Calvin, Jean - An Farel in Neuchatel (350).

Nr. 350 (C. R. – 1678)

Calvin, Jean - An Farel in Neuchatel (350).

Am 7. November waren Farel und Viret nach Genf gekommen, und durch ihre Fürsprache war Calvin Trolliet gegenüber gerechtfertigt worden. Mitte November waren sie wieder abgereist. Die Führer der Gegner Calvins, Balthasar Sept, Berthelier und Bonna, waren vom Konsistorium von Abendmahl und Patenschaft ausgeschlossen und wegen Unruhen am 1. November verhaftet worden. Über die Gründe der Exkommunikation spricht Calvin in Nr. 351.

Von der Exkommunikation Bertheliers.

Seit Eurer Abreise wurde ich wieder aufs Rathaus gerufen. Denn unser Komödien-Cäsar wollte zu seiner Gesandtschaftsreise keinen Fuß aus der Stadt setzen, ehe diese Angelegenheit zu Ende gebracht sei, aus Furcht, es könne in seiner Abwesenheit eine schwerere Strafe über seinen Verwandten verhängt werden. Doch wurde ich nicht durch den Gerichtsdiener vorgeladen, sondern es kam einer der Ratsherren in mein Haus und begleitete mich hin. Dort beklagte sich Balthasar nach seiner Art über das Unrecht, das ihm geschehen sei. Ich antwortete, wie es mir passend schien. Die Verhandlung des Rats war weder lang noch schwierig. Nur wagten alle, als ob sie nicht Richter, sondern freiwillige Schiedsmänner wären, nicht, etwas zu beschließen, was nicht beiden Parteien genehm wäre. Balthasar mit seinem Verteidiger wurde einmal und dann noch einmal herein berufen und schlug leidenschaftlich aus. Schließlich schien es sogar, [Perrin], der sonst durch seine maßlose Leidenschaft alles in Unordnung bringt, wolle Balthasars Übermut bändigen oder wenigstens sein allzu heißes Wesen etwas dämpfen, damit der Rat nicht streng gegen ihn verfahren müsse. Denn wenn auch beide dergleichen taten, als seien sie schon beleidigt durch den unverdienten schimpflichen Tadel, so wollten sie doch nichts lieber, als dass der ganze Streit friedlich beigelegt werde. Weil jener Elende doch in keiner Weise der Strafe entgehen konnte für die Schmähung, die er im Rausch gegen mich ausgesprochen, so versprach er schließlich, wie wenn ihn sein Verwandter durch Bitten dazu gebracht hätte, er werde sich dem Urteil des Rates unterziehen. Ich lasse vieles beiseite, was hinüber und herüber verhandelt wurde. Weil ich sagte, ich werde die Gültigkeit des Vergleichs nicht anerkennen, wenn er nicht durch ein offizielles Dokument bezeugt werde, so wurde ein Ratsbeschluss verlesen in folgender Form: Ich hätte recht und pflichtgemäß gehandelt, dass ich Sept von der Patenschaft ausgeschlossen habe. Er habe keine Ursache, über Beleidigung zu klagen, da er die Zurückweisung verdientermaßen erfahren habe. Es werde ihm geboten, mich fortan mit Ehrerbietung zu behandeln und sich alles Trotzens zu enthalten. Weil ferner das Gerücht verbreitet sei, er habe von mir Übles gesprochen, als ich nicht dabei war, er aber behaupte, das sei ihm nie in den Sinn gekommen, so solle ihm Gelegenheit zu seiner Rechtfertigung gegeben werden. Diese Art Rechtfertigung ist ein Widerruf, verschleiert mit einem anständigen Namen, damit er der Schande entgeht. Es war noch beigefügt, der Rat behalte sich dies alles als noch nicht abgetan vor und werde streng eingreifen, wenn er sich wieder unverschämt zeige. Weil sich Sept aber nun in dieser Schlinge gefangen sah, erpresste er doch Verzeihung dafür. Sein Verwandter [Perrin], - er hat Septs Tante zur Frau -, setzte von sich aus, als ob er meine Bereitwilligkeit uneingeschränkt missbrauchen dürfe, noch dazu, ich solle meinerseits Sept als