Nr. 153 (C. R. – 755)

Calvin, Jean - An Konrad Hubert, Pfarrer in Straßburg (153)

Vergleiche Brief 142. Calvin war seiner Zeit von Straßburg nach Genf nur probeweise und unter Offenhaltung seiner Pfründe entlassen worden; diese sollte jetzt wieder vergeben werden, wozu Calvins endgültiger Verzicht nötig war. Nach Regensburg hatte der Kaiser auf Januar 1546 die Evangelischen zu einem Religionsgespräch eingeladen.

Familienangelegenheiten. Verzicht auf die Straßburger Stelle.

Aus Teschs Brief sehe ich, dass es nicht an ihm lag, wenn der Sohn meiner Frau nicht schon wieder nach Straßburg gebracht wurde. Weil aber der von ihm Beauftragte nicht den nötigen Eifer an den Tag gelegt hat, so verspricht er, selbst dafür sorgen zu wollen. Sag ihm also in meinem Namen den herzlichsten Dank und bitte ihn, nicht nachzulassen, bis die Sache erledigt ist. Entschuldige mich auch, dass ich ihm nicht selbst schreibe, weil du ihm wohl mündlich besser ausrichten kannst, was ich meine, als er es aus einem Brief von mir sehen könnte. Wenn ich je ihm zu Liebe etwas tun kann, so bin ich dazu von Herzen bereit, und er soll erfahren, dass ich seiner Hilfe mich stets erinnere. Wenn ich auch glaube, dass man zu Regensburg wieder nur ein Spiel treibt, so möchte ich dich doch gebeten haben, es mir mitzuteilen, wenn etwas Erzählenswertes geschieht. Lebwohl, lieber Bruder, trefflichster Freund. Grüße deine Frau in meinem und meiner Frau Namen angelegentlich, ebenso Frau Butzer. Der Herr Jesus behüte Euch und segne dein Amt zu seiner Ehre. Amen. Die Verzicht-Erklärung, um die du mich batest, habe ich hier als Beilage in kurzen Worten ausgestellt.

Genf, 24. Januar
Dein|
Johannes Calvin.

Ich, Johannes Calvin, will hiermit allen, die es angeht, kund getan haben, dass ich zur Vergebung meiner Kaplanei, gewöhnlich genannt St. Peter in der Krypte, im Münster zu Straßburg, die vom Rat dazu verordneten, ehrenwerten Herren Scholarchen einsetze, und das zu Gunsten eines jeden, den sie wollen; auch verspreche ich, dass die Vergebung, die sie verfügen, für mich Gültigkeit haben soll, als ob sie von mir selbst verfügt wäre. Dies zu bezeugen, unterzeichne ich diesen Schein mit meinem Namen.

Gegeben zu Genf, am 21. Januar des Jahrs 1546.
Johannes Calvin