Lambs, Jean-Philippe - Die Jung St. Peter-Kirche in Straßburg. - §. 5. Abschaffung der Messe. - Vertrag mit den Stiftern. Schluß des Lebens Capito's.
Nach Endigung der erwähnten Streitigkeiten beschäftigte sich der Magistrat weiter mit seinen Verbesserungsplanen, und nach dem Wunsche der Bürger wurden nach und nach verschiedene Mißbräuche abgeschafft. So wurde jetzt die lateinische Sprache beim Gottesdienst durch die deutsche ersetzt; die Messe1) wurde in deutscher Sprache gelesen; das Abendmahl, nach des Herrn Einsetzung, unter beiderlei Gestalt ausgetheilt; Bilder und Heiligenaltäre weggeschafft und deutsche Gesänge beim Gottesdienst eingeführt, zu welchen Wolfgang Dachstein, Matthäus Greiter, Pollio, Capito u. a. schätzbare Beiträge lieferten2). Auch wurde schon 1526 in Jung St. Peter, wie in mehreren andern Kirchen, die Kinderlehre angeordnet3).
Nicht so leicht ging es aber mit Abschaffung der Messe selbst, obgleich die Bürger laut ihr Begehren wegen derselben aussprachen. Ueber diesen Gegenstand wurden lange Verhandlungen zwischen dem Bischofe und dem Magistrate, so wie der Bürgerschaft gepflogen, welche sich damit endigten, daß die Sache dem Schöffenrathe (welcher die gesamte Bürgerschaft vorstellte) zur Entscheidung vorgelegt wurde. Dieser versammelte sich Samstag den 20. Februar 1529, um zu einem entscheidenden Schluß zu kommen. „Vier und neunzig Stimmen haben erkanndt, daß man stille stehen und die Meß bleiben lassen soll, bis zu End des Reichstags; ein hundert vier und achtzig Stimmen haben erkanndt, daß man die Meß abthun und so lang einstellen soll, bis daß bewiesen, daß die Meß ein gottgefällig Wert sey; sodann hat eine einzige Stimme erkanndt, daß man weder jetzt noch zu anderer Zeit die Meß abthun soll; aus welchen votis dann zu vernehmen, daß 21 Schöffen gemangelt4).“
Noch am nämlichen Tage wurde dieser Schluß des großen Rathes dem Reichsregimente, so wie auch dem Bischofe mitgetheilt. Ueberdies wurden Herrn verordnet, welche den vier Stiftern, nämlich dem Kapitel hoher Stift, St. Thomä, Jung und Alt St. Peter, solches anzeigen und begehren sollten, daß sie die Messe ein- und dagegen ein christlich Gesang und andere Kirchenübung anzustellen hätten. Beim Jungen St. Peter ist die Erklärung gewesen: Dieweil sie kein Kapitel haben (die Chorherrn von Jung St. Peter waren eben damals noch abwesend), so könne man auch des Gesanges halben nichts verordnen. Das Domkapitel machte Schwierigkeiten, während die drei andern Stifter weniger Widerstand leisteten, da man die Stiftsherrn versicherte daß ihre Einkünfte, sowohl als die Verwaltung der Stiftsgüter, unangetastet bleiben sollten. Auch wurden am 21. Jänner 1529 zu Schlettstadt, unter Vermittlung des Bischofs Balthasar von Hildesheim, kaiserlichem Vice-Kanzlers, wegen etlichen ausgetretenen Geistlichen und der weggeschafften Güter halben, von denen weiter oben die Rede gewesen ist, mit den drei Stiftern ein Vertrag abgeschlossen5), wie es theils wegen der Einrichtung des Gottesdienstes in den Stiftskirchen, theils wegen der Besoldung der evangelischen Geistlichen ins Künftige sollte gehalten werden. Dieser Vertrag bestand in 12 Artikeln, und wir geben auszugsweise einige hieher gehörige an:
„ Art. 1. Daß E. E. Rath der Stadt Straßpurg der genannten dreyer Stifts Personen, mit Singen und Lesen und bei allem dem, so göttlich, Christlich und Recht ist, bleiben lassen. Sy auch darbey handthaben, schützen und schirmen solle. u. s. w.“ -
„Art. 2. Der vorbestimbten dreyen Stift, Silber, Brieff, Clainoter, auch ander bewegliche und unbewegliche Güter berührend, daß E. E. Rath der Stadt Straßburg, oder Ire darzu Verordneten, der gemelten Stifter bewegliche und unbewegliche Güter inventieren lassen sollen, daß aber solche Güter nicht on wissen und willen E. E. Raths von den Stifften und aus der Stadt Straßburg nit verändern noch entfrembden sollen noch wollen, doch daß Sy, wie zuvor ihre freie Administration in allem Andern solche güter belangend, wie hievor und von alt herkommen haben sollen.“
Art. 4. Daß die gemelten Stiftsherrn einem jeden Leutpriester, Miethling und Sigristen zu dem Jungen und Alten St. Peter für ihre Competenz und Erhaltung anderthalb hundert Gulden, sodann derselben zweyer Pfarrherrn Behausung, die weil sie etwas klein und eng, ihren Miethlingen zustellen, und den genannten zweien Pfarrherrn, jedem eine andere gelegene und ziemliche Behausung geben; u. s. w.„
Da nun die Sache auf solche Weise geordnet war, so wurden jetzt sieben Kirchen bestimmt, in welchen nach evangelischer Weise Gottesdienst gehalten wurde, nämlich: das Münster; St. Thomä; Alt St. Peter; Jung St. Peter; St. Aurelien; St. Nikolai und St. Stephan6). Ebenso wurde, wie in den übrigen Kirchen, statt der Frühmesse, auch in Jung St. Peter die Frühpredigt eingeführt.
