Loserth, Johann - Doktor Balthasar Hubmaier und die Anfänge der Wiedertaufe in Mähren - 2. Kapitel.

Loserth, Johann - Doktor Balthasar Hubmaier und die Anfänge der Wiedertaufe in Mähren - 2. Kapitel.

Fortschritte der Reformation in Waldshut bis zum Abzug Hubmaier's nach Schaffhausen (31. August 1524).

Als Hubmaier von Zürich zurückkehrte, voll von den Eindrücken dieser Tage, war er von dem lebhaftesten Wunsche beseelt, die Ergebnisse des letzten Religionsgespräches auch in Waldshut zu verwerten. Er drängte umso eifriger vorwärts, je mehr er der Unterstützung der Bürgerschaft gegen ein etwaiges Einschreiten der weltlichen und kirchlichen Behörden sicher war. In den beiden Waldshuter Pfarren wirkten damals 12 Priester. Die obere Pfarre hatte Hubmaier selbst, an der unteren wirkte Konrad Armbruster. Diese Waldshuter Geistlichkeit gedachte Hubmaier in einem Religionsgespräch, das wie man sieht, eine Nachahmung des Züricher Gespräches war, für seine Neuerungen zu gewinnen. Zu diesem Zweck richtete er an sie achtzehn, das christliche Leben betreffende Sätze (Schlussreden), über die er mit ihr bei der nächsten Kapitelversammlung verhandeln wollte. Es wird nirgends angemerkt, ob es zu diesem Kapitel gekommen ist; war dies der Fall, so fand es wohl zu Anfang des Jahres 1524 statt. Die Schlusssätze selbst erschienen erst am 11. Juni im Druck; sie sind ganz im Geiste Zwinglis und enthalten auch einzelne Sätze, die auf der letzten Züricher Versammlung angenommen worden waren.

Er schickt ihnen eine an seine Kapitelbrüder und Kapläne gerichtete Vorrede voraus: Es sei ein alter Brauch noch aus der Zeit der Apostel her, dass sich bei schwierigen den Glauben betreffenden Vorfällen, jene Männer, die Gottes Wort zu verkünden haben, versammeln, die Schriftstellen vergleichen und in Erwägung ziehen, damit sie bei der Pflege der ihnen anvertrauten Herde einträchtig vorzugehen vermöchten. Solche Versammlungen habe man in alten Zeiten Synoden genannt, jetzt heißen sie Kapitel oder Brüderschaften. Da nun in diesen letzten gefährlichen Zeiten große Irrung und Zwist in vielen den Glauben berührenden Fragen entstanden und damit wir nicht allein unseren Leib, sondern auch unsere Seele mit Speise und Trank versehen und der uns anvertrauten Herde in Frieden und Eintracht das göttliche Wort zu verkünden vermöchten, bitten und ermahnen wir Euch, liebe Herren und Brüder, über diese von mir ausgegangenen Schlussreden die 'Geschriften' zu ergründen, damit wir uns bei dem nächsten Kapitel in Waldshut brüderlich und tugendlich unterreden. Um aber nicht mit menschlicher Lehre unsere Zeit zu vergeuden, bringt Eure Bibeln oder wofern ihr diese nicht habt, Eure Messbücher mit, damit einer dem anderen auf Grund des göttlichen Wortes Unterricht erteile.

Die 18 Schlussreden lauten:

