Kapitel 16.

Die jährlichen Feste.

1 Achte auf den Monat Abib, daß du Jahwe, deinem Gotte, zu Ehren Passah feierst; denn im Monat Abib hat dich Jahwe, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten hinweggeführt.
2 Und du sollst als Passahopfer für Jahwe, deinen Gott, Schafe und Rinder schlachten an der Stätte, die Jahwe erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen.
3 Du darfst nichts Gesäuertes dazu essen; sieben Tage lang sollst du ungesäuerte Brote essen, Brot des Elends, denn in ängstlicher Hast bist du aus Ägypten weggezogen -, damit du an den Tag deines Auszugs aus Ägypten dein Leben lang gedenkest.
4 Sieben Tage lang darf sich in deinem ganzen Bereiche kein Sauerteig bei dir vorfinden, und von dem Fleische, das du am ersten Tag am Abend opferst, darf nichts über Nacht bis zum Morgen bleiben.
5 Du darfst das Passahopfer nicht in einer deiner Ortschaften feiern, die dir Jahwe, dein Gott, giebt;
6 sondern an der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, sollst du das Passahopfer schlachten, am Abend, wenn die Sonne untergeht, zu der Zeit, wo du aus Ägypten wegzogst,
7 und sollst es kochen und essen an der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird, und am andern Morgen sollst du dich auf den Weg machen, um wieder heimzukehren.
8 Sechs Tage lang sollst du ungesäuerte Brote essen, und am siebenten Tag ist Festversammlung für Jahwe, deinen Gott; da darfst du keine Arbeit verrichten.
9 Sieben Wochen sollst du dir abzählen; von da an, wo man zuerst die Sichel an die Halme legte, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen,
10 und sollst dann Jahwe, deinem Gotte, das Wochenfest halten, mit den freiwilligen Gaben, die deine Hand geben wird je nach dem Maße des Segens, den dir Jahwe, dein Gott, verleiht,
11 und sollst vor Jahwe, deinem Gotte, fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, der Levit, der sich an deinem Wohnort aufhält, und der Fremdling, die Waise und die Witwe, die unter dir wohnen, an der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen.
12 Und du sollst daran denken, daß du Sklave in Ägypten gewesen bist, und auf die Befolgung dieser Satzungen achten.
13 Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einheimsest.
14 Und du sollst an deinem Feste fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine SkIavin, der Levit, der Fremdling, die Waise und die Witwe, die in deinen Ortschaften wohnen.
15 Sieben Tage lang sollst du Jahwe, deinem Gott, an der Stätte feiern, die Jahwe erwählen wird. Denn Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem, was dir zuwächst, und bei allem, was deine Hände thun; darum sollst du überaus fröhlich sein.
16 Dreimal im Jahre soll alles, was männlich unter dir ist, vor Jahwe, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die er erwählen wird, am Feste der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest, und vor Jahwe soll man nicht mit leeren Händen erscheinen;
17 jeder soll mit dem kommen, was er zu geben vermag, je nach dem Segen, den dir Jahwe, dein Gott, gegeben hat.

Bestimmungen in betreff der Rechtspflege

18 Richter und Amtleute sollst du dir Stamm für Stamm in allen deinen Ortschaften, die dir Jahwe, dein Gott, giebt, einsetzen, damit sie das Volk mit Gerechtigkeit richten.
19 Du sollst das Recht nicht beugen, nicht parteilich sein und nicht Geschenke annehmen; denn das Geschenk macht die Weisen blind und verkehrt die gerechte Sache. 20 Nichts als das Recht sollst du im Auge haben, auf daß du leben bleibest im Besitze des Landes, welches dir Jahwe, dein Gott, giebt.
20 Du sollst dir neben den Altar Jahwes, deines Gottes, den du dir errichtest,
21 keinen heiligen Baum von irgend welchem Holz einpflanzen
22 und sollst dir keinen Malstein aufrichten, wie ihn Jahwe, dein Gott, haßt.