Kapitel 21.

Vorschriften für die Priester.

1 Und Jahwe sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Söhnen Aarons, und sprich zu ihnen: ein Priester darf sich nicht an einer Leiche verunreinigen unter seinen Volksgenossen.
2 Nur an den Blutsverwandten, die ihm am nächsten stehen, an seiner Mutter und seinem Vater, seinem Sohne, seiner Tochter, seinem Bruder und
3 seiner Schwester, die Jungfrau ist und ihm so noch nahe steht, die noch keinem Manne zu teil geworden ist - an der darf er sich verunreinigen.
4 Er darf sich nicht verunreinigen unter seinen Volksgenossen, daß er sich dadurch entweihe.
5 Sie dürfen sich auf ihrem Haupte keine Glatze scheren, dürfen den Rand ihres Bartes nicht abscheren und sich an ihrem Leibe keine Einschnitte machen.
6 Sie sollen ihrem Gotte heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen; denn Sie bringen die Feueropfer Jahwes, die Speise ihres Gottes, dar, darum sollen sie heilig sein.
7 Eine Hure oder eine Geschwächte dürfen sie nicht zum Weibe nehmen; auch eine von ihrem Manne verstoßene Frau dürfen Sie nicht nehmen, denn der Priester ist seinem Gotte heilig.
8 Darum sollst du ihn heilig halten, denn er bringt die Speise deines Gottes dar; als heilig soll er dir gelten, denn ich bin heilig, Jahwe, der euch heiligt.
9 Und wenn sich die Tochter eines Priesters entweiht durch Hurerei, so entweiht sie damit ihren Vater; man soll sie verbrennen.
10 Der aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen ward, dem man die Hand gefüllt und die heiligen Kleider angelegt hat, der darf sein Haupthaar nicht wild fliegen lassen und seine Kleider nicht zerreißen.
11 Er darf zu gar keiner Leiche hineingehen; sogar an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen.
12 Das Heiligtum darf er nicht verlassen, damit er nicht etwa das Heiligtum seines Gottes entweihe, denn die Weihe des Salböls seines Gottes ruht auf ihm; ich bin Jahwe.
13 Eine reine Jungfrau muß er zum Weibe nehmen;
14 eine Witwe oder Verstoßene oder Geschwächte oder Hure - diese darf er nicht nehmen; nur eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen darf er zum Weibe nehmen,
15 daß er nicht seinen Stamm unter seinen Volksgenossen entweihe, denn ich bin Jahwe, der ihn heiligt.
16 Und Jahwe redete mit Mose also:
17 Rede mit Aaron also: wenn jemand von deinen Nachkommen, jetzt und in allen künftigen Zeiten, ein Leibesgebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.
18 Denn wer irgend ein Leibesgebrechen hat, darf nicht herzutreten, er sei nun blind oder lahm oder im Gesicht verstümmelt oder mit einem zu langen Gliede behaftet
19 oder habe ein gebrochenes Bein oder einen gebrochenen Arm
20 oder sei bucklig oder unnatürlich abgemagert oder habe weiße Flecken im Auge oder leide an Krätze oder Flechten oder an einem Hodenbruch.
21 Keiner von den Nachkommen Aarons, des Priesters, der ein Leibesgebrechen hat, darf herzunahen, um die Feueropfer Jahwes darzubringen; hat er ein Leibesgebrechen, so darf er nicht herzunahen, die Speise seines Gottes darzubringen.
22 Von der Speise seines Gottes, sowohl den hochheiligen, als den heiligen Gaben, darf er essen.
23 Nur darf er nicht hineingehn zum inneren Vorhang und zum Altar nicht nahen, weil er ein Leibesgebrechen hat, damit er meine Heiligtümer nicht entweihe; denn ich bin Jahwe, der sie heiligt.
24 Und Mose redete solches zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Israeliten.