Karl V. - Citation an Luther zum Reichstag nach Worms
6. März 1521
Den Ehrsamen, unserm Lieben, Andächtigen, Doctor Martin Luther, Augustiner Ordens.
Karl, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs rc.
Ehrsamer, Lieber, Andächtiger1)! Nachdem wir und des heiligen Reichs Stände, jetz hier versammlet, fürgenommen und entschlossen, der Lehren und Bücher halben, so ein Zeit her von dir ausgangen sein, Erkundigung von dir zu entpfahen, haben wir dir herzekommen und von dannen wiederumb an dein sicher Gewahrsam unser und des Reichs frei, gestrack Sicherheit und Geleit gegeben, das wir dir hieneben zusenden, mit Begehr, du wollest dich furderlich erheben, also daß du in den einundzwainzigsten Tagen, zu solchem unsern Geleit bestimbt, gewißlichen hie bei uns seiest, und nit ausbeleibest, dich auch keines Gewalts oder Unrechtens besorgen. Dann wir dich bei dem obgemeldten unsern Geleit festigklich handhaben wellen, uns auch auf sölh dein Zukunft endlich vorlassen, und du thust daran unser ernstlich Meinung. Geben in unser und des Reichs Stadt Wormbs am sechsten Tag des Monedes Marci Anno rc. XV und im einundzwanzigsten, unsers Reichs im andern Jahren.
Ad Mandatum domini Imperatoris ppm. Albertus Card. Mogn. Archicancellarius sspt. Niclas Ziegl.
Quelle: Enders, Ernst Ludwig - Martin Luthers sämtliche Werke. Briefwechsel. 3. Band