Burk, Carl - Das apostolische Glaubensbekenntnis
Hochgeehrte Versammlung!
Das apostolische Glaubensbekenntnis, welches wir in dieser Stunde besprechen wollen, ist, wie Sie wissen, in neuester Zeit Gegenstand verschiedener Angriffe geworden, und wenn dieselben dazu dienen, die Aufmerksamkeit unserer evangelischen Glaubensgenossen wieder mehr auf dieses Bekenntnis zu lenken und sie zum Nachdenken darüber zu veranlassen, was sie an ihm haben, so wollen wir uns über sie aufrichtig freuen. Uns jedenfalls sollen diese Angriffe ein Anlass werden, über den Wert, den jenes Denkmal des christlichen Altertums für uns hat, uns ein Urteil zu bilden. Urteilen aber können wir nur über das, was uns bekannt ist; und da ich nicht weiß, ob ich bei allen Anwesenden eine genaue Bekanntschaft mit dem Wortlaute des apostolischen Bekenntnisses voraussetzen darf, so erlaube ich mir, damit zu beginnen, dass ich es in der Form, in welcher es in unsere Bekenntnisschriften aufgenommen ist, mitteile:
Ich glaube an Gott, Vater, den Allmächtigen, Schöpfer Himmels und der Erden; und an Jesum Christum, seinen einigen Sohn, unsern Herrn, der empfangen ist vom heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontio Pilato, gekreuzigt, gestorben und begraben, niedergefahren zur Hölle, am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren gen Himmel, sitzend zur Rechten Gottes des allmächtigen Vaters, von dannen er kommen wird, zu richten die Lebendigen und die Toten. Ich glaube an den heiligen Geist, eine heilige, christliche Kirche, die Gemeine der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung des Fleisches und ein ewiges Leben. Amen.
Fragen wir nun zuerst, woher dieses Bekenntnis stamme, so antwortet darauf eine in der römischen Kirche vorhandene Überlieferung, dasselbe sei bei dem Apostelkonzil zu Jerusalem, von welchem uns die Apostelgeschichte in ihrem 15. Kapitel berichtet, dadurch entstanden, dass jeder der Apostel einen der zwölf Artikel, aus denen das Bekenntnis besteht, feierlich gesprochen habe. Das ist nun freilich eine ungeschichtliche Legende, die heutzutage kaum noch einen Verteidiger findet. Aber wie bei vielen solchen Legenden, so ist auch hier in der sagenhaften Hülle ein Kern von Wahrheit enthalten, und dieser besteht darin, dass der Inhalt dieses Bekenntnisses mit der apostolischen Verkündigung übereinstimme.
So wenig aber die Apostel die Verfasser dieses ihren Namen tragenden Bekenntnisses sind, so wenig ist ein anderer Urheber desselben bekannt. Es ist mit diesem Bekenntnis gegangen, wie mit einem anderen Kleinod der christlichen Kirche, dem Sonntage, oder wie es auf weltlichem Boden mit den Volksliedern geht. Sie sind da, ohne dass man anzugeben vermöchte, wem sie ihren Ursprung verdanken. Bei dem hohen Ansehen aber, zu welchem dieses Bekenntnis in der Christenheit gelangt ist, drängte sich das Bedürfnis, seinem Ursprung nachzuforschen, vielen auf. Unter den Gelehrten, welche damit sich beschäftigten, ist insbesondere Caspari in Christiania zu nennen, welcher mehr als dreißig Jahre seines Lebens auf diese Untersuchungen verwendete. Sein Zeugnis für Alter und Wert dieses Bekenntnisses ist von um so mehr Gewicht, als er nicht etwa in der Absicht, das Apostolikum gegen Angriffe zu schützen, an seine Arbeit ging, sondern vielmehr der schwärmerischen Überschätzung desselben, wie sie in der Schule des dänischen Theologen Grundtvig herrschend geworden war, entgegentreten wollte. Wenn wir die Ergebnisse seiner Forschungen und derjenigen anderer neuerer Gelehrten kurz zusammenfassen, so bestehen dieselben darin: etwa ums Jahr 460 erhielt das apostolische Bekenntnis seine jetzige Gestalt, und zwar im südlichen Frankreich, von wo aus es sich dann im ganzen Abendlande verbreitete. Aber längst vor diesem letzten Abschlusse war es, wenn auch mit manchen Abweichungen im einzelnen, vorhanden. Seine Spuren bis in die ältesten Zeiten zurück zu verfolgen, ist namentlich dadurch erschwert, dass man es in den Jahrhunderten vor dem Kaiser Konstantin aus Furcht vor der Verfolgung absichtlich vermied, das Bekenntnis niederzuschreiben, es vielmehr dem Taufbewerber mündlich mitteilte, damit er es dann bei der Taufe als sein Bekenntnis ausspreche. Um daher zu ermitteln, ob und in welcher Gestalt es schon in den ersten Jahrhunderten vorhanden war, sind wir hauptsächlich auf gelegentliche Äußerungen der alten kirchlichen Schriftsteller angewiesen. Aus denselben ergibt sich, dass das apostolische Bekenntnis an den Taufbefehl des Herrn, Matth. 28, anknüpft. Wie Jesus taufen heißt auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes, so ist auch dem apostolischen Bekenntnis diese Dreizahl zu Grunde gelegt. Dasselbe war ursprünglich Taufbekenntnis, sofern es sich von selbst verstand, dass der Täufling sich zu dem Glauben, auf den er getauft wurde, bekenne. Auch 1 Tim. 6,12 weist hin auf ein von Timotheus bei seiner Taufe abgelegtes Bekenntnis zu dem alles lebendig machenden Gott und zu Christo Jesu, der unter Pontius Pilatus ein gutes Bekenntnis bekannt habe. Und nehmen wir dazu Stellen des zweiten Briefs an den Timotheus, so scheint in diesem Bekenntnis Jesus weiter bezeichnet gewesen zu sein als aus dem Samen Davids stammend, als von den Toten erweckt und als dereinst wieder erscheinend, zu richten die Lebendigen und die Toten. Wenn wir hier schon manche Bestandteile des Apostolikums finden, so ist mit denselben eine Bestimmung verbunden, welche später wegfiel, nämlich die Worte, die sich in jener ältesten Zeit auch sonst finden: „Aus dem Samen Davids.“ Diese hatten eine Bedeutung nur, sofern es sich um Aufnahme von Juden in die christliche Kirche handelte. Als aber seit der Zerstörung Jerusalems die Gemeinden mehr und mehr ein heidenchristliches Gepräge bekamen, da nahm auch das Taufbekenntnis eine neue für Täuflinge aus dem Heidentum passende Form an und verbreitete sich in derselben nach den verschiedensten Teilen der Christenheit, so dass wir es zwischen 130 und 145 in Ephesus und Rom und am Ende des Jahrhunderts in Karthago, Lyon und Smyrna im Gebrauch finden. Auch die Taufbekenntnisse des Morgenlandes sind aus dieser Form hervorgegangen. Das in der Taufe abgelegte Bekenntnis war dann der Maßstab, an welchem der Getaufte alles messen sollte, was mit dem Anspruch, christliche Wahrheit zu sein, an ihn herantrat, und auf welchen auch die Lehrer der Kirche sich beriefen, wenn es galt ihre Lehre als christlich zu rechtfertigen oder die eines Gegners zu widerlegen. So wurde das Taufbekenntnis zum Maßstab der Wahrheit oder zur Glaubensregel. Von ihr sagt der Kirchenlehrer Irenäus schon am Ende des zweiten Jahrhunderts: „Wer den Maßstab der Wahrheit, welchen er durch die Taufe empfangen hat, ungebeugt in sich festhält, der wird zwar, wenn er die christlich und biblisch klingenden Reden der Irrlehrer hört, die aus den heiligen Schriften genommenen Namen, Ausdrücke und Gleichnisse wieder erkennen, aber die lästerliche Lehre, welche sich dahinter versteckt, nicht anerkennen.