Loserth, Johann - Doktor Balthasar Hubmaier und die Anfänge der Wiedertaufe in Mähren - 1. Kapitel.
Hubmaier in Vorderösterreich.
Dr. Balthasar Hubmaier und die Anfänge der Reformation in Waldshut.
Das Geburtsjahr Hubmaiers ist unbekannt. Man wird kaum irre gehen, wenn man es in die ersten Achtziger Jahre des 15. Jahrhunderts verlegt. Sein Geburtsort war das kleine Städtchen Friedberg in der Nähe von Augsburg; daher wird er gelegentlich wohl selbst ein Augsburger genannt. Freunde und Gegner nannten ihn nach seinem Heimatsorte Friedberger oder Pacimontanus. Er selbst nannte sich in seiner Jugend bald Friedberger, bald Huebmaier, von 1521 angefangen meistens Hubmör oder Huebmör von Friedberg. Den ersten Unterricht wird er in seiner Vaterstadt erhalten haben. Die lateinische Schule besuchte er in Augsburg, und die Ausbildung die er daselbst erhielt, war nach dem Zeugnisse, welches ihm 1512 sein Lehrer Eck ausstellte, eine vortreffliche. Von seiner äußeren Erscheinung wird bemerkt, dass er von kleiner Statur und schwarzer Gesichtsfarbe war; wenn ihm von einer Seite ein hochfahrendes Wesen zugeschrieben wird, so ist zu bemerken, dass es ein Gegner ist, der dies vom ihm behauptet.
Zu Ostern 1503 bezog er die Hochschule in Freiburg und wurde daselbst am 1. Mai immatrikuliert. Unter seinen Lehrern hat Eck, der nachherige Gegner Luthers, den größten Einfluss auf ihn genommen. Beide Männer standen in engen Beziehungen zu einander, und wie verschieden auch in späteren Jahren die von ihnen eingeschlagenen Bahnen waren, sie behandelten einander auch als Gegner mit unverkennbarer Hochachtung. Über Hubmaiers Erfolge in Freiburg äußerte sich Eck in sehr anerkennender Weise: „In den Anfangsgründen der Grammatik und den leichteren Lehrgegenständen gut unterrichtet, sei er an die Freiburger Hochschule gekommen und da sein Schüler geworden. Es sei wunderbar zu sagen, mit welcher Umsicht und Gier er die philosophischen Lehrsätze in sich aufgenommen, wie er an dem Munde seines Lehrers hing und die Vorträge eifrig nachschrieb ein fleißiger Lektor, ein unermüdeter Hörer und emsiger Repetitor der anderen Hörer. So habe er mit größtem Lob die Magisterwürde erlangt. Viele hätten ihm, fährt Eck fort, zugeredet, er möchte sich den medizinischen Studien zuwenden. Denen habe er geantwortet: Er wolle sich lieber der Gottesgelehrtheit als der heiligsten Herrin zuwenden, und mit dem Propheten sagen: Ich habe sie vorlängst schon erwählt und will ihr eine Wohnung im Heiligtume meines Verstandes bereiten. Und wiewohl die beschränkten Mittel des elterlichen Hauses ihm so hinderlich waren, dass er eine Zeit lang die Hochschule verlassen musste, und, um sich vor Noth zu schützen, eine Schulmeisterstelle in Schaffhausen annahm, so kehrte er doch bei der ersten günstigen Gelegenheit zu den gewohnten Studien und unter meine Leitung zurück. Welche Fortschritte er da gemacht, davon legen seine gelehrten Lektionen, seine Predigten vor dem Volke und seine scholastischen Übungen hinlänglich Zeugnis ab“. Sein Aufenthalt in Schaffhausen fällt in das Jahr 1507; schon im folgenden Jahr finden wir ihn wieder in Freiburg. In der letzten größeren Schrift, welche er ein Vierteljahr vor seinem Tode (1528) geschrieben, erwähnt er, dass er schon vor 20 Jahren zu Freiburg im Breisgau eine öffentliche Disputation über die Frage: Ob man die Zahl der Festtage in der Kirche vermehren sollte - eine Frage, die er verneinte gehalten habe. Da Eck Vorstand der Pfauenburse zu Freiburg war, deren Mitglieder sich vor allem in der Dialektik auszubilden bemühten, und hierin, wie man an Eck selbst ersieht, eine nicht unbedeutende Fertigkeit erlangten, so dürfte auch Hubmaier dieser Burse angehört haben, und die Fehdelust, von der er in späteren Jahren so reichliche Proben gab, daselbst in ihm geweckt worden sein. Eck dürfte ihm auch die Vorsteherstelle an dieser Burse verschafft haben, welche er seit 1510 bekleidete. Vielleicht hängt es mit den armseligen Verhältnissen, in denen er damals lebte, zusammen, dass verschiedene böswillige Gerüchte über ihn in Umlauf gesetzt wurden. So wusste man 1526 von ihm in Zürich zu erzählen, dass er während seiner Freiburger Lehrtätigkeit Röcke gestohlen habe - ein Vorwurf, dessen Haltlosigkeit Hubmaier nachwies. Am 29. September 1512 wurde er Baccalaureus und entweder in diesem oder schon in dem vorhergehenden Jahr zum Priester geweiht.
Der Umstand, dass Eck im Jahre 1512 einem Ruf nach Ingolstadt Folge leistete, bewog auch Hubmaier, Freiburg zu verlassen. In Ingolstadt war die zur Universität gehörende Pfarre zu unserer lieben Frauen, und eine Lehrkanzel an der theologischen Fakultät durch den Abgang Johann Pettendorfers erledigt, der als Suffragan nach Würzburg ging und dort späterhin zur neuen Lehre übertrat, wofür die Fakultät seinen in der Aula hängenden Schild umstürzte und ihn mit einem giftigen Epigramme belohnte. Sein Nachfolger in den beiden Stellen wurde Hubmaier, und da auch dieser in der Folge der alten Lehre untreu wurde, so errichtete die Universität auch ihm nach seinem Abfall ein Denkmal, das nicht ehrenvoller war als das seines Vorgängers.
Am 31. August wurde Hubmaier zum Doktor der Theologie promoviert, wobei ihm Eck jene glänzende Lobrede hielt, was ihm Hubmaier einige Jahre später durch ein Lobgedicht vergalt, in welchem die reichen Kenntnisse Eck's aufgezählt und Germanien als Besitzerin eines so glänzenden Gestirnes glücklich gepriesen wird.
Über Hubmaiers Lehrtätigkeit in Ingolstadt verlautet nur wenig. Man erfährt, dass er 1513 zu einer Geldstrafe von 10 Dukaten und dreitägigem Hausarrest bestraft wurde, weil er einen Studenten, der sich an einer Frau tätlich vergriffen hatte und hierfür in den Karzer geworfen wurde, aus diesem befreite. Seinem Ansehen an der Universität tat dies keinen Eintrag, denn bald darauf gelangte er daselbst zu der höchsten Würde, die er bis zu seinem Abgang von Ingolstadt bekleidete. Zu Ostern 1515 war nämlich, der Sitte der Zeit entsprechend, der Markgraf Friedrich von Brandenburg, damals Probst bei der Kathedralkirche zu Würzburg, zum Rektor der Universität erwählt worden, und nun wurde Hubmaier zum Prorektor ernannt und leitete als solcher die Amtsgeschäfte an der Universität. Es mochte seine ausgezeichnete Kanzelberedsamkeit sein, die ihm einen Ruf als Pfarrer und Prediger an der altehrwürdigen Domkirche in Regensburg verschaffte. Man sah ihn aus Ingolstadt ungern scheiden. Als er sich später gegen verschiedene Anwürfe zu verteidigen hatte, gaben ihm die Universität und der Rat von Ingolstadt „wider solche erdicht und lügenhaftig Unwahrheit briefliche Urkund von seiner Unschuld“. Auch die Gunst des Pfalzgrafen Johann scheint er schon damals gewonnen zu haben. Er schied am 25. Jänner von Ingolstadt, nachdem er daselbst 3 Jahre und 5 Monate gewirkt hatte.
