Nr. 14 (C. R. – 74)
Trotz der Verurteilung Carolis wurde es den Genfern verargt, dass ihr Bekenntnis die Worte Dreieinigkeit und göttliche Personen nicht enthielt. Calvin verteidigt sich deswegen im Auftrag seiner Kollegen; der Brief ist dem vorigen ähnlich, angeführt sei nur eine Stelle:
Über die Stellung zum trinitarischen Bekenntnis.
- - Wie wenig wir solche Ausdrücke scheuen, geht daraus hervor, dass wir stets wollten, ihr freier Gebrauch sollte in der Kirche bestehen bleiben, und bekannt haben, das zu Basel erschienene schweizerische Bekenntnis, das doch den Ausdruck Person enthält, gelte uns für fromme und rechtgläubig. Nur wollten wir nicht, dass ein solches Beispiel von Tyrannei in der Kirche einschleiche, dass man den für einen Ketzer halte, der nicht nach der Vorschrift eines Andern rede, während Caroli eifrig darauf drang, keiner, der nicht die drei alten kirchlichen Bekenntnisse annehme, sei ein Christ. - -
[30. August 1537].