Zwingli, Huldrych - Eine göttliche Vermahnung an die Eidgenossen von Schwyz

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Es soll auch ein jeglicher die Gefährde des Krieges an sich selber bedenken, wenn mit ihm gehandelt würde, wie er mit andern Christenmenschen handelt: daß, wo ein fremder Söldner dir in dein Land gewaltiglich zöge, deine Matten, Äcker, Weingarten schädigte, deine Rinder und Vieh hinwegtriebe, allen Hausrat zusammenbände und hinwegsäumete, deine Söhne vorhin am Angriff, so sie sich und dich beschirmten, erschlagen hätte, deinen Töchtern mit Gewalt Schmach antäte, deine liebe Hausfrau, die herfür ginge und zu Füßen fiele, um dir und ihr Gnade zu begehren, mit den Füßen hinstieße und dich frommen alten Knecht, der du in deinem eignen Haus und Gemach vor Furcht verborgen lägest, herfürzöge und dich im Angesicht deines Weibes jämmerlich erstäche, unangesehen dein zitternd ehrsam Alter, deiner frommen Hausfrau Jammer und Klage, und zum letzten erst Haus und Hof verbrennete - so meintest du, wo sich der Himmel nicht auftäte und Feuer speite und das Erdreich nicht sich zerrisse und solche Bösewichte verschlänge, so wäre kein Gott! ←und so du aber dergleichen tust einem andern, meinst du, es sei Kriegsrecht!

Quelle: Meltzer, Hermann - Kirchengeschichtliches Quellenlesebuch