“ Also damals schon hat man sich auf die heilige Schrift berufen, um unter dieser Firma den eigenen Meinungen Eingang zu verschaffen. Dadurch wurde, wenn die Gemeinden nicht aller Lehrwillkür preisgegeben sein sollten, eine Glaubensregel notwendig. Dieselbe erfuhr aber in den verschiedenen Kirchen die mannigfaltigsten Umgestaltungen im Einzelnen, welche zeigen, wie weit man einerseits von knechtischem Hangen am Buchstaben entfernt war, vielmehr den Bedürfnissen der Zeit Rechnung trug, wie treu man aber andererseits an den Inhalt der apostolischen Verkündigung sich hielt. Hierfür nur ein Beispiel. In Rom wurden zwischen 200 und 220 die Worte des ersten Artikels: „Ich glaube an einen Gott, den Allmächtigen“ abgeändert in die Form, welche der Anfang des Bekenntnisses jetzt hat: „Ich glaube an Gott, Vater den Allmächtigen.“ Es wurde also die ausdrückliche Hervorhebung der Einheit Gottes, welche im Anfang des Christentums durch den Gegensatz gegen das Heidentum gefordert gewesen war, weggelassen, dagegen die Bezeichnung Gottes als des Vaters eingefügt. Warum das? Es war damals die Sekte der sogenannten Monarchianer aufgekommen, welche unter Berufung auf die Glaubensregel die Einheit Gottes in einer Weise betonten, dass daneben für einen inneren Unterschied im Wesen Gottes, also für das, was man damals Oekonomie, später Dreieinigkeit nannte, kein Raum blieb. Aus dieser Einheit Gottes zogen die Monarchianer entgegengesetzte Folgerungen, die einen schlossen Christum von der Gottheit aus, indem sie den Menschen Jesus durch Einwirkung einer göttlichen Kraft zum Christus geworden sein ließen; die anderen dagegen, um die göttliche Würde Christi zu wahren und doch die Einheit des göttlichen Wesens in ihrem Sinn festzuhalten, lehrten ähnlich wie die jetzigen Swedenborgianer, der eine Gott sei in Christo Mensch geworden, so dass Gott der Vater in der Person Jesu gelitten habe und gestorben sei. Um diesen beiden extremen Richtungen die Berufung auf die Glaubensregel abzuschneiden, ließ man das von ihnen einseitig betonte Wort „einen“ aus und setzte dagegen das Wort Vater ein, um darauf hinzuweisen, dass im Wesen Gottes der Unterschied von Vater und Sohn vorhanden sei. In welcher Absicht dies geschah, deutet Tertullian, Presbyter in Karthago, mit den Worten an: Die einfältigen Christen, welche immer die Mehrzahl unter den Gläubigen bilden, erschrecken bei dem Worte Oekonomie, weil die Glaubensregel selbst hinweg von den vielen Göttern der Welt zu dem einzigen und wahrhaftigen Gott führt, indem sie nicht verstehen, dass man Gott zwar als den einzigen, aber doch zugleich mit seiner Oekonomie (d. h. als den Dreieinigen) denken muss. Wir sehen hier, dass bei der Feststellung der Symbole die Rücksicht auf die einfachen, ungelehrten Christen maßgebend war. Sie sollten gegenüber von den künstlichen Spekulationen der Theologen einen Halt haben an dem einfachen Taufbekenntnis, gerade wie in der Gegenwart die Gemeinde eines Bekenntnisses bedarf, um nicht den wechselnden Meinungen der Prediger preisgegeben zu sein. Für diesen Zweck war auch das apostolische Bekenntnis, wie es sich bis zur Mitte des dritten Jahrhunderts gestaltet hatte, vortrefflich geeignet. Ohne jede theologische oder philosophische Reflexion stellt es die Tatsachen unseres Heils fest und lässt dem Glauben und dem Denken des Einzelnen den freiesten Spielraum in Betreff der Bedeutung dieser Tatsachen. Darum war es auch trotz seiner örtlich verschiedenen Fassung ein Einheitsband der Kirche Christi, in welchem sich die mannigfaltigen Richtungen, die es damals schon gab, zusammenfinden konnten; nur freilich wer jene Tatsachen selbst leugnete, konnte mit dem apostolischen Bekenntnis sich nicht befreunden; er galt aber der alten Kirche nicht als Christ. So konnte denn die römische Kirche trotz aller Glaubensstreitigkeiten, welche die Christenheit im vierten und fünften Jahrhundert bewegten, ihr Bekenntnis zwei Jahrhunderte lang unverändert bewahren, während in der griechischen Kirche, wo man sich veranlasst sah, gegen die hervorgetretenen Irrlehren durch Zusätze im Glaubensbekenntnis sich zu wehren, dieses manche Abänderungen erfuhr. Schließlich aber erhielt dann, wie schon erwähnt, um die Mitte des fünften Jahrhunderts im südlichen Frankreich, wo abendländisches und morgenländisches Christentum in Berührung mit einander trat, das apostolische Bekenntnis die Gestalt, in welcher es seither zum Bekenntnis fast der ganzen Christenheit und zu einem letzten Einheitsband der getrennten Kirchen geworden ist, sofern es jene hohen Artikel göttlicher Majestät enthält, die, wie Luther sagt, in keinem Zank noch Streit sind, da wir von beiden Teilen uns zu denselben bekennen. Wäre es nicht für jeden Christen schmerzlich, wenn er auf diesen Zusammenhang mit der ganzen Christenheit der Vergangenheit und der Gegenwart verzichten müsste? Und doch, wenn irgend eine Bestimmung des Apostolikums mit der heiligen Schrift im Widerspruch stünde, so dürfte ein evangelischer Christ sich nicht bedenken, auch von diesem altehrwürdigen Bekenntnis sich loszusagen, wie unsere Väter in der Reformation von so vielem, was damals für heilig galt, sich losgesagt haben. Dass sie vor dem apostolischen Glaubensbekenntnis Halt machten und es nicht allein unangetastet stehen ließen, sondern es auch in ihre Bekenntnisse aufnahmen, hat man als einen Mangel an Folgerichtigkeit, als inneren Widerspruch bezeichnet. Aber das ist der nüchterne und folgerichtig durchgeführte Standpunkt unserer lutherischen Kirche, dass sie in Lehre und Leben nicht mit dem Überlieferten als solchem bricht, sondern nur insoweit, als es die Prüfung am Maßstabe des Wortes Gottes nicht aushält.
