Formula Concordiä, oder Artikel der Concordie, so von beyder Theilen Theologen verglichen, bewilliget und nachmals unterschrieben worden. Anno 1536

Formula Concordiä, oder Artikel der Concordie, so von beyder Theilen Theologen verglichen, bewilliget und nachmals unterschrieben worden. Anno 1536

Von dem Heil. Abendmahl.

Sie bekennen, laut der Wort Irenäi, daß in diesem heiligen Sacrament zwey Dinge sind: ein himmlisches und ein irdisches; demnach halten und lehren sie, daß mit dem Brod und mit dem Weine wahrhaftig und wesentlich zugegen sey und dargereicht und empfangen werde der Leib und das Blut Christi.

Der andere Artikel.

Und wiewol sie keine Transsubstantiation halten, auch nicht halten, daß der Leib Christi localiter, das ist, räumlich ins Brod eingeschlossen, oder sonst1) beharrlich, ausserhalb der Niessung des heiligen Sacraments, damit vereinigt werde; so bekennen sie doch und halten, daß2) um sacramentlicher Einigkeit willen das Brod sey der Leib Christi. Das ist, sie halten und gläuben, daß mit samt dem Brod wahrhaftig zugegen sey und wahrhaftig dargereicht werde der Leib Christi rc. Denn ausserhalb dem Gebrauch und der Niessung, so man nemlich das Brod bey Seit leget, und in die Monstranzen oder Sacramenthäuslein einschleußt, oder in Proceßion und Creuzgängen umträgt und zeiget, wie es im Pabstthum geschieht, halten und gläuben sie, daß der Leib Christi nicht zugegen sey.

Der dritte Artikel.

Demnach halten sie, daß die Einsetzung dieses Sacraments, durch CHristum geschehen, kräftig sey in der Christenheit, und daß sie nicht stehet oder liegt an der Würdigkeit deß, der es reichet oder selber empfähet. Darum wie St. Paulus sagt, daß auch die Unwürdigen das Sacrament niessen: also halten sie auch, daß den Unwürdigen auch wahrhaftig dargereicht werde der Leib und das Blut Christi, und daß die Unwürdigen solches wahrhaftig empfahen, wo man des HErrn Christi Wort und einsetzung halte. Aber solche empfahens zum Gerichte, wie St. Paulus sagt; denn sie mißbrauchen das heilige Sacrament, dieweil sie es ohne wahr Busse und Glauben empfahen. Denn das heilige Sacrament ist darum eingesetzt, daß es bezeuge, daß all denen, so wahre Busse thun, und sich wiederum durch den Glauben an den HErrn CHristum trösten, die Gnade und Wohlthat CHristi zugeeignet, sie dem HErrn CHristo eingeleibet, und durchs Blut Christi gewaschen werden.

Von der Heil. Taufe.

Von der heiligen Taufe haben sie alle ohn einigen Zweifel sich deß verglichen, daß die Kindertaufe nothwendig sey. Denn dieweil die Verheissung des Heils auch den Kindern zugehört, aber nicht denen, so ausserhalb der Kirchen sind: da sey es vonnöthen, daß man ihnen solche Verheissung durch den Dienst der Kirchen applicire und zueigne, und sie zu den andern Gliedern der Kirchen hinzuthue. Und dieweil der HErr Christus von solchen Kindern, so in der Kirchen sind, gesagt habe, es sey der Wille des Vaters nicht, daß eins aus ihnen verloren werde; so sey gewiß, daß den Kindern durch die Taufe mitgetheilet werde die Abwaschung der Erbsünde, und die Gabe des Heiligen Geistes, welcher auch in ihnen nach ihrer Maaß kräftig und thätig sey. Derhalben so verwerfen sie den Irrthum derer, so ihnen selbst dichten und träumen, daß die Kinder GOtt gefallen und selig werden, ohne besondere Wirkung GOttes in ihnen. So doch Christus hellse saget Joh. 3, 5: Es sey denn, daß jemand wiedergeboren werde durchs Wasser und Heiligen Geist, so kann er nicht ins Himmelreich eingehen. Und wiewol man nicht eigentlich wissen kann, welcher Gestald und auf was Weise solche Wirkung GOttes in ihnen geschehe; so ist doch diß gewiß, daß in ihnen erwecket werden neue und heilige Uebungen der Bewegungen: wie auch in Johanne geschehen ist, da er noch in Mutterleibe lag.

