und Gläubigen sich in solchen Früchten des Glaubens ohn Unterlaß üben, so schreiben wir doch die Frommmachung und das erlangte Heil nicht solchen Werken, sondern nur der Gnade Gottes zu. Dieser Glaube, der sich nicht seiner Werke, wiewohl er unzählbare gute Werke wirkt, sondern der Barmherzigkeit Gottes tröstet, ist der rechte, wahre Dienst, mit dem man Gott gefällt.

14. Von der Kirche.

Wir halten dafür, daß aus den lebendigen Steinen, die auf diesen lebendigen Felsen gebauet sind, eine heilige, allgemeine Kirche, die Gemeinschaft und Versammlung aller Heiligen, die Christi Braut und Gemahl ist, welche er durch sein Blut reinige, und endlich den Vater ohne Tadel ganz unbefleckt darstelle, gebaut und versammelt werde. Und wiewohl diese Kirche und Versammlung Christi allein den Augen Gottes offen und bekannt ist, so wird sie doch durch äußere Zeichen, Gebräuche und Ordnungen, die von Christo selbst eingesetzt und geordnet sind, und durch das Wort Gottes, als durch eine allgemeine, öffentliche und ordentliche Zucht, nicht allein erkannt, sondern auch also gesammelt und gebaut, daß zu dieser Kirche Niemand (ordentlich zu reden und ohne besondre von Gott geoffenbarte Freiheit) ohne diese Dinge gezählt wird.

15. Von den Dienern des Worts Gottes und dem Dienste der Kirche.

Deßhalb bekennen wir auch, daß die Diener der Kirche Mitarbeiter Gottes sind, wie sie der heilige Paulus nennt, durch die er seinen Gläubigen Erkenntniß seiner selbst und Vergebung der Sünden zutheilt und darbietet, die Menschen zu sich bekehrt, aufrichtet, tröstet, ja, auch schreckt und richtet, doch in dem Verstande, daß wir in dem Allen alle Wirkung und Kraft dem Herrn, Gott, allein, dem Diener aber das Zutheilen zuschreiben; denn gewiß ist es, daß diese Kraft und Wirkung keinem Geschöpfe jemals beigelegt werden soll, noch kann, sondern Gott theilt sie aus nach seinem feien Willen, denen er will.

16. Von der Macht der Kirche.

Die Macht, das Wort Gottes zu predigen und die Schäflein des Herrn zu weiden, welches eigentlich zu reden das Amt der Schlüssel ist, schreibt allen Menschen vor Eine Form zu leben, sie seien hoch oder niedern Standes. Dieß Ansehn soll, als ein Befehl Gottes, hoch, theuer und unverletzt sein; es soll auch Niemand diese Macht zur Verwaltung übertragen werden, er sei denn zuvor durch die göttliche Stimm und Wahl, durch diejenigen, die von der Kirche durch wohlerwogene Rathschläge als Ausschuß dazu bestimmt und erwählt sind, tauglich und geschickt dazu erfunden und erkannt.

17. Von der Erwählung der Diener der Kirche.

Dieß Amt und dieser Dienst soll Niemand befohlen oder vertraut werden, er sei denn zuvor in der heiligen Schrift und der Erkenntniß des Willens Gottes wohlberichtet, in Frömmigkeit und Unschuld des Lebens unsträflich, und im Fleiß und Ernst, die Ehre und den Namen Christi zu fördern, eifrig und inbrünstig erfunden und erkannt worden, nämlich durch die Diener und Vorsteher der Kirche, auch die, welche aus der christlichen Obrigkeit, als von der Kirche wegen, zu solchem Amt erwählt sind, und weil dasselbe eine rechte, wahre Wahl Gottes ist, sollen sie durch das Urtheil der Kirche und Auflegung der Hände der Aelteren als billig und recht erkannt und angenommen werden.

18. Wer der Hirt und das Haupt der Kirche sei.

Christus selbst ist allein das wahre und rechte Haupt und der Hirt seiner Kirche; derselbe giebt seiner Kirche Hirten und Lehrer, die aus seinem Befehl das Wort und das Amt der Schlüssel ordentlich und rechtmäßig, wie oben gemeldet, führen; weßhalb wir diejenigen, die allein mit dem Namen Bischöfe sind, und das Haupt zu Rom weder bekennen, noch annehmen.