1. Der Glaube allein macht uns fromm vor Gott.
2. Dieser Glaube ist die Erkenntnis der Barmherzigkeit Gottes, die er uns durch die Dahingabe seines eingeborenen Sohnes bewiesen. Damit unterliegen alle Scheinchristen, die nur 'einen historischen Glauben' von Gott haben.
3. Dieser Glaube darf nicht müßig gehen, sondern muss sich gegen Gott mit Danksagungen, gegen die Mitmenschen in Werken der Bruderliebe äußern. Damit werden alle Äußerlichkeiten (Butzenwerke) niedergestoßen: Kerzen, Palmen und Weihwasser.
4. Jene Werke allein, die Gott geboten, sind gut, und die sind schlecht, die er verboten hat. Damit fallen Fisch, Fleisch, Kutten, Platten.
5. Die Messe ist kein Opfer, sondern ein Gedächtnis des Todes Christi. Daher vermag sie weder für Tote, noch für Lebendige aufgeopfert werden. Damit fallen die Seelenmessen und dgl.
6. Wenn dies Gedächtnis gefeiert wird, soll der Tod des Herrn den Gläubigen in der Muttersprache verkündigt werden. Damit fallen die stillen Messen.
7. Bilder sind zu nichts gut; deshalb sollen solche Kosten nicht mehr auf Bilder aus Holz und Stein, sondern auf die lebendigen bedürftigen Bilder Gottes verwendet werden.
8. Sowie ein jeder Christ für sich selbst glaubt und getauft wird, so soll auch ein jeder aus der heiligen Schrift zu urteilen imstande sein, ob er von seinen Seelenhirten recht gespeist und getränkt werde.
9. Wie Christus allein um unserer Sünden willen gestorben und wir allein in seinem Namen getauft sind, so soll er auch allein als unser Fürbitter und Mittler angerufen werden. Damit fallen alle Wallfahrten.
10. Es ist besser, einen einzigen Vers aus einem Psalm in der Landessprache dem Volk zu erläutern, als fünf ganze Psalmen in fremder Sprache zu singen und vom Volke nicht verstanden zu werden. Damit verschwinden Mette, Prim, Terz, Sext, Non, Vesper, Complet und Vigilie.
11. Ale von Gott nicht selbstgepflanzten Lehren sind umsonst, im Bann, und müssen ausgerottet werden. Hier fallen zu Boden Aristoteles, die Scholastiker, als Thomas, Scotus, Bonaventura und Occam und alle Lehren, die ihren Ursprung nicht aus Gott haben.
12. Es wird die Stunde kommen und sie ist schon da, da keiner für einen Priester wird gehalten werden, als der, welcher Gottes Wort predigt. Damit fallen die Frühmesser, Votiver, Requiemisten und Mittelmesser.
13. Die Kirchgenossen haben die, so ihnen das Wort Gottes rein und lauter verkünden, mit Nahrung und Kleidung zu versorgen und zu beschirmen. Damit gehen zugrunde die Curtisanen, Pensioner, Incorporierer, Absenzer, Lügner und Traumschwätzer.
14. Wer das Fegefeuer sucht - es ist von denen gebaut, deren Gott der Bauch ist - sucht das Grab Mosis: er wird es nimmer finden.
15. Den Priestern die Ehe verbieten und ihre fleischliche Unzucht ansehen, heißt den Barrabas ledig lassen und Christus töten.
16. Aus menschlichen Kräften Keuschheit versprechen ist nichts anderes, als verheißen, ohne Flügel über das Meer zu fliegen.
17. Wer um zeitlichen Nutzens willen das Wort Gottes verleugnet oder stillschweigt, der verkauft den Segen Gottes, wie Esau um ein Linsengericht und wird auch von Christus verleugnet werden.
18. Wer sein Brot nicht im Schweiß seines Angesichtes erwirbt, der ist im Bann, auch der Speise nicht würdig, die er isst. Hiermit werden alle Müßiggänger verflucht, wer sie auch sein mögen. 1)

Die Schlussreden Hubmaiers machten über Waldshut hinaus einiges Aufsehen. Noch in demselben Jahre erschienen sie zugleich mit zwanzig anderen des Prädikanten von Mühlhausen, Nicolaus Prugner, zu Straßburg. Von der Waldshuter Geistlichkeit traten aber nur zwei auf Hubmaier's Seite. Es scheint überhaupt, dass es ihm mehr darum zu tun war, Aufsehen zu machen, als auf den Waldshuter Klerus, dessen wahre Gesinnungen er längst kannte, einzuwirken. Der Zustimmung der Bürgerschaft versichert, schob er die Genossen, welche der alten Lehre treu blieben, zur Seite. Die Bürgerschaft, durch die Vorgänge in der benachbarten Schweiz, aus der man Tag für Tag neue Kunde von den unaufhaltsamen Fortschritten des „Evangeliums“ erhielt, lebhaft erregt und bestrickt durch den Zauber der volkstümlichen Beredsamkeit des Prädikanten, der auch in sittlicher Beziehung makellos dastand, schloss sich immer enger an diesen an. Er hat, wie es in einem gleichzeitigen Berichte heißt, die Gemeinde derart an sich gezogen, dass er „die vom Rat und der Ehrbarkeit“ dadurch mit Gewalt gemeistert hat.

Noch bevor Hubmaier's Schlussreden im Druck erschienen waren, gelangten genauere Nachrichten über seine Tätigkeit an seine vorgesetzten Behörden und durch diese an die Regierung. Der Bischof von Konstanz hatte die Artikel, welche Hubmaier von der Kanzel herab und auch sonst im Volk verbreitete, sammeln lassen und sandte sie an die Regierung nach Ensisheim mit der dringenden Bitte, „ernstlich zu handeln und daran zu sein, auf dass die mutwillige und verführerische Lutherische Handlung und Sekte ausgelöscht und der gemeine Mann wieder auf christliche Wege geführt werde.“

