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Bieler Artikel, 1525

Bieler Artikel, 1525

Fürsichtige, weise, liebe Herren! Es möchte euere Weißheit fremd und unbillich bedunken, daß wir anstatt einer ganzen Gemeine vor euch unsern Oberen, dergestalt, wie ihr hören werdet, erschienen sind. Deßhalben sollet ihr wüssen und nicht zweiflen, daß unser Fürnehmen euch an euerer Obrigkeit, kraft welcher ihr anstatt einer ganzen Gemeine sitzet, und kraft welcher euch zustehet, Gottes ehre zu schützen und gemeinen Nutzen zu betrachten, keineswegs zu Nachtheil dienen solle, sondern dieweil wir etwas Unwillens und Mißfallens unter den alten und jungen Räthen, der Bürger gegen den Räthen und der Räthe gegen den Bürgern gesehen, und bey solcher Widerspänstigkeit nicht zu schweeren die vergangene Weihnacht heiter angezeiget haben, darum weil nicht einhellig regirit und das Böse etwann ungestraft gelassen wird, wie sich dann bey etlichen Frefeln und öffentlichen Gotteslästerungen gar nahe befunden, deßwegen eine fromme Gemeine und ganze Stadt in den Zowrn Gottes fallen, und in Mühe und Kosten, wie vormahls, kommen möchte, darum haben wir in Ansehen dessen, dieweil euere Weißheit sonst mit viel Mühe und Arbeit beladen wird, nachfolgende Artickel verfaßt und euch als unseren Oberen und den Aufsehern unserer Gemeine vorzutragen fürgenommen, ungezweifelt, ihr werdet uns dieses nicht für Uebel aufnehmen, sondern ein Wohlgefallen daran haben, als die ihr Gottes Lob und Ehre, auch den gemeinen Nutzen zu förderen schuldig seyt, und mit uns und wir mit euch beschliessen und schaffen, daß denselbigen fürterhin treulich nachgelebt und regirt werde, und einer mit dem andern friedlich und christlich bleiben und leben möge hier in unserer Gemeine zu Biel, unseres gnädigen Herrn von Basel Rechten und Herrlichkeiten unangreiflich und unabbrüchig.

Die Artickel nun, die Religion betreffend, sind diese:

  1. Dieweil der wahre christliche Glaube aus Gottes Wort muß erklähret werden, so begehren wir, daß man uns das Wort Gottes des alten und neuen Testamentes und was aus demselbigen mag erhalten werden, lauter und rein predige und niemand dasselbige schmähe, lästere, oder ihm widerspreche an einem oder dem andern Orte, sondern es wahrhaft, gerecht und genugsam zur Seligkeit zu seyn erkenne.
  2. Daß ein Kirchherr fürohin in allwegen mit mehrerer Hand erwehlet werde, dieweil er ein gemeiner Diener ist, und auch das göttliche Wort solches ausweiset, und daß, wenn er sich nicht christenlich oder recht hielte, wie ihn wieder entsetzen mögen.
  3. Daß uns der Herr Doctor Wytenbach das Wort Gottes in der oberen Kirche verkündige am Sonntag oder andern Feyertagen nach der MAhlzeit, darvon soll er eine ziemlich Nahrung haben, es sey aus den Pfründen oder sonst.
  4. Daß man einen geschickten Schulmeister setze, der die Kinder christlich und wohl lehre ohne den Lohn von der Gemeine, und daß man ihm den Lohn aus den Pfründen oder der Bruderschaft schöpfe.
  5. Damit die Ehre Gottes geförderet werde, begehren wir, daß eine christliche Ordnung vor Rath und Bürgeren wider die Gottslästerer, Trinker, Spieler, und das üppige Danzen an dem Sonntag gemacht und gehalten werde.
  6. Der Jahrzeiten halben, weil wir berichtet werden, daß dieselbigen keinen Grund in der H. Schrift haben, auch Gott nicht gefällig und den Abgestorbenen nicht hülflich seyen, daß frey gelassen werde, sie hinfüre zu halten oder nicht; Weiter in dem, was gesetzt wird, nach dem Willen Gottes zu handlen, zu minderen, zu mehren, auf- und abzustellen, alles nach und mit Gottes Worte.

Quelle: fuesslin_2

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