Als Hubmaier in Regensburg erschien, fand er die Bürgerschaft in einem heftigen Streite mit den daselbst ansässigen Juden begriffen. Er nahm an diesen Kämpfen lebhaften Anteil und stand in den nächsten Jahren allüberall als Führer im Vordergrund: auf der Kanzel, auf der Straße und im Verkehr mit den Behörden. Die Anfänge der judenfeindlichen Strömung sind, wie Liliencron bemerkt, schon im Jahre 1475 zu suchen. Damals schon erhielt die von der Geistlichkeit genährte Aufregung des Stadtvolkes gegen die Juden einen äußeren Anhalt, indem man auf sie den Verdacht der Teilnahme an einem zu Trient verübten Kindermorde wälzte. Man fand mit Nachhilfe der Folter, dass auch in Regensburg von den Juden Christenkinder geschlachtet worden seien und schleppte 17 Juden ins Gefängnis und die ausgegrabenen Gebeine von sechs angeblich von ihnen geschlachteten Kindern auf das Rathaus. Der Grund des Judenhasses der Regensburger lag zum Teil in der eigentümlichen Stellung, die das Judentum daselbst einnahm. Die Juden waren seit uralten Zeiten, die sie selbst auf mehr als 1500 Jahre berechneten, in Regensburg ansässig. Der Bezirk, in dem sie wohnten, einer der ältesten Stadtteile, war von einer Mauer umschlossen, hinter der sie sich zwar mancher alter Privilegien erfreuten, aber auch alle jene Bedrückungen und Beschimpfungen, Verfolgungen und häufig wiederkehrenden Lebensgefahren, in denen der christliche Eifer des Mittelalters so erfinderisch war, über sich ergehen lassen mussten. Es war ein Haufen hoher, enger, dicht aufeinander gedrückter Häuser, arm an Licht und Luft. Darunter fand sich ein unheimlicher alter Bau von Kellern und geheimen Gängen, unter denen die Bewohner sich und ihr Treiben vor den argwöhnischen Blicken der Menge oder auch vor dem Arm der städtischen und kirchlichen Polizei verstecken konnten. Zu Zeiten durften sie aus ihrem Bau gar nicht heraus und man ließ dann nur ein kleines Pförtchen auf, damit ihnen die nötigsten Lebensbedürfnisse und auch die Pfänder von Christen, die des Geldes der Juden bedurften, hineingetragen werden könnten. Manchmal zu Ostern versperrte man ihnen sogar, ohne sich darum zu kümmern, ob sie mit Lebensmitteln versehen seien, auch noch dieses letzte Schlupfloch auf länger als acht Tage. Neben der Erschwerung ihres Geschäftes, welche schon in diesen äußeren Zuständen lag, waren sie auch noch durch Abgaben aller Art gedrückt: an den Kaiser, an die Herzöge von Bayern, den Bischof, die Stadt; ihre städtischen Lasten allein waren höher als die der Bürger. Gleichwohl hatten sie mit ihrem rastlosen Handelstrieb den bedeutendsten Teil des städtischen Geschäfts allmählich in ihre Hände gebracht, Stadt und Umgebung weit hinaus zu ihren Schuldnern gemacht und eine ansehnliche Menge reicher Pfandstücke in ihren Gewölben aufgehäuft.
Dass ihr Trödelhandel auch mit solchen Waren untermischt sei, die sie, ohne nach der Herkunft zu fragen, aus den Händen von Dieben und Räubern um Spottpreise erhandelt, dass auf ihren versteckten Essen manches Stück entwendeten Kirchensilbers eingeschmolzen wurde, mag nicht bloße Erdichtung ihrer Feinde sein. Jedenfalls war es dahin gekommen, dass sie die Reichen in der Stadt waren, während nicht nur die städtischen Finanzen in immer steigende Verwirrung gerieten, sondern auch der Handel und das Handwerk der Stadt mehr und mehr in Arbeitslosigkeit und Verarmung versank. Das Volk gab mit kurzem Urteil den Juden geradezu Schuld, die Ursache solcher Verarmung zu sein und die Priester fanden willige Ohren, wenn sie über den Wucher der Juden die Strafe Gottes und der Menschen in Predigten und Gebeten herabfluchten.
Das rechtliche Verhältnis der Regensburger Juden war höchst verwickelt. Sie waren natürlich, hier wie überall, zunächst Kammerknechte des Reiches, weshalb auch der Kaiser, gerade bei dem obenerwähnten Anlass den Blutbann über sie als sein Recht in Anspruch nahm. Kaiser Ludwig der Bayer hatte sie aber um 46.000 Gulden dem herzoglichen Hause Bayern verpfändet. Die Herzoge Ludwig und Georg von Landshut waren die letzten Inhaber dieser Pfandschaft. Nach Georgs Tode fielen sie 1504 an das Reich zurück. Danach aber sind sie unter die spezielle Schutzvogtei des österreichischen Hauses gestellt worden - es ist nicht klar, durch welchen Hergang, doch scheint es auf dem Kölner Reichstag von 1512 geschehen zu sein, jedenfalls um sie gegen die immer gesteigerten Verfolgungen von Seiten der Stadt nachdrücklicher schützen zu können. Die Erbitterung der Regensburger gegen die Juden steigerte sich seit der 1480 von Kaiser Friedrich erzwungenen Freigebung jener (1474) gefangenen 17 Juden, und Maximilian, der Politik seines Vaters folgend, musste immer schärfere Mittel brauchen, um den längst auf die Vertreibung der Juden aus der Stadt gerichteten Sinn der Geistlichkeit und Bürger im Zaume zu halten. Seit 1517 wurde der Fanatismus des Volkes in allen Schichten, oben wie unten, ganz besonders durch die hassatmenden Predigten Hubmaier's entzündet.