19. Was das Amt sei der Diener und der Kirche.

Das Allerhöchste und Vornehmste in diesem Amte ist, daß die Diener der Kirche Reue und Leid über die Sünde, Besserung des Lebens und Vergebung der Sünde predigen, und das Alles durch Christum; ferner, daß sie unaufhörlich für das Volk bitten, der heiligen Schrift und dem Worte Gottes in Lesen und heiliger Betrachtung ernstlich und fleißig obliegen, mit dem Worte Gottes, als mit dem Schwerte des Geistes, in alle Wege den Teufel mit tödtlichem Hasse verfolgen und seine Kraft unterdrücken und schwächen, daß sie die gesunden Bürger Christi beschirmen, die bösen aber warnen, zurückdrängen und entfernen, und wenn sie in ihrem Frevel und ihren unverschämten Lastern die Kirche Christi wollten für und für ärgern und verwüsten, sollen sie durch diejenigen, die von den Dienern des Wortes und christlicher Obrigkeit dazu verordnet sind, ausgestoßen, oder auf andere fügliche und schickliche Weise gestraft und gebessert werden, bis sie ihren Irrthum bekennen, sich ändern und gesund werden; dann aber soll der Bürger Christi, der also ungesund und krank gewesen und ausgeschlossen ist, wieder in die Kirche aufgenommen werden, wenn er sich bekehrt und mit großem Ernst seine Sünde und Irrthum bekennt und gesteht (denn dazu soll diese Strafe dienen) und Arzenei für seine Krankheit willig sucht, sich in geistliche Zucht begiebt, und mit neuem Fleiß und Ernst in der Frömmigkeit alle Frommen erfreut.

20. Von der Kraft und Wirkung der Sacramente.

Der Zeichen, die man Sacramente nennt, sind zwei, nämlich die Taufe und das Nachtmahl des Herrn. Diese Sacramente sind bedeutsame, heilige Zeichen hoher, heimlicher Dinge; sie sind aber nicht bloße und leere Zeichen, sondern bestehen in Zeichen und wesentlichen Dingen. Denn in der Taufe ist das Wasser das Zeichen; das Wesentliche aber und Geistliche ist die Wiedergeburt und die Aufnahme in das Volk Gottes. Im Nachmahl sind Brot und Wein Zeichen; das Wesentliche aber und Geistliche ist die Gemeinschaft des Leibes und Blutes Christi, das Heil, das am Kreuz erworben ist, und Vergebung der Sünden, welche unsichtbare und geistliche Dinge im Glauben empfangen werden, so wie die Zeichen leiblich, und in diesen geistlichen, wesentlichen Dingen besteht die ganze Kraft, Wirkung und Frucht der Sacramente.

21. Von der Taufe.

Die Taufe ist nach der Einsetzung des Herrn ein Bad der Wiedergeburt, welches der Herr seinen Auserwählten mit einem sichtbaren Zeichen durch den Dienst der Kirche, wie oben gesagt und erläutert ist, anbietet und darstellt. In diesem heiligen Bade taufen wir unsre Kinder darum, weil es unbillig wäre, daß wie diejenigen, die von uns, einem Volke Gottes, geboren sind, der Gemeinschaft des Volkes Gottes sollten berauben, die doch durch das göttliche Wort dazu bestimmt und diejenigen sind, von denen man vermuthen soll, sie seien von Gott erwählt.

