Und der HErr redete mit Mose, und sprach: Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereiniget werden. Er soll zum Priester kommen. Und der Priester soll aus dem Lager gehen, und besehen, wie das Mal des Aussatzes an dem Aussätzigen heil geworden ist; und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zween lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Cedernholz, und rosinfarbene Wolle und Ysop. Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in einem irdenen Gefäße, am fließenden Wasser. Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Cedernholz, rosinfarbene Wolle und Ysop, und in des geschlachteten Vogels Blut tunken am fließenden Wasser, und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also, und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. Der Gereinigte soll aber seine Kleider waschen, und alle seine Haare abscheren, und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gebe er ins Lager; doch soll er außer seiner Hütte sieben Tage bleiben. Am siebenten Tag soll er alle seine Haare abscheren, auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbraunen, daß alle Haare abgeschoren sein; und soll seine Kleider waschen, und sein Fleisch im Wasser baden: so ist er rein. Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Wandel, und ein jährig Schaf ohne Wandel, und drei Zehnten Semmelmehl zum Speisopfer mit Oel gemenget, und ein Log Oel. Da soll der Priester denselben Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HErrn, vor der Thür der Hütte des Stifts. Und soll das eine Lamm nehmen, und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Oel; und soll solches vor dem HErrn weben; und darnach das Lamm schlachten, da man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters, denn es ist das Allerheiligste. Und der Priester soll des Bluts nehmen vom Schuldopfer, und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs thun, und auf den Daumen seiner rechten Hand, und auf den großen Zehen seines rechten Fußes. Darnach soll er des Oels aus dem Log nehmen, und in seine (des Priesters) linke Hand gießen; und mit seinem rechten Finger in das Oel tunken, das in seiner linken Hand ist, und sprengen mit seinem Finger das Oel siebenmal vor dem HErrn. Das übrige Oel aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs thun, und auf den rechten Daumen, und auf den großen Zehen seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. Das übrige Oel aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt thun, und ihn versöhnen vor dem Herrn. Und soll das Sündopfer machen, und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten. Und soll es auf dem Altar opfern, sammt dem Speisopfer und ihn versöhnen; so ist er rein. Ist er aber arm, und erwirbet mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer zu weben, ihn zu versöhnen; und einen Zehnten Semmelmehl mit Oel gemenget zum Speisopfer, und ein Log Oel; und zwo Turteltauben, oder zwo junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer; und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor der Thür der Hütte des Stifts, vor dem HErrn. Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Log Oel, und soll es alles weben vor dem HErrn; und das Lamm des Schuldopfers schlachten, und des Bluts nehmen von demselben Schuldopfer, und dem Gereinigten thun auf den Knorpel seines rechten Ohrs, und auf den Daumen seiner rechten Hand, und auf den großen Zehen seines rechten Fußes; und des Oels in seine (des Priesters) linke Hand gießen, und mit seinem rechten Finger das Oel, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HErrn. Des Uebrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs, und auf den Daumen seiner rechten Hand, und auf den großen Zehen seines rechten Fußes thun, oben auf das Blut des Schuldopfers. Das übrige Oel aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt thun, ihn zu versöhnen vor dem HErrn, und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen, samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HErrn. Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zu seiner Reinigung gehöret.
