Lambs, Jean-Philippe - Die Jung St. Peter-Kirche in Straßburg. - §. 4. Die Gemeinde zum Jung St. Peter begehrte Capito als ihren Pfarrer. - Weiterer Fortgang der Reformation.

Lambs, Jean-Philippe - Die Jung St. Peter-Kirche in Straßburg. - §. 4. Die Gemeinde zum Jung St. Peter begehrte Capito als ihren Pfarrer. - Weiterer Fortgang der Reformation.

Nach den eben erwähnten Vorgängen wünschte die Gemeinde zum Jungen St. Peter auch einen evangelischen Pfarrer. Ohne weitere Rücksprache mit geistlichen und weltlichen Behörden, wählte diese den Probst zu St. Thoma, Dr. Wolfgang Capito zu ihrem Prediger, an die Stelle des bisherigen Leutpriesters Veit Kumbach. Dr. Wolff Böcklin, Bräpositus (Probst), Schmidhäuser und Volmar, Stiftsherrn, reichten eine Bittschrift bei dem Magistrat ein, die ihnen ein Ausschuß der Pfarrkinder übergeben hatte, mit der Erklärung: „Daß die Gemeindeglieder von Jung St. Peter auf nächsten Sonntag Laetare (6. März 1524) einen andern Pfarrer, den sie ernannt, nämlich den Probst zu St. Thomä aufstellen würden, und daß sie ihren alten Leutpriester nimmer haben wollten1).

Der Magistrat ließ alsobald die fünf Bürger2), welche die Gemeinde als Ausschuß gewählt, vorladen und erklärte ihnen: „Daß Meinen Herrn ihr Vornehmen ohne Wissen und Einstimmung des Raths gar nicht gefalle, sie hätten solches für sich nicht thun sollen. Sie möchten auch einhalten und den Probst nicht predigen lassen; der Rath werde Herrn verordnen, welche mit dem Stifte unterhandeln sollen, und was billig und recht sey, fördern. Da aber dieser Gang der Verhandlungen den Gemeindeglieder zu langsam schien, so kamen in der Charwoche gegen hundert derselben in des Ammeisters Daniel Mieg's Haus, und forderten mit Ungestüm Bescheid auf ihr gemachtes Begehren.

Dieser ließ sie alle eintreten, und ging ihnen dann mit Würde entgegen, sie um den Zweck dieses stürmischen Auflaufs befragend. Ohne sie zur Antwort kommen zu lassen, erklärte er ihnen: „Daß ihn bedünke solches Rotten und Zusammenlaufen stehe ihnen nicht wohl an, und sey dem geschwornen Bürgereide zuwider, sie möchten Vertrauen haben zu ihrem Rath, der sie als Bürger nie verlassen, und ihnen jederzeit gebührliche Antwort geben werde. Jene Unterhandlungen seyen durch die Festzeit und andere wichtige Geschäfte verzögert worden; man werde sie sogleich wieder aufnehmen und die Gemeinde davon in Kenntniß setzen.“

Diese ruhigen Worte besänftigten schnell den Sturm: Die Bürger entschuldigten sich, daß sie in keiner bösen Meinung, noch aufrührerisch zusammengerottet herkommen, sondern nur geglaubt hätten, die verordneten Herrn wenden nicht Fleiß genug an, und seyen mit Geschäften zu sehr überladen; sie wollten deswegen den Ammeister freundlich bitten, er möge die Sache dem Rath befehlen, damit auch sie wie andere Pfarreien mit einem evangelischen Prediger versehen würden.

Der Rath beschloß hierauf mit dem Capitel zu unterhandeln, daß der Leutpriester den Gottesdienst forthin verrichte, daß aber an den bevorstehenden Oster-Feiertagen ein Geistlicher, welcher die Zustimmung der Gemeinde hätte, predigen solle. Dazu auch bis Johannis alle Sonntag und hochzeitliche (d. h. Festliche) Tag nach dem Imbiß predige, und der Leutpriester an dem Morgen predige. Ueberdies machte der Rath dem Capitel den Vorschlag; „dem Magistrat die Pfarrei zu übergeben, die Einkünfte des Pfarrers zu verstärken; ihm eine größere Behausung zu verschaffen, worin er und sein Miethling (Helfer) die beide verheirathet seyen, wohnen können.“ Das Capitel ließ sich diesen Vorschlag zwar gefallen, und übergab auf acht Jahre die Verleihung der Pfarrstelle dem Magistrate; „aber die Pfarrei der Gemeinde zu übergeben oder in die Person des Dr. Capito zu willigen, das könne es vermög geistlichen und weltlichen Rechts, und auch vermög der kaiserlichen Mandats (nämlich des Wormser Edikts) nicht thun.“

Als diese Uebereinkunft der Gemeinde auf der Schneiderzunftstube mitgetheilt wurde, war sie damit nicht zufrieden, sondern verlangte, daß die Pfarrei samt den Einkünften ihr übergeben werde; dabei droheten sie, wenn man's ihnen nicht gutwillig einräumen wolle, so wollten sie die Leutpriesterei selbst einnehmen, und keinen Stein auf dem andern lassen; ja etliche aus dem Pöbel ließen sich sogar vernehmen, daß sie im Weigerungsfalle alle Widersacher im Capitel todtschlagen wollten.