22. Vom Nachtmahl des Herrn.

Vom heiligen Nachtmahl halten wir also, daß der Herr in demselben seinen Leib und sein Blut, das ist, sich selbst den Seinen wahrlich darbietet, und zu solcher Frucht zu genießen giebt, daß er je mehr und mehr in ihnen, und sie in ihm leben, nicht, daß der Leib und das Blut des Herrn mit Brot und Wein natürlich vereinbart oder räumlich darein verschlossen werde, sondern daß Brot und Wein nach der Einsetzung des Herrn hoch bedeutende, heilige, wahre Zeichen seien, durch die von dem Herrn selbst, vermittelst des Dienstes der Kirche, die wahre Gemeinschaft seines Leibes und Blutes den Gläubigen gereicht und dargeboten werde, nicht zur vergänglichen Speise des Bauches, sondern zur Speise und Nahrung des geistlichen und ewigen Lebens. Dieser hohen und heiligen Speise bedienen wir uns oft, daß wir, dadurch erinnert, den Tod und das Blut des gekreuzigten Christus mit den Augen des Glaubens erblicken, und unser Heil mit einem Vorgeschmack des himmlischen Wesens und mit einer wahren Empfindung des ewigen Lebens betrachten. Mit dieser geistlichen, lebendig machenden, inneren Speise werden wir mit unaussprechlicher Süßigkeit ergötzt und erquickt, und mit hoher Freude erfüllt, daß wir in dem Tode Christi unser Leben finden. Deßhalb frohlocken wir ganz und gar vor Freude in unserm Herzen, und mit allen unsern Kräften desto mehr für eine so theure und hohe Wohlthat, die er uns bewiesen hat, uns in Danksagung ergießen.

Deßhalb beschuldigt man uns sehr unbillig, daß wir auf die hohen Wahrzeichen wenig Werth legen; denn diese heiligen Zeichen und Sacramente sind heilige und ehrwürdige Dinge, da sie von Christo, dem hohen Priester, eingesetzt und gebraucht sind. So reichen sie in der Art, wie oben davon geredet ist, die geistlichen Dinge, die sie bedeuten, dar und bieten sie an. Sie geben von den geschehenen Dingen Zeugniß. Sie geben uns ein Bild und eine Erinnerung so hoher, heiliger Dinge, und mit einer besondern Aehnlichkeit der Dinge, die sie bedeuten, bringen sie ein großes und herrliches Licht in die heiligen, göttlichen Angelegenheiten. Ueberdieß geben sie etwas Hülfe und Unterstützung dem Glauben, und sind gleichsam ein Eid, mit dem sich die Gläubigen ihrem Haupte und der Kirche verpflichten und verbinden. So hoch und theuer halten wir die heiligen, hochbedeutenden Wahrzeichen; jedoch schreiben wir die lebendig machende und heiligende Kraft in alle Wege allein dem zu, der allein das Leben ist; dem sei Lob in Ewigkeit. Amen.

23. Von der heiligen Versammlung und der Zusammenkunft der Gläubigen.

Wir halten dafür, daß die heiligen Versammlungen und Zusammenkünfte der Gläubigen so sollen begangen werden, daß man vor allen Dingen dem Volke das Wort Gottes an einem gemeinen und dazu bestimmten orte vortrage, daß die Geheimnisse der Schrift durch geschickte Diener täglich ausgelegt und erklärt werden, daß man das Nachtmahl des Herrn halte, damit der Gläubigen Glaube für und für geübt werde, daß man mit ernstlichem Gebet für alles Anliegen aller Menschen ernstlich anhalte, andere Ceremonien, die unzählbar sind, als Kelche, Meßgewänder, Chorröcke, Kutten, Platten, Fahnen, Kerzen und Altäre, Gold und Silber, wie fern sie die wahre Religion und den rechten Gottesdienst zu stören und umzukehren dienen, und besonders die Götzen und Bilder, die zur Verehrung und zum Aergerniß gebraucht werden, und was solcher ungöttlichen Dinge mehr sind, die wollen wir aus unsrer heiligen Gemeine weit hinweggetrieben haben.

24. Von den Dingen, die weder geboten, noch verboten, sondern Mitteldinge und frei sind.

Alle Dinge, die man Mitteldinge nennt, wie sie es denn (eigentlich zu reden) sind, kann ein frommer, gläubiger Christ zu allen Zeiten und an allen Orten frei gebrauchen, doch daß er es thue nach rechter Einsicht und mit Liebe; denn der Gläubige soll aller Dinge also gebrauchen, daß die Ehre Gottes befördert, und die Kirche und der Nächste nicht geärgert werde.

