Kolb, Franz /Haller, Berthold - Die Berner Thesen

Kolb, Franz /Haller, Berthold - Die Berner Thesen

Über diese nachfolgenden Thesen wollen wir, Franz Kolb und Berchtold Haller, beide Prediger zu Bern, zusammen mit anderen, die das Evangelium bekennen, einem jeden mit Gott Antwort und weitere Erläuterung aus heiliger biblischer Schrift Neuen und Alten Testamentes geben auf artgesetztem Tag zu Bern, den 5. Januar 1528.

  1. Die heilige christliche Kirche, deren einziges Haupt Christus ist, ist aus dem Worte Gottes geboren und hört nicht die Stimme eines Fremden.
  2. Die Kirche Christi macht nicht Gesetze und Gebote ohne Gottes Wort. Deshalb binden alle Menschensatzungen, die man Kirchengebote nennt, uns nicht weiter, als sie im göttlichen Wort begründet und geboten sind.
  3. Christus ist unsere einzige Weisheit, Gerechtigkeit, Erlösung und Bezahlung für aller Welt Sünde. Deshalb bedeutet, einen anderen Verdienst zur Seligkeit und eine andere Genugtuung für die Sünde zu bekennen, Christus zu verleugnen.
  4. Dass der Leib und das Blut Christi wesentlich und leiblich in dem Brot der Eucharistie empfangen werden, kann mit biblischer Schrift nicht behauptet werden.
  5. Die Messe, wie sie jetzt im Brauch ist, worin man Christus Gott dem Vater für die Sünden der Lebendigen und Toten aufopfere, ist der Schrift zuwider, gegen das allerheiligste Opfer, Leiden und Sterben Christi eine Lästerung und um der Missbräuche willen ein Gräuel vor Gott.
  6. Wie Christus allein für uns gestorben ist, so soll er als ein einziger Mittler und Fürsprecher zwischen Gott dem Vater und uns Gläubigen angerufen werden. Deshalb wird die Anrufung aller anderen Mittler und Fürsprecher im Jenseits von uns ohne Begründung der Schrift aufgebracht.
  7. Dass nach dieser Zeit kein Fegfeuer in der Schrift zu finden ist. Deshalb sind alle Gottesdienste für die Toten wie etwa Vigilien, Totenmessen, Messstiftungen, Seelenämter am siebten und am dreißigsten Tag, Jahrzeiten, Lampen und Kerzen und dergleichen mehr vergeblich.
  8. Bilder zur Verehrung zu machen, ist wider Gottes Wort Neuen und Alten Testamentes. Deshalb sind sie, wo sie zu möglicher Verehrung aufgestellt sind, abzutun.
  9. Die heilige Ehe ist keinem Stand in der Schrift verboten, sondern Hurerei und Unkeuschheit zu meiden, ist allen Ständen geboten.
  10. Weil ein öffentlicher Hurer nach der Schrift im wahren Bann ist, so folgt, dass Unkeuschheit und Hurerei wegen ihres Ärgernisses keinem Stand schädlicher ist als dem priesterlichen.

Alles Gott und seinem heiligen Wort zu Ehren.

Quelle: Böckel, Ernst Gottfried Adolf - Die Bekenntnisschriften der evangelisch-reformierten Kirche

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