Schmitz, Richard - Fleisch und Geist - Kapitel 1

Schmitz, Richard - Fleisch und Geist - Kapitel 1

Vorwort.

Kaum ein Schriftteil hat so wenig Beachtung und so widersprechende Auslegung gefunden, wie Römer 7. Die Theologie, angekränkelt von philosophischen Anschauungen, mußte wenig damit anzufangen, und die christliche Erbauungsliteratur hat hier die sicheren Pfade sorgfältiger Schriftauslegung kaum beschritten oder aber dies Kapitel in den Kreis ihrer Erörterungen überhaupt nicht gestellt.

Neuerdings werden einzelne Stimmen vernehmbar, welche eine Deutung erkennen lassen, die jenem Kapitel offenbar zukommt, während es bislang an einer tiefer schürfenden Arbeit fehlt, die ihm im Zusammenhang mit dem übrigen Inhalt des bedeutsamen Briefes die gebührende Stelle zuweist und zugleich in Würdigung des Textes den Beweis erbringt, auf richtiger Fährte zu sein.

Mit vorliegender Schrift soll nun versucht werden, das Terrain freizulegen, auf dem weiter aufbauende Arbeit getan werden kann. Es erschien notwendig, dabei auch Kapitel 8 in seinem grundlegenden Teil von Vers 1-4 einzubeziehen, zumal dieser seine Beleuchtung von dort her empfängt. Von hier aus erklärt sich auch der Titel, den wir diesen Blättern gegeben haben. Nicht einer Polemik sollen diese dienen, sondern nur dazu, daß ein lange vernachlässigtes Stück biblischer Wahrheit besorgten und wankenden Seelen zur Aufmunterung und Festigung gereichen möge.

Essen, Pfingsten 1929.

Richard Schmitz.

Die Frage, warum der Apostel das 7. Kapitel des Römerbriefes geschrieben hat und er nicht vielmehr von Kapitel 6 ohne weiteres zu Kapitel 8, das als gradlinige Fortsetzung von Kapitel 6 angesehen werden muß, geschritten ist, hat schon viele ernste Gemüter angelegentlich beschäftigt. Daß dies eingeschobene Kapitel etwas zu sagen hat, steht außer allem Zweifel, und daß dies gar etwas Wichtiges sein muß, ist nahegelegt schon durch die überaus bewegte Sprache, die sich hier findet. Bei näherem Zusehen kann aber auch nicht verkannt werden, daß dies Kapitel sich in den Gedankengang des Briefes organisch einfügt und daß ohne dasselbe das, was vorher in Kapitel 6 gesagt ist und nachher in Kapitel 8 weiter ausgeführt wird, nicht verstanden werden kann oder doch Mißdeutungen unterliegt. Jedenfalls wäre es eine Einbuße, wenn das 7. Kapitel in dem Römerbrief fehlen würde, und es geziemt uns, dasselbe mit der gleichen Zeugniskraft auf uns wirken zu lassen, wie wir gewohnt sind, die übrigen Lehrdarbietungen dieses in seiner Art einzigen und gewaltigen Briefes uns zu eigen zu machen.

Wenn wir nachstehend versuchen wollen, die Bedeutung von Römer 7 (wir meinen den zweiten Teil dieses Kapitels von Vers 14 ab) im Zusammenhang mit Römer 8 (wir meinen auch hier nur den ersten Teil dieses Kapitels) herauszustellen, so bestimmt uns nur der Wunsch, zum Verständnis eines oft umstrittenen Schriftteils beizutragen und der Not zu begegnen, in welche redliche Seelen durch Deutungen gebracht werden, die hinter den biblischen Linien zurückbleiben oder über dieselben hinausgehen. Jede Verkümmerung von Schriftwahrheiten muß sich aber immer nachteilig auf den Verlauf des Glaubenslebens auswirken, und dieses kann nur in dem Maße gefunden, als es wurzelt in der geoffenbarten göttlichen Wahrheit, aus der es erwächst. Unverkennbar hat aber eine Auslegung von Römer 7, welche die biblischen Grenzlinien mehr oder weniger verwischte, vielfach eine Unklarheit in das christliche Denken und eine Unwahrhaftigkeit in das christliche Leben hineingebracht, wodurch der feste Stand des Glaubens ins Wanken gebracht und einerseits unnötige Gewissenskämpfe, andererseits bedenkliche Laxheit in Sinn und Wesen hervorgerufen wurden. Es dürfte daher angebracht sein, die erwähnten Schriftteile in einer besonderen Arbeit einmal näher zu erörtern.