Die Anklage wider Hubmaier bestand aus sieben Punkten: Er habe an dem Sonntag, da man das Evangelium predigt: Ich bin der gute Hirte (April 10.) gesagt: Die, welche nicht zur rechten Tür einsteigen, Diebe und Mörder, das sind die Pfaffen, welche Märchen, Unwahrheiten und Träume der Mönche predigen, das Evangelium hingegen dem Volke vorenthalten, das seien wahre Seelenmörder. In solcher Weise habe er gegen die gesamte Geistlichkeit - keinen ausgenommen - Schmähungen ausgestoßen. Er habe sodann, „sobald er anheimisch ist worden“, durch Briefe 12, 13 oder mehr Personen aus dem Schweizerland zu sich ins Haus berufen „verlumpte Lutherische“ keinen „von unserem Boden und Erdreich oder von unserem Kapitel zu Waldshut.“ Was sie da verhandelt haben, vermochte man bisher nicht in Erfahrung zu bringen, aber aus seinen oben erwähnten freundschaftlichen Worten könne man ermessen, was da geschehen sei, zumal auch andere in ihren Kirchen in gleicher Weise vorgegangen seien. Die Statuten seines Kapitels, so er beschworen, halte er nicht ein. Er sei nach Zürich gegangen und habe an der „Hinwerfung und Abtuung der heiligen Messe, der Bildnisse Gottes und der Heiligen“ teilgenommen. Nicht genug daran, dabei nicht stehen zu bleiben, wolle er auch noch die Altäre in den Kirchen zerbrechen, Glocken und Ampeln, Messgewänder, Kelche und ähnliches abtun. Er habe neben Zwingli gesessen und alles gebilligt, was dieser gesprochen. Er habe sich als Abgesandten der Vierstädte am Rhein ausgegeben und in Waldshut dermaßen gelehrt, das einige Leute heimlicher Weise die Bilder in der Kirche zerbrachen und das Kruzifix vom Predigtstuhl warfen. Unter den weiteren Anklagen findet man eine, die bereits einen Vorgeschmack jener Forderungen bietet, die ein Jahr später von den Bauern aufgestellt worden sind: Item, so hat er wyther gesagt und gepredigt, „dass nyemand weder zins, zehenten, renten noch gült fürder ze geben, noch sinen obern gehorsam oder underthanig schuldig syn solle.“

Dieser Anschuldigung, welche in den späteren Jahren wiederholt gegen Hubmaier erhoben worden ist, hat er in lebhafter Weise widersprochen und in mehreren seiner Schriften mit Nachdruck betont, dass er seine Gemeinde stets zum Gehorsam gegen die Obrigkeit angehalten und gelehrt habe, die Leistungen und Pflichten gegen sie stets eifrig zu erfüllen. Gleichwohl unterliegt es keinem Zweifel, dass er einzelne Lehrsätze predigte, welche diesem Gedanken Ausdruck geben und vielleicht auch Missdeutungen zu erzeugen geeignet waren. Er galt seiner Regierung von nun an als der Anstifter des Aufruhrs in Waldshut und der Umgebung und von diesem Gesichtspunkt aus wird man seine Verurteilung im Jahre 1528 zu betrachten haben. „Item,“ heißt es weiter, „noch vil artickel, die sich zu uffrueren und ungehorsamkeyt auch unchristenlich und zu aller wyderwertigkeyt dyenent, noch welchen wyr ußgeschrieben haben, aber die bisher ny bekomen mögen.“

Der Bischof von Konstanz war zu einem scharfen Einschreiten gegen Hubmaier umso mehr geneigt, als die neue Lehre in der ganzen Gegend und in Konstanz selbst immer mehr Anhang gewann. Bereits am 22. Jänner 1524 waren daselbst drei Gesandte des Erzherzogs Ferdinand - unter ihnen Veit Suter, der erzherzogliche Sekretär - erschienen und hatten an den Stadtrat die Forderung gestellt, die evangelischen Prädikanten zu entlassen und die Lutherischen Bücher zu unterdrücken. Sie erhielten die Antwort: Die Lehre dieser Prädikanten stimme nach Vorschrift des Reichstages von Nürnberg mit dem Evangelium überein: sie seien bereit, dies in einem Religionsgespräch zu erweisen.

Auch der Innsbrucker Hofrat ließ sich in einem Schreiben an den Erzherzog am 18. Februar vernehmen: „Betreffend das Lutherische Wesen, so sich zu Waldshut, Rheinfelden und Neuburg zeigt, wäre unser Rat und Gutdünken, dieweil solche Lutherische Sect nicht allein in obbemeldeten Orten, sondern auch zu Rotenburg und Horb überhandnehme, dass F. D. Ihren verpflichteten Unterthanen ernstlich schreibe und gebiete, von solchen Vorhaben abzustehen und den ausgegangenen Mandaten nachzukommen. Wofern dies nicht geschehe, würde F. D. gegen sie, als solche, welche wider diese Mandate die Lutherische Sekte halten, Ihren Kammerprocurator handeln lassen. Auch möge F. D. den Grafen von Zollern und Ulrich von Habsperg befehlen lassen, dass sie jene geistlichen Personen, so die Lutherische Opinion predigen und das gemeine Volk hierzu verführen, als Aufrührer gefangen nehmen und ihren Ordinarien ausliefern,“ Am 27. Februar genehmigte der Erzherzog diesen Vorschlag.

