31. Artikel, so Melanchthon einem Freund des Kanzlers des Bischofs zu Lüttich zugestellet.
Alles das, so man in diesen Artikeln zugelassen, erscheint klärlich aus den Schriften, so man überreichet hat,
Von beider Gestalt.
Da haben wir die entschuldigt, so die eine Gestalt allein nehmen. Denn dieweil sie die Sacramenten nicht reichen, so müssen sie das Sacrament nehmen, wie mans ihnen gibt.
Derhalben nehmen Dieselben ohne Sünde die eine Gestalt allein; und diese Entschuldigung sind wir unbeschwert, zu lehren und zu predigen. Denn bisher haben wir die Andern auch also entschuldigt, damit sie doch nur Trost für ihre Gewissen hätten. Wenn wir aber insgemein lehrten, daß man eine. Gestalt mochte brauchen, so möchte mans dafür halten, als hielten wir die andere Gestalt für unrecht. Das können wir nicht thun. Auch haben wir uns genugsam erkläret, daß wir nicht Jedermann ohne Unterschied, sondern allein denen die eine Gestalt geben wollten, an denen wir vermerkten, daß ihre Gewissen beschwert waren, beide Gestalt zu nehmen.
Vom Ehestand.
Das ist am Tag, daß das Verbot des Ehestandes ganz und gar aus menschlichen Rechten hergewachsen ist, wie solches auch die angezogenen Rechte bezeugen. So ist das auch am Tag, daß berührtes Verbot der Ehe nicht allezeit gleich gewesen ist.
Denn man hat einen Canon, der da heißt die Diakonos in ihrem Küchendienst bleiben, ungeachtet ob sie gleich Eheweiber genommen und Keuschheit zu halten gelobt hätten. Aber die Priester, so Weiber genommen, würden ihres Kirchendienstes entsetzt; aber darum nicht in den Bann gethan.
In zweien Concilien hat man Decrete und Abschiede gemacht, daß man den Priestern ihre Eheweiber, so sie vor ihrem priesterlichen Amt genommen, nicht verbieten sollte.
Aber solches unangesehen, so verbot darnach der Papst Siricius den Priestern die Eheweiber, ungeachtet beider vorigen Concilien, Abschiede und Decrete. So mancherlei und seltsam hat sichs verändert mit dieser Sache in der Christenheit. Und solche Decrete sind oft verwandelt worden, nicht allein bei andern Nationen, sondern auch in deutschen Landen. Derhalben, wo gleich dieser Zeit, in Ansehung gegenwärtiger Gelegenheit, solch Verbot der Priesterehe gelindert würde, weil es ganz und gar aus menschlichen Rechten herwächst; so hätte die Neuerung eine sicherere und bessere Entschuldigung, denn da die alten Decrete in dieser Sache, den göttlichen Rechten gemäß, abgethan sind.
Denn die ersten dieses Theils haben in diesem Falle nicht wider das göttliche Recht gethan.
So hat man auch billig die Noth sollen bedenken; denn so viel Kirchen würden so viel Pfarrer nicht haben, wenn man die ehelichen Priester sollte ihres priesterlichen Amts entsetzen.
Man mußt's auch dafür halten, daß die christliche Religion an denselben Enden gar untergehen werde, wenn man die Pfarrer absetze. Nun wäre es je geschwind und ungütig, daß man lieber wollte die ganze Religion, Gottes Wort und Glauben lassen untergehen, ehe man eine einige Satzung lindern, oder aufs wenigste damit durch die Finger sehen wollte; so doch dieselbige Satzung von wenig Priestern ist gehalten worden in der Christenheit.
Und ist wohl ein Wunder, daß man ob dieser Satzung so geschwind und bitter hält, so man andre unzählige Satzungen, um auch wohl geringer Ursachen willen, lindert und nachläßt.
Aber diese Sache darf keiner Disputation. Denn die Sache redet für sich selbst, wie geschwind diese Satzung ist, und wie wenige dero sind, die sie recht halten. Derhalben billig gewesen wäre, daß diese Satzung dem göttlichen Gesetz gewichen hätte, welches den Priestern eben sowohl, als andern Leuten die Ehe zugibt.
Von der Messe.
Der Messe halben hat man bereits Antwort gegeben.
Als nämlich, daß die Unsern die Substantialia und vornehmste Stücke der Messe halten, so viel die Consecration belangt.
Was aber die andern Worte betrifft, zeigen die Widerwärtige und Gegentheil wohl selbst so viel an, daß sie etlichen Unrath haben. Denn sie setzen eine Deutung dabei, dero gar nicht von Nöthen wäre, wenn die Worte des Canon oder der Stillmesse klar und lauter genug wären.
Dieweil aber die Unsern lehren, daß die Application der Messen, und daß man die Messen zu Frommen und Gutem, Trost und Heil auch den Andern, Und nicht allein den Lebendigen, sondern auch den Todten halte, der Gerechtigkeit des Glaubens zuwider sei, wie wir dann in unsrer Confession angezeigt haben.
Derohalben so werden die Worte des Canons nicht gelesen, aus welchen die Application der Messen genommen ist.
Wo wir auch die Worte der Application wiederum annähmen, so möchte man es dafür halten, daß wir unsere Confession und Lehre selbst verdammten.
Nun können wir darein, unserer Confession und derselben Gründe entgegen, keinesweges bewilligen.
Zudem, so ist es auch öffentlich und am Tag, daß man nicht überall einen einigen Canon gehalten hat in den Kirchen, sondern in einer den, in einer andern einen anderen. Derohalben die Ungleichheit des Canons dem Glauben gar nichts schadet.
Letztlich, weil wir keine Lehre wider, den Glauben führen, und wir solche Condition angeboten haben, die unsere) Erachtens gleichmäßig sind, so haben wir uns versehen, die Unsern sollten wider ihre Gewissen nicht ferner beschwert werden.
Dieweil man aber keine Einigkeit und Friede auf die Condition, so wir uns erboten, kann machen: so bitten wir, daß man diese Sachen auf ein künftiges Concilium schiebe, deß man diese deutsche Nation so oft und viel vertröstet hat, und daß man nun berathschlage, welchermaßen ein friedlicher Anstand bis auf ein künftiges Concilium beschlossen und aufgerichtet werde.