Und wiewol man nicht gedenken soll, daß die Kinder verstanden, jedoch so werden die Bewegungen und Neigungen, dem HErrn Christo zu gläuben und GOtt zu lieben, etlichermassen verglichen den Bewegungen, so beyde der Glaube und die Liebe sonst haben. Und das wollen sie auch verstanden haben, wenn sie sagen und lehren, daß die Kinder eigenen Glauben haben. Denn also reden sie, damit man verstehen könnte, daß die Kinder nicht heilig oder selig werden ohn eine besondere Wirkung GOttes in ihnen.

Und wiewol der Brauch ist an etlichen Orten, daß man auf etliche gewisse darzu bestimmte Tage öffentlich täuft; so soll man die Leute in alleweg deß vermahnen, wo man sich der Kinder halben und ihres Lebens zu besorgen habe, daß sie sie täufen lassen, und sollen alsdenn die Diener die Taufe solchen mittheilen.

Von der Absolution.

Hier wünschen und begehren alle, daß die Privatabsolution in der Kirchen erhalten würde: nicht allein von wegen des Trosts, so die Gewissen hierinnen haben, sondern auch dieweil in allewege diese Disciplin, da man die Leute besonders verhört, und Unverständige unterweiset, der Kirchen in viel Wege nützlich ist. So will es auch den Groben und Unverständigen in allewege vonnöthen seyn, daß man sich dergestalt mit ihnen unterrede, und sie befrage. Jedoch soll die alte und Päbstliche Beichte, samt der Erzehlung der Sünden, weder gebilliget noch angerichtet werden; sondern eine solche freundliche Unterrede und Rathsfragung soll um der Absolution und auch um der Unterweisung willen erhalten werden.

Von der Communion und Gemeinsam der Kirchen.

Haben sie sich bewilliget, daß sie männiglich zu Gemeinschaft der Kirchen mit höchstem Ernst vermahnen, und sich in allewege deß befleißigen wollen, damit solche Gemeinschaft, im Wort und Predigt zu hören, in den heiligen Sacramenten und im Gebet, ernstlich und wie es sich gebühret, erhalten werde.

Namen derer, so solche Artikel unterschrieben haben.

Wolffgangus Capito, Doctor und Diener des Worts zu Straßburg.
Martinus Butzer, Diener der Kirchen zu Straßburg.
Martinus Frecht, Licentiat und Diener der Kirchen zu Ulm.
Jacobus Otther, Licentiat und Diener der Kirchen zu Eßlingen.
Bonifacius Wolffart, M. und Diener der Kirchen zu Augspurg.
Wolffgangus Mäußlein, Diener der Kirchen zu Augspurg.
Gervasius Schüler, M. und Pfarrherr der Kirchen zu Memmningen.
Johannes Bernhardi, Diener der Kirchen zu Frankfurt.
Martinus German, Prediger zu Surfeld.
Matthäus Alberus, Pfarrherr zu Reutlingen.
Johannes Schradinus, Diacon zu Reutlingen.
Martinus Luther, Doctor.
Justus Jonas, Doctor.
Caspar Creutziger, Doctor.
Johannes Bugenhagius, Pomeranus, Doctor.
Philippus Melanchthon.
Justus Mönius, zu Eisenach Pfarrherr.
Fridericus Myconius, zu Gotha Pfarrherr.

1)
leiblich
2)
durch sacramentliche Einigkeit
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