Über den Anteil, den dieser an der Bewegung genommen, berichtet er selbst im Jahre 1526 - er lag damals im Kerker zu Zürich - folgendes: „Als ich noch Prädikant in Regensburg war, sah ich den großen Überdrang, den die Bevölkerung von den Juden durch deren überschwänglichen Wucher erlitt; ich sah, dass geistliche und weltliche Richter hierüber Recht und Urteil erteilten. Da beredete ich das Volk auf der Kanzel, dass man in Zukunft solches nicht leiden solle. Daran kehrte sich aber niemand und blieb alles beim alten.“ Hubmaier übergeht hier die Versuche, welche noch in den letzten Jahren des Kaisers Maximilian gemacht wurden, der Juden los zu werden. Diese wandten sich mit ihren Klagen an das Regiment nach Innsbruck, wogegen ihnen in der Person des Pfalzgrafen Johann, des Administrators des Bistumes, ein eifriger Gegner erwuchs, der in einer Diöcesanverordnung einen jeden mit der Exkommunikation bedrohte, der einen Christen zur Zahlung von Wucherzinsen verhalten würde. Eine päpstliche Bestätigung dieses Mandates wurde erwirkt, und Hubmaier predigte nun von der Kanzel: „Wir haben von Rom Bullen ausgebracht, Kraft welcher jeder im Bann ist, der einem Juden zu seinen wucherischen Zinsen verhelfe.“ Die Juden gingen übrigens auch ihrerseits angriffsweise vor, wobei es dann nicht selten zu Straßentumulten kam; im übrigen erwirkten sie ein kaiserliches Mandat, in welchem den Regensburgern verboten wurde, die Juden fernerhin zu belästigen. Als dann im nächsten Jahre der Reichstag in Augsburg zusammentrat, wurde die Regensburger Judenfrage zu einer Reichsangelegenheit und in geheimer Sitzung verhandelt. Um den Klerus gegen die Anschuldigungen der Juden, denen wie es hieß der Abgesandte des Stadtrates Hans Schmoller heimliche Unterstützung gewährte, zu verteidigen, wurde Hubmaier von Bistum aus nach Augsburg entsendet. Die Juden setzten indes alle Hebel in Bewegung, um die Entfernung des ihnen verhassten Dompredigers aus Regensburg zu bewerkstelligen und erreichten soviel, dass ein kaiserlicher Sendbote Hans von Kamp nach Regensburg geschickt wurde, welcher im Namen des Kaisers dem Stadtrat auftrug, den Domprediger aus der Stadt zu entfernen und nimmermehr einzulassen, und dem Administrator verbot, die Juden vor sein Gericht zu stellen oder wider sie zu predigen. Zugleich wurde ihm die päpstliche Bulle, als wider Wissen des Kaisers erflossen, abgefordert. Der Rat suchte Hubmaier beizustehen: er sei, wurde geantwortet, derzeit nicht in der Stadt, stehe übrigens, als geistliche Person, nicht unter des Rates Gerichtsbarkeit, der kaiserliche Bote möge daher seinen Auftrag an das Domkapitel gelangen lassen. Dessen weigerte sich Kamp. Der Rat habe die Schlüssel der Stadt in Händen, er möge den kaiserlichen Befehl vollziehen und da Hubmaier in Augsburg sei, ihm seinerzeit die Tore zuschließen. Hubmaier wurde hievon mit Schreiben vom Samstag den St. Jakobsabend 1518 verständigt. Schmoller hielt ihn für verloren: „Es wird Mühe geben,“ schreibt er nach Hause, „bevor er zu Gnaden aufgenommen wird. Ich habe Mitleiden mit ihm und kann aus seiner Sache nit kömmen.“
Die Juden triumphierten. Sie waren nahe dran, einen eigenen Judenrichter in der Person des jeweiligen Komturs des deutschen Hauses zu erhalten, aber der deutsche Herr (von Sturmfelder) lehnte die ihm zugedachte Ehre ab. Die Stadt appellierte an das Reichskammergericht und Hubmaier setzte noch in Augsburg mit Hilfe des Cardinals von Gurk die Erlaubnis zu seiner Rückkehr nach Regensburg durch, allerdings nicht ohne das Versprechen, sich fortan größerer Mäßigung zu befleißigen, gegeben zu haben. Dem Regensburger Stadtrate gegenüber verpflichtete er sich, die Sache wider die Juden nicht aus den Augen lassen, wogegen er das Versprechen erhielt, dass die Gemeinde ihn auf alle Weise schadlos halten und bei seiner kaiserlichen Majestät vertreten wolle. Darüber wurde ein besonderer Ratsbeschluss geschöpft und in das Ratsprotokoll eingetragen. Den Bemühungen des Rates kam jetzt auch der Beistand der Herzogin-Witwe Kunigunde von Bayern entgegen, deren Gunst Hubmaier zu gewinnen wusste. Nichtsdestoweniger schleppte sich die Sache in die Länge. In Regensburg wartete man nur auf das Interregnum, welches bei der Krankheit des Kaisers in naher Aussicht stand, um eine vollendete Tatsache zu schaffen die nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte. Es schien sich nur um die Frage zu handeln, wem die Judenhäuser zufallen sollten: der Stadt oder dem österreichischen Regimente, das die ganze Judenstadt in Anspruch nahm. Noch kurz vor seinem Tode hatte Maximilian in die Abschaffung der Juden eingewilligt, wofern die kaiserliche Kammer bezüglich des von diesen geleisteten Tributes schadlos gehalten würde. Der Tod Maximilians bot nun den Anlass, sich der Juden mit einem Schlage zu entledigen. Bereits am 6. Februar 1519 verbanden sich Rat und Gemeinde eidlich, in der Judensache fest zusammenzustehen; zwei Tage darauf begaben sich einige Ratsherren zum Administrator des Bistums, um sich mit ihm wegen Vertreibung der Juden zu beraten, deren Unterlassung einen Aufstand der Bürger hervorrufen möchte. Ein Teil der Domherren widerriet und war für eine gesetzmäßige Lösung der Frage; andere meinten, man müsse rasch „zufahren“, eine Ansicht, welcher namentlich auch die Behörden und die Rechtskundigen zustimmten: sei es doch klar, dass der Verfall und die Verarmung der Stadt das Werk der Juden sei. Diese sandten Eilboten nach Innsbruck, Linz und Heidelberg: Man wolle sie von Haus und Hof, ja aus der Stadt jagen und nötigen, die Judengasse österreichisches Gebiet zu verlassen. Um die Gerechtsame des Hauses Habsburg zu wahren, wurde von Innsbruck Dr. Zasius nach Regensburg entsendet; bevor dieser noch eintraf, fiel der seit lange vorbereitete Schlag. Am 21. Februar erschien eine Abordnung von Handwerkern auf dem Rathaus und verlangte die Ausweisung der Juden, von denen das Gemeinwesen in den letzten 40 Jahren mehr als 132.000 Gulden Schaden erlitten habe. - Die Zünfte seien nicht gewillt, das Ungemach länger zu dulden und wollen bereitwillig Leib und Leben, Ehr und Gut für die Obrigkeit und deren Handlungen einsetzen. Der Rat und die Bürgerschaft beschlossen nun einhellig, die Juden auszuweisen. Abgesandte des Rates begaben sich in die Judenstadt, und dort wurde verkündet, dass man den Juden nicht länger Sicherheit vor der aufgeregten Volksmasse zu gewähren vermöge; binnen 5 Tagen müssten sie mit ihrer Habe die Stadt verlassen und alle in ihren Händen befindlichen Pfandstücke, über welche ein Verzeichnis aufgenommen wurde, dem Rate zur Deckung einer Schuldforderung der Stadt an die Judenschaft ausliefern. Bewaffnete besetzten die Gasse und Büchsen wurden vor der Judenpforte aufgestellt; binnen zwei Stunden musste die Synagoge geräumt sein. Kaum hatten sie die Gesetzesrollen, Gefäße und Heiligtümer in das Haus des Rabbiners Samuel übertragen, so erschienen bereits Maurer, Steinmetze und Zimmerleute auf den Zinnen der Synagoge und rissen sie nieder. Der durch die Synagoge entweihte Platz sollte hinfort durch eine Kapelle zur „schönen Maria“ geweiht sein. So eifrig ging man ans Werk, dass der Steinmetzmeister Jakob Kern unter dem einstürzenden Gewölbe der Synagoge begraben wurde. Man trug ihn unter dem Gespötte der Juden als tot vom Platz hinweg. Aber schon am folgenden Morgen erschien er wieder an der Arbeit: er habe im Fallen die „schöne Maria“ angerufen, da sei sie erschienen und habe ihn in ihre Arme genommen. Das war das Losungszeichen für eine Flut von Wundern. Ganz heil scheint gleichwohl der Meister nicht gewesen zu sein, denn in der Ratsrechnung findet sich ein Posten für Arzneien, welche ihm verabreicht worden sind. Die Synagoge verschwand von Erdboden; die unglückliche Judenschaft zog ab; dann schritt man fort zu den Häusern, zu dem weitberühmten alten jüdischen Kirchhof bei Weih-Sanct-Peterskloster. „In diesen Tagen,“ sagt die Chronik des Leonhard Widmann, „warf man der Juden Grabsteine um, führte sie in die Stadt zum Bau; es waren ihrer über 5000, hübsch und gut.