Inzwischen hatte die Regierung von Oberelsass über die Vorgänge in Waldshut ein ausführliches Gutachten zusammengestellt und sandte es am letzten Februar nebst der Eingabe der Waldshuter und den Berichten Hans Imers von Gilgenberg, Ulrichs von Habsperg und den Klagepunkten des Bischofs Hugo von Konstanz an den Erzherzog. Das Gutachten bezeichnet einzelne Punkte in der Eingabe der Waldshuter als unrichtig: Der Bischof von Konstanz habe bitten lassen, „da der Pfarrer in E. F. D. Stadt und Schloss Waldshut ganz Lutherisch sei und durch seine verkehrte Lehre und Predigt das gemeine Volk nicht allein im heiligen Glauben verwirre und verführe, sondern auch zum Ungehorsam gegen die geistliche und weltliche Obrigkeit bewege, woraus noch manches Übel folgen dürfte, dass wir dazu helfen möchten, dass der genannte Pfarrer ihm als seiner ordentlichen Obrigkeit ausgefolgt und bestraft werde. Er habe sich zwar selbst in dieser Sache nach Waldshut gewendet, vom Schultheiß und Rat aber kein Recht erhalten. Daselbst hatten sich schon Stimmen vernehmen lassen: „Wenn dieser Pfarrer mit Gewalt weggeführt und gestraft würde, so möchte das dem löblichen Hause Österreich und den vorderen Landen und Leuten zu beschwerlichem Nachteil und Schaden gereichen.“ „Da nun diese Lutherische Sekte zu Waldshut so tief eingewurzelt ist, dass sie ohne ernstliche Bestrafung nicht wieder abgeschafft werden könne, der Pfarrer aber nicht bloß bei dem gemeinen Mann, sondern auch beim Schultheiß Gutjahr in großer Gunst stehe und dieser bei den Eidgenossen zu Zürich und Schaffhausen gute Freunde und Verwandte habe, die ihn nicht leicht in Strafe kommen lassen werden, so sei zu besorgen, dass die Eidgenossen einen Anschlag auf das Waldshuter Schloss machen könnten, nach welchem sie schon lange getrachtet. Es sei daher in die Sachen mit fürderlicher Fürtrachtung und Schicklichkeit zu sehen und so zu handeln, dass der Pfarrer und seine Anhänger zuhanden und Strafe gebracht werden möchten.“ Der Bericht der Regierung unterlässt nicht zu betonen, dass die Dinge in Rheinfelden lange nicht so beweglich und beschwerlich seien als in Waldshut.

Während Hubmaier eine so durchgreifende und rührige Tätigkeit für seine Neuerungen in Waldshut entfaltete, wurde sein Nachfolger bei der Kapelle zur „schönen Maria“ in Regensburg wegen seiner Hinneigung zu Luther seines Amtes entsetzt und der Stadtrat von Regensburg, der von der mit Hubmaier inzwischen vorgegangenen Wandlung keine Kenntnis besaß, lud ihn vor Ostern ein, die Predigerstelle wieder anzunehmen und sich zu diesem Zwecke am anderen Montag nach Ostern (4. April) in Regensburg einzufinden. Hubmaier schlug den Ruf aus und begründete seine Ablehnung in einem Schreiben, das als ein Beleg für seine Gesinnungen und Überzeugungen hier folgen mag: „Mir ist fast wohl bewusst, dass ich sollte mich wiederum zu Eurer Weisheit verfügt haben: so hat es von Leibes wegen nit sein mögen nämlich auf den anderen Sonntag nach Ostern. In mittlerer Zeit ist so großer Aussatz und Nachstellung allen denen, die das göttliche, wahr und klar Wort verkündet, zugefallen, dass ich mich nicht hab dürfen wagen. Ferner so hör ich mit großer Traurigkeit, wie in Eurer Stadt Regensburg noch auf diesen Tag mehr der Menschen Tand gepredigt werde, denn das pure Wort Gottes; was mir von Herzen leid ist; denn was nicht aus dem lebendigen Worte hervorfleußt, das ist tot vor Gott. Deshalb sagt Christus: Ergründet die Schrift. Er sagt nicht: folget nach den alten Bräuchen, wie wohl ich solches, als ich erstlich bei Euch gewesen bin, auch nicht getan. Es ist aber unwissend geschehen. Ich bin wie andere mit Menschenlehre verblendet gewesen und besessen. Deshalben ich öffentlich bekenne vor Gott und allen Menschen, dass ich also ein Doktor worden bin und nochmals etliche Jahre bei Euch und anderwo gepredigt und habe doch nicht gewusst den Weg ins ewige Leben. Innerhalb zweier Jahre erst hat Christus angefangen in meinem Inneren zu grünen. Ich habe ihn aber nie so männlich als jetzt aus der Gnade Gottes dürfen predigen. Gott sei es geklagt, dass ich so lange in dieser Krankheit bin krank gelegen. Ich bitt ihn treulich um Verzeihung, ich hab's unwissend getan; darum schreib ich das. Ob Eure Prädikanten jetzt sagen werden, ich sei jetzt einer anderen Meinung, denn vorher, das bekenn ich und verfluche alle Lehre und Predigt, so ich getan hab bei Euch und anderswo, die in dem göttlichen Wort nicht gegründet sind. Und ob man Euch vorwirft die heiligen Concilia, glaubet's nicht; man verführt Euch, wie wohl man uns jetzt Jahr und Tag aufgezogen, ein Concilium zu halten, aber es geschieht nicht. Sie wissen wohl, dass eine einzige Frau, und soll es schon die fromme christliche Frau Argula von Stauf2) sein, mehr weiß des göttlichen Worts, denn solch rote Häubler je sehen und greifen: Ergebt Euch Gott, vertraut ihm, baut auf sein Wort, er wird Euch nicht verlassen; gebt ein kurzes um ein langes (Leben), damit Ihr dort ewig lebt; und man Euch schon darum Ketzer schelten würde, o seid froh, Euer Lohn wird reichlich sein in den Himmeln. Die Sophistenköpfe haben uns bald Ketzer ausgeruft, aber dass sie uns mit der Schrift zu Ketzern machten, da lassen sie den Stein liegen. Gedenkt, dass Nürnberg, Nördling, Augsburg, Ulm, Reutlingen, Konstanz, St. Gallen, Appenzell, Zürich, Schaffhausen, Basel, Straßburg, Worms, Speier, Mainz und gar noch das ganze Land Sachsen auch nit Narren seien usw.“