Messen wir nun das Apostolikum und seine einzelnen Aussagen an diesem Maßstabe, indem wir zugleich auf die Bedeutung achten, welche sie für unsern Glauben haben; was finden wir? Dass der erste Artikel: „Ich glaube an Gott Vater, den Allmächtigen, Schöpfer Himmels und der Erden“ der Gesamtanschauung des Alten und Neuen Testaments entspricht, bedarf keines Beweises. Dass die Worte Schöpfer Himmels und der Erden, welche in den ältesten Taufbekenntnissen fehlten, etwa im dritten Jahrhundert hinzugefügt wurden, hatte seinen Grund ohne Zweifel darin, dass man dadurch die Irrlehre des Gnostikers Marcion abwehren wollte, der die Weltschöpfung nicht dem höchsten Gott, dem Vater unseres Herrn Jesu Christi, sondern einem untergeordneten Wesen, dem Demiurg, zuschrieb. Ich meine aber, die Kirche Christi hatte nicht nur damals Anlass, die göttliche Weltschöpfung ausdrücklich zu bezeugen, sondern sie hat dazu allen Grund auch heutzutage im Gegensatz gegen materialistische Zeitmeinungen. Der zweite Artikel: „Und an Jesum Christum, seinen einigen Sohn, unseren Herrn,“ drückt das aus, was von jeher der Gemeinglaube aller Christen war, und was nicht bloß in dem bekannten Worte aus dem Johannesevangelium: „also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab,“ sondern auch in dem Ausspruch des Apostels Paulus: „Gott hat seines eigenen Sohnes nicht verschont,“ bezeugt ist. Jesum seinen Herrn nennen und ihn als solchen anrufen, erscheint ohnedem in den Schriften der Apostel als das unterscheidende Merkmal der Christen.
Mit dem dritten Artikel: „Der empfangen ist von dem heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria,“ stehen wir vor dem eigentlichen Streitpunkt. Wenn wir zur biblischen Begründung dieses Artikels auf die ersten Kapitel des Matthäus und Lukas hinweisen, so erwidert man: diese beiden Berichte stehen unter einander selbst im Widerspruch, und sie werden durch keine sonstige Aussage des Neuen Testaments bestätigt, sie genügen also nicht, um die in ihnen berichtete und vom apostolischen Bekenntnis ausgesprochene wunderbare Tatsache der Geburt Jesu durch die Jungfrau glaubhaft zu machen. Damit wird zugegeben, dass die Aussage unseres Artikels in der Bibel, wie sie uns vorliegt, begründet ist, nur nicht in der Bibel, wie sie die Gegner haben möchten. Was wir weiter zu sagen haben, dient also nicht sowohl zur Verteidigung unseres Bekenntnisses, dieses ist schon dadurch gerechtfertigt, dass man zugeben muss, es gebe das wieder, was in der Schrift berichtet ist. Es heißt daher kein ehrliches Spiel spielen, wenn die Gegner des Bekenntnisses sich den Anschein geben, als bekämpften sie dasselbe auf Grund der heiligen Schrift, während sie in Wahrheit zugleich mit dem Bekenntnis die Glaubwürdigkeit der Schrift bestreiten.
Was nun die angeblichen Widersprüche zwischen den beiden Berichten Matth. 1 und Luk. 1 betrifft; so wäre sehr die Frage, ob solche wirklich vorhanden sind, und was unser Landsmann Schneller auf Grund seiner Kenntnis der Sitten und Zustände des heiligen Landes über die Geburt des Herrn in Bethlehem ausgeführt hat, dürfte geeignet sein, manche derselben zu beseitigen. Aber gesetzt auch, es blieben solche Widersprüche, wäre deshalb die ganze Erzählung ins Reich der Fabel zu verweisen? Nicht nur die Erzählungen einzelner Schriftsteller, sondern auch die amtlichen Berichte über die Schlacht bei Leipzig weichen in manchen Punkten von einander ab, behauptet aber deswegen irgend ein verständiger Mensch, es habe nie eine Schlacht bei Leipzig stattgefunden? und wenn Lessing, dem in dieser Hinsicht niemand Befangenheit vorwerfen wird, sagt: „die Auferstehung Christi kann ihre gute Richtigkeit haben, ob sich schon die Nachrichten der Evangelisten widersprechen,“ sollte das nicht auch in Betreff seiner wunderbaren Geburt gelten? Wenn man aber behauptet, abgesehen von diesen beiden Berichten wisse das ganze neue Testament nichts von der Jungfraugeburt; so sage man einmal, wie man alle die Aussprüche Jesu im Johannesevangelium, wo von einem vorzeitlichen Sein des Sohnes beim Vater und einer Sendung desselben in die Welt die Rede ist, wie man seine Bezeichnung als des Herrn vom Himmel, als des Fleisch gewordenen Wortes, als dessen, der, ob er wohl in göttlicher Gestalt war, sich selbst entäußerte, erklären will ohne jene wunderbare Geburt? Sollte etwa ähnlich wie der alte Irrlehrer Cerinth meinte, der ewige Gottessohn sich mit Jesu von Nazareth in irgend einem Augenblick seines Lebens, etwa bei seiner Taufe verbunden haben? Diese abenteuerliche, alle Wahrheit der Persönlichkeit Jesu aufhebende Ansicht wird heutzutage niemand zu verteidigen wagen. Was bleibt also, wenn man die Geburt von der Jungfrau leugnet, übrig, als im Widerspruch mit den oben angedeuteten Zeugnissen der Schrift ihn zu einem Menschen von unten her zu machen? Und einen solchen sollten die ersten Christen als ihren Herrn angerufen haben, sie, die aus dem Judenvolke hervorgegangen, die Anrufung eines bloßen Menschen für den größten Frevel achten mussten? Haben doch selbst diejenigen Judenchristen, welche das vorzeitliche Sein des Sohnes beim Vater leugneten, wenigstens an der Geburt von der Jungfrau festgehalten. Und die unter den Juden verbreitete Lästerung, auf welche vielleicht schon Matthäus zu Anfang seines Evangeliums Bezug nimmt, dass unser Herr das uneheliche Kind der Maria gewesen sei, was ist sie anders als eine böswillige Verdrehung des christlichen Glaubens an die Geburt aus der Jungfrau, und eben damit ein Zeugnis für das Vorhandensein dieses Glaubens schon in der ersten Gemeinde? Eine Weltanschauung freilich, für welche das Wunder im eigentlichen Sinn eine Unmöglichkeit, und eine reale Offenbarung Gottes an die Welt nicht denkbar ist, muss an der wunderbaren Geburt des Herrn sich stoßen; aber sie hat kein Recht, im Widerspruch mit dem geschichtlichen Tatbestand sich für die christliche auszugeben oder zu behaupten, für meinen Christenglauben sei es gleichgültig, ob Jesus ein Mensch von unten her oder der auf wunderbare Weise ins Erdenleben eingetretene Sohn Gottes sei. Warum ist denn uns Protestanten die katholische Marienverehrung so anstößig? Weil uns die Anrufung eines zu beinahe göttlicher Würde erhobenen Menschen gegen das erste Gebot zu streiten scheint. Machen wir aber Jesum zu einem vergotteten Menschen und rufen ihn doch