“ Es war eine Sache der frommen Begeisterung, an dem Zerstörungswerk teilzunehmen. Vornehm und gering half dabei; zu Tausenden kamen die Bauern aus der Umgebung mit Fuhrwerken, um den Schutt wegzuräumen; in feierlichem Zug erschienen die Frauen und Jungfrauen der Stadt, Lampen in der Hand, wie die klugen Jungfrauen des Evangeliums; ja der Bischof mit der Geistlichkeit lieh, selbst Hand anlegend, dem Werke die Weihe der Kirche. Schon am 25. März konnte die Einweihung der neuen hölzernen Kapelle vollzogen werden: „Un heut, den 25. marci,“ sagt Widmann, „ist der altar in der hilzen capellen geweiht worden, durch herrn Peter Krafft, weihpischofen, got zu lob das erst götlich ambt gehalten worden. Item es gefiel groß guet dazu; und nach tisch hat Doktor Walthasar Hiebmaier, tumbprediger auf dem plass gepredigt.“ Von nun an überschwemmten Scharen von Wallfahrern die Stadt; Wunder über Wunder tat das vor der Kapelle auf einer Säule errichtete Marienbild; Gaben über Gaben flossen in den Stock. So große Kerzen wurden gestiftet, dass man 12 Stufen hohe Leitern brauchte, um sie anzuzünden: „Es war,“ sagt Widmanns Chronik, „eine mächtige große Kirchfahrt daher, davon viel zu schreiben wär gewest.“ Kirchenpatron war der Rat. Die reichen Opfer waren ihm bei den vielfach erwachsenden Kosten sehr willkommen. Er tat daher, von der Geistlichkeit unterstützt alles, um den Ruf der neuen Wallfahrt zu verbreiten. Da die kleine Kapelle die Menge der Wallfahrer, von denen nicht selten hunderte, zuweilen sogar tausende, vor der Türe auf den Knien lagen und den priesterlichen Segen erwarteten, nicht zu fassen vermochte, so wurden Gaben und Opfer gesammelt, um der Gottesmutter einen prächtigen und geräumigen Tempel zu bauen. Schon am 9. September wurde der Grundstein gelegt und auf einem Eckstein außer den Namen des Administrators und des Weihbischofs auch jener Hubmaiers, des ersten Kaplans der Kapelle verewigt. Als solcher erhielt er vom Rat den Auftrag, die „Guttaten und Gnaden, die an dem Orte ohne Unterlass wahrhaftiglich geschehen“, zu verzeichnen. Zu diesem Zwecke führte er über die Anzeigen von Wunderkuren eine Art von Tagebuch und zog über manche der sich zugetragenen besonderen Umstände genauere Erkundigung ein. Schon am 16. September überreichte er dem Rate das erste Verzeichnis der ihm bekannt gewordenen (54) Wunderzeichen. Deren Ruf drang in die benachbarten Bezirke und Länder, und selbst aus weiter Ferne, aus Österreich, Böhmen und Mähren strömten die Leute haufenweise herzu.
Bei diesen Wallfahrten zur „schönen Maria“ nach Regensburg fehlte es nicht an Beispielen groben Unfugs. Schon die Art und Weise, wie sie in Gang gesetzt wurden, hatte ihre bedenklichen Seiten. Wenn ein solcher Zug zur Nachtzeit durch ein Dorf zog, dann schlossen sich die Weiber nicht selten nur mit dürftigem Nachtkleid versehen, demselben an; bei Tage ließen sie ihre Geschäfte liegen und zogen mit, die eine mit einer Heugabel, die andere mit einer Sense in der Hand, wie sie gerade von dem Wallfahrtszug überrascht wurden. Kein Wunder, dass man diese Leute für wahnsinnig hielt. Von den angeblichen Wunderkuren wurden einzelne als arge Betrügereien erwiesen, und der Stadtrat sah sich genötigt, gegen offenkundige Betrüger in scharfer Weise einzuschreiten.
Die Pilgerfahrten zur „schönen Maria“ erregten im ganzen Reiche großes Aufsehen. Wie Luther, an welchen sich einige Bürger der Stadt in Angelegenheit mehrerer wegen angeblicher Ketzerei vertriebenen Personen wendeten, über die Sache dachte, sieht man aus dem Antwortschreiben an sie: „Ich wollte,“ sagt er, „leichtlich erweisen, dass der Teufel, nachdem die Juden vertrieben sind, sich selbst an ihre Stelle gesetzt hat und durch den hochgelobten Namen Maria Zeichen tut und Euch samt anderen betrügt. Auch ist das ein gewisses Zeichen des Teufels, dass die Leute so geschwind zulaufen, gleich Unsinnigen während doch der heilige Geist ein Geist des Rates ist, der nicht so ungestüm fährt auch nicht lehret Gesinde, dem Herrn entlaufen, sondern Gehorsam halten. Wir sind nicht so fromm, dass die Heiligen sich so öffentlich zu uns tun. Das glaubt sicherlich.“ Dieselben Gedanken kamen auch Hubmaier, in einer Zeit, da die Wallfahrten noch im Gange waren. In seinem schon oben erwähnten Bericht aus dem Jahre 1526 erzählt er: „Und wie die Kapelle aufgemacht war, da wurde ein großer Zulauf von fremden Leuten und ich wurde gebeten, da zu predigen. Das tat ich, sah aber danach, dass ein Missbrauch werden wollte. Darwider redete und predigte ich, dass man solches abstellte. Das geschah mit der Zeit.“
Die Einnahmen an der Kapelle verminderten sich übrigens schon im zweiten Jahre ihres Bestandes, wozu die in Regensburg grassierende Pest nicht weniger beitrug, als die Eifersucht der Bettelmönche, die mit Scheelsucht auf die Entwicklung der neuen Kirche blickten und den Zulauf dahin in ihren Predigten verspotteten. Über das Patronat brach schon im Jahre 1520 zwischen dem Domkapitel und dem Stadtrat ein heftiger Streit aus, in welchem Hubmaier die Vermittlerrolle zugedacht war. Der Rat, von Nürnberger Rechtsanwälten in seinem Recht bestärkt, verblieb bei seiner Meinung, dass ihm das Patronat und die ausschließliche Verwaltung zustehe. Dagegen stellte Hubmaier im Namen des Domkapitels vor, dass noch ehe man an den Bau der großen Kirche gedacht habe, unter der Kanzel im Dome und in den Pfarrkirchen des Landes Opferstöcke aufgestellt und milde Gaben für den Bau gesammelt wurden. Er selbst, Hubmaier, habe auf Geheiß des Rates das Volk zu Beiträgen aufgefordert. Daraus sehe man, dass die neue Kapelle nicht vom Gut der Stadt, sondern von Almosen errichtet worden sei; also könne der Rat auch nicht die Patronatsrechte für sich in Anspruch nehmen. Überdies wolle der Bischof die sämtlichen Einnahmen zum Baue verwenden und nehme bis zu deren Vollendung für sich von den Einnahmen nichts in Anspruch. Trotz der Beliebtheit, der sich Hubmaier in den bürgerlichen Kreisen der Stadt erfreute, blieb sein Vermittlungsversuch ein vergeblicher. Nun begannen sich die zahlreichen Neider zu rühren, die er im Klerus hatte: mit Neid sahen die Bettelmönche, dass ihre Kirchen leer stehen und eiferten von der Kanzel herab gegen den Besuch der Marienkirche: „Sucht lieber,“ rief man den Gläubigen zu, „St. Erhard heim, denn der liegt hier leibhaftig.“ Einzelnen Leuten, die sich den plötzlichen Zudrang zur Marienkirche nicht zu erklären vermochten, galt Hubmaier als Zauberer. Über die unter den Pilgern häufig vorkommenden krankhaften Symptome von Verzückungen und Tanzwut vor der Marienstatue befragte er seinen Freund, den Stadtphysicus Wolfgang Reichard, der diese Erscheinung für Ausbrüche eines krankhaften Nervenreizes erklärte.
