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3. Mose, Kapitel 13

3. Mose, Kapitel 13

13:1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

13:2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern.

13:3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.

13:4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage

13:5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut,

13:6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

13:7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen,

13:8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz.

13:9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.

13:10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist,

13:11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.

13:12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,

13:13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.
Auffallend muß uns diese Verordnung vorkommen, und dennoch lag eine große Weisheit darin, denn das Heraustreten der Krankheit bewies, daß die Leibes- und Lebenskräfte gesund waren. Wir wollen diesen Abend betrachten, was für eine vorbildliche Bedeutung eine so seltsame Vorschrift in sich schließt. Auch wir sind Aussätzige und können mit Recht die Verordnungen über den Aussatz auf unsern eignen Zustand anwenden. Wenn ein Mensch einsieht, daß er ganz und gar verloren und elend ist, daß er über und über bedeckt ist mit der Schande der Sünde und nicht im geringsten sich frei weiß von solcher Befleckung; wenn er sich aller eignen Gerechtigkeit bar bekennen muß und sich vor dem Herrn schuldig weiß, dann ist er rein durch das Blut Jesu Christi und durch die Gnade Gottes. Verborgene, unempfundene, unbekannte Missetat ist ein wahrer Aussatz; wenn aber die Sünde eingesehen und gefühlt wird, so hat sie ihren Todesstreich empfangen, und der Herr sieht mit Augen der Gnade auf die darunter leidende Seele. Nichts ist tödlicher als Selbstgerechtigkeit, nichts gewährt mehr Hoffnung als die Zerknirschung. Wir müssen bekennen, daß wir „nichts als lauter Sünde“ sind, denn kein milderes Bekenntnis ist volle Wahrheit, und wenn der Heilige Geist an uns arbeitet und uns unsre Sünden zum Bewußtsein bringt, so kann es uns nicht schwer fallen, dies Bekenntnis auszusprechen; es entströmt sogleich unsern Lippen. Und welchen Trost gewährt nun unser Schriftwort wahrhaft erweckten Sündern: gerade der Umstand, der sie so schmerzlich beunruhigt, wird hier zum Zeichen und Merkmal eines hoffnungsvollen Zustandes! Das Ausziehen kommt vor dem Ankleiden; das Ausgraben der Fundamente ist die erste Arbeit beim Bau eines Hauses, und ein vollständiges Gefühl der Sündhaftigkeit ist eine der ersten Gnadenwirkungen des Heiligen Geistes im Herzen. O du armer, aussätziger Sünder, der du dich so gar ungesund in deinem ganzen Wesen fühlst, fasse dir ein Herz aus unserm Schriftwort, und komme zum Herrn Jesu, gerade wie du gehst und stehst. „Ja, mache mich gerecht und rein, Laß keinen Flecken an mir sein.“ (Charles Haddon Spurgeon)


Sonderbar muß uns diese Verordnung erscheinen, dennoch lag derselben eine große Weisheit zu Grunde; denn wenn die Krankheit nach außen geworfen wurde, so zeigte sich damit, daß die Natur des Leibes in der Wurzel gesund sei. Auch wir sind Aussätzige, geschlagen mit dem Aussatz der Sünde, und das Aussatzgebot findet daher auch auf uns seine Anwendung. Wenn ein Mensch sieht, daß er ganz und gar verloren, daß er der Verdammnis verfallen sei, weil der über und über von der Unreinigkeit der Sünde bedeckt und gar nichts Gesundes mehr an ihm ist; wenn er alles selbstgerechte Wesen verabscheut und sich vor dem Herrn schuldig bekennt, dann ist er rein durch das Blut Jesu und durch die Gnade Gottes. Verborgene, unempfundene, unerkannte Sünde, das ist der wahrhaftige Aussatz; wenn aber die Sünde eingesehen und gefühlt wird, so hat sie ihren Todesstreich empfangen, und der Herr schaut mit gnädigem Auge auf die davon betroffene Seele herab. Nichts ist tödlicher als Selbstgerechtigkeit, nichts berechtigt zu größerer Hoffnung, als Zerknirschung. Wir müssen bekennen, daß wir nichts als lauter Sünde sind, denn kein Bekenntnis, das weniger aussagt, trifft die ganze Wahrheit, und wenn der Heilige Geist an uns arbeitet und uns unsre Sünden zum Bewußtsein bringt, dann hält's nicht schwer, daß wir solch ein Geständnis machen, es dringt sogleich aus unsern Lippen hervor. Welch einen Trost gewährt unsre Schriftstelle denen, die unter einem tiefen Gefühl der Sünde stehen! Die Sünde, die bereut und bekannt wird, und wäre sich noch so häßlich und gräßlich, verbannt nie einen Menschen vom Angesicht unseres Herrn Jesu. Wer zu Ihm kommt, den wird Er nicht hinausstoßen. Und wäre ein Mensch so ehrlos wie der Schächer, so unkeusch wie die große Sünderin, so grimmig wie Saulus von Tarsus, so grausam wie Manasse, so ungehorsam wie der verlorene Sohn, so schaut dennoch das große liebende Herz des Heilandes mit Wonne auf ihn, wenn er fühlt, daß nichts Gesundes an ihm ist, und spricht ihn rein, wenn er auf Christum den Gekreuzigten allein sein ganzes Vertrauen setzt. So komm denn zu Ihm, du armer, schwerbeladener Sünder! „Hilf, o Herr Jesu, hilf Du mir, Daß ich noch heute komm' zu Dir!“ (Charles Haddon Spurgeon)

13:14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.

13:15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz.

13:16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.

13:17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein.

13:18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,

13:19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.

13:20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden.

13:21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.

13:22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal.

13:23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.

13:24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist

13:25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.

13:26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;

13:27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz.

13:28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.

13:29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat

13:30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes.

13:31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.

13:32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,

13:33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen.

13:34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.

13:35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,

13:36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein.

13:37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

13:38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist

13:39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.

13:40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.

13:41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein.

13:42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.

13:43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut,

13:44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.

13:45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!

13:46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.

13:47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,

13:48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird,

13:49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.

13:50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage.

13:51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein.

13:52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.

13:53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,

13:54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage.

13:55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht.

13:56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag.

13:57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist.

13:58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein.

13:59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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