Dieser Brief gewährt ein klares Bild von der Tätigkeit Hubmaiers: Über einen großen Teil von Süddeutschland reichten seine Verbindungen. Am lebhaftesten waren die mit seinen Schweizer Freunden. Aber auch die katholische Partei war nicht müßig. Am 13. April wurde ein im scharfen Tone gehaltenes Schreiben nach Waldshut gesendet: Man habe vernommen, dass ihr Doktor und Prediger in allen seinen Predigten die Lutherische Lehre einhalte, sie lobe und verteidige, Lutherische Traktate und Bücher kaufe und heimlich unter das Volk bringe. Auch sei er in jüngst verflossener Zeit zweimal in Zürich gewesen. Daher werde ihnen mit allem Ernst befohlen, binnen Monatsfrist den gedachten Doktor und Prediger aus der Stadt zu entfernen und einen anderen geschickten und frommen Prediger, der Luthers verbotene Lehren nicht halte, an seiner statt aufzunehmen. Dem Magistrat ging überdies der Befehl zu, das Mandat öffentlich anschlagen und verkündigen zu lassen. In demselben Sinn wurde an den Bischof von Konstanz geschrieben: Zwar hätten die Bürger von Waldshut sich entschuldigt, ihr Doktor predige nicht Lutherisch sondern das heilige Evangelium, würde anders gepredigt, so würde es der Ordinarius nicht gestatten, aber trotz dieser Entschuldigung möge der Bischof mit Eifer darauf sehen, dass Hubmaier entlassen werde, damit die Lutherische Sekte nicht einwurzle, sondern mit bestem Fleiß ausgerottet werde. Eine dritte Zuschrift ähnlichen Inhalts erging Ulrich von Habsperg. Nun griff auch der Bischof von Konstanz zu schärferen Mitteln; er rief Hubmaier zur Verantwortung nach Konstanz.

So von dem weltlichen und geistlichen Arm gedrängt, setzte Hubmaier alle weiteren Bedenken bei Seite: Auf die Aufforderung des Bischofs erklärte er, „es sei ihm nit gelegen vor dem Heuchler zu erscheinen“. An demselben Tage, an welchem die Obrigkeit zu Zürich die Abschaffung der Messe und Bilder verordnete - es war am Pfingstsonntage 1524 - fielen auch in Waldshut die entscheidenden Schläge. Hubmaier hatte hierzu alles wohl vorbereitet: „Als der König Ferdinand,“ schreibt Fabri, „den Doktor als einen aufrührerischen Menschen nicht länger zu Waldshut hat dulden wollen, hat Hubmaier es zuwege gebracht, dass seine Anhänger schwuren, ihn nicht zu lassen“. Freilich ganz ohne Widerstand lief die Sache nicht ab. Als Hubmaier am Pfingstsonntag die Gemeinde versammelt hatte und auf die gewünschten Änderungen im Gottesdienste antrug, erhoben nicht bloß seine Amtsbrüder, sondern auch der Schultheiß Junker Gutjahr Einsprache, was ihn dann bewog, auf sein Pfarramt zu verzichten. Die Kunde hiervon brachte seine Anhänger auf; Männer und Weiber stürzten in die Versammlung, wählten ihn aufs neue und beschlossen allen Vorstellungen zum Trotz nicht nur die evangelische Lehre ihres Pfarrers, „der aus sonderlicher Ordinierung und Schickung Gottes zu ihnen gekommen sei“ anzunehmen und ihn mit Gut und Blut zu schirmen, sondern auch seinen Widersachern den Aufenthalt in der Stadt aufzusagen. Den folgenden Tag fügte sich auch der Rat den Wünschen der Gemeinde. Die Geistlichkeit, die mit diesem Vorgehen nicht einverstanden war, stellte an den Schultheiß die Forderung sie zu schützen, und da Gutjahr diesem Ansinnen, wie die Chronik Rüssenberg's meldet, nicht entsprechen wollte oder konnte, musste „sie sich der Stadt entäußern“ und ging nach St. Blasien, von wo sie nach vierwöchentlichem Aufenthalt nach Thüngen kam und erst nach Margarethen (13. Juli) wieder nach Waldshut zurückkehrte. Nur Hubmaier's Cooperator und jene an der unteren Kirche stimmten der Reform zu und blieben unbehelligt.

