Calvin, Jean - An Francois de Morel in Mont-Argis.

Nr. 695 (C. R. – 3692)

Calvin, Jean - An Francois de Morel in Mont-Argis.

De Morel war als Hofprediger der Herzogin von Ferrara auf ihrem Schloss zu Montargis; im Namen einer zu Gien versammelten Synode hatte er Calvin um ein Gutachten über einige Fragen ersucht.

Darf ein Pfarrer Kapitalist sein? Über weltliche und geistliche Gewalt.

Monsieur und lieber Bruder, ich hätte rascher auf die drei Fragen geantwortet, über die Sie mich um meine Meinung gefragt haben, wenn ich nicht einige Bedenken trüge, an eine kitzlige Sache zu rühren, wie die von Ihnen aufgeworfene ist, ob Pfarrer Geld auf Zinsen ausleihen dürfen. Diese Art des Leihens einfach zu verurteilen, wäre zu streng und müsste viel Widerspruch hervorrufen. Wirklich möchte ich auch nicht behaupten, es sei nicht erlaubt. Wenn ich aber andrerseits sehe, zu wie viel Verleumdung und Ärgernis es Anlass gibt, und wie viele von mäßigen Bedingungen weitergehen und sich gestatten, was nicht mehr erlaubt ist, so antwortete ich am liebsten gar nicht auf diese Frage. Am sichersten und besten ist es jedenfalls, sich auf solche Geschäfte und Verträge gar nicht einzulassen, und Jeremia versichert nicht ohne Grund, dass die Kämpfe, die er zu bestehen hatte, nicht daher kamen, dass er geliehen oder entlehnt habe [Jer. 15, 10]. Wenn also ein Pfarrer auf solchen Gewinn verzichtet, wird es das Beste sein. Da es aber doch noch eher zu ertragen ist, als wenn er Handel treibt oder sonst einen Beruf ausübt, der ihn von seinem Amte abzieht, so sehe ich nicht, warum man es überhaupt verurteilen sollte. Indessen möchte ich, dass dabei die Regel innegehalten würde, es nicht um eines bestimmten Gewinns willen zu tun. Sondern wenn der Pfarrer irgendeinem soliden Geschäftsmann Geld vorschießt, soll er sich damit begnügen, sich auf dessen Treue und Redlichkeit zu verlassen, so dass er einen entsprechenden Gewinnanteil erhielte, je nachdem Gott die Tätigkeit des Geschäftsmannes segnet.

Was den dem Konsistorium abzulegenden Eid betrifft, so ist es gut, dabei so vorzugehen, dass jedem Schmähen und Murren vorgebeugt wird. Man mag die Leute wohl vorladen und verteidigen, indem man ihnen Gott und sein Gericht vor Augen stellt, da er ja den Vorsitz führen soll in solcher Gesellschaft, aber man muss sich doch sorgfältig in acht nehmen, dass jede Förmlichkeit vermieden wird, die nach einer Huldigung aussieht oder sich ihr nur nähert.

Was den letzten Punkt betrifft, so, glaube ich, braucht man nicht den geringsten Anstoß daran zu nehmen, dass auch Richter und höhere Polizeibeamte in ein Konsistorium gewählt werden, wenn sie nämlich nicht als Amtspersonen gewählt sind; denn dieser Unterschied zwischen den beiden Ständen und Ämtern muss stets gewahrt bleiben. Leute, die zur weltlichen Regierung gehören, auszuschließen, so dass sie nicht auch Aufseher in der geistlichen Gewalt sein dürften, schiene mir gegen alle Vernunft zu sein. Die Hauptsache ist, dass, wenn sie als tauglich zu solchem Amte gewählt werden, sie nicht die Gewalt des weltlichen Schwertes in Dinge mischen, die davon wohl zu unterscheiden sind.

Das ist in der Hauptsache, was mir Gott gegeben hat als Antwort auf die drei Fragen, und unsere Brüder stimmen damit überein. Denn ich wollte auch ihre Meinung einholen, damit die Entscheidung nicht von mir allein käme. Damit usw.

10. Januar 1562.

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