Kapitel 2.

Vorschriften in betreff des Speisopfers.

1 Will jemand Jahwe eine Speisopfergabe darbringen, so muß seine Opfergabe in Feinmehl bestehen; dieses übergieße er mit Öl und thue Weihrauch darauf.
2 Alsdann bringe er es den Söhnen Aarons, den Priestern; der Priester aber nehme davon eine reichliche Hand voll, von dem Mehl und dem Öl, aus dem es besteht, samt dem ganzen Weihrauch, und lasse diesen Duftteil von ihm auf dem Altar in Rauch aufgehn als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.
3 Alles Übrige aber von dem Speisopfer soll Aaron und seinen Söhnen gehören, als hochheiliger Bestandteil der Feueropfer Jahwes.
4 Willst du aber im Ofen Gebackenes als Speisopfergabe darbringen, so seien es ungesäuerte Kuchen von Feinmehl, die mit Öl angemacht sind, und ungesäuerte mit Öl bestrichene Fladen.
5 Soll aber deine Opfergabe in einem Speisopfer auf der Platte bestehen, so muß es aus ungesäuertem, mit Öl angemachtem Feinmehl bereitet sein;
6 brich es in einzelne Bissen und übergieße es mit Öl - ein Speisopfer ist es.
7 Soll aber deine Opfergabe in einem Pfannen-Speisopfer bestehen, so soll es aus Feinmehl mit Öl bereitet werden.
8 Sodann sollst du das Speisopfer, das daraus bereitet ist, Jahwe hinbringen; und zwar soll man es dem Priester übergeben, damit er es an den Altar bringe.
9 Es soll aber der Priester von dem Speisopfer den erforderlichen Duftteil hinwegnehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.
10 Alles Übrige aber von dem Speisopfer soll Aaron und seinen Söhnen gehören, als hochheiliger Bestandteil der Feueropfer Jahwes.
11 Kein Speisopfer, das ihr Jahwe darbringen wollt, darf aus gesäuertem bereitet werden; denn ihr dürft keinerlei Sauerteig oder Honig in Rauch aufgehn lassen als Feueropfer für Jahwe.
12 Als Erstlings-Opfergabe mögt ihr sie Jahwe darbringen; auf den Altar aber dürfen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch.
13 Alle deine Speisopfergaben aber mußt du salzen; nie darfst du das Salz des Bundes, den dein Gott angeordnet hat, bei deinem Speisopfer fehlen lassen: zu allen deinen Opfergaben mußt du Salz darbringen.
14 Willst du aber Jahwe ein Speisopfer von Erstlingsfrüchten darbringen, so mußt du am Feuer geröstete Ähren oder zerriebene Körner von der frischen Frucht als dein Frühfrucht-Speisopfer darbringen.
15 Du mußt aber Öl darauf thun und Weihrauch darauf legen - ein Speisopfer ist es.
16 Sodann soll der Priester einen Duftteil von ihm - von den zerriebenen Körnern und dem Öl, woraus es besteht, - samt dem ganzen dazu gehörenden Weihrauch als Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehn lassen.