Felix Mantz - Verantwortung vor den Nachgängern.

Felix Mantz - Verantwortung vor den Nachgängern.

NAchdem Felix Mantz gefraget worden, was er mit Herrn Doctor Sebastian von Schaffhausen der Obrigkeit wegen geredt hätte, ist er in Gegenwart gedachten Doctors bekanntlich gewesen, seine Meinung wäre in allweg gewesen, und najetzo noch, ein Christ könne ein Oberer seyn, noch jemand mit dem Schwert richten oder straffen, sintemal nicht aus der Schrift zu erweisen, daß dieses erlaubt seye.

Der besonderen Kirche halben sagte er: Als gedachter Doctor sich gegen ihm beklagt, seine Obern wollten nicht nach, hätte er demselbigen seine Meinung entdecket, nemlich, er wolle diejenigen, die sich Christi annehmen, dem Worte gehorsamen, und nach Christo wandlen wollten, zusammen suchen, und sich mit denselbigen durch die Tauffe vereinbahren, die andern hingegen wollte er auf ihrem Glauben bleiben lassen.

Als er ferner gefraget worden, was seine Meinung von der Gemeinschafft der Güter gewesen, antwortete er, es seye niemals seine Meinung gewesen, daß alle Dinge gemein seyn sollten, jedoch müsse ein guter Christ seinem Nächsten mittheilen, wann er Mangel hätte.

Der Tauffe halben ist der bekandtlich, er hätte 14. Tage hernach, als er und seine Mitbrüder aus dem neuen Thurn gebrochen, und er folgends nach Embrach gekommen, eine Frau in seiner Meinung unterwiesen und getaufft; Wenn auch künfftighin einer oder eine zu ihm käme, von ihm unterrichtet würde und begehrte getaufft zu werden, wollte er ihnen zuwillen werden.

Zum vierten wurde ihm vorgehalten, daß er mit seinem Bruder Görg vom Hause Jacobs zu Wyl gewesen seyn, und sich berühmt haben solle, was sie für grosse und wunderbahrliche Zeichen und Gesichte gesehen hätten, und wie sie durch die beschlossene Thüren aus dem Gefängnisse gekommen wären. Hierauf antwortete er: Er wäre zu Wyl gewesen, hätte sich aber dessen nicht gedacht, wiewol ihm ein oder zweymal in dem Gefängnisse verschiedene Briefe wären vorgelegt worden, als wenn sie würcklich zugegen gewesen wären.

Endlich wurde er gefraget: Ob ihm das Urteil zu Ohren gekommen ware? rc. Er sagte: Es wäre ihm eigentlich nicht in Wissen, jedoch wollte er nicht darwider seyn.

Quelle: Füßlin, Johann Conrad - Beyträge zur Erläuterung der Kirchen-Reformations-Geschichten des Schweitzerlandes, Band 3

Cookies helfen bei der Bereitstellung von Inhalten. Diese Website verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information
autoren/m/mantz/mantz-verantwortung.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1
Public Domain Falls nicht anders bezeichnet, ist der Inhalt dieses Wikis unter der folgenden Lizenz veröffentlicht: Public Domain