Die Bewegung in der Gemeinde wuchs täglich; den Stiftsherrn wurde bange; die Schöffer wurden berufen und ermahnt keine Gewalt in dieser Sache zu gebrauchen. Nur mit vieler Mühe konnte der Rath die erbitterten Gemüther zurückhalten; er beschickte den Ausschuß der Bürger, und gebot daß sie möchten zufrieden bleiben, und wo es nöthig wäre, sollten sie von Haus zu Haus gehen und die Bürger zur Ruhe ermahnen; auch soll Dr. Capito gebeten werden, die Gemeinde zu vermahnen von solchen thätlichem Fürnehmen abzustehen.

Die Stiftsherrn waren in ihrer Hartnäckigkeit ebenfalls zu weit gegangen, sie hatten die wichtigsten Heiligthümer aus der Kirche genommen, hatten die Laien verhöhnt und sie mit schweren Strafen bedroht. Ja sie fanden für gut, nachdem sie den Sturm angeregt, am Tage Bartholomäi, den 24. August 1524, bis auf 3. Vikarien, die Stadt heimlich zu verlassen, und Urkunden, Siegel, Monstranzen, Ornate und Geld mit sich zu nehmen; ihrem Beispiele folgten die Stiftsherrn von St. Thomä und Alt St. Peter3). In der sichern Hoffnung bald wieder zurückberufen zu werden, zogen sie theils nach dem nahegelegenen Offenburg, theils nach Molsheim, Hagenau und Zabern.

Capito wurde jetzt als Pfarrer zum Jungen St. Peter vom Rathe bestätigt, und Wolfgang Schultheiß, ein ehemaliger Augustinermönch als sein Miethling oder Helfer angestellt. In dem nämlichen Jahre 1524, den 22. Juli feierte Capito seine Verlobung mit Agnes, der Tochter des Fünfzehnerherrn Hans Ulrich, und am 1. August wurde die Ehe in der Kirche von Butzer eingesegnet. Die Kirche war überfüllt bei der Eheeinsegnung Capito's und die Freude über diese von den Laien so erwünschte Cölibat-Aufhebung der Geistlichen unbeschreiblich groß. Im folgenden Jahre 1525, gab Capito um den Schein des Eigennutzes von sich abzuwenden, und auch seiner gehäuften Geschäfte wegen, die Probstei zu St. Thomae ab; und zur nämlichen Zeit machte er den Versuch auf dringendes Bitten mehrerer Bürger in Hagenau, die Reformation in seiner Geburtsstadt einzuführen, indem er am Palmsonntag daselbst predigte, das heilige Abendmahl unter beiderlei Gestalt austheilte, und am Ostersonntag darauf, das Söhnlein des Buchdruckers Wendelin Rifel, ohne Salz, Oel und andere Ceremonien taufte, welches den sinnvollen Namen Josias, (Jehova heilt, hilft) erhielt, von dem Wiederhersteller des israelitischen Gottesdienstes. Capito's Unternehmung fand aber damals noch bei allem Zulauf, den diese Feierlichkeit veranlaßte, doch wenig Anklang und Theilnahme.

Capito hatte bisher noch immer die Probstei zu St. Thomä bewohnt. Die Jung St. Peter-Gemeinde wandte sich aber zu Anfang des Jahres 1525 an den Rath, um eine Wohnung für Capito bittend, indem der Miethling nach einer andern Pfarrei berufen worden, und es für die Besorgung der Gemeinde Höchst nöthig seye, daß der Pfarrer in ihrer Mitte wohne.

Der Rath suchte hier, wie auch für die Besoldung der neuen Prediger Hilfe zu schaffen, hatte aber mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen. Wohl verstanden sich die Chorherrn dazu, ihnen die Einkünfte der bisherigen Leutpriesterei zuzugestehen; aber das war nur ein Geringes, da die alten Leutpriester vornehmlich auf den Ertrag der Messen, des Beichtgeldes u. s. w. angewiesen waren.

