Ältere Versionen Dies sind ältere Versionen der gewählten Seite. Um zu einer älteren Version zurückzukehren, wähle die entsprechende Version aus, klicke auf [Diese Seite bearbeiten] und speichere sie erneut ab. Verordnung des Raths der Stadt Straßburg, daß allein das heilig Gotteswort gepredigt und alle Scheltworte vermieden werden sollen. – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 +3.6 KB (aktuell)Zeige Unterschiede der ausgewählten Versionen