Nr. 751 (C. R. – 4051)
Calvin, Jean - An Kaspar Olevianus in Heidelberg (751)
Über die Krankenkommunion.
Als du mich schon vor längerer Zeit um meine Meinung über die Krankenkommunion fragtest, bester Bruder, erhieltest du keine Antwort, weil ich dich weit auf Reisen glaubte. So kams, dass ich Crispin keinen Brief mitgab. Jetzt, da ich neulich meinen letzten Brief schon versiegelt hatte, fällts mir ein, dass ich diese Hauptsache vergessen habe. Ich weiß, die Sache ist strittig, weil die Gründe dafür und dawider nicht fehlen. Ich habe nun nicht vor, diese Gründe eingehend zu erörtern, schon weil mir dazu die Zeit nicht reicht. Aber aus der Art, dem Zweck und dem rechten Gebrauch des Sakramentes glaube ich doch ganz richtig den Schluss ziehen zu dürfen, dass man die eines solchen Gutes nicht berauben darf, die an einer langwierigen Krankheit leiden oder in Lebensgefahr sind. Es dient zur Glaubensstärkung, gleichsam ein Unterpfand aus Christi Hand zu empfangen, das uns dessen gewiss macht, dass wir zu seinem Leib gehören und durch sein Fleisch und Blut gespeist werden zur Hoffnung des ewigen Lebens. So wappnet uns der Empfang des Abendmahls für die geistigen Kämpfe, wie wir zu bestehen haben. Wenn nun ein frommer Mensch sieht, dass er aus dieser Welt abscheiden muss, so kanns nicht anders sein, als dass er von mancher Versuchung bestürmt und geängstigt wird, und so wird er denn mit Recht wünschen, sich zu rüsten, dass er den Kampf bestehe. Darf man ihm nun dieses ganz einzigartige Hilfsmittel rauben, das sein Vertrauen so stärkt, dass er freudig in den Kampf geht und den Sieg erringt? Schon einen seit langer Zeit bettlägerigen und dem Tode nahen Kranken daran zu hindern, dass er seine fromme Übereinstimmung mit der Kirche bekenne und bezeuge, ist hart und gibt ein böses Beispiel, und nun ist ja gerade das Abendmahl das Sinnbild der heiligen Einheit der Kinder Gottes. Obwohl ich nun die Sache nur kurz angedeutet habe, so siehst du doch schon, welche Gründe mich zu der Ansicht gebracht haben, man sollte die Kranken nicht von der Kommunion abhalten. Doch möchte ich deswegen keine Unruhe stiften. Du weißt, in der Genfer Kirche herrscht ein anderer Brauch; ich gebe mich damit zufrieden, weil ich es nicht für gut halte, darüber zu streiten. Die Theologen, die die Austeilung der Krankenkommunion nicht als dem Gebot Christi entsprechend erachten, wenden ein, das heilige Mahl sei gestiftet worden, damit die Gläubigen dabei gemeinsam gespeist würden, und ich gebe die Wahrheit dieses Satzes gerne zu. Aber obschon eine richtige Abendmahlsfeier nicht sein kann ohne Gemeinschaft, so ist doch die Krankenkommunion noch nicht als eine Verunstaltung anzusehen, weil sie nicht eine eigentliche Privatfeier sein wird. Denn sie ist tatsächlich nur ein Teil oder Anhang der öffentlichen Feier. Auch schließt Paulus das Abendmahl nicht aus Privathäusern aus, wenn er die Korinther mahnend fragt: Habt Ihr aber nicht Häuser, da Ihr essen und trinken möget [1. Kor. 11, 22]? Denn damals standen den Gläubigen noch keine Tempel offen, noch durften sie je einen bauen. Sondern Paulus will dadurch nur das geistliche Sakramentsmahl von den gewöhnlichen Mahlzeiten unterscheiden, damit es nicht mit ihnen verwechselt werde. Übrigens das gebe ich zu, man muss sich bei der Krankenkommunion recht in acht nehmen, dass nicht der Aberglaube sich einschleiche und die Hoffnung auf Seligkeit an das äußerliche Sinnbild geheftet werde; auch dass kein Ehrgeiz dabei im Spiel sei oder unangebrachte Neugier sich darin geltend mache. So möchte ich, dass das Abendmahl bei Kranken nur selten und mit Auswahl, und ja nicht ohne genaue Kenntnis der Sachlage gefeiert werde. Damit auch die Feier sich nicht von der Einsetzung Christi entferne oder nur im Geringsten abweiche, so möchte ich sie nur im Kreise von Gläubigen und nicht ohne Ansprache und Liturgie wie bei der öffentlichen Feier gehalten wissen. Die Torheit mancher Pfarrer, die das Abendmahlsbrot wie ein Schaugericht in feierlichem Aufzug zu den Kranken tragen, hat bewirkt, dass fromme Leute sich daran als an einem unerträglichen Ärgernis stießen; also auch dieser Übelstand wäre abzustellen. Ich persönlich übe gerne Nachsicht mit der Furcht derer, die meinen, zur Verhütung von Gefahr solle man lieber von einer solchen nicht durchaus notwendigen Feier absehen; nur sollen sie dann auch ihrerseits zugeben, dass ich nicht unbedacht anderer Meinung bin. Lebwohl, bester, trefflichster Bruder. Grüße die Freunde. Der Herr behüte Euch alle, rüste Euch aus mit unüberwindlicher Kraft und leite, was Ihr plant und erstrebt, mit seinem Geiste.
Genf, 1. Dezember 1563.
Dein
Johannes Calvin.