I.

Zuvörderst möge das allgemeine Gefüge des Briefes aufgewiesen werden, um von da aus dem vorliegenden Gegenstand näherzukommen. Das Grundthema des Briefes ist Habakuk 2,4 entnommen: „Der Gerechte aus Glauben wird leben.“ (Kapitel 1,17.) Auf diesem Prophetenwort bauen sich die Ausführungen des Apostels auf, wo er die wichtigsten Fragen beantworten will, die es für einen nachdenkenden Menschen gibt.

Kapitel 1-3 bringen den Beweis, daß Heiden und Juden Gott schuldig sind; die ersteren, weil sie Gott aus der Schöpfung zu erkennen vermögen und er ihnen das Sittengesetz ins Gewissen geschrieben hat; die letzteren, weil ihnen Gott seine Offenbarungen und das Gesetz vom Sinai gegeben hat. Aber beiden begegnet der Apostel schon Kapitel 3,24 mit der von Gott aufgestellten Rechtsordnung des Glaubens, und daß diese die gottgewollte ursprüngliche ist, wird in Kapitel 4 nachgewiesen. Sogleich Kapitel 5 setzt der Apostel damit ein, daß Gott, weil er als der Gesetzgeber sich nicht widersprechen kann, keineswegs die Rechtsordnung des Gesetzes aufgehoben habe, sondern dies neben eingekommen sei, um die Sünde mächtiger zu machen, das aber dabei Gottes unverbrüchliche Rechtsordnung bleibe und unbedingt zu Ehren kommen müsse, was indes wiederum nur dann geschehe, wenn die Gnade in Christo mächtiger sei als die Sünde, d.h. deren Schuld und Herrschaft aufhebe. Dafür, daß dies der Fall ist, wird Kap. 6 der Beweis geführt; einmal Vers 7, daß durch den Tod Christi die Rechtfertigung von der Sünde geschehen, und sodann Vers 8-23, daß durch denselben Tod das Band mit der Sünde gelöst sei und seine Auferstehung ein Leben gebracht habe, das den Menschen zum Leibeigenen Christi mache mit dem Erfolg, daß er entsprechend dem Gesetz heilig werde und ewiges Leben davontrage.

Soweit angekommen, hätte der Apostel mit Kapitel 8 beginnen können, wo er auch tatsächlich die Fäden von Kap. 6 wieder aufnimmt und weiterführt. Aber er tut dies nicht, sondern mit einer Meisterschaft lehrhafter Darstellung göttlicher Dinge, die wir an ihm gewohnt sind, begegnet er vorerst in Kap. 7 zweien Einwänden, die gegen seine bisherigen Ausführungen erhoben werden konnten. Der Apostel hatte nämlich Kapitel 6,14 erklärt: „Die Sünde wird nicht herrschen können, weil ihr nicht mehr seid unter dem Gesetz, sondern unter der Gnade.“ Damit hatte er die Gnade in Christus einmal der Sünde und sodann dem Gesetz gegenübergestellt und gesagt, daß in Christus sowohl die Herrschaftsmacht der Sünde, wie auch die des Gesetzes ein Ende gefunden habe. Das erstere, nämlich die Aufhebung der Herrschaftsmacht der Sünde, hatte er in Kapitel 6 begründet; aber die Aufhebung der Herrschaftsmacht des Gesetz war ohne Begründung nebenher erwähnt worden. Damit, daß er auch diese ausgesprochen hatte, konnte nun ein doppelter Verdacht entstehen, nämlich einmal, daß er der Gesetzlosigkeit (dem Antinomismus) das Wort rede, und sodann, daß das Gesetz bei ihm unter dieselbe Beurteilung falle, wie die Sünde selbst, - und tatsächlich ist ihm aus Mißverstand dieser Vorwurf nicht erspart geblieben. Sehen wir zu, wie er diesen Einwänden begegnet und sie entkräftet, was in Kapitel 7 geschieht.

