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5 Mose - Kapitel 22

5 Mose - Kapitel 22

(Leander van Eß)

Vermischte Gesetze.

1 Du sollst nicht irre gehen sehen den Stier deines Bruders, oder sein Schaf und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder zurückführen.
2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du ihn nicht kennest; so sollst du sie in dein Haus nehmen, und sie sollen bei dir bleiben, bis dein Bruder nach ihnen fragt; dann sollst du sie ihm zurückgeben.
3 Und so mache es mit seinem Esel, und so mache es mit seinem Kleide, und so mache es mit allem Verlornen deines Bruders, was von ihm verloren ist; wenn du es findest, so kannst du dich nicht entziehen.
4 Du sollst den Esel deines Bruders, oder seinen Stier nicht fallen sehen auf dem Wege, und dich ihnen entziehen; sondern sollst mit ihm dieselben aufrichten.
5 Mannes Kleider soll ein Weib nicht anziehen; und ein Mann soll keines Weibes Kleider anziehen; denn ein Gräuel Jehova's, deines Gottes, ist Jeder, der dieß thut.
6 Wenn du ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findest, auf irgend einem Baume, oder auf der Erde, Junge oder Eier; und die Mutter sitzt auf den Jungen, oder auf den Eiern; so sollst du die Mutter nicht nehmen sammt ihren Jungen.
7 Die Mutter sollst du fliegen lassen, und die Jungen kannst du dir nehmen; damit es dir gut gehe, und du lange lebest.
8 Wenn du ein neues Haus bauest, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, daß du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn etwa Jemand herunter fiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, sonst würdest du heiligen den Ertrag des Samens, den du gesäet hast, sammt dem Ertrage des Weinberges.
10 Du sollst nicht pflügen mit einem Stier, und mit einem Esel nebeneinander.
11 Du sollst dich nicht bekleiden mit Zeug von Wolle und Flachs nebeneinander.
12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Decke, mit der du dich bedeckest.
13 Wenn Jemand ein Weib nimmt und ihr beiwohnt, aber sie nachher hasset,
14 und ihr schändlichen Dinge aufbürdet, und einen üblen Ruf über sie ausbringt, und spricht: Dieß Weib habe ich genommen, und mich zu ihr gethan, und an ihr die Jungfrauschaft nicht gefunden;
15 so sollen der Vater des jungen Weibes, und ihre Mutter, nehmen und bringen die Zeichen der Jungfrauschaft des jungen Weibes vor die Aeltesten der Stadt in das Thor.
16 Da spreche der Vater des jungen Weibes zu den Aeltesten: meine Tochter habe ich diesem Manne zum Weibe gegeben; aber er hassete sie;
17 und siehe! er hat ihr schändliche Dinge aufgebürdet, und gesagt: Ich habe an deiner Tochter keine Jungfrauschaft gefunden; dieß aber sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter! Sie sollen alsdann das Kleid ausbreiten vor den Aeltesten der Stadt,
18 und die Aeltesten dieser Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen,
19 und ihm eine Geldbuße auflegen von hundert Sekel Silbers, und sie dem Vater des jungen Weibes geben; weil er einen üblen Ruf ausgebracht hat über eine Jungfrau in Israel; und sie bleibe sein Weib; er ist nicht befugt, sein Lebenlang sie zu verstoßen.
20 Wäre aber jene Angabe wahr, daß die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden worden bei dem jungen Weibe;
21 so soll man das junge Weib hinausführen vor die Thüre des Hauses ihres Vaters; und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie stirbt; weil sie die Thorheit begangen hat in Israel, zu huren in dem Hause ihres Vaters. So sollst du das Böse wegschaffen aus deiner Mitte!
22 Wenn man einen Mann betrifft bei einem Weibe schlafen, die einem Manne gehört; so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe geschlafen, und das Weib. So sollst du das Böse wegschaffen aus Israel!
23 Wenn eine Jungfrau einem Manne verlobt ist; es trifft sie aber ein anderer in der Stadt, und schläft bei ihr;
24 so sollet ihr Beide hinausführen vor das Thor der Stadt, und sie steinigen, daß sie sterben; die Jungfrau weil sie nicht geschrien hat in der Stadt; und den Mann, weil er geschwächt hat das Weib seines Nächsten. So sollst du das Böse wegschaffen aus deiner Mitte
25 Hat aber der Mann die verlobte Jungfrau auf dem Felde angetroffen, sie ergriffen, und bei ihr geschlafen; so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat.
26 der Jungfrau aber sollst du nichts thun, auf der Jungfrau haftet keine Todessünde; denn, wie wenn Einer gegen den Andern aufsteht, und ihn todtschlägt; so ist dieß.
27 Denn auf dem Felde traf er sie; schrie die verlobte Jungfrau, so war kein Helfer für sie da.
28 Wenn ein Mann eine Jungfrau antrifft, die nicht verlobt ist, und sie ergreift, und bei ihr schläft, und man betrifft sie;
29 so soll der Mann, der bei ihr geschlafen hat, dem Vater der Jungfrau geben fünfzig Sekel Silbers; und sie soll sein Weib seyn; weil er sie geschwächt hat; er soll nicht befugt seyn, sein Lebenlang sie zu verstoßen.
30 Niemand soll das Weib seines Vaters nehmen, noch aufdecken die Decke seines Vaters.

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