2. November 1537
Dem wirdigen Er Johann Wickmann, Pfarrherr zu Prisick, meinem gunstigen guten Freund.
Genad und Fried in Christo. Lieber Er Pfarrherr! In der Ehesache, so ihr habt mir schriftlich angezeigt, ist dieß mein schriftlich Antwort: Wo es also ist, wie ihr schreibt, daß der Witwin Mann nun sieben Jahr vorlaufen ist, daß Niemand weiß, wo er ist rc.: so sollt ihr zuvor die Nachparn fragen oder die Gemein des Fleckens, ob sie Wissen darumb haben, welchs Theil dem andern Ursach gegeben. Wo alsdann die Frau befunden durch der Nachtpaur Zeugniß, daß es ihr Schuld nicht ist, so laßt den Pfarrherr zu Eyssenberg eine Citation offentlich an die Kirche anschlahen, und in euerm Flecken auch, darin der Mann citirt werde, in vier Wochen zu erscheinen oder wer sich sein annehmen will. Wo er darauf nicht erscheinet, so ruft es aus auf der Kanzel, daß der vorlaufen Mann nicht erschienen und derhalb die Frau ledig sein solle; darauf gebt sie dann zusammen im Namen Gottes. Also thun wir allhie in unser Kirchen, wiewohl ich lieber wollt der Sachen uberhaben sein, daß die Fursten solchs zu thun vorschafften. Bitt derhalben, wollet andern Pfarrherrn darneben sagen, daß sie mein vorschonen, denn ich werde zuviel uberschuttet, daß ich schie kein Buch lesen noch schreiben kann. Schreiber kann ich nicht halten, dann da wurde ein Bapstum wieder aus, so ists mirs allein auch nicht muglich. Hiemit Gott befohlen, Amen. Altera Novembris 1537
Martinus Luther Doctor
Quelle: Enders, Ernst Ludwig - Martin Luthers sämtliche Werke. Band 11