(Leander van Eß)
Entfernung der Unreinen vom Lager; Vergütung des Unrechtes; Entscheidung über das des Ehebruchs beschuldigte Weib.
1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Gebiete den Söhnen Israels, daß sie vom Lager entfernen alle Aussätzigen, und alle mit dem Samenflusse Behafteten, und Alle, die sich an einem Todten verunreinigt haben.
3 Männliche und Weibliche entfernet, vor das Lager hinaus entfernet sie, Daß sie euer Lager nicht verunreinigen; da ich unter euch wohne.
4 Und die Söhne Israels machten es so, und entfernten sie vor das Lager hinaus; wie Jehova zu Mose geredet hatte, so machten es die Söhne Israels.
5 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
6 Rede zu den Söhnen Israels: Wenn ein Mann, oder ein Weib in irgend Etwas sich versündigt gegen Jemand, und sich gegen Jemand verfehlt; so hat diese Seele sich verschuldet.
7 Dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen; und sollen die Schuld vergüten nach ihrem ganzen Werthe, und den fünften Theil dazu setzen, und dem geben, an dem sie sich verschuldet haben.
8 Und ist kein Nächstverwander da, dem er die Schuld bezahlen kann; so ist die Schuld Jehova zu erstatten, dem Priester, außerdem ein Widder zur Versöhnung, mit dem man ihn versöhnt.
9 Und alle Hebopfer von Allen, was die Söhne Israels weihen, was sie dem Priester darbringen, gehören ihm.
10 Und was Jemand weihet, gehört ihm; und was Jemand dem Priester gibt, gehört ihm.
11 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
12 Rede zu den Söhnen Israels, und sprich zu ihnen: Wenn Jemanden sein Weib untreu ist, und sich an ihm vergeht;
13 und Jemand sie beschläft, und es vor den Augen ihres Mannes verborgen bleibt, und sie es verheimlicht, daß sie unrein sey, und kein Zeuge da ist gegen sie, und sie nicht ergriffen worden;
14 wenn dann der Geist der Eifersucht über ihn kommt, und er eifersüchtig wird über sein Weib, ob sie wohl verunreinigt sey; oder wenn der Geist der Eifersucht über ihn kommt, und er eifersüchtig wird über sein Weib, ob sie nicht verunreinigt sey;
15 so bringe der Mann sein Weib zum Priester, und bringe ihre Opfergabe für sie, den zehnten Theil eines Epha Gerstenmehl; er gieße kein Oel darauf, und lege keinen Weihrauch darauf; denn ein Opfer der Eifersucht ist es, ein Nachdenkungsopfer, das die Missethat zum Vorschein bringen soll.
16 Und der Priester bring sie herzu, und stelle sie vor Jehova.
17 Da nehme der Priester heiliges Wasser in ein irdenes Gefäß; und von dem Staube, und von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung liegt, nehme der Priester, und thue ihn in das Wasser.
18 Dann stelle der Priester das Weib vor Jehova, und entblöße das Haupt des Weibes, und lege auf ihre Hand das Opfer des Nachdenkens, das ein Opfer der Eifersucht ist; und in der Hand des Priesters sey das Bitterwasser des Fluches.
19 Dann beschwöre sie der Priester, und spreche zu dem Weibe: Wenn kein Mann bei dir geschlafen hat, und wenn du nicht durch Verunreinigung untreu gegen deinen Mann gewesen bist; so bleibe ungestraft durch dieses Bitterwasser des Fluches.
20 Aber wenn du untreu gegen deinen Mann gewesen bist, und wenn du dich verunreinigt hast, und ein Anderer bei dir geschlafen hat außer deinem Manne;
21 so beschwöre der Priester das Weib mit dem Schwure des Fluches, und der Priester spreche zum Weibe: Jehova mache dich zum Fluche, und zum Schwur unter deinem Volke; Jehova lasse deine Hüfte schwinden, und deinen Bauch schwellen!
22 Ja, es komme dieses Fluchwasser in deine Eingeweide; es mache deinen Bauch schwellen, und deine Hüfte schwinden! Und das Weib spreche: Amen, Amen.
23 Dann schreibe der Priester diese Flüche auf ein Buch, und wische es ab mit dem Bitterwasser.
24 Und lasse das Weib das Bitterwasser des Fluches trinken; damit in sie komme das Fluchwasser zur Bitterkeit.
25 Und der Priester nehme von der Hand des Weibes das Opfer der Eifersucht, bewege hin und her das Opfer vor Jehova, und bringe es auf den Altar;
26 und der Priester nehme eine Handvoll vom Opfer zu ihrem Opfertheile, und verbrenne es auf dem Altar; und hierauf lasse er das Weib das Wasser trinken.
27 Und wenn er ihr das Wasser zu trinken gegeben hat, so wird es geschehen, daß, wenn sie sich verunreinigt und an ihrem Manne sich vergangen hat, das Fluchwasser in sie kommen wird zur Bitterkeit; und ihr Leib wird aufschwellen, und ihre Hüfte schwinden; und das Weib wird zum Fluche unter ihrem Volke werden.
28 Und wenn das Weib sich nicht verunreinigt hat, und sie ist rein; so wird sie ungestraft bleiben, und sehr fruchtbar werden.
29 Dieß ist das Gesetz in Betreff der Eifersucht. Wenn ein Weib gegen ihren Mann untreu ist und sich verunreinigt;
30 oder wenn einen Mann der Geist der Eifersucht ergreift, daß er eifersüchtig gegen sein Weib wird; so stelle er sein Weib vor Jehova; und der Priester thue an ihr ganz nach diesem Gesetze.
31 Und der Mann sey frei von Missethat, dieses Weib aber trage ihre Missethat.