Hubmaier trat gegen das exzentrische Treiben der Pilger rügend und strafend auf. Diese Dinge, dann die Unbehaglichkeit seiner Stellung an einer Kirche, über deren Besitz und Verwaltung zwischen seinem Gönner dem Administrator und dem Rat, der ihn besoldete, ein hartnäckiger Streit geführt wurde, bestimmten ihn im Jahre 1521, seine Stellung in Regensburg aufzugeben. Gewiss waren es nicht ketzerische Ansichten oder Lehren, auch nicht „etliche böse Praktiken“, noch endlich ein Machtspruch des Rates, der ihn aus der Stadt trieb. Gegen die beiden ersten Annahmen spricht der Umstand, dass ihm die Verleihung der besseren Pfründe in Waldshut am Rhein durch eine Empfehlung seines Gönners, des Administrators Pfalzgraf Johann, bei der Äbtissin des Klosters Königsfeld zu Teil wurde, gegen die letztere die Gewogenheit des Rates, der ihm noch bei seiner Abreise Maut- und Zollfreiheit auf der Donau erwirkte und ihm zum Dank für seine der Stadt geleisteten Dienste eine Ehrengabe von 40 Gulden überreichen ließ.
Gegen verleumderische Gerüchte, als ob er von der bisherigen Stätte seiner Wirksamkeit ausgewiesen worden sei, hat er noch nach fünf Jahren eine förmliche Verwahrung eingelegt und die näheren Umstände seiner Wegfahrt angemerkt. Leider wird in dem Schriftstück nichts von den Beweggründen gesagt, die ihn zum Weggang von Regensburg veranlasst haben.
Die Stadt Waldshut, die einstens Rudolf von Habsburg als neue Burgstadt an wichtiger Rheinpassage geschaffen, und die nebst Säckingen die habsburgische Deckung der Straße Basel-Konstanz bildete, war einer der hervorragendsten Plätze des habsburgischen Besitzes im Breisgau. „Die Bewohner dieser Stadt,“ schreibt ein ausgezeichneter Kenner von Land und Volk, „tragen noch heute das ganze Gepräge des alemannischen Stammes an sich; die Hauensteiner sind fast durchgehends große, kräftige Leute, einfach in ihren Sitten und verständig, aber als Gebirgsbewohner und Nachbarn der Schweiz freiheitsliebend und stets geneigt, sich gegen die Obrigkeit aufzulehnen.“ Sie haben das freilich niemals zugeben mögen. In einer ziemlichen Anzahl amtlicher Schriftstücke rühmen sie sich der dem Hause Habsburg stets mit Treue und Eifer geleisteten Dienste: „Ihre Vorfahren hätten sich stets getreu, redlich und fleißig und sowohl mit Darstreckung ihres Leibes, als auch mit Vergießung ihres Blutes dem Hause Österreich willig erwiesen“. Sie bezeichnen sich als Leute, die „dem Fürsten am eifrigsten die Stadt von den Schweizern und vor männiglich bewahrte.“ Mit dem Landesfürsten in Streite begriffen, klagen sie, dass man ihrer treuen Dienste so ganz vergessen, dass sie statt Schutz und Schirm nur Ungnade zu gewärtigen haben. „Waldshut, dieses kleine Städtchen, habe an seinen Herren seit Menschengedenken steif, tapfer und handfest gehalten und habe deshalb viel Kummer, Aufsatz und Krieg erlitten.“ „Wo ein Stein,“ schreiben sie, „zehn Klafter tief in Waldshut gelegen und nit gut österreichisch gewesen wäre, wir hätten ihn mit den Händen herausgekratzet und in den Rhein geworfen, zu geschweigen, dass wir gar oft Leib und Gut deshalb dargeboten, unser Blut vergossen, Steuer und alles, was man uns auferlegt, willig gegeben und Wache bei Tag und Nacht geleistet.“
An dieser Stätte und unter solchen Leuten hat Hubmaier in den nächsten Jahren eine vielberufene Tätigkeit entfaltet. Im Frühling 1521 hielt er seinen Einzug in Waldshut. Er fand sich in seinem neuen Wirkungskreise bald heimisch. Land und Leute behagten ihm wohl. Einen Brief datiert er wohl gelegentlich „aus seinem Waldshuter Nestlein“. Die althergebrachten Gebräuche der Kirche beobachtete er mit aller Genauigkeit: Bei Hochgewittern stellte er sich mit dem Allerheiligsten unter die Kirchtür; wenn er Prozessionen abhielt, an Todkranke die letzten Tröstungen austeilte oder zur österlichen Zeit das Sakrament spendete, geschah dies stets in feierlichster Weise. „Insonderheit“, rühmt sein Gegner Johannes Heigerlin, genannt Fabri, von ihm, „hat er es für göttlich angesehen, dem hochwürdigen Sakramente neue Zeremonien aufzurichten.“ So mussten bei der Austeilung des Abendmahles stets zwei Mitglieder des Rates Ministrantendienste verrichten. Auch in der Predigt, in der Verehrung Mariens und der anderen Heiligen hielt er sich volle zwei Jahre ganz an die alte Ordnung der Kirche und gewann hierdurch das volle Vertrauen seiner Gemeinde. Die Stunden der Muße widmete er dem Studium, insbesonders der Paulinischen Briefe, von denen er zuerst den an die Römer, dann jene an die Korinther vornahm.
Mittlerweile hatte sich die neue Lehre auch im südwestlichen Deutschland in weiten Kreisen verbreitet. Im Sommer 1522 finden wir Hubmaier bei der Lektüre den Schriften Luthers; über eine von diesen bittet er seinen Freund den Arzt Johannes Adelphus in Schaffhausen um seine Wohlmeinung. Wie mit Adelphus, der sich als Übersetzer und gelehrter Mediziner bereits einen Namen erworben, stand er auch mit anderen hervorragenderen Gelehrten in den Nachbarstädten in regem Verkehr. Im Juni des genannten Jahres unternahm er eine Reise nach Basel. Dort besuchte er Busch, „einen wahrhaft gelehrten Mann“, Glarean und Erasmus. Mit diesem sprach er über das Fegefeuer und eine dunkle Stelle des Johannes-Evangeliums. Die Aufschlüsse, die er wünschte, erhielt er nicht. Auch sonst war er mit Erasmus wenig zufrieden, denn dieser hielt an sich und als er sich endlich zu einer Antwort über das Fegefeuer herbeiließ, lautete sie dunkel genug. Den Eindruck, den Hubmaier von Erasmus gewann, fasste er dahin zusammen: „Erasmus spricht frei, schreibt aber ängstlich.“ Von Basel ging er nach Freiburg. „Ich habe dieses,“ schreibt er, „ganz anders getroffen, als sein Name lautet: es ist nicht frei, sondern gefangen und von Streitigkeiten und Parteiungen zerrissen.“ Mit seinen Baseler Freunden, die ihn nach Freiburg begleitet hatten, kehrte er nach Basel zurück. Unterwegs unterhielten sie sich über viele Dinge in gründlicher, gelehrter Weise. In Basel machte er die Wahrnehmung, dass die Ordenshäuser von Tag zu Tag leerer wurden und die Nonnen heirateten. Reich an neuen Eindrücken kehrte er nach Waldshut zurück und vertiefte sich aufs neue in das Studium der Paulinischen Briefe.
