Wie hier zuvor gemeldt, daß Felix Mantz gebürtig von Zürich samt seinen Tauff-Brüdern viele Unruhen zu Stadt und Land angerichtet, also befliß er sich auch die unruhigen Grüninger noch unruhiger zu machen, widertauffte zu Stadt und Land, wen er konte, und mochte, und pflantzte die Widertäufferey wider des Rates ausgegangenes Gebot auf das fleißigste, darum ward ihm nachgesetzt, und er samt dem Blaurock, der sich Görg von dem Hause Jacobs nandte, gefangen, und in ausgehendem 1526. Jahre in den Wellenberg gelegt. Daselbst bekandte er, daß er wider das Gebot widergetaufft hätte, und wollte dasselbige mehr thun, dann die Täufferey seye kein Irrtum, sondern der rechte wahre Glaube, und war gar frech, und widersatzte sich der Obrigkeit überall. Dieweil er dann auch zuvor schon in dem Gefängnisse gelegen, ihm verschonet, und er auf das Gelübd guter Besserung wiederum heraus gelassen worden war, aber keine Besserung bey ihm erfolgete, auch keine von seinem kybigen Kopfe zu hoffen war, ward er den 5. Jenner An. 1527 von dem Rate zu Zürich nach der ergangenen Satzung zu dem Wasser verurtheilt. Als er aus dem Wellenberg herab, und unter die Metzg zum Schiffe geführt ward, lobte er Gott, daß er um seiner Warheit willen sterben müßte, dann die Widertauffe wäre recht, und in Gottes Worte gegründet; Christus hätte auch vorgesagt: Daß seine Jünger um seines Nahmens und der Warheit willen leiden würden. Dergleichen Reden trieb er gar viel. Da ihm nun von dem Predicante, der mit ihm gieng, in dem Ausführen widersprochen ward, stieß seine Mutter und Bruder an ihn, und vermahneten ihn, daß er beständig seyn sollte, daher er auch stätig in seinem Kypkopf bis an sein Ende verharrete. Wie er nun auf dem Hütlein gebunden, und von dem Nachrichter in das Wasser gezogen werden sollte, sang er mit lauter Stimme: In manus tuas Domine commendo Spiritum meum! Hierauf ward er von dem Nachrichter von dem Hütlein in das Wasser gezogen, und ertränckt, hernach hinab auf den Platz geführt, und zu St. Jacob begraben. Viele Leute ärgerten sich an seinem standhafftigen Tode, andere achteten dasselbige wenig, in Ansehung, daß vielmalen geschiehet, daß die Uebelthäter, welche hingerichtet werden, in ungerechten Sachen halsstarrig verharren….