Capito gestand schon früher, daß er von allen seinen hohen Kirchenämtern und Pfründen nur noch die Probstei zu St. Thomae besitze, die ihm bisher ein schadhaftig Stück gewesen, weil sie ihn in weit größere Kosten und Arbeit, als Nutzung geworfen habe; der übrigen Pfründen und Pensionen, so ihm zustehen sollten, habe ihn das Evangelium säuberlich erleichtert, und ob Gott will, bedarf es keiner Sorge, daß die, denen er jetzt diene, ihn an irdischen Gütern zu reich machen werden4). Er selbst verzichtete auf die Pfarrgefälle, und hielt blos um 3 Gulden wöchentlich an, auf daß er für den Unterhalt seines Helfers und seines Sigristen sorgen könnte.

Je weiter das Werk der Reformation in den Kirchen Straßburgs Fortschritte machte, desto mehr suchten die Stiftsherrn sich zurückzuziehen, heimlich alle ihre Reichthümer aus der Stadt zu schaffen, und ihnen alsdann in der Stille selbst nachzufolgen. Dies bewog den Rath allen Stiftern, Klöstern und Kirchen weltliche Pfleger vorzusetzen, welche die Kirchengüter verwalten und verwahren sollten5); als aber diese ihrer Pflicht gemäß Untersuchungen anstellten, fand sich's daß an manchen Orten nichts mehr zu verwalten war.

So hatten auch die Stiftsherrn von Jung St. Peter, mit Hilfe des Canonicus Bonaventure Ehrsam alle Schätze und Kostbarkeiten auf die Seite geschafft6). Bonaventura wollte nun mit den wichtigsten Briefschaften und Documenten den schon ausgetretenen Geistlichen nachfolgen; allein auf der Straße nach Zabern, nahe bei Oberhausbergen, wurde er ertappt und gefänglich eingezogen7). Man nahm ihm die Briefschaften ab, nöthigte ihn die verborgenen Schätze herbeizuschaffen, und nachdem er Urphede geschworen, wurde er seiner Haft wieder entlassen. Ebenso wurden Jakob Schmidhäußer, des Jungen, und Wolf Gerich, des Alten St. Peterstifts Chorherrn, die mit geheimen Aufträgen von Hagenau nach Freiburg geschickt worden waren, an der Rheinbrücke angehalten, und erst als sie ihre Anschläge entdeckt und die Orte angezeigt hatten, wo die Schätze verborgen waren, wurden sie wieder in Freiheit gesetzt.

Mittlerweile hatten aber die ausgewanderten Stiftsherrn von Jung St. Peter, und der beiden andern Stifte, Alt St. Peter und St. Thomä, in Molsheim am 6. Jänner 1525 ein geheimes Capitel gehalten, in welchem eine vor Notar abgefaßte und mit 28 Unterschriften versehene Protestation beschlossen wurde, die sie durch Abgeordnete dem kaiserlichen Reichsregimente übergeben ließen, um den Magistrat der Stadt Straßburg wegen den an ihnen verübten Verfolgungen zu verklagen8). Von dem Reichsregimente erhielt gleich darauf der Rath ein scharfes Schreiben, in welchem ihm geboten wurde, alle Neuerung einzustellen, und den Geistlichen keine unbillige Beschwerden aufzulegen. Dieses Schreiben beantwortete der Rath sehr gründlich, so daß die Sache keine weitere Folgen hatte9).

Seinerseits fuhr der Magistrat indessen fort Maßregeln zu ergreifen, um die ausgewanderten Chorherrn zu nöthigen wieder zurückzukehren. Er verordnete daß in Monatsfrist alle Geistlichen Straßburgs, mit Ausnahme der Domherrn des Münsters oder hohen Stifts, den Bürgereid schwören müßten10), und wer darwider handle, solle 5 Pf. Pfenning Frevel (Strafe) büßen und die Stadt räumen.11) Diese Maßregel fand von Seiten vieler Stiftsherrn heftigen Widerstand; andere hingegen fügten sich in die Nothwendigkeit.

Capito der sich schon früher zum Bürger hatte aufnehmen lassen, und die Forderung des Magistrats in einer besondern Schrift12) vertheidigt hatte, wurde überall, wo es der Sache der Reformation entweder zur Vertheidigung oder zur Förderung gereichte, in Anspruch genommen. So hatte sich derselbe in Begleitung seiner beiden Freunde Zell und Butzer, bei Gelegenheit des in diesem Jahre 1525 ausgebrochenen Bauernkriegs, in das Bauernlager nach der Abtei Altorf bei Dorlisheim begeben, um die Bauern zur Ruhe und zum Gehorsam gegen die Gesetze zu ermahnen. Allein ihre Reden fruchteten nicht, so daß dies der Gegenparthei zur Verleumdung Anlaß gab, als ob die Prediger gemeinschaftliche Sache mit den Empörern gemacht hätten. Dagegen vertheidigte sich Capito in einer besondern Druckschrift13). Ebenso sehen wir ihn einige Jahre darauf (1528) auf der großen und erfolgreichen Disputation zu Bern, wo er, bei Gelegenheit des unter den Häuptern der Reformation ausgebrochenen Abendmahlsstreites, die Eintracht und den Frieden herzustellen suchte.