an, so haben wir kein Recht, auch die übertriebenste Marienverehrung zu beanstanden. Ob ich einen vergotteten Mann oder eine vergottete Frau als Mittler anrufe, macht doch keinen Unterschied. Ist er entstanden wie wir alle, so ist er auch behaftet mit der angeborenen Verderbnis menschlicher Natur; dann konnte er uns nicht erlösen, ja auch von Sündlosigkeit und unbedingter Vorbildlichkeit Jesu kann dann nicht weiter die Rede sein, insbesondere kommt das, worin die Schrift selbst Jesum uns als Vorbild vorhält, seine Selbsterniedrigung, nicht in Betracht; denn wenn seine Niedrigkeit nicht eine freiwillig übernommene ist, sondern eine ohne seinen Willen durch die Verhältnisse, in denen er geboren wurde, ihm auferlegte, so ist sie auch von keiner sittlichen Bedeutung, und an jenem indischen Königssohn, welchen die Buddhisten als ihren Religionsstifter ehren, und von welchem sie erzählen, dass er aus Liebe zu den Menschen viele Jahre lang in freiwilliger Armut gelebt habe, hätten wir ein besseres Vorbild der Selbstverleugnung als an Jesu von Nazareth. Ja statt eines sittlichen Vorbildes wäre dieser nur ein abschreckendes Beispiel schwärmerischen Hochmuts, denn wenn ein Mensch, der Fleisch ist vom Fleische geboren, wie wir alle, uns ankündigt, dass er kommen werde in den Wolken des Himmels, was werden wir von dem urteilen? Weder die Persönlichkeit, noch das Wort eines solchen könnte uns unser Vertrauen abgewinnen, und uns zuzumuten, dass wir auf eine solche geschichtliche Person unsere Gewissheit vom Dasein Gottes gründen, wäre eine Ungeheuerlichkeit. So würde allerdings mit dem dritten auch der erste Hauptartikel des Glaubensbekenntnisses zusammenstürzen, zugleich aber jeder Grund, uns noch Christen zu nennen, wegfallen.
Dass der vierte Artikel des apostolischen Glaubensbekenntnisses: „Gelitten unter Pontio Pilato, gekreuzigt, gestorben und begraben“ dem Zeugnisse der Schrift entspricht und für unseren Glauben vom höchsten Werte ist, bedarf keines Nachweises.
Um so mehr hat der fünfte: „Niedergefahren zur Höllen“ Widerspruch erfahren. Er erscheint erst nach der Mitte des vierten Jahrhunderts im Glaubensbekenntnis; aber nicht, weil die Höllenfahrt, d. h. der Eintritt der Seele Jesu in das Totenreich, für unglaublich gehalten worden wäre, scheint sie nicht früher ins Bekenntnis aufgenommen worden zu sein, vielmehr weil sie für selbstverständlich galt. Die Bedeutung dieses Wortes scheint dieselbe zu sein, die schon in dem Worte „begraben“ ausgedrückt ist, sagt Rufinus, der älteste Ausleger dieses Artikels. In der Tat, was sollte denn mit der abgeschiedenen Seele des Herrn vorgehen, als was jede Menschenseele nach dem Tode erwartet, der Übergang in das Reich der Toten? Was die christliche Phantasie in Liedern und Reden schon in den ältesten Zeiten mit dieser Höllenfahrt in Verbindung gebracht hat, das alles erwähnt unser Bekenntnis in seiner großartigen Einfachheit und Nüchternheit mit keinem Worte, ja, es schweigt sogar von dem, was der 1. Brief Petri als Zweck der Höllenfahrt des Herrn angibt, dass er den Geistern im Gefängnis predigte; es begnügt sich, die einfach biblische, auch durch das Wort des Herrn an den Schächer wohl begründete Tatsache auszusprechen, indem es dem weiteren christlichen Nachdenken überlässt, die Bedeutung dieser Tatsache sich klar zu machen, und ich meine, eine solche Bedeutung für unsere christliche Hoffnung habe diese Tatsache. Insbesondere im Lichte, welches der Brief Petri über sie verbreitet, bietet sie der Hoffnung für die außerhalb des Christentums Verstorbenen einen Anknüpfungspunkt. Wir haben es also auch hier nicht etwa mit einer der Neugierde dienenden Notiz zu tun, sondern mit einer Aussage von wirklichem Heilswert.
Der sechste Artikel: „Am dritten Tage auferstanden von den Toten“ führt uns wieder auf den Boden des Wunders und muss sich daher die Angriffe einer wunderflüchtigen Theologie gefallen lassen. Aber er hat für sich das einmütige Zeugnis der Apostel, und wenn er durch den Beisatz „am dritten Tage“ jeder Verflüchtigung der Auferstehung in ein irgendwie gedachtes Fortleben des Geistes Christi entgegen tritt, so hat er auch hierin den Apostel Paulus auf seiner Seite, welcher 1 Kor. 15 dieses „am dritten Tage“ ausdrücklich bezeugt. Über den Wert dieses Artikels für unseren Glauben etwas beizufügen, ist überflüssig, nachdem derselbe Apostel erklärt hat: „Ist Christus nicht auferstanden, so ist unsere Predigt gehaltlos, so ist auch euer Glaube gehaltlos und eitel.“
Der siebente Artikel: „Aufgefahren gen Himmel, sitzend zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters“ wird beanstandet, weil eine ausführliche Erzählung von der Himmelfahrt sich nur zu Anfang der Apostelgeschichte finde. Aber der Herr hat vorausgesagt, dass er zum Vater gehe, und dass er erhöht und als der Erhöhte wirksam ist zum Heil der Seinen, das ist allgemeine Lehre der Apostel. Ohne diese Überzeugung wäre eine christliche Kirche überhaupt nicht entstanden. Da er nun durch seine Auferstehung in dieses Erdenleben zurückgekehrt ist, so muss die Erhöhung als besonderer Vorgang gedacht werden. Will aber jemand an der Zeit, in welche die Apostelgeschichte die Himmelfahrt versetzt und an dem Hergang, wie sie denselben schildert, Anstoß nehmen, der hadere darüber mit Lukas, - unser Bekenntnis, welches auch hier nur die nackte Tatsache berichtet, bleibt davon unberührt, aber er behaupte dann nicht, dass er auf Grund wissenschaftlicher Prüfung nach der Schrift das Bekenntnis verwerfe. Wohl gibt es eine Wissenschaft, welche mit dem Jenseits gebrochen hat; sie setzt an die Stelle des zur Rechten des Vaters sitzenden und von oben herab seine Gemeinde segnenden und schützenden Christus den Gemeingeist der Gemeinde. Aber dass die Schrift nicht auf ihrer Seite steht, sondern auf der unseres Bekenntnisses, dafür bedarf's keines Beweises. Wir machen es der römischen Kirche zum Vorwurf, dass sie den erhöhten Christus hinter seinen irdischen Stellvertreter zurückstelle, aber diese moderne Theologie, welche den Geist der Gemeinde nicht etwa zum Stellvertreter des erhöhten Christus, sondern zum Nachfolger des verstorbenen und nur noch der Geschichte angehörigen Jesus macht, sie setzt auf einen Thron, der viel höher ist als der päpstliche, den Herrn omnes, wie Luther sagte, d. h. die Masse der sich christlich nennenden Leute.