So lagen die Dinge, als ihn ein Ruf seiner Freunde in Regensburg einlud, die Stelle als Prediger an der Kapelle zur „schönen Maria“ wiederum einzunehmen. In Regensburg waren mittlerweile die Streitigkeiten zwischen dem Bischof und dem Rat der Stadt bezüglich der Kirche zur „schönen Maria“ durch die Vermittlung des Herzogs von Bayern beigelegt worden: der Bischof erhielt die geistliche Jurisdiktion über die Kirche und die daselbst bestellte Geistlichkeit, sowie das Recht der Bestätigung aller an die Kirche gemachten Stiftungen und der Investitur nebst einer Entschädigung in barem Gelde zugesichert, wogegen dem Stadtrat das Patronat über die Kapelle und die Verwaltung ihrer Einkünfte zukam. Das Predigeramt wurde Hubmaier angeboten, er nahm es nach längerem Schwanken am 11. November 1522 an und traf am ersten Adventsonntage in Regensburg ein, wohl empfangen von geistlichen und weltlichen Personen, insbesondere vom Rate der Stadt, wie Hubmaier in seinen Briefen mit besonderem Danke vermerkt. Sein Einkommen betrug 50 Gulden, außerdem wurden ihm die Messenstiftungen allwöchentlich mit 30 Kreuzern vergütet, so dass er von der Entgegennahme der Opfer- und sonstigen Gaben verschont blieb. Dagegen hatte er in jeder Woche drei Ämter zu singen oder singen zu lassen, zu predigen, so oft es der Propst verlangte, Prozessionen abzuhalten und zur Aufnahme der Wallfahrer das Seinige beizutragen. Von dem Eifer, mit dem er sich seinem Dienste widmete, sind uns vereinzelte Notizen überliefert: die eine sagt, dass er am 8. Dezember bei einer Judentaufe die Festpredigt hielt, die andere, dass er am Fest der Unschuldigen Kinder eine große Prozession veranstaltete, bei welcher eine Wiege von den Barfüßern zur Frauenkirche getragen wurde. Er pflegte am Platze zu predigen, und, falls es regnete, bei den Augustinern. Er war, fügt der Chronist bei, eine Zeitlang nicht hier gewesen: „es wollt ihm nicht geraten“. Seinen Predigten legte er das Lukasevangelium zugrunde, das er im Laufe eines Kirchenjahres zu beenden hoffte. Es ist kein Zweifel, dass er bereits der neuen Lehre stark zuneigte. In dem Brief an seinen Freund Richard in Ulm meldet er, dass in Nürnberg „Christus“ in unverfälschter Weise von drei Predigern gepredigt werde, trotzdem Ferdinand von Österreich und andere Fürsten hierüber unwillig seien. Er fügt hinzu: Auch bei uns in Bayern gibt es so manchen, der das Evangelium predigt. Unter diesen Umständen konnte es nicht fehlen, dass Hubmaier in eine schiefe Stellung geriet: „Man kennet ihn zu wohl“, sagt der Chronist vom ihm, „wie er dann zu Waldshut sehen ließ, da er gefangen und verjagt ward von seiner Wiedertaufe wegen.“ Er gab daher seine Stellung noch vor Ablauf seines Probejahres auf und zog am Sonntag Reminiscere (1. März 1523) von Regensburg weg, seinem lieben Waldshut zu, woselbst ihm die obere Pfarre offen gehalten wurde. Die Regensburger gaben ihm beim Scheiden 15 Gulden.
Der Wandlung in seinen religiösen Überzeugungen gab er nach seiner Heimkehr auch nach außen hin entschiedenen Ausdruck. Wir finden ihn in den nächsten Monaten in lebhaftem Verkehr mit den Schweizer Reformatoren. „Im Jahre 1523 um Philippi und Jakobi, sagt er in einer seiner Schriften, habe ich mit Zwingli (in Zürich) persönlich konferiert die Schriften von dem Tauff auf dem Zürichgraben. Da hat er mir Recht geben, dass man die Kinder nicht taufen soll, ehe sie im Glauben unterrichtet seien. Es sei dies vor Zeiten auch so gewesen, derohalben man sie Katechumenos genannt habe. Dabei ist gewesen Sebastian Ruckensperger von St. Gallen, dazumal Prior von Sion zu Klingenau.“ Mit Ruckensperger ging er „us sunder Fruntschaft“ nach St. Gallen und trat hier in einen Kreis gleichgesinnter Prädikanten. Hier machte er die Bekanntschaft Vadians, der ihm in der Folge manchen Freundschaftsdienst leistete. Auch sonst ward er in St. Gallen wohlaufgenommen: Dieweil er, schreibt ein Augenzeuge, den Namen trug eines gelehrten evangelischen Prädikanten, ward er von etlichen Bürgern gebeten, dem Volk das Wort Gottes öffentlich zu verkünden. Hubmaier tat dies gern und hielt am 3. Mai in der Pfarrkirche St. Magnus eine Predigt. Dann wurde er vor das Tor hinaus nach St. Leonhard geführt, wohin am 3. Mai jedes Jahres eine große Prozession gehalten und wo dann nach päpstlichem Privileg Ablass ausgeteilt wurde. Dort predigte Hubmaier aber nicht in der Kirche, sondern auf dem Berg von der Höhe herab über den englischen Gruß. Die Zuhörer, entzückt von den Worten des Redners („denn er war mit lieblichem und hellem Gespräch begabet“), begleiteten ihn zu seiner Herberge zurück und ersuchten ihn um eine nochmalige Predigt, worauf er ihnen einige Stellen aus dem Galaterbriefe auslegte. In Waldshut dürfte er in den folgenden Wochen seine ersten Neuerungen durchgeführt haben.
Von entscheidender Bedeutung für ihn wurde aber erst seine Teilnahme an dem zweiten Religionsgespräch, das auf Anordnung der Züricher Regierung vom 26.-28. Oktober im Rathaussaal der Stadt gehalten wurde und vornehmlich von der Messe und der Bilderverehrung handelte. Man wird bemerken, dass Zwingli's Beispiel ihm in der nächsten Zeit in Waldshut zur Richtschnur gedient hat. Zu dieser Disputation waren Leutpriester, Pfarrer, Prädikanten und Seelsorger der Städte, Grafschaften und Herrschaften usw. geladen. Es fanden sich im Rathause der Stadt gegen 900 Personen ein. So groß war das Gedränge, dass die Menge keinen Platz fand, um niederknien zu können, als Zwingli auftrat und in seinen einleitenden Worten Gott um seine Gnade anrief. Hubmaier trat bei der Disputation erst am dritten Tage bedeutender hervor. Am ersten Tage, es war Nachmittag, fragte der Bürgermeister und nach ihm Doktor Sebastian, ob etwa noch jemand als Verteidiger der Bilder auftreten wolle. Da erhob sich Hubmaier: Wenn ein Mensch in einem zum Seelenheil notwendigen Stücke irre, so sei es Pflicht, ihm aufzuhelfen. Nun seien schon seit vielen hundert Jahren Irrsal und Missbräuche in Bezug auf die Bilderverehrung und Messe in die Kirche eingerissen. Man müsse es also der Stadt Dank wissen, dass sie dieses Gespräch veranlasst habe, durch welches alle Irrung und alles Unrecht beseitigt werden könnte. Das geschehe am besten durch die heilige Schrift, die alleinige Richterin in derlei streitigen Dingen. Sie müsse, auch in dieser Frage entscheiden. Nachdem einige in diesem Sinne, andere dawider gesprochen, erhob sich Hubmaier und verlas die Stelle Deuteronomii am 27: Verflucht ist der Mensch, der ein geschnitztes oder gegossenes Bild macht, das ein Gräuel vor Gott ist. An diesen Worten, sagt Hätzer, ließen sich alle begnügen.
