Die 22 Artikel der im Jahr 1539 zu Straßburg gehaltenen Synode.

Die 22 Artikel der im Jahr 1539 zu Straßburg gehaltenen Synode.

Zum erstenmal aus dem straßb. Kirchenarchiv abgedruckt.

  1. Wir glauben und wöllen treulich lehren was uns Gott in seiner heil. Schrift fürgeben hat, ohne einigen menschlichen Zusatz oder Abbruch.
  2. Wir halten dafür daß Unsre Confession zu Augsburg überantwurt, gesetzet, deß so uns die Schrift lehret, ein Summari sey; derhalb wir alle Ding, wie die Confession lautet, halten und lehren.
  3. Und derhalben glauben und lehren wir, daß der allmächtig Gott, Vater, Sohn und heiliger Geist, in seinem Wesen ganz einig sey und keinen, dann der Personen Unterscheid habe.
  4. Daß der ein Schöpfer und Regierer sey aller Dinge, als aus dem, durch den und zu dem alles ist, richte und gebe alles nach dem Fürsatz seines Willens, erbarme sich welcher er wölle und ist doch recht und gut was er thut, uns aber Sünde und Unrecht was wir wider seinen Willen thun, reden, gedenken, gelüsten.
  5. Unser Natur ist leider so arg, daß uns, wo wir derselbigen von Gott gelassen werden, nicht dann arges gelüstet; darum wir auch nichts dann arges gedenken, reden und thun (dann der natürliche Mensch mag göttliche Ding nit fassen), so lang bis wir neu geboren werden, mit göttlichem Geist begabet und göttlicher Art werden.
  6. Hiezu mßte aus dem wunderbarlichen Rath Gottes ein Mittler seyn; daurm ist das ewig Wort Gottes Fleisch worden, empfangen vom h. Geist, geboren aus der Jungfrauen Maria, war er Mensch, uns aller Ding, die einig Sünd ausgenommen, gleichförmig; derhalben wir glauben und bekennen, daß unser Herr Jesus Christus wahrer Gott und Mensch ist, einer Person, zweifacher und aber unvermischter Naturen.
  7. Der hat allein unsre Sünden hingenommen, uns den Vater versöhnet, den guten Geist und die Wiedergeburt erworben, allen die ihm der Vater giebt, die sein Wort hören; welche Wiedergeburt samt allen Verdiensten Christ, der h. Geist bei der Glaubigen Herzen anlegt und vollführet bis ans Ende.
  8. Denn etliche nit uß Gott geboren und dem Sohne von Vater nit geschenkte Geschirre des Zorns, bereit zum Verderben und Böcke, nit Schäflein sind, die ins ewig Feuer verstoßen werden.
  9. Derhalben glauben und lehren wir, daß aller Verstand, Gelust, Gedanken, Wort und Werk im Guten, alles Erkennen und Scheuen des Bösen, uns allein nach göttlicher Wahl durch diesen unsern einigen Mittler und Heiland JEsum Christum verliehen werden, wenn wir von Herzen an ihn glauben.
  10. Dieser Glaub, eine Gabe Gottes, von Christo verdienet und uns durch den h. Geist dargereichet, bringt alleweg mit ihm Hoffnung und Liebe, welche Liebe uns so vereinigt in Christo unserm Haupt, daß wir ganz mit ihm Ein Leib und unter einander sind.
  11. Darumb so glauben und lehren wir, daß die Gläubigen die höchste Gemeinschaft mit einander haben, ein wahre Kirch, das ist ein christliche Gemeyn seyen, da niemand das Sein, sondern des andern Nutz und Wohlfahrt suche und deshalb, so das ewig Leben stehet an wahrem Glauben in Christum, immer einer den andern zu Aufbauung des Glaubens anführe, unterweise und fördre, mit Gebet zu Gott, Lehr, Vermahnung und gutem Exempel des Lebens.
  12. Darmit denn solches ordentlich und fruchtbarlich geschehe so hat Gott geordnet gemeine Diener seines h. Evangelii und gewollt, daß durch sie solches gemeinlich und sonders, täglich mit höchstem Fleiß getrieben werde.