Der achte Artikel: „Von dannen er kommen wird, zu richten die Lebendigen und die Toten“ gehört zu den ältesten Bestandteilen des Bekenntnisses, ruht auch auf unbezweifelten Aussprüchen des Herrn und seiner Apostel und ist für Glauben und Leben der Christen in alten und neuen Zeiten, in Freude und Leid vom höchsten Wert, aber vor den Augen. der modernen Theologie findet er doch keine Gnade, zum deutlichen Beweis, dass ihre Verurteilung des Apostolikums weder aus biblischem noch aus geschichtlichem Interesse entsprungen ist, sondern aus der philosophischen Weltanschauung, in deren Dienst sie steht.
Der neunte Artikel lautet: „Ich glaube an den heiligen Geist.“ Ob der heilige Geist in demselben Sinne wie der Vater und der Sohn eine Person zu nennen oder ob er eine göttliche Kraft sei, das blieb in der Kirche lange unentschieden, und es ist nicht ganz leicht zu sagen, was die Schrift darüber lehrt. Da zeigt sich nun die Nüchternheit und Besonnenheit unseres Bekenntnisses darin, dass es diese Streitfrage beiseite liegen lässt, aber der allgemein christlichen im ganzen Neuen Testament begründeten Überzeugung, dass ein heiliger Geist sei, Ausdruck gibt und, gestützt auf den Taufbefehl des Herrn, wie auf den Segenswunsch des Apostels: „Die Gnade unseres Herrn Jesu Christi und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des heiligen Geistes sei mit euch,“ den heiligen Geist mit Gott dem Vater und dem Herrn Christo in Parallele stellt.
Beim zehnten Artikel: „Eine heilige christliche Kirche, die Gemeinschaft der Heiligen“ ist zuerst darauf aufmerksam zu machen, dass es nicht heißt: „an eine heilige christliche Kirche.“ Glauben an heißt all sein Vertrauen setzen auf jemand, und das findet nur gegenüber von dem Vater, dem Sohne und dem heiligen Geiste statt, aber ein Gegenstand des Glaubens ist die Kirche, denn sie ist nach biblischer Lehre, ihrem innersten Wesen nach unsichtbar, der in die Unsichtbarkeit erhöhte Christus ist ihr Haupt, der unsichtbare Geist Christi ist ihr belebendes Prinzip. Diese Kirche wird christlich genannt. Dieses Wort wurde seit der Reformation an die Stelle des Wortes katholisch gesetzt, da diese letztere Bezeichnung wenigstens in Deutschland mehr und mehr auf die dem Papst unterworfene Kirche beschränkt wurde, während z. B. in England die auf dem Boden der Reformation stehende Kirche auf das Prädikat katholisch nicht verzichtet hat. Im Bekenntnis bezeichnete dieses Wort ursprünglich die Gesamtkirche im Gegensatz zur Einzelgemeinde, später die rechtgläubige Gemeinde im Gegensatz zu den Sekten. Es ist ein wesentliches Stück des christlichen Glaubens, dessen gewiss zu sein, dass trotz aller Trennung der Meinungen und äußeren Verfassungen alle, die Christo angehören, durch ein inneres Band verbunden sind. Der Beisatz: die Gemeine der Heiligen, ist spät erst ins Bekenntnis aufgenommen worden und zweifelhaften Sinnes. Luther fasst es als Erklärung des Wortes: heilige christliche Kirche; andere verstehen darunter die Geistesgemeinschaft mit allen Christen, namentlich mit den Verstorbenen, wieder andere nehmen das Wort in sachlicher Bedeutung, indem sie es als Anteilnahme an den heiligen Dingen, d. h. an den Sakramenten, erklären. Möge aber die eine oder die andere dieser Auffassungen die richtige sein, jedenfalls enthalten die Worte einen echt biblischen und für den Christenglauben fruchtbaren Gedanken.
Dass im elften Artikel: „Vergebung der Sünden“ in diesem Begriff alle zeitlichen Gnadenwirkungen am einzelnen Menschen zusammengefasst sind, muss dieses Bekenntnis namentlich einem evangelischen Christen teuer und wert machen, der auf Grund der heiligen Schrift aus seinem Katechismus weiß: wo Vergebung der Sünden ist, da ist auch Leben und Seligkeit.
Endlich der zwölfte Artikel: „Auferstehung des Fleisches und ein ewiges Leben!“ Dazu sagt Luther: „Auferstehung des Fleisches ist nicht wohl deutsch geredt. Auf recht deutsch würden wir also reden: Auferstehung des Leibes oder Leichnams; doch liegt nicht groß Macht dran, so man nur die Worte recht versteht.“ Im Anschluss hieran hat dann unser württembergischer Katechismus wirklich die Fassung: „Auferstehung des Leibes.“ Jene Worte Luthers bezeichnen seine ebenso geistesfreie als besonnene und bescheidene Stellung zu unserem Bekenntnis, während manche Theologen alter und neuer Zeit von diesem Ausdruck die Anklage herleiten, dass unser Bekenntnis dem Apostel Paulus widerspreche, der an die Korinther geschrieben habe: Fleisch und Blut werden das Reich Gottes nicht ererben. Wem fällt dabei nicht das Wort des Herrn ein vom Mücken-Seigen und Kamele-Verschlucken?
Selbst von der Lehre des Apostels abzuweichen, besinnt man sich keinen Augenblick. Dagegen wird es dem Bekenntnis zum Verbrechen angerechnet, wenn ein Ausdruck desselben mit einem Worte des Apostels nicht zu stimmen scheint. Ich sage scheint, denn das Wort Fleisch und Blut bezeichnet bei Paulus den Menschen in seinem natürlichen Zustande. Wenn dieser das Reich Gottes nicht ererbt, so folgt daraus nicht, dass es nicht auch für die leibliche Seite des Menschen, welche hier als Fleisch bezeichnet wird, eine verklärte Auferstehung gebe. Dass aber ein bloßes Fortleben der Seele unter der Auferstehung, von welcher Paulus redet, nicht zu verstehen ist, das wollen die Worte unseres Bekenntnisses sagen, und. darin haben sie recht, und sie sind ein besonders auch für die Gegenwart wichtiges Zeugnis, mit welchem die Kirche sowohl idealistischen als materialistischen Verirrungen entgegentritt, wenn auch zuzugeben ist, dass die Fassung, welche sich in unserem Katechismus findet: „Auferstehung des Leibes“ weniger Anlass zu Missverständnissen gibt.