Am zweiten Tage wurde die Frage von der Messe behandelt: dass die Messe kein Opfer sei und bisher anders als sie Christus eingesetzt, mit vielen Missbräuchen gehalten werde. Hubmaier kam aber auch an diesem Tage wieder auf die Bilderverehrung zu sprechen: Sind die Bilder geboten, so weise man dies nach, sind sie es nicht, so haben sie keinen Zweck. Um das Volk zu überzeugen, muss man ihm das klare, heilige Wort Gottes des alten und neuen Bundes wider die Götzenbilder oft und ernstlich, mit Sorge und Fleiß anzeigen. In Bezug auf die Messe erklärte er - es war am dritten Tage der Disputation - in Übereinstimmung, mit Zwingli und Leo Jud, „dass die Mess nit ein Opfer sye, sunder ein verkündigung des Testaments Christi, in dem gedacht wird seines bittern lydens und sin selbstuffopferung, so er sich einmal ufgeopfret am crütz und fürhin nimmer geopfret würd, und das durch ein udvendig sichtbarlich warzeichen und sigill, durch das wir genzlich vergwisst werden der verzeihung unserer sünden.“ Wer die Messe für etwas anderes hält, versiegelt einen Brief, der noch nicht geschrieben ist. Daraus folgt, dass die Messe als Opfer weder Lebenden noch Toten nützt: denn wie ich für einen anderen nicht glauben kann, so kann ich auch nicht für ihn Messe halten. Weil aber Leib und Blut Christi Wahrzeichen und Siegel der Worte Christi sind, so in der Messe gesprochen werden, soll der Priester in der Messe nichts anderes verkünden, als das klare Wort Gottes, dessen Zeichen sie ist. Wer anders Messe hält, hält nicht die rechte Messe. Wer Gottes Wort nicht verkündet, hält überhaupt keine Messe. Wie den Lateinern lateinisch, den Wälschen wälsch, so soll sie den Deutschen deutsch gelesen werden. Christus hat doch mal beim Abendmahl mit seinen Jüngern nicht calicutisch gesprochen. Messe halten ist ein Testamentebuch lesen. Es ist ein Spott für den Deutschen, der des Lateinischen nicht mächtig ist, sich einen lateinischen Brief lesen zu lassen. Wer die Messe recht hält, muss nicht nur sich selbst, sondern auch die Geisteshungerigen mit Speise und Trank erquicken, d. i. mit beiderlei Gestalten. Wer es anders hält, sticht ein Loch in den Testamentsbrief. „Das,“ sagte Hubmaier, „ist meine Meinung über Messe und Bilder, wie ich sie aus der Schrift genommen habe.“ Sei die Meinung unrichtig, so bitte er um Belehrung; denn er könne als Mensch wohl irren, aber ein Ketzer wolle er nicht sein und werde jede Belehrung mit Dank annehmen. Seit einem vollen Jahre habe er keine solche Freude genossen, als da er vernommen, man wolle über die Missbräuche bei der Messe reden. Im ganzen verhielt sich Hubmaier gemäßigt, insofern, als er vor allzu raschen Schritten in der Änderung des äußerlichen Gottesdienstes warnte. Im übrigen trat er nicht bloß als Reformfreund, sondern auch als Kanzelredner auf und fand viel Anklang in der Stadt. Mit der alten Kirche, der er bisher immer noch angehörte, hatte er für immer gebrochen.
Hubmaier's Auftreten fand weder beim Waldshuter Klerus noch auch bei der „Ehrbarkeit“ der Stadt die gewünschte Anerkennung und die vorderösterreichische Regierung, von mehreren Seiten auf die Haltung des Waldshuter Pfarrers aufmerksam gemacht, zögerte keinen Augenblick, gegen ihn einzuschreiten.
Am 5. Dezember erhielten Schultheiß und Rat der Stadt Waldshut ein Schreiben Hans Imers von Gilgenberg, Statthalters der Regierung zu Ensisheim, und Ulrichs von Habsperg, Vogtes zu Laufenburg, mit der Anzeige, sie hätten Befehl erhalten, nach Waldshut zu gehen und mit ihnen noch an demselben Tage um 9 Uhr Vormittags eine Verhandlung vorzunehmen. Schultheiß und Räte erschraken „ob solcher Eile“, wenngleich sie über den Gegenstand der Verhandlung keinen Augenblick im Zweifel sein konnten. Die beiden Abgesandten erschienen zur festgesetzten Stunde und brachten drei Beschwerdepunkte wider die Stadt Waldshut und den Pfarrer Balthasar Hubmaier vor: die Stadt sei bisher den kaiserlichen und bischöflichen Mandaten zuwider ungehorsam gewesen, da sie in ihrer Mitte einen Doktor dulde, der Dinge predige, die der kaiserlichen Majestät und dem Bischof ganz widerwärtig seien. Diesen Doktor könne und wolle seine kaiserliche Majestät in keinerlei Weise in Waldshut länger dulden.
Zweitens lege der Doktor seinen Gläubigen das Evangelium nach seinem eigenen Gutdünken aus und gebe dem Volk und der Nachbarschaft hierdurch großes Ärgernis. Drittens sei er auf dem Gespräch zu Zürich gewesen und habe sich dort als Abgesandten der Vierstädte und des Schwarzwaldes ausgegeben, eine Sache, die dem Kaiser und der fürstlichen Durchlaucht ganz unleidlich, den Vierstädten und dem Schwarzwald nachteilig ist. Insbesondere habe er sich, wie man dem Ritter Ulrich von Habsperg von Zürich gemeldet, „von Waldshut“ zubenannt, wozu er durchaus kein Recht besessen habe. Die Gesandten verlangten schließlich die Auslieferung Hubmaier's an den Bischof von Konstanz; dieser werde ihm nichts zu Leid tun; auch Se. fürstl. Durchlaucht werde ihm nichts „wider Recht tun“. Würden die Waldhüter nicht gehorchen, so stünde ihnen die Ungnade des Fürsten in sicherer Aussicht.
Auf diese Klage der beiden Abgesandten erwiderten Schultheiß und Rat: „Die kaiserlichen und landesfürstlichen Mandate seien nicht einmal, sondern wiederholtenmalen in öffentlicher Gemeindeversammlung, die bischöflichen von den beiden Leutpriestern in den beiden Pfarrkirchen verkündet worden. Davon, dass Hubmaier so widerwärtige Dinge gepredigt habe, wüssten sie nichts: Das sei nur ein grundloser Klatsch seiner Missgönner. Man würde ihm nicht gestattet haben, Dinge zu predigen, welche den Mandaten des Kaisers und Erzherzogs zuwiderlaufen. Auch davon, dass er das Evangelium auslege, wüssten sie nichts. Sie kennen seine Absicht, und diese bestehe darin, nichts anderes zu verkündigen als das reine unverfälschte Evangelium. Dass er dies und nichts anderes gepredigt, habe ihnen auf ihr Ansuchen der Dekan und die ganze Waldshuter Geistlichkeit bestätigt. Dass er sich in Zürich als Abgesandten der Vierstädte und des Schwarzwaldes ausgegeben, darüber hätten sie bisher nichts in Erfahrung bringen können; sie glauben aber nicht, dass er es getan habe, denn er habe sich bisher in Waldshut so treu und redlich gehalten, dass man ihm etwas derartiges nicht zuzutrauen vermöge. Es sei ihnen daher sehr beschwerlich ihn deswegen von sich zu lassen und nach Konstanz zu schicken: sei er doch noch nicht einmal von dem Bischof daselbst zur Verantwortung gezogen worden. Sie ersuchen daher, von dem Verlangen der Auslieferung abzustehen. Am besten wäre es, wenn die Kommissäre den Doktor selbst vernehmen möchten; der werde ihnen sicher einen wahrheitsgetreuen Bericht über alle diese Dinge geben.
Die Kommissäre schlugen diesen Wunsch mit der Bemerkung ab, sie hätten zu solchem Vorgehen keinen Auftrag und stellten aufs neue die Forderung, den Doktor auszuliefern, wie man dies aus Gehorsam zu tun schuldig sei. Auch die Gemeinde zu befragen, wurde nicht gestattet: Man frage ja doch auch sonst die Gemeinde nicht, wenn man einen Priester „urlaube oder aufnehme“.