Hubmaier führte nunmehr die Zwinglische Reform in Waldshut ein. Am ausführlichsten wird von der Verdeutschung des Gottesdiensts und der Vernichtung von Bildern und Statuen berichtet. So meldet Ulrich von Habsperg an die österreichische Regierung in Innsbruck: „An unseres Herrn Fronleichnamstag (26. Mai) hat Hubmaier „beim Umgang“ alle Evangelien deutsch gelesen und weder Kerzen noch irgend welchen Schmuck beim heiligen Sakramente haben wollen.“ Und die Chronik des Andreas Lettich berichtet: „Er fing an die Messe deutsch zu lesen, verstörte die Kirchen, verbrannte die Bildnisse, verkaufte die Kirchengewänder, Kelche und Kleinodien.“ Dass übrigens Hubmaier kein fanatischer Bilderstürmer war, ergibt sich aus der Erzählung Fabri's, welcher nach der Waldshuter Katastrophe, als man Hubmaier's Wohnung einer genauen Durchsuchung unterzog, daselbst „einen köstlichen und schönen Joachim fand, dazu ein Vesperbild und einen Sebastian an einen Coralli gebunden.“

Von Hubmaier's sonstigen Äußerungen werden manche wohl arg entstellt verbreitet worden sein, So soll er geäußert haben: Wenn einer das Sakrament in des Priesters Händen sehe, so sei es nicht besser, als sehe er den Teufel. Das Abendmahl teilte er unter beiden Gestalten aus, hielt aber zuletzt von diesem Sakramente nichts anderes, denn dass es Brot und Wein sei. Er untersagte der Gemeinde, die Fürbitte der Mutter Gottes anzurufen - eine Anschuldigung, die er in seinen späteren Schriften zurückgewiesen. Er erlaubte, am Freitag und Samstag Fleisch zu essen, gab auch den Zölibat Preis und heiratete, wie Salat meldet, um St. Hilarius eine Bürgerstochter aus der Reichenau Elsbeth Hügline, die willig und mutig die späteren Schicksale Hubmaier's teilte.

In Zürich freute man sich über diesen Eifer „für das unverfälschte Evangelium.“ „Genannter Balthasar,“ sagt Bullinger, „ließ sich in Waldshut nieder, war anfänglich geflissentlich und rechtschaffen des Zwingli guter Freund.“ Es ist nicht zu bezweifeln, dass die Reformation in Waldshut so gut, als in Zürich zum völligen Sieg gelangt wäre, wenn Waldshut nicht als österreichischer Besitz in die Verwicklungen mit der ganzen Macht der katholischen Kirche hineingezogen worden wäre. Item, im selbigen Jahre, schreibt die Villinger Chronik, um Pfingsten kam Herzog Ferdinand von Nürnberg herauf gegen Freiburg und berief einen allgemeinen Landtag nach Breisach. Hier war er selbst anwesend und hier ließ er allen Ständen bekannt geben, dass man bei Verlust seiner Gnade sich der Sekte Luthers und der Verbindung mit denen von Waldshut enthalten solle: „Die hatten einen Doktor, der war ganz Luthers und war ihr Prädikant.“ Ferdinand erklärte sich wider alle Neuerungen, die nur dem Bundschuh neue Nahrung geben, und die Stände stimmten ihm zu. Sie erlangten von Kenzingen, Rheinfelden und Waldshut die unverzügliche Abberufung ihrer Prädikanten. Die Gesandten von Waldshut selbst hatten heftige Vorwürfe zu hören. Freiburg erklärte, die Entfernung der Lutherischen Pfaffen genüge nicht; man müsse die schuldigen Geistlichen und Laien strafen, ohne erst mit der Regierung Rücksprache zu nehmen. Es besitze Gut und Büchsen genug und werde jene, die solche Personen aufnehmen und ihnen Schutz gewähren, noch lieber strafen als die Täter selbst. Breisach war bereit, seine ganze Macht und Ensisheim all sein Vermögen gegen die Ketzer einzusetzen.