So hat sich also gezeigt, dass sämtliche Aussagen unseres Bekenntnisses biblisch begründet und für den Glauben von Wert sind. Aber die Vorwürfe gegen dasselbe beziehen sich nicht bloß auf das, was es sagt, sondern auch auf das, was es nicht sagt. Im Jahr 1750 hat der gelehrte Johann Georg Walch an ihm bemängelt, dass wir nichts von der Einigkeit der drei göttlichen Personen in einem Wesen, von dem Ausgang des heiligen Geistes vom Vater und Sohn, von der Allgemeinheit der göttlichen Gnade und des Verdienstes Christi, von der Vereinigung der beiden Naturen in Christo usw. darin finden. Wir fragen die jetzigen Gegner dieses Bekenntnisses, ob sie besser mit demselben zufrieden wären, wenn es diesen Wünschen des berühmten Jenenser Theologen entspräche? „Nein,“ werden sie sagen, „dann wäre es uns noch viel unannehmbarer. Was wir vermissen, das ist ein Lebensbild Jesu und ein Hinweis auf die Erlangung des Heils allein durch den Glauben.“ Was ergibt sich uns hieraus? Jede Zeittheologie möchte im Bekenntnis die Gedanken, welche sie bewegen, wiederfinden. Wollte das Bekenntnis diesem Verlangen entsprechen, so würde es selbst in die Veränderungen der Zeitanschauungen hineingezogen. und verlöre die Berechtigung, ein Bekenntnis für die Kirche aller Zeiten zu sein. Was insbesondere die Forderung betrifft, das Bekenntnis sollte ein Lebensbild Jesu geben, so vergesse man nicht von allem anderen abgesehen dass zum biblischen Lebensbild Jesu wesentlich auch seine Wundertätigkeit gehört. Wären nun diejenigen, welchen die Wunder, welche an Christo geschehen sind, seine übernatürliche Geburt und seine Auferstehung, unglaublich erscheinen, bereit, sich zum Glauben an die Wunder zu bekennen, welche nach den Berichten der Evangelien der Herr getan hat? Wenn man aber über das Fehlen eines Hinweises auf den Heilsglauben sich beklagt, so ist das ja freilich diejenige Seite der christlichen Wahrheit, welche der alten Kirche, der das Apostolikum entstammt, noch verschlossen war, und wir wollen Gott danken, dass nach dieser Seite hin die Aussagen des letzteren durch die unserer evangelischen Bekenntnisschriften ergänzt werden. Wir fragen aber jeden erfahrenen Katecheten und Seelsorger, ob er nicht sehr viele alte und junge Christen kennen gelernt hat, die sich die Wahrheiten des Apostolikums mit Freuden angeeignet haben und sich dieselben um keinen Preis nehmen lassen möchten, die auch den Glauben an die Gnade Gottes in Christo tatsächlich besitzen, aber doch über das Wesen des rechtfertigenden Glaubens keine Rechenschaft geben können. Wie schwer ist es, trotz der vortrefflichen Worte unseres Konfirmandenbüchleins, den Kindern das Verhältnis von Rechtfertigung und Heiligung zum klaren Verständnis zu bringen! Nun, für alle diese, an Reflexion auf die Vorgänge in ihrem Innern nicht gewöhnten Christen ist das Apostolikum da; es mutet ihnen einesteils nicht zu, zu bekennen, was sie noch nicht klar erfasst haben, und enthält andererseits die Samenkörner, aus welchen das Verständnis des evangelischen Heilsweges herauswachsen kann, und diese Samenkörner zur Entwicklung und dadurch den evangelischen Heilsglauben zum entsprechenden Ausdruck zu bringen, dazu hat unseres Erachtens Luther in seiner Auslegung des christlichen Glaubens und Melanchthon im vierten Artikel der augsburgischen Konfession mehr geleistet, als wir uns von den Bestrebungen der modernen Theologie versprechen zu dürfen glauben.
So haben wir denn gefunden, dass unser Bekenntnis in Beziehung auf seinen Inhalt wirklich ein Recht hat, das apostolische zu heißen, sofern es mit der apostolischen Predigt übereinstimmt, dass es die für den Christenglauben wichtigsten Tatsachen der Offenbarung Gottes in Christo in kurzen, behältlichen Sätzen zusammenfasst und dass es daher zum einfachen, volkstümlichen Ausdruck des allgemeinen Christenglaubens aufs beste geeignet ist, während es daneben Raum lässt für jedes ehrliche Ringen, die tiefere Bedeutung jener Tatsachen zu erfassen und zum entsprechenden Ausdruck zu bringen.
Hiermit könnten wir schließen, wenn der Kampf der Gegenwart nur dem apostolischen Bekenntnisse gälte. Aber die Vorwürfe, welche gegen dieses erhoben werden, treffen alle unsere Bekenntnisse, denn sie, namentlich die unserer evangelisch-lutherischen Kirche eigentümlichen Bekenntnisschriften, setzen jenes voraus und wissen es nicht anders, als dass die evangelische Kirche auf dem Boden desselben stehe. Würde daher das Apostolikum aufgegeben, so würden alle Bekenntnisse unserer Kirche hinfällig, und das erstrebt man auch, ja sie erscheinen den Gegnern noch anstößiger als das Apostolikum, denn sie enthalten in ganz anderer Weise als das letztere und in viel schärferer Ausprägung dasjenige, was unserem Geschlechte als das furchtbarste Schreckbild erscheint, nämlich Dogmen, d. h. kirchlich festgestellte Lehren.
Die Frage nach der Berechtigung des Apostolikums erweitert sich uns daher zu der Frage nach der Berechtigung der Bekenntnisse überhaupt.
Es scheint uns aber richtiger, die Frage nicht so zu stellen: Sind Bekenntnisse berechtigt in der evangelischen Kirche? als vielmehr: Wer hat ein Recht auf ein Bekenntnis?
Darauf antworten wir: Das erste und heiligste Recht auf unser Bekenntnis hat der lebendige Gott und unser Herr Christus. Das Bekenntnis ist nichts anderes als die menschliche Antwort auf die göttliche Offenbarung. Wo man stumme Götzen anbetet, da gibt's kein Bekenntnis. Wer aber einen lebendigen Gott hat, der sich durch Wort und Tat offenbart, dem drängt sich die Frage auf: wie soll ich dem Herrn vergelten alle seine Wohltat? und die Antwort lautet: „Ich will des Herrn Namen verkündigen.“ Da wird das Bekennen zum Bedürfnis und dieses Bedürfnis des gläubigen Herzens stimmt überein mit dem Willen des Herrn, welcher spricht: „Wer mich bekennt vor den Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem himmlischen Vater.“ Und wie die Offenbarung Gottes die ganze Gemeinde angeht, so hat auch sie das Bedürfnis und die Pflicht des Bekenntnisses, und sie genügt diesen Bedürfnissen nicht nur durch das, was man im engeren Sinn Bekenntnisse nennt, sondern auch durch ihre Gebete und Lieder, welche gerade in den Zeiten kräftigen kirchlichen Lebens am meisten den Charakter von Bekenntnisliedern an sich tragen.