guten, ehrenhaften Mann achten. Ich legte kurz dar, wie unsinnig und unwürdig dieses Verlangen sei. So hieß man ihn ohne Zögern und ohne Diskussion seinen verkehrten Zusatz ausstreichen. Zufrieden mit dem ersten Hauptpunkt, in dem für mich und meine Kollegen eine große Freiheit errungen ist, zeigte ich mich in andern nachgiebig. Denn es war uns nun gewährt worden, was ich mit meinem Leben hätte erkaufen mögen. Denn wenn auch der Rat sich schon mehrmals unsern Anschauungen unterworfen hatte, so war doch bisher noch nichts Bestimmtes ausgesprochen worden. Damit nun Sept, obwohl er es nicht wert war, merke, dass ich auch sein Wohl und seine Ruhe wünsche, riet ich ihm, sich freiwillig dem Konsistorium zu stellen und um Verzeihung zu bitten. Er versprach es und kam auch, aber durchaus nicht in der gebührenden Stimmung. Vielmehr rühmte er sich hochmütig, er fühle sich keiner Schuld bewusst, und es hätte wenig gefehlt, so hätte er andere [Mitglieder des Konsistoriums] angegriffen. Ich waltete meines Amtes und entschuldigte mich [beim Konsistorium], dass ich in väterlicher Nachsicht umsonst versucht habe, ihn zu guter Frucht der Buße zurückzurufen. Er wurde entlassen mit dem traurigen Bescheid, er und seine Genossen blieben im Bann, bis sie Reue zeigten. Diese ganze Sache ist auch von Gottes wunderbarer Vorsehung so geleitet worden, denn Sept, gestützt auf die Versöhnung mit mir persönlich, hatte im Sinn, in den nächsten Tagen ein Kind [als Pate] bei mir zur Taufe zu bringen, um beim gemeinen Volk noch mehr Gehässigkeit gegen mich zu erregen, wenn ich ihn wieder zurückwiese; mir aber wäre es ein Gewissensbedenken gewesen, einen zuzulassne, der, vom öffentlichen Spruch der Richter verurteilt, noch nicht seine Bußfertigkeit bekannt hatte. Jetzt aber ist uns nicht nur der Sieg leicht gemacht, sondern unsere Sache wird auch Zustimmung finden. Freilich, zu dem Ausgang, den ich voraussehe, kann ich mir nicht gerade Glück wünschen. Er wird zwar durch ein erheucheltes Bekenntnis seinen Spott mit uns treiben; aber es wird trotzdem als Beispiel nützlich sein. Die Ältesten sind alle aufs Beste mit uns verbunden, ja sehr mutig, das Recht der Kirche zu wahren und die Frechheit der Bösen zu bändigen. Nur einen muss ich ausnehmen, der aber mit seinen treulosen Schmeichelreden noch niemand anders herumzubringen vermocht hat. Vorgestern reiste hier ein Sohn des Justus Jonas durch, der in Eilritten zum König [von Frankreich] reiste als Gesandter des Grafen von Mansfeld. Ich weiß nicht, was ich davon sagen soll, als dass die Welt überall Unruhe hat durch die gerechte Rache Gottes, da sie nicht ruhig bleiben kann im Gehorsam gegen ihn. Mehr darf ich einem Brief nicht anvertrauen. Als das Gespräch auf die sächsische Kirche kam, erzählte er unter anderem, Melanchthon müsse böse Worte hören, weil er nie recht offen bekannt habe, dass er in der Sakramentsfrage mit uns ganz übereinstimme. Jonas selbst aber redete von der ganzen Sache so vorsichtig und geschickt, dass ich in seiner Redeweise gar nichts Unrichtiges bemerkte, obwohl ich doch ziemlich scharf aufpasste und beobachtete. Ich denke, du hast jedenfalls gehört, dass ich meine Vaterstadt überlebt habe. So muss ich nun den Tod der Stadt betrauern, die voriges Jahr bei einem falschen Gerücht von meinem Tode schon feierliche Dankgottesdienste hielt, um über Christum zu triumphieren. Lebwohl, trefflichster Bruder und treuer Knecht Christ; seinem Schutz empfehle ich dich.

Genf, 2. Dezember 1552.

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