Den ersten Einwand tut er Vers 1 - 6 ab, indem er sich gleichnisweise eines Vorganges aus dem mosaischen Rechtsleben bedient: der im Eheleben auf Gedeih und Verderb miteinander verbundenen Ehegatten. Mit Bedacht hat der Apostel gerade die Ehe als Bild für das gewählt, was er dartun will, weil in ihr ein Rechtsverhältnis zur Darstellung kommt, das sich am stärksten auswirkte, indem die Mißachtung dieses Rechtsbestandes, der Ehebruch des Eheweibes, mit der Todesstrafe der Steinigung bedroht, indes eine freiwillige Lösung des Eheverhältnisses von ihrer Seite ausgeschlossen war, diese vielmehr nur geschehen konnte durch den Tod des Ehemannes, so hartherzig und grausam dieser auch war. In geschickter Verwendung dieses Bildes sagt nun der Apostel, indem er die Leser mit der warmen Bezeichnung „meine Brüder“ anredet: „Durch den Leib Christi wurdet ihr dem Gesetz getötet“ mit dem beabsichtigten Erfolg, „daß ihr einem anderen zuteil wurdet, nämlich dem, der dazu von den Toten erweckt wurde, daß wir Gott Frucht bringen“ (Vers 4). Damit ist beides gesagt, nämlich einmal, daß durch den Tod Christi die Herrschaftsmacht des Gesetzes, das nicht zum Leben verhelfen konnte, erloschen ist, und sodann, daß an ihre Stelle die Gebundenheit an Christus als dem Auferstandenen getreten ist, damit nun das geschehe, was das Gesetz nicht vermochte, nämlich die von dem Gesetz erforderte Frucht zu bringen: frei vom Gesetz, um das Gesetz zu erfüllen und ihm zu Ehren zu verhelfen! Und wie dies vor sich gehe, sagt der Apostel auch in einfacher und bündiger Weise. „Wir sind vom Gesetz befreit worden, indem wir ihm, unter dem wir gefangen gehalten waren, gestorben sind, daß wir nun dienen in der Neuheit des Geistes und nicht im alten Wesen des Buchstabens“ (Vers 6). Schöner kann es nicht gesagt werden, daß dem ergebnislosen und in Fesseln legenden Dienst des Buchstabens durch den Kreuzestod Christi ein Ende bereitet ist, damit er als der Auferstandene das Verfügungsrecht erlange. Das ist freilich keine Ungebundenheit, aber eine Gebundenheit der edelsten, herrlichsten Art, die den Namen „Freiheit“ verdient, weil jetzt die Gnade alles darreicht für eine Bestimmung, in welcher der Mensch sich wiederfindet. Konnte das Gesetz nichts geben, sondern nur fordern, so ist es der Geist Christi, der alles wirkt und gibt. Christus, der neue Ehegemahl: eine Verbindung, wie sie inniger nicht bezeichnet werden kann! Aber er hat Gewalt und Recht erlangt, um durch seinen Geist die bestimmende Macht im Leben zu gewinnen, der sich zu entziehen schnödester Treubruch wäre. Es ist dazu ein Verhältnis, das nicht willkürlich gestaltet ist, sondern geworden und geordnet nach göttlichem, ewigem Recht. Damit hat der Apostel den ersten Einwand ein für allemal abgewiesen.

Mit der gleichen Gründlichkeit und Schlüssigkeit geht der Apostel vor, wo er den zweiten Einwand entkräftet und abtut, nur daß er hierbei länger verweilt. Er kleidet diesen zweiten Einwand selbst in die Frage: „Ist das Gesetz Sünde?“ (Vers 7). Daß dies mitnichten der Fall sei, begründet er einmal durch das Gesetz selbst, sodann durch ein eigenes Erlebnis.

