Nr. 205 (C. R. – 930)
Calvin, Jean - An Viret in Lausanne (205).
Wer Robert ist, und wem er sein Eheversprechen gab, ist unbekannt. Gruet wurde am 26. Juli zum Tode verurteilt und hingerichtet; die Nachschrift ist also frühestens von diesem Datum.
Über Gruet.
Gleich als ich deinen Brief erhielt, ließ ich die Person rufen. Ich verhörte sie und schrieb mir kurz auf, worin ihre Antwort mit dem, was Robert vorbrachte, nicht ganz übereinstimmte. Da sie leidenschaftlichen und auch frechen Charakters ist, regte sie sich bei der Verteidigung ihrer Sache nur zu sehr auf. Ich hielt ihre Wut im Zaum, so gut ich konnte. Aber, wie du sagst, sie wird uns bald mehr zu schaffen machen, wenn man ihr nicht Recht gibt. So rate ich Robert, dieser Gefahr rechtzeitig zuvorzukommen. Denn wenn schon im Allgemeinen die Weiber, wenn sie sich so zurückgewiesen sehen, wütend vorgehen, so wird die ganz besonders heftig entbrennen, soviel ich gemerkt habe. Meinerseits sehe ich allerdings nicht, dass ein regelrechtes Eheversprechen vorliegt, aber ich bin doch der Ansicht, dass Robert sich durchaus verpflichtet hat. Denn umsonst wollte er sich seine Freiheit wahren, indem er es so machte. Ich gebe zwar zu, dass die Ehe zu heilig ist, als dass sie mit einem Nicken oder zweideutigen Versprechungen geschlossen werden darf; dazu tritt in ihrem Übereinkommen nicht der Ernst zu Tage, den die Ehrfurcht vor dem Ehestand forderte. Aber andrerseits ist die Sache doch auch wieder zu ernst, als dass er hätte durch scherzhafte Versprechungen sein Spiel treiben dürfen, weder mit dem Weiblein noch mit den andern. So kann ich nicht anders urteilen, als dass er durch sein Wort gebunden ist. Bevor du ihm aber verkündest, was unser beider Urteil ist, möchte ich, du fragtest ihn noch einmal über die strittigen Punkte. Denn vielleicht ist dann seine Antwort so, dass sie aufhellt, was noch zweifelhaft ist an der Sache. Was er auch antwortet, so dringe in ihn mit den Mahnungen, die die Sache selbst nahe legt, nämlich, dass er nicht nutzlos sich und sie dem Geschwätze preisgebe.
In unsern Angelegenheiten ist nichts Neues zu melden. Den Prozess Gruets ziehen die Syndics in die Länge wider Willen des Rats, der aber doch nicht Einspruch erhebt, wie er sollte. Du weißt, es haben wenige den Mut. Ich übe mich in meiner Strenge bei der Behandlung der allgemeinen Laster und besonders der Verderbnis der Jugend. Die Gefahren, die mir gute Leute als von verschiedener Seite drohend melden, übergehe ich mit Schweigen, damit es nicht den Schein hat, als sei ich allzu sehr um mich besorgt. Gott wird der Sache den Ausgang geben, den er will. Farel und dir gegenüber bin ich gebührend dankbar und spreche es auch aus. Euer Kommen, wenns auch nichts schadete, sondern nützte, scheint mir doch, so wie die Sachen stehen, nicht so nötig, dass ich Euch Mühe machen wollte. Lebwohl, bester Bruder und Freund, samt deiner Frau und deiner ganzen Familie. Der Herr Jesus leite dich allezeit und sei mit dir. Grüße die Kollegen und deine Frau vielmals von mir. Meine Frau lässt dich und deine Angehörigen grüßen.
Genf, 24. Juli 1547.
Dein
Johannes Calvin.
Der Buchhändler Guillaume ist schuld, dass dieser Brief nicht früher wegkam; denn er hatte versprochen, nach Lausanne zu reisen. Von der Hinrichtung Gruets hörst du durch andere. Wunderbar war die Bekehrung an diesem Mann, wunderbar die Festigkeit, mit der er in den Tod ging.