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5 Mose - Kapitel 15

5 Mose - Kapitel 15

(Leander van Eß)

Erlaßjahr.

1 Im siebenten Jahre sollst du Erlaß gewähren.
2 Und die Sache des Erlasses ist diese: Erlassen soll Jeder Schuldherr, was er seinem Nächsten geliehen hat; er soll nicht drängen seinen Nächsten, und seinen Bruder; denn ausgerufen hat man den Erlaß Jehova's.
3 Den Fremden magst du drängen, aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand erlassen.
4 Es sey denn, daß kein Armer unter dir wäre. Denn Jehova wird dich segnen in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird als Erbeigenthum, um es zu besitzen.
5 Wenn du nur hörest auf die Stimme Jehova's, deines Gottes, und darauf achtest, zu thun dieß ganze Gebot, das ich dir heute gebiete.
6 Ja, Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat, so daß du vielen Völkern leihen, du selbst aber nicht borgen wirst; und du wirst herrschen über viele Völker, aber über dich werden sie nicht herrschen.
7 Wenn aber unter dir ein Armer ist, Einer deiner Brüder in einem deiner Thore, in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird; so sollst du dein Herz nicht verhärten, und deine Hand nicht verschließen vor deinem armen Bruder;
8 sondern öffnen sollst du ihm deine Hand, und leihen sollst du ihm, so viel zureicht für seinen Mangel, woran er Mangel leidet.
9 Hüte dich, daß nicht der nichtswürdige Gedanke in deinem Herzen sey, und du sprächest: Nahe ist das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und dein Auge wollte überdrüssig seyn gegen deinen armen Bruder, so daß du ihm nichts geben wolltest; und er über dich zu Jehova schrie, und Sünde auf dich käme.
10 Geben sollst du ihm, und dein Herz nicht überdrüssig werden, wenn du ihm gibst; damit dafür dich segne Jehova, dein Gott, in allen deinen Geschäften, und bei jedem Unternehmen deiner Hand,
11 Denn es wird in dem Lande doch nicht an Dürftigen mangeln; deßwegen gebiete ich und spreche: Oeffnen sollst du deine Hand deinem Bruder, dem Bedrückten, und dem Armen in deinem Lande.
12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, an dich verkauft wird, und er dir gedient hat sechs Jahre; so sollst du ihn im siebenten Jahre frei lassen von dir.
13 Und wenn du ihn frei lässest von dir, so sollst du ihn nicht leer entlassen.
14 Ein Geschenk sollst du ihm geben von deinen Schafen, und von deiner Tenne, und von deinem Kelter; womit dich Jehova, dein Gott, gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Und gedenke, daß du Knecht warest im Lande Aegypten; und Jehova, dein Gott, dich erlöset hat; deßwegen gebiete ich dir dieß heute.
16 Und wenn es geschieht, daß er zu dir spräche: Ich will nicht weggehen von dir, weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm gut geht bei dir;
17 so nimm eine Pfrieme, und steche sie in sein Ohr, und in die Thüre; so ist er dein Knecht für immer; und auch deiner Magd mache es so.
18 Laß es nicht schwer vor deine Augen kommen, wenn du ihn frei von dir lässest; denn um das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners hat er dir gedient sechs Jahre; damit Jehova, dein Gott, dich segne in Allem, was du thust.
19 Alles Erstgeborne, das geboren wird unter deinem Großvieh und unter deinem Kleinvieh, was männlich ist, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht arbeiten mit dem Erstgebornen deines Rindes, und nicht scheeren das Erstgeborne deines Schafes.
20 Vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen alle Jahre, an dem Orte, den Jehova wählen wird, du und deine Familie.
21 Und wenn daran ein Fehler, wenn es hinkend, oder blind ist, oder es sonst einen bösen Fehler hat; so sollst du es nicht opfern, Jehova, deinem Gott.
22 In deinen Thoren sollst du es essen, der Unreine und der Reine zugleich, wie eine Gazelle, und wie einen Hirsch.
23 Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es ausgießen, wie Wasser.

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