Wir haben heute das Gesetz von der Reinigung eines Aussätzigen zu betrachten, und es gibt uns ein anschauliches Bild von der Begnadigung eines bußfertigen Sünders. Es tritt uns hiebei dreierlei entgegen: erstens, die Reinigung in Bezug auf den Sünder selbst; zweitens, ins soweit sie seine Stellung zu dem Volk betrifft; drittens, in Bezug auf Gott. -
In dem bußfertigen Sünder muß der HErr selbst, und Er ganz allein Sein Wert treiben. Der Aussätzige konnte nicht in's Lager zu dem Priester kommen, aber der Priester ging ihm entgegen außerhalb des Lagers. Wir sehen daraus, daß wenn wir Gottes Gnade erlangen wollen, wir zu unserm einigen Hohenpriester Christus kommen müssen. Wenn wir ausgeschieden sind aus der Lebensgemeinschaft der Kirche, dann würden wir nicht zu Christus kommen können, wenn Er uns nicht aufsuchte und zu uns käme. Man muß sich nur nicht abquälen und härmen in seinem Elende, sondern dem Heiland Ihn selbst, d. h. Seine Verheißungen entgegen bringen, und felsenfest glauben, daß er uns mit offenen Armen entgegen kommt. Und das thut Er wie der Vater gegen den verlornen Sohn; Er läßt Sich ganz sicher treffen von jedem armen Sünder, der Seine Gnade begehrt und Ihn sucht. Vers 4-7 gebietet eine Handlung, die noch außerhalb des Lagers geschah; der Sprengewedel zu dieser Reinigung bestand aus Cedernholz, rosinfarbener Wolle und Ysop. Ich kann es nicht anders verstehen, als daß die beiden Vögel den HErrn Christus bedeuten, der geschlachtete den HErrn als das geopferte Gotteslamm, der lebendige den auferstandenen Christus, der aus dem Blut des todten Christus frei aufflog gen Himmel; der gestorbene, der unsere Sünde wegnimmt, der auferstandene, der unsere Gerechtigkeit wird. Wenn der HErr nicht beides, gestorben und auferstanden wäre, dann könnte Er uns nichts nützen. Wie die beiden Vögel dem Aussätzigen zu Gute kamen, so macht Christus, im Glauben ergriffen, den Sünder rein. Was bedeutet nun Vers 4? Das sind die heiligen Gnadenmittel. Nur durch sie wirkt Christus, nie unmittelbar; sie sind der Sprengwedel, die Vermittelung, die uns Christi Versöhnung und Erlösung mittheilt. In der heiligen Taufe sind wir damit besprengt, und immer wieder im heiligen Abendmahl wird uns Christi Blut mitgetheilt. -
betrachten wir die Reinigung in Bezug auf die Stellung zum Volke Gottes; davon spricht uns Vers 8 und 9. Das bedeutet, der begnadigte Sünder sollte vor den Gläubigen ein freies offenes Bekenntniß seiner Sünden ablegen, sollte vor sie hintreten, geschoren an Haupt, Bart und Augenbrauen, also sich als einen Solchen hinstellen, der aussätzig gewesen und nun durch Gottes Gnade rein geworden ist, der nichts anders sein will, als ein nackter armer Sünder. Nach Vers 9 war er dann aufgenommen in die Gemeinschaft des Volkes Gottes. Dazu war kein besonderes Opfer, keine Handlung der Versöhnung nöthig: nur ein freies, aufrichtiges Bekenntniß seiner vorigen Sünden. Viele Menschen meinen es ganz ernstlich mit ihrem Christenthume, und können doch zum rechten Gottesfrieden nicht kommen. Oft liegt es daran, daß sie sich nicht entschließen können, ein aufrichtiges, unumwundenes Bekenntniß ihrer Sünden abzulegen. Wer ein wahrer Christ sein will, muß sich erkennen als ein Glied der großen Kette der Gemeinde der Heiligen, sich nicht absondern, sondern ein klares bestimmtes Bewußtsein der Zusammengehörigkeit haben; das ist seine Kraft. Einer muß für Alle stehen, und außerhalb der Kirche kein Heil. Innerhalb der Kirche kann man sich getrösten des Gnadenstroms, der fortwährend von Christus sich auf sie ergießt. Wie aber kann die Gemeinschaft andere bestehen, als in dem gemeinschaftlichen strengen Festhalten an der reinen Lehr! Je fester und treuer man darauf steht, je größer ist unser Friede und unsere Kraft. -
Was an dem bußfertigen Sünder selbst geschah, das fand außerhalb des Lagers statt, aber was ihn wieder in die richtige Stellung zu Gott brachte, mußte im Heiligthum vorgenommen werden. Der Begnadigte mußte (V. 12-20) alle Opfer bringen, die der HErr geboten, das Schuldopfer, damit von ihm die Schuld genommen würde, das Sündopfer für die einzelnen Sünden, das Brandopfer für seinen ganzen sündigen Zustand oder die Erbsünde. Das geschehen, war er vollständig versöhnt. Vers 17 bedeutet, daß der so Begnadigte nun auch hören, nehmen und wandeln konnte, wie ihm befohlen, in Salbung des heiligen Geistes, damit er (V. 18) als ein geheiligter Knecht Gottes vor dem HErrn stehen konnte, Sein Diener und Nachfolger. Wenn die Sünde von uns abgewaschen ist, dann wirft Gottes Geist in uns Sein Gnadenwerk. An der Reinigung des Aussätzigen sehen wir, wie Ades darauf hinausgeht, Gottes Werk an uns anschaulich zu machen, ohne alles eigene Verdienst und alle eigene Gerechtigkeit. Nur wenn wir an uns erfahren, daß wir nur aus Gnaden selig werden, nur dann ist unser Herz gestillt. Ohne diese Begnadigung können wir uns nicht erkennen; ohne sie gehören wir nicht zu den Auserwählten. Amen.