Kapitel 22.

Vorschriften in betreff des Genießens der heiligen Gaben.

1 Und Jahwe redete mit Mose also:
2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich vorsichtig verhalten sollen gegenüber den heiligen Gaben der Israeliten, die sie mir weihen, damit sie nicht meinen heiligen Namen entweihen; ich bin Jahwe.
3 Sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand von allen euren Nachkommen, jetzt und in künftigen Zeiten, den heiligen Gaben, welche die Israeliten Jahwe weihen werden, sich nähert, während ihm Unreinigkeit anhaftet, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus meinem Angesicht; ich bin Jahwe.
4 Wer irgend von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, darf von den heiligen Gaben nicht mit essen, bis er wieder rein ist. Wer irgend einen durch eine Leiche Verunreinigten berührt hat oder wem der Same entgangen ist,
5 oder wer irgend ein Gewürm berührt hat, durch das er unrein geworden ist, oder einen Menschen, durch den er unrein geworden ist zufolge irgend welcher Unreinigkeit, die ihm anhaftet, -
6 wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.
7 Sobald die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein; alsdann mag er von den heiligen Gaben essen, denn das ist seine Speise.
8 Aas und von wilden Tieren Zerrissenes darf er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinigt; ich bin Jahwe.
9 So sollen sie denn meine Anordnungen befolgen, daß sie nicht wegen des Geheiligten Sünde auf sich laden und deshalb sterben, weil sie es entweihen; ich bin Jahwe, der sie heiligt.
10 Kein Fremder aber darf Geheiligtes essen; der Beisaß oder Tagelöhner eines Priesters darf nicht Geheiligtes essen.
11 Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser mit davon essen; ebenso der in seinem Hause geborene - sie dürfen mit von seiner Speise essen.
12 Eine Priesterstochter, die einem Fremden zu teil geworden ist, darf von der Hebe, die von den heiligen Gaben entrichtet wird, nicht mit essen.
13 Eine Priesterstochter aber, welche Witwe oder von ihrem Manne verstoßen und kinderlos ist und wieder zu ihrer Familie zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, die darf von der Speise ihres Vaters essen; dagegen darf durchaus kein Fremder mit davon essen.
14 Und wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so soll er ein Fünftel des Betrags darauf legen und es dem Priester geben samt dem Geheiligten.
15 Und die Priester sollen die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen - was sie als Hebe für Jahwe hinwegnehmen -,
16 damit Sie ihnen nicht Schuld aufladen durch ihre Verschuldung, wenn Sie ihre heiligen Gaben verzehren; denn ich bin Jahwe, der Sie heiligt.
Vorschriften über die Beschaffenheit der Opfer.
17 Und Jahwe redete mit Mose also:
18 Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremden in Israel seine Opfergabe darbringt - irgend welche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie Jahwe als Brandopfer darbringen wollen -,
19 sollt ihr sie so darbringen, daß sie euch wohlgefällig mache: ein fehlloses, männliches Tier von den Rindern, den Lämmern oder den Ziegen.
20 Was irgend einen Makel an sich hat, dürft ihr nicht darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen.
21 Und wenn jemand Jahwe von den Rindern oder Schafen ein Heilsopfer darbringen will, sei es nun zur Abtragung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, so muß es fehllos sein, damit es ihn wohlgefällig mache; es darf gar keinen Makel an sich haben.
22 Was blind ist oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde hat oder mit Geschwüren oder Krätze oder Flechten behaftet ist - solche dürft ihr Jahwe nicht darbringen und kein derartiges Jahwe als Feueropfer auf den Altar legen.
23 Ein Rind aber oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe herrichten; dagegen als Gelübdeopfer würde es euch nicht wohlgefällig machen.
24 Auch ein solches, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder abgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht darbringen. Ihr dürft weder irgend welche derart Verstümmelte in eurem Lande machen,
25 noch von einem Ausländer erwerben und als Speise eures Gottes darbringen; denn es haftet ihnen ein Schaden an - ein Makel haftet an ihnen -, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen.
26 Und Jahwe redete mit Mose also: 27 wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage von seiner Mutter gesäugt werden; aber vom achten Tage ab und weiterhin wird es wohlgefällig aufgenommen werden, wenn es Jahwe als Feueropfer dargebracht wird. 28 Ein Rind oder Schaf dürft ihr nicht zusammen mit seinem Jungen an einem und demselben Tage schlachten. 29 Und wenn ihr Jahwe ein Dankopfer opfern wollt, sollt ihr es so opfern, daß es euch wohlgefällig mache. 30 An ebendemselben Tage muß es verzehrt werden: ihr dürft nichts davon übrig lassen bis zum nächsten Morgen; ich bin Jahwe.
31 So beobachtet denn meine Gebote und thut darnach - ich bin Jahwe. 32 Und entweiht nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde inmitten der Israeliten; ich bin Jahwe, der euch heiligt, 33 der euch weggeführt hat aus Ägypten, um euer Gott zu sein - ich, Jahwe!