Wiclif, John - Taufe
Das Sakrament der Taufe als in der hl. Schrift begründet, gilt auch für die Kindertaufe. Die Taufpaten haben die Pflicht auf sich, die Kinder, die sie aus der Taufe gehoben haben, in des Herrn Gebot und im Symbolum unterrichten zu lassen. Sie kann im Notfall, wie die Kirche verordnet hat, durch jede gläubige Person, Laien beiderlei Geschlechts, vollzogen werden. … Wer in der gehörigen Form recht getauft ist, an dem tilgt die Taufe, was sie von Sünden vorfindet … auf solche Autorität hin werden alle Gläubigen gemeinhin getauft … Ich wage (bezüglich der Seligkeit der ungetauft sterbenden Kinder) nicht anders mich entscheidend auszusprechen … bekenne demütig meine Unwissenheit … weil es mir nicht klar ist, ob ein solch (ungetauft sterbendes) Kind von Gott selig gemacht oder verdammt wird. Das aber weiß ich, daß alles, was Gott an ihm tun wird, gerecht sein wird und als Werk der Barmherzigkeit von allen Gläubigen zu loben.