Inzwischen war die Mittagsstunde herangekommen und die Bevölkerung der Stadt in die größte Aufregung versetzt: Nicht eine Viertelstunde, schreibt Ulrich von Habsperg, dauerte es und der Doktor hatte von allem, was vorging, genaue Kunde. Wenn man ihm glauben darf, so hat es auch an übermütigem Spott gegen die beiden Gesandten nicht gefehlt. Während die Kommissäre bei der Tafel saßen, ließen Bürgermeister und Rat den Doktor vorladen und hielten ihm die Anklagen vor. Hubmaier entschuldigte sich und sagte, es geschehe ihm in den beiden ersten Punkten großes Unrecht. Was seine Lehre und Predigt in Waldshut betreffe, berufe er sich auf die Aussage der ganzen Gemeinde und sei bereit, in Waldshut oder in Konstanz hierüber Antwort und Rechenschaft zu geben; habe er etwa aus Unwissenheit geirrt, so werde er sich gern aus der heiligen Schrift ein es besseren belehren lassen. Er verlange nur, dass man ihm nach Konstanz und zurück freies Geleit gebe. Was den dritten Punkt betreffe, sei er ganz unschuldig und gedenke, hierfür ein Zeugnis des großen und kleinen Rates zu Zürich beizubringen. Sich von Waldshut zu nennen, hatte er ein Recht, denn hier habe er seinen Sitz, von hier beziehe er seinen Unterhalt, hier sei er Pfarrer und wie er sich dessen nicht schäme, so hege er die Hoffnung, sich stets so gehalten zu haben, dass man sich auch seiner nicht zu schämen brauche.
Diese „Entschuldigung und Erbietung des Doktors, die er mehrmals öffentlich getan“, ließ man den Kommissären durch den Schultheiß und dessen Vorgänger im Amt und zwei Mitglieder des Rates vortragen. Nach langem Hin- und Herreden erhielten die Waldshuter eine Bedenkzeit von 10-14 Tagen, innerhalb deren sie eine weitere Antwort an die Regierung senden wollten. Sie taten das schon nach sechs Tagen. Die Antwort ist schon wegen der Stelle von Bedeutung, in der gesagt wird, dass Hubmaier wiederholt von dem Gehorsam, den man der weltlichen Obrigkeit schulde, gepredigt habe und zwar in solcher Weise, dass die kais. Majestät und Se. fürstl. Gnaden, hätten sie dies hören können, ihr besonderes Wohlgefallen daran geäußert und nicht sagen würden, dass er Dinge predige, welche der Obrigkeit widerwärtig seien. Er habe nur das lautere Evangelium verkündigt und das sei doch kein Grund, ihn auszuweisen. Würde man das tun, so sei zu befürchten, dass wegen der großen Gunst, in der er bei dem gemeinen Volk stehe, Aufruhr und Zwietracht zwischen den Bürgern und der Gemeinde entstehen würde. Sie bäten daher, dass man den Missgönnern der Stadt und des Doktors in diesem Falle keinen Glauben schenken, sondern den Doktor an seinem Platz lassen möchte: Sollte dieser Bitte aber nicht statt gegeben werden, so hoffe man doch, dass in Gemäßheit der kaiserlichen Mandate die Erzbischöfe und Bischöfe einige „schriftverständige“ Männer verordnen werden, die seine Lehre und Predigt untersuchen und ihn, falls sie hierin einen Irrtum finden, in Güte bescheiden möchten. Sollte er demnach vor seine geistliche Obrigkeit nach Konstanz zitiert werden, so möge ihm freies und sicheres Geleite gegeben werden. Sollte er unwissenderweise in einigen Punkten geirrt haben, so seien sie überzeugt, dass er sich maßvoll und geschickt benehmen werde. Gegen die kaiserlichen Mandate zu handeln, werden sie weder ihm noch einem anderen gestatten.
Inzwischen hatte sich Hubmaier auch an den Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich mit der Bitte gewendet, es möge ihm „eine öffentliche Kundschaft“ seiner Unschuld zugeschickt und eine Erklärung abgegeben werden, wie er sich in Worten und Werken in Zürich verhalten, damit es ist das ein Lieblingsausdruck Hubmaier's und als Motto auf den meisten seiner Schriften zu finden - die recht gründlich untötliche Wahrheit an das Licht käme. Er erinnere sich nichts anderes geredet zu haben, als dass er „für sich selber da sei.“ In Zürich willfahrte man seiner Bitte gern. In der Erklärung, welche hierüber ausgefertigt wurde, heißt es, dass derjenige, welcher solche Behauptungen gegen Hubmaier aufstelle, ihm ungütlich und unrecht tue und nicht die Wahrheit sage. Hubmaier habe in Zürich ein oder zweimal das Wort Gottes verkündet und sich sowohl hierbei als auch in der Versammlung und dem Gespräch der Priesterschaft dermaßen gehalten, dass niemand daran ein Missfallen hat haben können. Damit waren aber die Wolken nicht zerstreut, die sich über dem Haupte Hubmaiers gesammelt hatten.
Auch der Bischof Hugo von Konstanz ließ nun Schultheiß und Rat von Waldshut auffordern, ihren Pfarrer ihm, als der ordentlichen Obrigkeit, auszuliefern - ein Schritt, der zunächst ganz erfolglos blieb. Hubmaier hatte in der Tat, wie Ulrich von Habsperg an die Regenten im Oberelsass schrieb, eine ungeheure Macht über seine Gemeindegenossen erlangt: Sollten die Ketzer, schreibt er am 4. Jänner, Ew. F. Durchlaucht nicht missfallen, so werde ich und andere der Sache müßig gehen, und Jedermann nach Gutdünken machen lassen. Die Umstände lagen somit günstig genug, als dass Hubmaier nicht hätte versuchen sollen, die Rolle Zwinglis in dem kleinen Waldstädtchen zu spielen. Seine Anhänger gewann er vornehmlich in den niederen Volksschichten; aber auch die „von der Ehrbarkeit“ setzten ihm einen nachhaltigen Widerstand nicht entgegen. Vom Schultheißen Hans Ulrich Gutjahr wird zwar gemeldet, dass er sich „ein wenig unterstund“, Hubmaier zu widersprechen, aber diese Opposition war sicherlich nur eine schwächliche und dürfte sich wohl auf einen späteren Zeitraum der Wirksamkeit Hubmaiers beziehen, denn in dem Bericht beider Kommissäre an die Regierung in Ensisheim steht Gutjahr samt der Gemeinde auf Seiten des Pfarrers. Dessen Beredsamkeit machte namentlich auf die Frauen einen mächtigen Eindruck: Die Weiber, sagt ein gleichzeitiger Chronist, wurden alle so handfest, dass sie selbsten sämtlich den Gemeinden zuliefen, um den Doktor Hubmaier und seine angefangene Lehre zu beschirmen. Sein Einfluss auf die männliche Bevölkerung von Waldshut war übrigens nicht viel geringer: Er wusste, sagt Küssenberg, das angefangene Feuer stärker anzublasen, wodurch der gemeine Mann nicht wenig entzündet wurde und von ihm so eingenommen war, dass der, so nicht mit ihm hielt, in Verachtung geriet.
Mittlerweile liefen an das österreichische Regiment in Innsbruck die beweglichsten Klagen ein über die Fortschritte der religiösen Bewegung in Zürich und den österreichischen Vorlanden. Veit Suter klagt in einem Schreiben vom 2. Februar: „Des Zwingli Lehre habe in Zürich ganz überhand genommen und ist Herr Anselm, so vor Jahren Pfarrherr zu Uri gewesen und jetzt Canonicus zu Zürich auch bös Lutherisch. Man werde in kurzen Tagen sehen, wohin sich die Sachen strecken.“ In einem zweiten Schreiben heißt es: Der Zwingli soll, wie uns glaublich gemeldet wird, ein Wittfrauen zu Zürich, die Meigerin genannt, zur Ehe genommen haben und Willens sein, in kurzen Tagen, offentlich Hochzeit zu haben: dient alles zur Aufruhr, denn da sind vier Parteien, nämlich kaiserisch, französisch, zwinglisch und des alten Glaubens, dass zu besorgen, es werd nit viel gutes daraus gefolgen.“