25. Von denen, die durch falsche Lehren die Kirche Christi trennen oder sich von ihr absondern und rotten.

Alle diejenigen, die sich von der heiligen Gemeinschaft und Gesellschaft der Kirche trennen und absondern, fremde, ungöttliche Lehren in die Kirche einführen, oder solcher Lehre anhangen, Gebrechen, die zu unsrer Zeit sich am meisten bei den Wiedertäufern zeigen. Wenn sie die Warnung der Kirche und christlichen Unterricht nicht hören und befolgen, sondern hartnäckig auf ihrem Streit und Irrthum mit Verletzung und Verführung der Kirche bestehn und verharren wollen; sollen dieselben durch die oberste Gewalt gestraft und unterdrückt werden, sollen dieselben durch die oberste Gewalt gestraft und unterdrückt werden, damit sie die Heerde Gottes mit ihrer falschen Lehre nicht vergiften und verletzen oder beflecken.

26. Von der weltlichen Obrigkeit.

Da alle Gewalt und Obrigkeit von Gott ist, so ist ihr höchstes und vornehmstes Amt, wenn sie nicht eine Tyrannin sein will, daß sie die wahre Ehre Gottes und den rechten Gottesdienst, mit Strafe und Ausrottung aller Gotteslästerung, schirme und fördere, und möglichen Fleiß anwende, daß sie dasjenige, was der Diener der Kirche und Verkündiger des Evangeliums aus den Worten lehrt und vorträgt, fördere und vollstrecke. Damit aber solche Religion, wahrer Gottesdienst und Ehrbarkeit aufgehe und wachse, wird die Obrigkeit vornehmlich allen Fleiß dahin wenden, daß das lautre Wort Gottes der Gemeine treulich vorgetragen, und Niemand daran verhindert werde, daß die Schulen wohl eingerichtet, die gemeine Bürgerschaft wohl gelehret, fleißig unterrichtet und gestraft werden, daß man fleißig Sorge trage für die Diener der Kirche und die Armen in der Kirche, daß dieselben nach der Billigkeit und ziemlicher Nothdurft versehen werden; denn dazu sollen die Güter der Kirche dienen.

Weiter soll die Obrigkeit das Volk nach billigen, göttlichen Gesetzen regieren, Gericht und Recht halten und handhaben, den allgemeinen Frieden und Wohlstand erhalten, den allgemeinen Nutzen schützen und schirmen, und die Uebertreter nach Beschaffenheit ihrer Missethat an Gut, Leib und Leben, wie billig strafen. Und wenn sie das thut, dienet sie Gott, ihrem Herrn, wie sie schuldig und verpflichtet ist.

Solcher Obergewalt sollen wir Alle, obwohl wir in Christo frei sind, mit Leib, Hab und Gut gehorsam und gewärtig sein, und mit Liebe von Herzen und aus Glauben uns ihr unterthänig beweisen, Treue und Eid thun und leisten, wenn ihr Geheiß und Gebot nicht offenbar wider den ist, um deß willen wir ihr Ehre anthun und gehorsam sind.

27. Von der heiligen Ehe.

Wir halten dafür, daß der eheliche Stand allen Menschen, die dazu tauglich und geschickt und von Gott sonst nicht berufen sind, außerhalb der ehe keusch zu leben, von Gott eingesetzt und verordnet sei, daß kein Orden oder Stand so heilig und ehrbar sei, daß ihm der eheliche Stand zuwider wäre und verboten werden sollte, und wie nun solche Ehe vor der Kirche mit einer herrlichen öffentlichen Ermahnung und einem Gelübde bestätigt wird, also soll auch die Obrigkeit Acht haben und dafür sorgen, daß die Ehe rechtlich und ordentlich eingegangen und recht und ehrbar gehalten, auch nicht leicht, ohne wichtige und rechtmäßige Ursachen, getrennt und geschieden werde.

Deßhalb können wir die Klöster und die unsaubere und unordentliche Keuschheit aller vermeinter Geistlichen und derselben faules und unnützes Leben, das etliche Leute aus unbegründetem Eifer eingesetzt und angeordnet haben, nicht loben, sondern verwerfen es als ein scheußliches und gräuliches Ding, von Menschen wider Gottes Ordnung erdichtet und erfunden.


Ist durch oben gemeldeter Städte Boten bestätigt und einhellig angenommen.

Basel, 1536, am 26. März.

Quelle: Böckel, Ernst Gottfried Adolf - Die Bekenntnisschriften der evangelisch-reformierten Kirche

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