  13. Item nachdem alles daran liegt, daß wir erkennen, daß all unser Heil an dem stehet, daß wir erkennen daß unser Herr Christus durch seinen Tod uns erlöset hat, so hat Gott gefallen, dasselbige uns nit allein durch das Wort, sondern auch durch sichtbarliche Zeichen und Uebungen fürzubilden, anzubieten und gleich darzureichen.
  14. Also wird uns im Tauf die Abwaschung der Sünden und also die neue Geburt fürgestellet und von Gotteswegen dargereicht und übergeben.
  15. Im h. Abendmahl, der wahre Leib und wahres Blut Christi, daß wir jetzt des Leibs, Bluts und Gebeins Christi seyen, seine wahren Glieder.
  16. Wie aber im Tauf das äußer Wasser und Wort die Abwäschung der Sünden und Wiedergeburt fürtragen, Fürbilder und Zeichen sind, damit solches übergeben wird, nit aber die Abwäschung und neu Geburt selbst, also wird auch im h. Abendmahl mit den Worten Brod und Wein der Leib und das Blut Christi, ja er ganz unser Herr, wahrer Gott und Mensch, uns fürgebildet, fürgetragen und mit solchen Worten und Sacramenten übergeben und dargereichet: sind aber das Brod und der Wein nit selbst an der Natur der Leib und das Blut Christi, wird auch dieses in Brod und Wein nit räumlich eingeschlossen, oder einiger natürlicher Einigkeit, sondern allein sacramentlich vereinigt, derhalb auch unser Herr Jesus kein Bauchspeis, dahin Brod und Wein kommt, sondern ein Speis ist, der Seelen zum ewigen Leben.
  17. Der Tauf dieweil der ein Bad der Wiedergeburt und anfänglich Sacrament ist der Gnaden Gottes, und wir von Christo haben seine Benedeyung unsern Kindern auch zu bitten, wie wir denn solch Gebet nach den Worten Christi mit Glauben thun mögen, doch allweg Gott seine Wahl vorbehalten; als wir die auch und den wahren Glauben in den Erwachsenen, deren wir keines eigentlich erkennen mögen, in dem Taufen derselbigen und Beten für sie, vorbehalten müssen. Also taufen wir die Kinder auch, bezeugen und preisen der Kirchen die Gnade Gottes und Erlösung Christi aus Glauben; denn so wir nit glaubten, daß Gott geben wollte was wir beten nach seinem Wort, so wäre das Gebet ein Verspotten Gottes.
  18. Die Condition muß wohl allweg eingeschlossen seyn: „nach deiner Wahl und Fürsatz deines göttlichen Willens;“ dieselbige ist aber und soll begriffen seyn, auch so man betet für einen Alten so man taufet, er bekenne gleich was er wölle, dann wir weder sein Herz noch den Willen Gottes gegen ihn sehn können. Gott will und lasset uns handeln je nachdem wirs erkennen mögen, und hat uns unsre Kinder uunter denen befohlen, die zum Himmelreich, das ist zur Kirchen gehören.
  19. Derhalb, wie Gott wollte die Alten beschnitten haben, und der Herr Jesus selbst das Sacrament seines Segens und Verleihung des h. Geists, die Handauflegung samt dem Gebet, den Kindern mittheilet, also theilen wir ihnen auch den Tauf mit, der nichts mehr thun und seyn kann, denn des Herrn Händauflegen und Segnen.
  20. Welche die Kirch verachten und die Sacrament nit brauchen, verachten Christum und werden, so sie also beharren, kein Theil an Christo haben; denn allein in der Kirchen Verzeihung der Sünden ist.
  21. Nach diesem Leben glauben wir ein ewigs, und die ewige Verdammniß derer, die Christum verachten.
  22. Der Obrigkeit Dienst ist, so die Gott erkennt, nach dem Gefallen Gottes, alles, so viel ihr möglich ist, bey ihren Unterthanen anzurichten, darzu sie auch die Predigt der Wahrheit vernehmen soll.

Beschluß. Was diesem allem entgegen ist, erkennen wir für Irrthum und derhalben billig zu verwerfen seyn.

Quelle: Röhrich, Timotheus Wilhelm - Geschichte der Reformation im Elsass

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