In dem nämlichen Jahre 1529 brachte eine schwere Krankheit unsern Capito an den Rand des Grabes. Seine vielfältigen Beschäftigungen als Professor der Theologie, seine Amtsarbeiten als Pfarrer unserer Gemeinde, so wie seine schriftstellerische Thätigkeit, hatten diese Krankheit, in dem durch übermäßige Arbeiten und Nachtwachen geschwächten Körper so verstärkt, daß er nur nächst Gott, seine Rettung der ärztlichen Kunst seines Freundes Brunfels verdankte. Capito litt häufig an Schwindel und heftigem Kopfschmerz, und dieses Mißbehagen des Körpers blieb nicht ohne nachtheiligen Einfluß auf seine Geisteskraft7).
Kaum hergestellt, so riefen ihn wichtige Geschäfte nach Augsburg, wo bekanntlich im Jahr 1530 ein Reichstag gehalten und von den Religionszwistigkeiten sollte gehandelt werden. Die vom Straßburger Magistrate abgeordneten Männer waren Jakob Sturm und Mathis Pfarrer, welche eine Vereinigung unter allen evangelischen Ständen zu bewirken suchten. Aber dieser wohlgemeinte Plan konnte nicht in Erfüllung gehen, und die straßburgischen Abgeordneten sahen sich genöthigt ein eigenes Glaubensbekenntniß abzufassen, um es dem Kaiser zu überreichen. Butzer und Capito wurden deshalb nach Augsburg berufen, woselbst sie die Arbeit in 14 Tagen vollbrachten. Die Städte Constanz, Memmingen und Lindau, welche die Ansichten der Straßburger von der Nachtmahlslehre theilten, unterschrieben ebenfalls dieses Glaubensbekenntniß, welches daher die Confession der 4 Städte oder die Tetrapolitana genannt wird. Eine Vereinigung kam indessen später doch zu Stande.
Da die Reformation jetzt in Straßburg befestigt und allgemein eingeführt war, so wurden im Jahr 1530, auf Befehl der HHrn. Räthe und XXI, alle Bilder und Altäre aus den Kirchen fortgeschafft, und an die Stelle der letztern steinerne Tische angebracht8). Unsere Jung St. Peter Kirche wurde ausgeweißt, und alles was an das Papstthum erinnerte weggeschlagen, wobei freilich manches Interessante aus früherer Zeit verschwunden seyn mag9).
Im folgenden Jahre 1531 wurde durch den Magistrat eine Verordnung erlassen, nach welcher in jeder Kirche ein Presbyterium oder Kirchenvorstand errichtet werden sollte, dessen Mitglieder eines vom Magistrate, das andere von den Schöffen und das dritte von den Bürgern oder Mitgliedern aus der Gemeinde seyn mußten, nebst den zwei Werkmeistern oder Fabrikpflegern; ihr Amt war lebenslänglich. Dieser Vorstand hatte mit dem Pfarrer und den Helfern die Aufsicht über Pfarr- und kirchliche Gebäude überhaupt, das Almosen zu verwalten, mit dem Geistlichen über kirchliche Angelegenheiten sich zu berathen, und zur Aufrechthaltung eines christlichen Wesens zu sorgen und zu helfen10). Ueber dem Presbyterium stand der Kirchenconvent der ebenfalls nach Beschluß des Magistrats angeordnet wurde, und aus den Pfarrherrn der sieben Kirchen, nebst deren Helfern, aus den Doktoren der Theologie und aus 21 Kirchenpflegern, je drei aus jeder Pfarrei bestand; er hatte das Beste der Kirche zu besorgen, und konnte in geringern Dingen mit eigener Gewalt handeln, aber wichtigere mußte er dem Magistrate zur Entscheidung oder Bestätigung vorlegen.