Die vorhin erwähnten Streitigkeiten zwischen den Stiftsherrn und dem Magistrate wurden endlich unter Mitwirkung des Bischofs im Jahr 1528 beigelegt. Die ausgewanderten Kapitelherrn der drei Stifter durften in die Stadt zurückkehren, und erhielten ihre Schätze und ihr Einkommen wieder; dagegen wurde ihnen auferlegt sich freundlich gegen die Bürger zu betragen, und weil sie ohne obrigkeitliche Einwilligung und Vorwissen fortgeschlichen waren, und die Kleinodien der Stifter mitgenommen hatten, mußten sie 1500 Pf. Pfenning Strafe erlegen14). Ihre freiwillige Verbannung, welche sie nur auf wenige Tage berechnet hatten, hatte drei und ein halbes Jahr gedauert15).

1)
Gesch. der Reform. im Elsaß. B. I. S. 192 u. ff. Jung, B. I. S. 376. - Eben so in: Dr. Joh. Friedr. Schmidt, (gewesener Stadtrath und Advokat) kurze Beschreibung dessen was sich bei der Reformation des seligen Mannes Lutheri v. 1517-1569 in Straßb. zugetragen u. s. w. Mscpt. fol. 5 u. ff. Capito in Ep. ad Ambros. Blaeurer, 4. Mai 1524. ap. Scult. Annal. S. 201, erzählt, wie es bei seiner Anstellung zu Jung St. Peter gegangen.
2)
Die fünf Bürger waren: Junker Hanns Blummauer, Bastian Erb, Georg Pfitzer, Melchior Held, und Caspar von Molsheim.
3)
Heitz, die Thomaskirche in Straßburg Straßb. 1841. S. 28. - Schneegans, l'église de St-Thomas. p. 80 et 81,9. F. Schmidt, kurze Beschreibung u. s. w. fol. 5 u. ff.
4)
Capitos Antwurt uff Tregers Vermanung. 1524. P. iij.
5)
Unter Anderm ward verordnet: Zu Jung St. Peter in die Sacristey zu gehen und besichtigen, ob St. Columba und St. Petrus noch da seyen, und sie auf dem Pfennigthurm verwahren. Schmidt, Beilage fol. 9 und 10. Mscpt.
6)
Seines Reichthums wegen wurde das Stift zum Jung St. Peter: Capitulum ditissimum genannt, wie auch zur Erhaltung desselben Hugo Zorn, Probst des Capitels, 21000 Goldgulden gestiftet hatte. - Künast, a. a. O. S. 121. - Hieronymus Gebwiler, in seinem Panegyr. Carol. v. 1521 sagt, daß die Canonicate daselbst ob pinguedinem sehr gesucht waren.
7)
Friese, vaterl. Gesc. B. II. S. 169 u. ff.
8)
Protestatio canonicorum eccles. St. Thomae, St. Petri junioris et S. Petri senioris. Arg. 1525 in Hechler, der Stadt Straßb. Beschreib. in polit. Sachen. Mscpt. fol. 345. und bei Laguille, Hist. d'Alsace, Preuves p. iii. allwo die Namen der Capitularen angegeben sind. Von Seiten des Jung St. Peterstiftes war der Akt unterschrieben, durch den Probst, Dekan, Cantor und 9 Capitularen.
9)
Die Antwort des Raths findet sich in Sleidan, wahrhaftige und ordentliche Beschreib. allerlei fürnehmen Händel und Geschichten rc. fortges. von Dreas Schab. Straßb. 1625. fol. Lib. V. S. 100.
10)
Der Stadt treu und hold seyn, ihren Schaden abwenden und ihren Nutzen fördern helfen.
11)
Specklin, Collekt. B. II. fol. 198.
12)
Daß die Pfaffheit schuldig sey bürgerlichen Eyd zu thun on Verletzung ihrer Eren, von Dr. Wolfg. Capito. Straßb. bei Wolfg. Köpfel. 1524. 4°.
13)
Doctor Capito, Mathis Zellen und ander prädikanten zu Straßburg warhafftige Verantwortung uff eines gerichten vergicht jüngest zu Zabern außgangen. 1525.
14)
Specklin, Collekt. B. II. fol. 223.
15)
Schneegans, l'église de St-Thomas. S. 82
Cookies helfen bei der Bereitstellung von Inhalten. Diese Website verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information
autoren/l/lambs/1._abt._4.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1
Public Domain Falls nicht anders bezeichnet, ist der Inhalt dieses Wikis unter der folgenden Lizenz veröffentlicht: Public Domain