Calvin, Jean - An den Grafen Georg von Württemberg und Montbeliard.

Nr. 524 (C. R. – 2623)

Calvin, Jean - An den Grafen Georg von Württemberg und Montbeliard.

Matteo Gribaldo, ein Rechtsgelehrter von Padua, der als Bestreiter der Dreieinigkeitslehre Servets Ideen nahestand, suchte damals an der Universität Tübingen anzukommen (vgl. 452). Graf Georg, der Oheim Herzog Christophs von Württemberg, ersuchte deshalb Calvin um ein Gutachten über Gribaldo, der früher in Farges in der Nähe von Genf gewohnt hatte.

Gutachten über Gribaldo.

Erlauchtester Fürst und Herr, da es mein einziger Wunsch ist, Ew. Hoheit gefällig zu sein, wie es meines Erachtens nicht nur Ihr Rang und Ihr hoher Adel, sondern auch Ihre herrlichen Tugenden und vor allem Ihre seltene Frömmigkeit erheischen, so möchte ich nur, es böte sich mir einmal ein erfreulicher Anlass, Ihnen meine Ergebenheit zu beweisen und einen Dienst zu leisten. Da Sie aber nun geruhen, sich nach Matteo Gribaldo zu erkundigen, so will ich Ihnen in aller Kürze auseinandersetzen, wie er sich hier benahm. Erstlich nun hat er stets nur so in Genf verkehrt, dass er weder je in unseres Rates Dienst treten wollte, noch auch durch irgendein Versprechen verpflichtet wurde, sondern er wurde stets als ein bloß zeitweiliger Gast und Fremder in unsrer Stadt angesehen. Wie er fast jedes Jahr hierher zu kommen pflegte, so war er zufällig auch hier, als eben Servet gefangen gesetzt worden war. Damals nun verhehlte er durchaus, dass er mit dessen gottlosen Irrlehren irgendetwas gemein hatte; vielmehr ließ er nur verblümte Redensarten fallen, es sei nicht recht, jemand wegen falscher Glaubensansichten zu strafen, weil jeder Glaubensfreiheit haben müsse. Später aber tat er kund, was er erst verheimlicht hatte, nämlich dass er sich nur deshalb über die Strenge unseres Rates beschwert hatte, weil er wünschte, selbst straflos seine gottlosen Wahnideen von sich geben zu dürfen. Damals nun hat er, das gebe ich zu, um eine Unterredung mit mir gebeten, und ich habe die Bitte abgeschlagen, weil ich früher schon erfahren hatte, welchen Geistes dieser Mensch war, und deshalb kein besseres Vorgehen fand, als dass passende Zeugen zu unsern Unterredungen zugezogen werden sollten, was er seinerseits nicht wollte; so schied er damals. Als er kurz darauf wiederkam, ließ ich ihm durch einen vertrauten Freund melden, es stehe ihm frei, wenn er wolle, sich mit mir brüderlich auseinanderzusetzen; nur müsse es vor meinen Kollegen und drei Kirchenältesten geschehen; ich ließ ihm auch sagen, er brauche keine Gefahr noch Hinterlist zu befürchten. Er war damit einverstanden und kam auf unsere Einladung; als er aber ins Zimmer trat, in dem wir saßen, und ich ihm nicht gleich beim Eintreten die Hand reichen wollte, verließ er uns gleich wieder mit geräuschvollem Protest, und doch hatte ich mich höflich, ja mit freundlichen Worten entschuldigt, ein solcher Handschlag zieme sich erst, wenn wir in unsern Glaubensgrundsätzen einig geworden seien; denn ich nahm die Sache zu ernst, als dass ich mit unwahren Förmlichkeiten hätte ein Spiel treiben wollen. Als wir sahen, dass Gribaldo sich nicht freundschaftlich gewinnen ließ, bemühten wir uns darum, ihn zur Verantwortung seines Glaubens aufs Rathaus laden zu lassen. Dort suchte er nicht nur Ausflüchte, sondern zeigte offen, dass er nicht Willens sei, seine Ansicht an diesem Orte zu bekennen. Kurz darauf ließ er aber doch Worte fallen, aus denen leicht zu entnehmen war, in welch schlimmen Irrlehren er steckte; als ich ihn mahnte, Maß zu halten, machte er durch sein windiges Prahlen wieder einmal kund, dass es nichts Frecheres gibt als die Unwissenheit; bei solchem Trotz hatte frommes, nützliches Mahnen keinen Erfolg. Er hielt uns als Schild das entgegen, es sei allzu streng und ungerecht, dass er in Genf nicht geduldet werde, weil er in der Glaubenslehre von unsrer Ansicht abwiche; dieser Einwand wurde, wie es sich gehörte, zurückgewiesen. Der Rat glaubte aber, einen Fremden nicht weiter drängen zu dürfen, und uns genügte es auch, dafür zu sorgen, dass er das Gift seiner gottlosen Lehren weiterhin in Genf nicht mehr verbreiten durfte. Ob diese meine Zeugenaussage Glauben verdient, mag Ew. Hoheit selbst beurteilen. Aus persönlichem Hass stammen kann sie sicher nicht, weil solcher nie zwischen uns gewesen ist, wie Gribaldo selbst zugeben muss. Obwohl er übrigens viele Irrlehren durcheinander mischt, so glaube ich doch, ein Muster vorlegen zu sollen, aus dem Ew. Hoheit leicht ersehen wird, dass ich von Gribaldo bisher noch weniger scharf gesprochen habe, als es seine Gottlosigkeit mit sich brächte, ja geradezu erforderte. Es handelt sich dabei nicht um einen Bericht von mir oder irgendjemand anderm, sondern, da er die Art der Lehre selbst handschriftlich dargestellt hat, so mag Ew. Hoheit selbst beurteilen, ob ein unfrommer Mensch, der so verkehrt das Wesen Gottes herunterreißt und behauptet, Christus sei als ein neu entstandener Gott vom Vater verschieden und nicht gleichen Wesens mit ihm geduldet werden kann. Da ich nun aber nicht vorhabe, seine Lästerungen zu widerlegen, um nicht durch einen allzu langen Brief langweilig zu werden, so glaube ich, meinen Auftrag nach Ihrem Sinne nicht besser erfüllen zu können, als wenn ich Ew. Hoheit das von seiner Hand geschriebene und unterschriebene Bekenntnis sende, in dem er sich seinen italienischen Landsleuten gegenüber zu rechtfertigen sucht. Daraus kann auch der durchlauchtigste Fürst, Ihr Neffe, genug und übergenug erkennen, wie pietätlos und frevelhaft dieser Elende die Hauptlehre unseres Glaubens zerreißt und verkehrt. Leben Sie wohl, erlauchtester Fürst und hochverehrter Herr. Ich will unsern Vater im Himmel bitten, dass er Sie samt Ihrer erlauchtesten Frau Gemahlin stärke, behüte und reich mache an allem Guten.

2. Mai 1557.

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