Indem er seine Waffen zunächst aus dem Gesetz selber hernimmt, zeigt er unwidersprechlich, daß es so wenig Sünde sei und diese befürworte, als das Gesetz es vielmehr mit ihr sehr genau nehme. Er nimmt Bezug auf eine Forderung des Gesetzes, welche auf die kleinste Art und feinste Form der Sünde geht, nämlich: „Laß dich nicht gelüsten!“ Schon die Lust, jene unüberlegte Regung der Seele, die ungerufen aus ihrer Tiefe aufsteigt, ist es, welche das Gesetz als Sünde kennzeichnet und brandmarkt und diese den groben Tatsünden wider die anderen Gebote gleichstellt; wie kann da der Apostel dazu kommen, anzunehmen und zu erklären, daß das Gesetz es mit der Sünde leicht nehme? -

Sodann aber beruft er sich auf eine Erfahrung seines Lebens so tiefgehender Art, daß sie sich unauslöschlich in seiner Seele eingeprägt hat. Einstmals lebte er außerhalb seiner verdammenden Macht, und die Sünde war dazumal tot, ungestört, in regungsloser Ruhe (Vers 8.9). Das Gesetz war es nun, das die Sünde in ihm aufleben ließ. Es schlug die Stunde, wo es als unerbittliche Forderung des heiligen Gottes in sein Leben eintrat und ihn schonungslos dem Schuld- und Verdammungsurteile Gottes auslieferte. Das Urteil über die Sünde wurde nicht nur verfeinert, sondern er sah sich der Sünde ausgeliefert als einer dem Gesetze Gottes feindlichen Macht, ohne daß dieses Gesetz irgendwelche Zugeständnisse machte. Er mußte unter den Keulenschlägen des fordernden und doch unerfüllten Gesetzes bis zur völligen Auflösung aller Vermögen seiner Natur zum Erliegen kommen: „Ich aber starb, und es fand sich, daß das Gesetz, das mir zum Leben gegeben war, zum Tode gereichte“ (Vers 10). Stärker kann das Unvermögen gegenüber dem Gesetze Gottes, die eigene Naturgebundenheit an die Sünde, nicht ausgedrückt werden. Es ist dies Geständnis von dem Unterton begleitet, daß der Apostel von jener Erfahrung zunächst bestürzt war: Das Gebot war ihm zum Leben gegeben (Vers 10), und nun brachte es ihm zu seiner Ueberraschung das Gegenteil, den Tod; er sah sich getäuscht und betrogen.

Das Merkwürdige hierbei ist, daß er dennoch bekennen muß, daß das Gesetz hieran keine Schuld trug: „Die Sünde, die eine Gelegenheit fand, betrog mich durch das Gebot und tötete mich durch dasselbe“ (Vers 11). Die Sünde mit ihrem angeborenen und untilgbaren Hang zum Bösen war es, die ihn zu dem tragischen Erlebnis geführt hatte. Das Gebot war nur die mittelbare Gelegenheit, nicht die unmittelbare Ursache dieses erschütternden Ausganges. Er hatte sich in einen Kampf begeben, dem er aus sich selbst nicht gewachsen war, und er mußte auf der Strecke bleiben, weil die Uebermacht der Natur von vornherein jeden Erfolg unmöglich machte. Um die völlige Aussichtslosigkeit aufzuzeigen, mit eigenen Mitteln, die dem Menschen zur Verfügung stehen, auszukommen, gibt der Apostel mit den stärksten Ausdrücken eine Erfahrung preis, die ihn zu dem Bankerotteur gemacht hat, der er in sich zeitlebens geblieben ist, und als den er sich in den folgenden Versen mit einer Wahrhaftigkeit bekennt, die ihm alle Ehre macht und allen denen Mut gibt, die gegenüber dem Gesetze zu gleichen Ergebnissen kommen wie er, ohne etwas anderes übrig zu behalten als die allgenugsame Gnade. -