Die Kirche hat aber auch ein Recht auf ein Bekenntnis. Es ist das eigentliche Band, welches sie zusammenhält. Es gibt zweierlei Verbindungen unter den Menschen. Die einen beruhen auf einer vom eigenen Willen unabhängigen Naturgemeinschaft, so die Verbindung zwischen Eltern und Kindern und die Volksgenossenschaft. Als solche auf natürlicher Abstammung beruhende Gemeinschaft galt im ganzen Altertum und gilt heute noch auf heidnischem Boden die religiöse Gemeinschaft. Die Verehrung der vaterländischen Götter verstand sich da so von selbst, wie der Gebrauch der vaterländischen Sprache. Eines Bekenntnisses bedurfte es nicht. Erst das Evangelium hat die Erkenntnis gebracht, dass die religiöse Gemeinschaft zu denjenigen Verbindungen gehöre, welche, wie z. B. die Freundschaft, durch freien Entschluss zustande kommen und nur bestehen können, wenn die Genossen in einer Überzeugung zusammen stimmen. Der Ausdruck dieser gemeinsamen Überzeugung ist das Bekenntnis. Man stellt manchmal das Bekenntnis in Gegensatz gegen die persönliche Überzeugung. Aber eben weil das Christentum die Sache persönlicher Überzeugung ist, gibt es auf seinem Boden das, was das Heidentum nicht kennt, Bekenntnisse, und je klarer das Wesen des Christentums erkannt wird, desto mehr Bedeutung gewinnt das Bekenntnis, während, wo man innerhalb des Christentums in heidnische Anschauungen zurück sinkt, sofort auch das Bekenntnis weniger geachtet, ja geradezu beseitigt wird. Wo das Wesen des Christentums in die Beobachtung äußerer Gebräuche, das Wesen der Kirche in die äußere Verfassung gesetzt und die Unterwerfung unter ein sichtbares Haupt zum Kennzeichen ihrer Mitgliedschaft gemacht wird, oder wo, wie unter der Herrschaft des Territorialismus, das Geborensein in einem Lande den Menschen schon zum Mitglied der Landeskirche macht, oder wo man für eine alle Glieder des Volkes umfassende Nationalkirche schwärmt, da ist ein Bekenntnis überflüssig, ja hinderlich. Wo dagegen christliches Glaubensleben und Liebe zur Kirche sich verbindet, da legt man Wert aufs Bekenntnis, und wo verschiedene Kirchengemeinschaften neben einander bestehen, da muss jede derselben, wenn sie nicht der Gefahr der Auflösung sich aussehen will, auf ihr Bekenntnis sich besinnen.
Wenn aber so das Bekenntnis das Band ist, welches die Kirche zusammen hält; so folgt daraus, dass, wer in erklärtem grundsätzlichem Widerspruch nicht etwa nur gegen einzelne Bestimmungen des Bekenntnisses sondern gegen die Grundanschauungen desselben steht, keinen Anspruch auf die Mitgliedschaft der Kirche hat. Die rechtlichen und praktischen Folgerungen, welche sich hieraus ergeben, haben wir hier nicht zu erörtern.
Aber auf das müssen wir noch einen Blick werfen, was man der evangelischen Kirche als Ersatz für ihr Bekenntnis bietet; es ist die Gleichberechtigung der Richtungen. Ein der sogenannten freisinnigen Richtung angehöriger Theologe hat mit Recht gesagt: „Die Gleichberechtigung der Richtungen als Ideal aufstellen, ist ein Widerspruch in sich selbst.“ Die evangelische Kirche würde damit gestehen, dass in ihr keine feste Wahrheit Geltung habe. Damit hörte sie aber auf, eine Zeugin der Wahrheit in der Welt zu sein. Die Katholiken, die Sekten, die Atheisten, sie alle rühmen sich im Besitz der Wahrheit zu sein, unsere evangelische Kirche aber soll den Wahrheit suchenden Herzen erklären: diesen Artikel führen wir nicht? Dürfte sie sich da wundern, wenn sie sich scharenweise von ihr abwendeten mit der Frage: Wozu bist du denn eigentlich in der Welt? Wollten wir darauf antworten, wie man in den Tagen des Rationalismus antwortete die Kirche hat der Volksaufklärung zu dienen, so würde man uns entgegnen: dazu sind heutzutage Schulen aller Art genug vorhanden. Oder wollten wir die Werke der Wohltätigkeit für sie in Anspruch nehmen, so würde man uns auf die zahllosen Vereine hinweisen, welche diesem Zwecke dienen und den Dienst der Kirche überflüssig machen. Oder sollte die bekenntnislose Kirche als Hort der Gewissensfreiheit sich empfehlen? Aber Gewissensfreiheit gewährt mir der württembergische Staat und das deutsche Reich, dazu brauche ich keine Kirche. So ist die bekenntnislose Kirche ein dumm gewordenes Salz, das zu nichts nütze ist, und ihr Los ist, von den Leuten zertreten zu werden. Die bekenntnistreue Kirche kann dem Hass der Welt verfallen, die bekenntnislose verfällt ihrer Verachtung. Verlangen, dass die Kirche auf ihr Bekenntnis verzichte, heißt nichts anderes, als einen Selbstmord ihr zumuten.
Nicht minder aber als die Kirche im ganzen hat auch die einzelne Gemeinde ein Recht auf das Bekenntnis. Ohne ein solches ist sie der Willkür ihres Pfarrers schutzlos preisgegeben. Er mag ihr Sonntag um Sonntag das Verkehrteste predigen, sie kann, wenn das Bekenntnis fehlt, sich dagegen nur dadurch verteidigen, dass sie dem Gottesdienst ferne bleibt und ihr kirchliches Leben selbst auflöst. Und wer schützt die Kinder, die einem widerchristlichen Religionsunterricht preisgegeben sind, wenn die Schutzwehr des Bekenntnisses niedergerissen ist?
Andererseits aber ist das Bekenntnis auch für den Geistlichen ein Schutz, auf den er ein Recht hat. Manchmal verbreiten sich in einer Gemeinde Ansichten schwärmerischer oder ungläubiger Art, und man verlangt von ihm, dass er predige, wie den Leuten die Ohren jücken. Wie kann er solcher Forderung sich widersetzen, wenn er sich nicht auf ein anerkanntes Bekenntnis zu berufen vermag? Woher nehme ich überhaupt das Recht, Glauben zu fordern, wenn meine Predigt nicht getragen ist von dem Bekenntnis der Kirche?
Es wäre ja eine Unverschämtheit, wenn ich Zuhörern, die mir vielleicht an Bildung und Wissen oder an Lebenserfahrung weit überlegen sind, zumuten wollte, meine Ansichten sich vortragen zu lassen, zumal wenn ich gestehen. müsste, dass sich diese Ansichten schon nach Jahresfrist vielleicht werden geändert haben.