In eben diesem Jahre 1531 verlor auch Capito seine geliebte Gattin durch den Tod. Die düstere, melancholische Stimmung, die sich in Folge der oben erwähnten Krankheit seines Gemüthes bemächtigt hatte, und die theils durch drückende Vermögensumstände, hauptsächlich aber durch das Hinscheiden seiner treuen Lebensgefährtin vermehrt wurde, so wie auch die Hinneigung zu den Grundsätzen der Sectierer, die in jener Zeit in Menge auftauchten, namentlich Schwenkfeld's, der zwei Jahre in Capito's Haus gewohnt hatte, machten daß er sich nach und nach von seinen Freunden und Amtsbrüdern zurückzog. Da der Wunsch ähnliche Vorstellungen und Gedanken in ihnen anzuregen mißglückte, so stieg sein Unmuth so sehr, daß er oft wehklagend ausrief: Er könne der Kirche in seiner jetzigen Lage von keinem Nutzen mehr seyn, u. dgl. m.11)
Obgleich Capito sich in seinen Ansichten von denen seiner Amtsbrüder entfernt hatte, so dachte er doch viel zu edel, und die Eintracht war ihm viel zu werth, als daß er sich nicht alle Mühe gegeben hätte seine abweichenden Vorstellungen in seinen öffentlichen Vorträgen zu verdecken. Die Aerzte hatten ihm gerathen sich wieder zu verheirathen, und Butzers sorgsame Freundschaft für Capito zeigte sich bei diesem Anlaß, indem er sich emsig bemühte für denselben eine passende Gattin zu finden. Anfangs dachte Butzer an Margaretha Blaurer von Constanz, die an Geist und Herz Hochgebildete Schwester seines Busenfreundes Ambrosius Blaurer; aber bald schien ihm der Zug von Schwermuth, der den Charakter dieser tief fühlenden Frau bezeichnete, nicht für Capito geeignet. Butzers Wahl fiel nun auf Oekolampad's tugendsame Witwe, Wilbrandis Rosenblatt12), deren munteres, einnehmendes Wesen ihm als Gegenmittel gegen Capito's düstere Gemüthsart vollkommen passend schien. Da aber Capito sich weigerte zur zweiten Ehe zu schreiten, so verabredete sich Butzer mit Ambrosius Blaurer, diese Verbindung ihrem gemeinschaftlichen Freunde als Gewissenssache vorzustellen, indem derselbe dadurch in den Stand gesetzt würde, Oekolampad's Witwe und Kinder zu versorgen. Dieser Plan führte auch wirklich zum Ziel, und besonders seit der 1533 gehaltenen Synode, schloß sich Capito wieder inniger an seine Amtsbrüder an, und entsagte dem Umgang mit Schwenkfeld und andern Sectierern, die er jetzt besser kennen gelernt hatte.
Die Streitigkeiten hinsichtlich der Lehre des Abendmahls, die seit 1524 gedauert hatten, fanden im Jahr 1536 endlich eine befriedigende Lösung. Butzer war der Mann, der das Versöhnungswerk einleitete, und bei diesem mühseligen Geschäfte fand er eine kräftige Unterstützung an Capito; denn auch für ihn war die Concordia das Ziel seiner Wünsche. Ungeachtet seiner Körperschwäche unternahm er zu dem Ende mehrere Reisen, und suchte durch Briefe und einige in den Druck gegebene Schriften den Frieden der Kirche herzustellen. Eine Zusammenkunft der Häupter beider Partheien wurde in Wittenberg verabredet. Am 23. Mai 1536 wurde zwischen ihnen die sogenannte Wittembergische Concordia abgeschlossen, und unsere beiden straßburgischen Abgeordneten Butzer und Capito sahen sich am Ziel ihrer mühseligen Bestrebungen13).
Im Jahr 1541 schloß Capito sein ruhmvolles und thätiges Leben; an ihm verlor das Reformationswerk in Straßburg einen seiner thätigsten Beförderer. Er starb am 2. November 1541. Er wohnte dazumalen in dem großen Eckhaus der Groß-Kirchgasse14). Seine irdischen Ueberreste wurden zu St. Helenä feierlich beigesetzt.
(Aus den Beilagen zur Hist. Relat. von Schmidt.)
Die Bilder, by den man gnadt gesucht, vnd die man besunders geehret, haben wir fürlangest hinweg gethon, vnd hiemit offenbar abgötterey dem einfaltigen von Augen gerückt. Itzt jüngst in diesem Jar vff Montag den 14. Februarii da haben wir die übrigen Bilder und gemäld, sampt den altaren vß allen Kirchen gerumet, vßgenomen den fronaltar im Münster. Vnd jedem erlaubt sin altar, tafeln vnd bild selbs abzubrechen vnd sins gefallens heimzutragen, vff das wir deren so noch nit vnserm verstandt haben, verschoneten“ Schon 1525 ist ein ähnlicher Bedacht der Bilder halben von E. E. Rathe ausgegangen.