Am 2. Juni sandte Ulrich von Habsperg an die Regierung in Ensisheim einen Bericht ein, in welchem über den Terrorismus der Anhänger Hubmaiers im Waldshut geklagt wird: Die fürstlich gesinnt sind und ihre Untertanenpflicht erfüllen wollen, die dürfen sich nicht rühren. Die drei Abgesandten, die von Breisach zurückgekehrt sind, haben der Gemeinde nichts Gutes vorgehalten; der Büchsenmacher Valentin Frickh habe die Anzeige erstattet, dass der Doktor Gutjahr und ihr Anhang aus Furcht „Praktiken bei denen von Zürich suchen,“ um ihnen die Stadt zu überliefern. Zweihundert Leute hätten geschworen, den Doktor wider Jedermann zu schützen. Daher tue es dringend Not, dass die Regierung ihren vollen Ernst zeige. Von Zürich sei freilich nicht viel zu besorgen: die werden höchstens mit Briefen und Reden helfen. Strafe man die Waldshuter nicht, so könne man des Ungehorsams der „Vierstädte“ sicher sein. Hier sei Jedermann bereit gegen Waldshut zu ziehen: nur müsse es mit Büchsen geschehen. Wenn die Regierung gerüstet ist, so rate er, die Stadt zu zwingen, wenn nicht, möge der Fürst sofort mit dem Kammerprocurator die von Waldshut ihres Ungehorsams wegen vornehmen. Ebenso möge der Bischof von Konstanz falls das noch nicht geschehen, wie man ihm schon früher zugesagt - den Doktor zitieren, damit doch etwas geschehe. Sonst sei zu besorgen, dass binnen kurzer Zeit auch die von Laufenburg, Säckingen und am Walde ungehorsam werden. Die meisten Leute zu Rheinfelden wollen dem Fürsten kein Fährgeld und keinen Hilfspfennig geben, und haben die, welche zahlen wollen, mit dem Tode bedroht. Ein weiterer Bericht von demselben Datum meldet, dass auch in Rheinfelden die Dinge schlimm stehen: der Doktor daselbst bleibe auf seiner Meinung. Am Fronleichnamstag habe er von der Kanzel verkündigt, was denn das sei, dass man mit Stangen und Lichtern vor unserem Herrgott gehe. Es sei ja doch Tag: Man dürfe ihm also keine Lichter anzünden.

In einem Schreiben Davids von Landeck, Statthalters im oberen Elsass, an den Erzherzog Ferdinand vom 5. Juni wird Beschwerde geführt, dass die fürstlichen Befehle und Reden auf dem Breisacher Tag in Waldshut so wenig angesehen und geachtet werden. Es sei sehr zu besorgen, dass solches bei anderen Städten und den Untertanen auf dem Schwarzwald nachgeahmt würde. Eine Randnote zu diesem Schreiben bemerkt, die von Waldshut mögen unter Androhung des Verlustes ihrer Privilegien bedeutet werden, ihren Prediger zu entfernen und einen anderen an seine Stelle zu setzen. Auch der Hofrat zu Innsbruck empfahl in einem ausführlichen Berichte an den Erzherzog die Anwendung schärferer Mittel. Man habe durch Reden und offene Mandate, durch die man den ketzerischen Lehren beizukommen gedachte, nichts erreicht. Wenn man nicht in aller Strenge die Strafe an Waldshut vollziehe, so werde sich gar bald, wie Ulrich von Habsperg melde, der ganze Schwarzwald und Klettgau der neuen Lehre zuwenden. Aber noch versuchten die Regierung und der Landtag die Anwendung friedlicher Mittel. Die erstere berief am 8. Juni den Landtag zu einer außerordentlichen Beratung zusammen. Auch die Waldshuter wurden geladen, „weil sich ihre Altvordern und sie selbst bisher an den regierenden Fürsten des löblichen Hauses Österreich gehorsam und wohl gehalten hätten.“ Von Seiten des Landtags - er trat am 24. Juni in Säckingen zusammen - wurde die Hoffnung festgehalten, Waldshut werde sich dem Begehren der Regierung endlich fügen. Eine Bedenkzeit bis zum 4. Juli wurde zu diesem Zweck bestimmt und eine Gesandtschaft nach Waldshut geschickt. In seiner Bedrängnis erhielt Hubmaier ermunternde Briefe von seinen Schweizer Freunden. Harre aus, schrieb Vadian, haben doch auch wir noch Schwereres erlitten. Er verstand es, seine Partei immer fester an sich zu ketten; die Weiber haben, wie Fabri berichtet, den Rat zu dem Beschlusse gezwungen, an dem Doktor festzuhalten. Und als das geschehen, „liefen sie zu allen Glocken und läuteten vor Freude.“

Unter diesen Umständen vermochten auch die Abgeordneten, die nun in Waldshut erschienen, nichts zu erreichen: „Nachfolgend,“ sagt Fabri, „als dann einige Leute von den Waldstätten kamen und mit denen von Waldshut, damit sie gehorsam wären, verhandelten, hat er bei achtzig Mann, allweg zween und zween, an sich gehängt und den Gesandten zu Trotz ist er mit einem Büchlein ihnen vor die Herberge gezogen.“ So scheiterte auch der letzte Versuch, die Waldshuter zu bewegen, den Prädikanten herauszugeben, sich der neuen Ketzereien zu entschlagen und die verlassenen alten Bräuche wiederumb an die Hand zu nehmen.“ „Wir konnten,“ erklärten Schultheiß und Rat in der „wahrhaften Entschuldigung und Klag gemeiner Stadt Waldshut an alle christgläubigen Menschen“ „es vor Gott und den Menschen nimmermehr verantworten, da wir seine Unschuld kennen.“ Die von Waldshut, erklärte der Rat, seien männiglich bereit, ihrer Handlungen halber Recht zu geben und Recht zu nehmen, hoffend, es soll ihnen keine Gewalt zugefügt werden.