Während der Apostel das Gesetz in Schutz nimmt vor der Verdächtigung, als ob dieses die Schuld trage an dem tragischen Ausgang, den es mit ihm genommen, oder, wie er selber es noch stärker ausdrückt, indem es seinem ich den Todesstoß versetzte, ist es herzerquickend zu sehen, wie der Apostel gerade dies Gesetz - nicht zuletzt auch deswegen, weil es für ihn eine Hilfe geworden, von sich selber loszukommen - mit so schönen Worten preist: „Das Gesetz ist gewiß heilig, und das Gebot ist heilig, recht und gut“ (Vers 12).

Diese Anerkennung, die er dem Gesetz zollt, ist es, worauf seine Ausführungen abzielten; diesen Erweis zu bringen, war ihr Zweck. Nun spricht er es unverhohlen aus, und gehäuft kommen die Werturteile, die er dem Gesetz beilegt, aus ihm heraus: Heilig, gerecht und gut. Damit erklärt er, daß es durchaus, wie als Ganzes allgemein, so im einzelnen als Gebote besonders göttliche Art an sich trägt, weil der Ursprung in Gott liegt.

Heilig ist Gott, weil er als der ewig Reine abgesondert und erhaben über alle Kreatur ist, und das Gesetz ist die Offenbarung dieser seiner Wesenheit als unverbrüchliche Norm für die Beschaffenheit derer, mit denen er in Gemeinschaft zu treten imstande ist. - Gerecht ist Gott, weil er ohne Ansehen der Person für das eintreten muß und eintritt, was recht ist, und in dem Gesetz ist dies ewige Recht Gottes zur Richtschnur menschlichen Verhaltens gemacht. - Gut ist Gott, weil er vollkommen ist, und das Gesetz ist gut, weil an ihm kein Tadel gefunden wird und es seine ganze Zustimmung findet, von dem Menschen aber das fordert, was ihn vor Schmerzen und ewigem Tod bewahrt.

Alles dies bekräftigend, spricht es der Apostel im folgenden Vers 13 aus, daß das Gesetz es ist, welches das innerste Wesen der Sünde aus der Verborgenheit hervorholt und die bis dahin betrügliche, weil seelenverderbliche Wirkung der Sünde aufdeckt. Nun liegt es zutage, daß es nicht das Gesetz selber, sondern daß es die Sünde ist, welche „durch das Gute den Tod wirkt“. Dies Verdienst des Gesetzes ist nicht hoch genug einzuschätzen, weil es zu einem Erfolg verhilft, den nur Gott herbeiführen konnte durch ein Mittel, das er eigens hierfür gegeben, damit dem Menschen die Augen geöffnet werden und er sich nicht zugrunde richte.

Damit ist nun auch die bereits Kapitel 3,20 ausgesprochene These klargestellt: „Durch das Gesetz kommt Erkenntnis der Sünde“; die Beweisführung, die er geben wollte, ist an ihrem Ende angelangt. Gedrängter und überzeugender hätte der Apostel die Bedeutung des Gesetzes nicht vor Augen stellen können, sei es als Spiegel, um das finstere Wesen und die abschreckende Gestalt der Sünde aufzudecken, sie es auch als bleibende Norm für das menschliche Verhalten, von dem Gott nicht abgehen kann. Zugleich aber ist Raum gemacht für den Blick in die Erlösung, die nur als freie Gnadentat Gottes ins Werk gesetzt werden konnte.

Aber bevor der Apostel zu diesem mit Kapitel 6 verlassenen Gegenstand wieder zurückkehren kann, gilt es, vorerst ein Mißverständnis zu beseitigen, das wie ein Verhängnis im Wege stehen kann, um die volle Größe der Erlösung in Christo recht würdigen zu können. Dies geschieht im weiteren Teil des Kapitels 7 vom 14. Verse ab, den wir in den Mittelpunkt unserer Erörterungen zu stellen als unsere besondere Aufgabe angesehen haben.

Quelle: Schmitz, Richard - Fleisch und Geist

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