Brenz, Johannes - Über Apg. 10, 47

Brenz, Johannes - Über Apg. 10, 47

Mag auch jemand das Wasser wehren, daß diese nicht getauft werden, die den heiligen Geist empfangen haben, gleichwie auch wir?

Mit Recht achtet Petrus, daß die Heiden durch die Taufe in die Gemeinschaft des Evangeliums oder des Messias aufzunehmen seien, obgleich sie noch nicht beschnitten waren. Denn die Taufe ist vermöge der Einsetzung Christi, wie Paulus erklärt, ein Bad der Wiedergeburt und der Erneuerung des hl. Geistes und der Reinigung von Sünden, wodurch Gott die da glauben selig macht. Denn so spricht Christus: Wer da glaubet und getauft wird, wird selig werden. Daß aber diese Heiden schon vor der Taufe durch den Glauben wiedergeboren und durch den heil. Geist erneuert worden seien, dies beweist klärlich die Gabe des heil. Geistes, welche wunderbarer Weise auf sie gefallen war. Darum konnten sie mit keinem Rechte von der Taufe ausgeschlossen werden. Denn wer schon das mehrere und vorzüglichere Theil des Sakramentes besitzt, warum sollte der von der Theilnahme an dem geringeren Theile ausgeschlossen werden? Denn ein Sakrament hat zwei Theile, das eine ist eine sichtbare Kreatur, das andere eine unsichtbare Gnade oder eine geistliche Gabe, die durch das Wort und durch die Einsetzung der göttlichen Gütigkeit dem sichtbaren Theile angehängt ist. So hat auch die Taufe erstlich sichtbares Wasser. Aber das bloße Wasser ist nicht eine Taufe oder ein Sakrament, sondern es ist nur das eine Theil der Taufe oder des Sakramentes. Zum anderen hat sie eine unsichtbare Gabe, nämlich die Reinigung von Sünden, die Wiedergeburt und Erneuerung des hl. Geistes. Und dieses Theil ist das hauptsächliche und vorzüglichste, um welches willen auch die sichtbare Kreatur von Gott als ein Werkzeug verordnet ist. Wer daher aus göttlicher Gütigkeit vor Empfangung des Wassers mit der Wiedergeburt und Erneuerung des h. Geistes begabt wird, wie diesen unbeschnitten Heiden widerfuhr, wer mag dem wehren, daß er auch mit dem Wasser begossen werde? Petrus befahl sie daher zu taufen im Namen des HErrn. Denn obgleich diese Heiden nun nicht nöthig hatten, getauft zu werden, damit sie durch den h. Geist wiedergeboren und erneuert würden, so war es doch nöthig, der Ordnung Gottes zu gehorchen, der den Aposteln befohlen hatte, daß sie alle Heiden tauften, und der alle Gläubigen der Taufe unterworfen hatte, indem Er sprach: Wer da glaubet und getauft wird, wird selig werden. Hierzu kommt, daß die Taufe nicht allein ein Werkzeug ist, durch das anfänglich die da glauben wiedergeboren und erneuert werden, sondern auch ein Symbolum, durch welches die Gläubigen öffentlich für das Volk Gottes erklärt und wodurch die mit mancherlei Anfechtungen Versuchten im Glauben der Wiedergeburt bestätigt werden. Es ist also nicht etwas Müßiges und Überflüssiges, daß diese Heiden nach der Wiedergeburt getauft werden.

Quelle: Lutheraner - Jahrgang 10

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