Nachdem alle gütlichen Versuche der Regierung, die alte Ordnung der Dinge in Waldshut wieder herzustellen, gescheitert waren, beschloss man, die Stadt mit Gewalt zum Gehorsam zurückzuführen. Die größte Sorge bereitete ihr die Haltung der benachbarten Eidgenossen. Noch in einer Eingabe des Hofrates zu Innsbruck vom 19. Juli heißt es: Sollten die von Waldshut die gar an den Eidgenossen sitzen, mit Gewalt überzogen werden, so ist, wie wohl angezeigt wird, dass man der Eidgenossen halber dermalen keine Sorge haben möge, ihnen doch in solchen Dingen nicht zu vertrauen; sie könnten vielleicht, wenn sie von denen zu Waldshut um Hilfe angezogen würden, die Leute daselbst, auch jene, die bisher den Eidgenossen gegenüber treu am Hause Österreich gehalten, unter ihren Gehorsam bringen, was ein schwerer Abfall wäre und den Erblanden, zumal den Vorlanden, keinen geringen Schrecken bringen würde. Hinwiederum solle der Ungehorsam der Waldshuter nicht länger straflos hingehen. Demnach dürfte vonnöten sein, dass sich F. D. entschließe, welcher Weg einzuschlagen sei. Unser Rat ist aber der, gegen die von Waldshut durch den Kammerprocurator das Recht anzurufen, sie wegen ihres Ungehorsams zu zitieren und zu verurteilen und ihrer Freiheiten los und ledig zu erkennen. Die Sorge über die Haltung der Eidgenossen war eine müßige: die überwiegende Mehrheit der Kantone war den Neuerungen abhold. Auf der eidgenössischen Tagfahrt zu Baden im Aargau zitierte man die angeblichen Äußerungen des Waldshuter Pfarrers über das Altarssakrament und erzählte mit Entrüstung, wie ein Priester auf der Versammlung zu Zürich gepredigt habe, man solle Herz und Hoffnung auf Gott setzen, der nicht von sündigen Weibern geboren sei.“ Der von Zürich gegebene Frevel an den Bildern, Sakramenten und der Messe wurde gänzlich missbilligt. Nur aus Zürich kamen schlechte Nachrichten. Veit Suter schreibt am 21. Juli an die Regierung nach Innsbruck: „Ich bin wahrlich bericht, zu Zürich sei denen von den 10 Orten in der Frage der Abstellung der Lutherischen Sekte eine unlautere Antwort geworden. Zwingli habe in Gegenwart der Ratsboten eine Predigt gehalten: Sie sollen sich an Niemanden kehren und auf dem, was er sie gelehrt, beharren und beständig bleiben, sie werden von Gott nicht verlassen werden.“ Auf die Eingabe des Hofrates vom 19. Juli entschied Erzherzog Ferdinand (am 3. August): „da sich auf dem Landtage zu Breisach mehrere Landschaften uns gegenüber verpflichtet haben, solche Lutherische neue Lehre bei sich nicht einwurzeln zu lassen, sondern uns zu helfen, die Übertreter zu strafen, so haben wir auf das hin den Statthaltern und Räten zu Ensisheim befohlen, gegen den Rat und die Inwohner von Waldshut mit der Tat zu handeln.“ Dementsprechend lautete auch die Erklärung, die der kaiserliche Sekretär Veit Suter bei der Tagsatzung abgab. Auf seine Frage, was seine Regierung in diesem Falle von den Eidgenossen zu erwarten habe und wie diese sich ihren eigenen Angehörigen gegenüber, die den Waldshutern Beistand leisten, verhalten würden, lautete die Antwort: Man zweifle nicht, dass ihre Herren und Oberen an solchem Beginnen großes Missfallen hätten, sie werden es auch in den Abschied aufnehmen, damit ein ernstes Verbot des Zulaufes nach Waldshut erlassen werde. Wer solches Verbot übertretend den Waldshutern Beistand leiste, der möge so behandelt werden, wie die Waldshuter selbst. Die Lage der Stadt wurde mit jedem Tage gefährlicher. Da bat Hubmaier selbst ihn zu entlassen, „damit seinetwegen niemand beschädigt oder verderbt werde. „Wir haben das, erklärten die Waldshuter, in der Hoffnung getan, mit der man uns auch getröstet hat, dass wir nunmehr zu Ruhe und Frieden gelangen würden. Um ihn vor Not und Entbehrungen sicher zu stellen, warf ihm die Stadt ein Jahreseinkommen von 40 Gulden aus.“ Bei der gefahrvollen Lage, in der sich Hubmaier allerorten mit Ausnahme von Waldshut befand, ist kaum anzunehmen, dass er, wie von einigen erzählt wird, im August in der Gegend von Fallau und Trossadingen erschienen sei, um dort das Evangelium zu predigen. Vor Mitternacht um St. Verenatag (1. September) zog er aus der Stadt. Drei bewaffnete Reiter gaben ihm das Geleit bis an die Grenze von Hallau. Dort warteten etliche Reiter aus Schaffhausen auf ihn und geleiteten ihn in die Stadt.

1)
Die Originale findet Ihr unter: schlussreden
2)
Argula von Grumberg
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