32. Dreizehn andre Artikel, worüber man sich mit dem Gegentheil nicht vergleichen kann.

32. Dreizehn andre Artikel, worüber man sich mit dem Gegentheil nicht vergleichen kann.

Der erste: von der Rechtfertigung, daß wir vor Gott gerechtfertigt werden durch den Glauben an Christum, nicht um unsrer vorhergehenden oder nachfolgenden Werke oder Verdienste willen, sondern aus Gnaden.

Der andere: daß, ob man wohl gute Werke nothwendig thun muß, so verdienen sie doch nicht die Gnade und Gerechtigkeit, sondern der Glaube ergreife die Gnade.

Der dritte: daß in der Beichte die Erzählung aller Sünden nicht nöthig sei.

Der vierte: daß, obschon die Reue ein nothwendiges Stück seie, so werden doch um deren willen die Sünden nicht erlassen, sondern durch den Glauben, dadurch wir der Loszahlung von Sünden, oder dem Evangelio glauben. Darum muß noch zu der Reue der Glaube kommen, welcher bei der Reue einen Trost gibt und gewiß macht, die Sünden seien vergeben.

Der fünfte: Daß die canonischen Bußübungen zur Erlassung der Strafe nicht nöthig seien.

Der sechste: Daß zur wahren Einigkeit der Kirche nicht die Gleichheit, der Menschensatzungen, vielmehr aber die Uebereinstimmung in der evangelischen Lehre und im Gebrauch der Sacramente erforderlich seie,

Der siebente: Daß der selbsterwählte Gottesdienst, so ohne göttlichen ausdrücklichen Befehl, um Gnade zu verdienen, angeordnet ist, mit dem Evangelio streite und die Ehre des Verdienstes Christi verdunkele.

Der achte: Daß die Klostergelübde, die zu dem Ende eingeführt sind, daß sie ein nützlicher Dienst sein sollen, Gnade zu verdienen, dem Evangelio zuwider.

Der neunte: Daß, obgleich die Kirchensatzungen, die man ohne Sünde behalten kann und guter Ordnung wegen gemacht, in der Kirche beizubehalten seien, aus Liebe, Aergerniß zu verhüten; so wäre es doch nicht so anzunehmen, daß sie ein zur Seligkeit nöthiger Dienst seien. Und die Bischöfe haben nicht das Recht, die Gewissen mit dergleichen Dienst zu beschweren. Wer demnach solcherlei Traditionen ohne Aergerniß anzurichten unterläßt, der sündiget nicht.

Der zehnte: daß, weil die Anrufung der Heiligen kein Zeugniß in der Schrift hat, sie eine ungewisse, gefährliche und die Ehre Christi, den uns die Schrift als einzigen Mittler und Versöhner vorstellt, sehr verkleinernde Sache seie.

Der elfte: Daß Diejenigen, so beide Gestalt nicht zulassen wollen, wider die Einsetzung des Sacraments handeln, ohne Grund der Schrift.

Der zwölfte: Daß die verbotene Ehe der Geistlichen dem göttlichen Befehl, nach welchem um der Hurerei willen ein Jeglicher sein eigen Weib haben soll, zuwider laufe.

Der dreizehnte: Daß die Messe nicht seie ein Werk, welches, so es Andern applicirt wird, ihnen ex opere operato Gnade verdiene; sondern daß nach dem Bekenntniß der ganzen Kirche das Abendmahl des Herrn dasjenige Sacrament seie, dadurch dem, der es empfängt, Gnade angeboten wird: welche Gnade er auch wirklich erlangt, allein nicht durch das bloße äußerliche Werk; sondern durch den Glauben, wenn er gewiß ist, daß ihm allda Gnade und Vergebung der Sünden dargeboten werde.

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