Ursinus, Zacharias - Von der Taufe der Christenkinder

Ursinus, Zacharias - Von der Taufe der Christenkinder

Der Katechismus läugnet nicht, sondern in der Frag „ob man die Kinder taufen soll,“ bekennet und lehret, daß zur Einleibung in die Gemeine Christi auch die Taufe gehöre. Doch daß solches Alles verstanden werde, der die Taufe und alle Sacramente nöthig sind zu gebrauchen, wenn man sie nach göttlicher Ordnung haben kann, wo aber nicht, auch der glaube und Wirkung des heiligen Geistes in den Herzen der Auserwählten ihnen zu ihrer Seligkeit genug sei. Derhalben sie (die lutherischen Gegner) es auch wohl bei den Zeugnissen der Schrift vom Brauch hätten mögen bleiben lassen. Denn dieß gewiß und sicher ist, daß Gott seine Sacramente und Bundeszeichen allein für die hat eingesetzt, welche die Kirche schon für Bundgenossen erkennen und halten soll und nicht durch die Sakramente erst Christen machen, sondern die es schon sind, je mehr und mehr zu Christen machen und das angefangene Werk in ihnen bestätigen will. Wie von Abraham und der Beschneidung Röm. 4 zu sehen. Item Act. 8. Item an Cornelio und an Paulo. Und derhalben so Jemand der Christen Kinder für Heiden und Unchristen hält und alle die Kinder verdammt, die zur Taufe nicht können kommen, so mag er ernstlich zusehen, mit was Grund er Solches thut, weil Paulus 1. Cor. 7 sie heilig nennet und Gott allen Gläubigen in der Person Abrahä zusaget, er wolle ihr und ihres Samens Gott sein, auch die Kinder, so vor Zeiten ehe verschieden dann sie beschnitten mochten werden, Gott aus seinem Bund nicht ausgeschlossen hat, ja auch den Jacob liebte ehe denn er noch geboren war. Daranach auch, mit was Gewissen er sie zu Taufe lassen wolle, dieweil einen Heiden und Ungläubigen wissentlich taufen, eine öffentliche Verkehrung und Entheiligung der Taufe ist und den Wiedertäufern, welche der Kinder Unglauben wider ihre Taufe anziehen, eben dieß allezeit und noch geantwortet wird, daß der h. Geist nach maß ihres Alters die Weidergeburt und Neigung zu glauben und gehorsam gegen Gott in ihnen würket, doch die Freiheit der Erbarmung und himmlischen Erwählung ungebunden und unerforschet.

Daß aber etliche daraus wollen schließen, so die Kinder auch vor der Taufe können heilig sein, so haben sie keine Erbsünde und wird die Taufe damit verkleinert - Das folget von den Kindern ebensowenig, als von den Erwachsenen. Als Paulus und Cornelius waren heilig und rechte Christen vor der Taufe, und hatten dennoch Erbsünde und ward ihnen dieselbe nicht anders vergeben, denn aus Barmherzigkeit Gottes um Christi willen, zudem sie schon durch den Glauben vor der Taufe waren bekehrt. War auch ihnen die Taufe nicht vergeblich, sondern ein gewisses und kräftiges Pfand und Wahrzeichen und Werkzeug des h. Geistes sie der empfangnen Gnad zu versichern und dieselbe in ihnen zu mehren. Also auch von den Kindern.

Quelle: Sudhoff, Karl - C. Olevianus und Z. Ursinus Leben und ausgewählte Schriften

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