Calvin, Jean - An Viret und seine Kollegen in Lausanne (377).

Nr. 377 (C. R. – 1787)

Calvin, Jean - An Viret und seine Kollegen in Lausanne (377).

Mitten in der Aufregung des Servetprozesses versuchten Calvins Gegner einen Hauptschlag gegen ihn. Den vom Konsistorium exkommunizierten Philibert Berthelier (vgl. 350), der auch Servet verteidigte, sprach der Rat unter Perrins Einfluss vom Banne frei. Am 3. September ging Berthelier zwar nicht zum Abendmahl, aber Calvin sagte in der Predigt, dass er ihn trotz des Ratsbeschlusses nicht zugelassen hätte; in der Nachmittagspredigt nahm er Abschied von seiner Gemeinde, da er glaubte, wie 1538 verbrannt zu werden.

Der Konflikt wegen des gebannten Berthelier.

Über unsere Verhältnisse wollte ich Euch gegenüber Schweigen bewahren, um nicht umsonst Eure Traurigkeit zu mehren. Aber da ich fürchte, allerlei Gerüchte könnten Euch noch schmerzlicher berühren, scheint es mir schließlich doch besser, Euch von der Hauptsache selbst zu berichten. Schon vor anderthalb Jahren wurde Berthelier die Teilnahme am Abendmahl untersagt; er beklagte sich damals darüber beim Rat, und wir wurden diesem Burschen zu lieb aufs Rathaus entboten. Nach Anhörung unserer Gründe erklärte der Rat, Berthelier sei zu Recht exkommuniziert. Nun hielt er von da an Ruhe, bis jetzt, sei es, weil er keine Hoffnung mehr hatte, sei es aus Verachtung. Jetzt aber, um das Syndikatsjahr Perrins nicht unbenützt verfließen zu lassen, wollte er, der Rat solle ihn unter Umgehung des Konsistoriums wieder in seine Ehren einsetzen. Ich wurde wieder vorgeladen und legte in langer Rede dar, das dürfe nach Gesetz und Ordnung nicht geschehen, ja sie hätten gar kein Recht, die Kirchenzucht so ins Wanken zu bringen. In meiner Abwesenheit aber und ohne Anhörung des Konsistoriums wurde Berthelier die Genehmigung erteilt, das Abendmahl zu nehmen. Sobald ich es erfuhr, setzte ich alles daran, dass die Syndics den Rat einberiefen. Ich warf mich so eifrig auf die Sache, dass ich glaube, nichts unterlassen zu haben, um sie umzustimmen; bald leidenschaftlich, bald ruhig suchte ich sie wieder zu Verstande zu bringen. Ich schwor sogar, ich sei fest entschlossen, lieber den Tod zu erleiden, als das heilige Mahl des Herrn so schändlich zu entweihen. Denn nichts Unwürdigeres gäbe es, als dass dieser Mensch in seinem Trotz die Kirche Gottes verspotte und höhne und damit auch die schlechtesten Menschen und seinesgleichen gleichsam mit fliegenden Fahnen zur selben Frechheit anführe. Ich erhielt die Antwort, der Rat werde an seinem vorigen Beschluss nichts ändern. Daraus seht Ihr, dass mir mein Amt nur gelassen wird, wenn ich die Rechte des Konsistoriums mit Füßen treten lasse und das Mahl Christi offenen Verächtern biete, die damit prahlen, dass ihnen die Pfarrer gar nichts gelten. Aber hundertmal lieber möchte ich sterben, als Christum so schändlichem Gespött auszusetzen. Was ich gestern in den beiden Predigten sagte, will ich jetzt nicht anführen, weil es viele offen erzählen werden. Nun sollen also die bösen, verlorenen Menschen haben, wonach sie trachten! Mich ängstet nur, wie sichs ziemt, die Not der Kirche. Aber wenn Gott dem Satan solche Freiheit lässt, dass die Freiheit meines amtlichen Wirkens durch gewaltsame Maßregeln unterdrückt wird, so habe ich ausgedient. Er aber, der die Wunde schlug, wird auch ein Hilfsmittel finden. Und da solche Straflosigkeit der Frevler nun schon mehrere Jahre herrscht, so rüstet der Herr vielleicht irgendein Gericht, das anzusehen ich nicht wert bin. Schließlich, was da kommen mag, so ists unsere Pflicht, uns seinem Urteil unterzuordnen. Lebt wohl, beste Brüder. Der Herr sei stets mit Euch, leite und behüte Euch. Betet auch Ihr, dass er das Elend dieser Kirche ansehe.

Genf, 4. September 1553.

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