Eine Frage bleibt uns noch übrig zu beantworten, die vielleicht mancher der Anwesenden beim Anhören des Bisherigen bei sich aufgeworfen hat: wie verhalten sich diese Bekenntnisse zur heiligen Schrift? Hören wir darüber zuerst ihre eigene Aussage! „Diese Schriften,“ lesen wir da, „sind nicht Richter in Glaubenssachen wie die heiligen Schrift, sondern allein Zeugnis und Erklärung des Glaubens, wie jederzeit die heilige Schrift in streitigen Artikeln in der Kirche Gottes von den damals Lebenden verstanden worden ist.“ Also nicht Richter des Glaubens wollen sie sein, das gebührt nur der heiligen Schrift aber doch wollen sie nicht bloße Privatmeinungen geben, sondern das Verständnis, das die Kirche einer bestimmten Zeit vom Worte Gottes hat. Dieses ist ja der Kirche anvertraut, und sie hat die Aufgabe, den in demselben enthaltenen Schatz der Wahrheit zu heben und in Umlauf zu setzen; sie hat auch im Laufe der Jahrhunderte ein Stück nach dem andern zu Tage gefördert und die von ihr verbreitete Wahrheitserkenntnis in ihren Bekenntnissen niedergelegt. Hieraus folgt, dass kein Bekenntnis den ganzen Reichtum der biblischen Wahrheit in sich schließt, jedes vielmehr unter das Wort fällt: Unser Wissen ist Stückwerk. Aber auch in Beziehung auf diejenigen Seiten der biblischen Wahrheit, welche in einem Bekenntnisse dargelegt sind, ist die Begründung nicht immer befriedigend für uns. In der Auslegung einzelner Bibelstellen wie in Beziehung auf die von ihnen verwendeten wissenschaftlichen Begriffe sind die Bekenntnisse Kinder ihrer Zeit und nehmen an deren Einseitigkeiten teil. Darum sind ihre Aufstellungen nicht wie die Paragraphen eines Gesetzbuchs als Norm des Glaubens zu betrachten; aber ihrem wesentlichen Inhalte nach sind sie ein Erzeugnis des Geistes, der in alle Wahrheit leitet. Dass ihre Lehre in irgend einem wesentlichen Punkte mit der heiligen Schrift, der sie sich überall unterordnen, im Widerspruch stünde, hat noch niemand erwiesen. Trotz aller wirklichen und vermeintlichen Fortschritte biblischer Wissenschaft kann sich die in den Bekenntnisschriften enthaltene Lehre immer noch getrost sehen lassen.
Aber wie stellen wir uns nun zu diesen Bekenntnissen? Man findet ziemlich viele Christen, die in Erbauungsbüchern lesen, wenige, die in der heiligen Schrift lesen, und beinahe keine, die in den Bekenntnisschriften lesen. Woher diese Abneigung gegen Schriften, die unsern Vorfahren so teuer waren? Man hat die unbestimmte Vorstellung, dass sie manches Vernunftwidrige enthalten. Nun ja, wie die christliche Offenbarung manches enthält, was wir mit unseren Verstandesbegriffen und den Zeitmeinungen nicht vereinen können, so finden wir das auch in den Bekenntnissen. Aber diese Eigenschaft teilen sie mit der heiligen Schrift. Wie kommt es nun, dass viele, die in religiösen Fragen mehr oder weniger dem. Zeitgeist huldigen, zwar die heilige Schrift sich noch gefallen lassen, ja mit einer gewissen Hochachtung von ihr reden, dagegen die Bekenntnisschriften als Ansammlung unvernünftiger Dogmen verabscheuen? Es erklärt sich dies zum Teil aus einem bei evangelischen Christen, auch wenn sie weit vom Glauben abgekommen sind, manchmal von der Kindheit her noch vorhandenen Respekt vor der Bibel. Man liest sie nicht, man glaubt ihr nicht, man hat aber eine gewisse Scheu vor ihr. Anders ist's mit den Bekenntnissen. Auf deren Rechnung glaubt man alles setzen zu dürfen, was einen in der christlichen Lehre geniert. Dazu kommt noch ein anderes. Die Wahrheiten der Bibel sind in einer Weise ausgesprochen, dass man wenigstens versuchen kann, das dem Zeitbewusstsein Widersprechende mit leiser Hand zu beseitigen. Bücher der Schrift oder einzelne Abschnitte derselben, wie z. B. die Berichte über die Geburt Jesu, lassen sich unschädlich machen, indem man ihren Ursprung in spätere Zeiten versetzt, oder redet man von der Bildersprache der Schrift, von Anbequemung an Zeitvorstellungen, von einer semitischen Sprache, die ins Japhetitische müsse übersetzt werden und dergleichen mehr. Bei den Bekenntnisschriften, die eine streng verstandesmäßige, lehrhafte Sprache reden, lassen sich solche Mittel nicht anwenden, daher kommt es, dass Leute, die mit der Bibel sich noch leidlich vertragen, die Bekenntnisschriften verwerfen, meist ohne sie zu kennen. Und doch könnten sie an denselben eine Brücke haben zur Annahme der Schrift. Die Bekenntnisse muten nämlich unserem Glauben durchaus nicht mehr zu als die Schrift, sondern viel weniger. Es ist eine unter uns weit verbreitete und doch grundverkehrte Auffassung, als verlangte die kirchliche Glaubenslehre, dass man glaube, was in der Schrift stehe, plus dem, was in dem Apostolikum, plus dem, was in der Augsburgischen Konfession ausgesprochen sei usw. In Wahrheit enthält aber die Schrift mehr Glaubensinhalt als alle Bekenntnisse. Sie erzählt z. B. eine große Zahl von Wundern, welche zu glauben den Kindern unserer wunderflüchtigen Zeit schwer fällt. Die Bekenntnisse enthalten davon nichts. Wie der Herr dem Glauben seiner Zeitgenossen nicht alles auf einmal zugemutet, sondern sie allmählich in die Erkenntnis seiner Wahrheit eingeleitet hat, so wollen unserer Zeit die Bekenntnisschriften denselben Dienst leisten; sie halten aus dem Gesamtinhalt der heiligen Schrift dasjenige dem Glauben vor, was zum Heil in Christo in unmittelbarer Beziehung steht, die großen Heilstatsachen und Heilswahrheiten; das Übrige lassen sie einstweilen beiseite in dem Vertrauen, dass Gott zur rechten Zeit weiteres Licht geben werde. Darum hat die Kirche die Aufgabe, auch über die Bekenntnisse hinauszugehen, d. h. auch diejenigen Seiten der christlichen Wahrheit, welche bis jetzt in den Bekenntnissen nicht zum Ausdruck gekommen sind, durch weiteres Forschen in der Schrift zur Klarheit zu bringen. Sie will daher durch Verpflichtung auf die Bekenntnisse das Forschen in der Schrift nicht hindern, sondern dazu antreiben. Dabei wird sie aber neue Ergebnisse biblischer Forschung nicht sofort der bekenntnismäßigen Lehre gleich stellen, oder gar auf sie größeres Gewicht legen als auf die letztere, sondern sie zunächst als Privatmeinungen behandeln. Aber wer weiß, ob der Herr nicht seiner Kirche wieder Tage schenken wird, wie die der Reformation, wo neue Bekenntnisse entstehen, nicht im Widerspruch mit den bisherigen, sondern sie in sich aufnehmend und ergänzend durch den Ertrag der geistigen Arbeit seit der Reformation?
Wie aber jede geistige Entwicklung zu ihrem Anfange zurückkehrt, so wird das Bekenntnis, aus welchem die Kirche Christi entsprungen ist, auch das Ziel ihrer Geschichte sein. Wie Petri Wort: „Du bist Christus, der Sohn des lebendigen Gottes“ das erste Bekenntnis der Kirche war, so wird in der Vollendungszeit jede Zunge in vollerem, tieferem Sinne bekennen, dass Jesus Christus der Herr sei zur Ehre Gottes des Vaters.