Calvin, Jean - An Farel in Neuchatel (121).

Nr. 121 (C. R. – 591)

Calvin, Jean - An Farel in Neuchatel (121).

Ein Karmeliter-Mönch (ob der gleiche wie in Brief 87, ist sehr fraglich) machte Calvin und Viret zu schaffen; da die Sache zu undurchsichtig ist, mag sie weggelassen sein. Chaponneau antwortete auf das Zensur-Gutachten Calvins mit einem heftigen Brief und einer Schrift über das göttliche Wesen Christi (vgl. Brief 99); auch er war früher Mönch gewesen.

Polemik gegen Chaponneau.

- - Übrigens was halten wir uns bei dem Karmeliter auf? Euer Chaponneau benimmt sich ja gar nicht besser. Wenn man die Feinde so in der Ferne sucht, scheint es, man habe keine zu Hause. Und doch hätte ich lieber, auch dieser verrückte Mensch wäre wo anders hin verschlagen. Wenn solche Leute unsere erklärten Feinde sind, schaden sie nicht soviel. Jetzt aber, da sie den Krieg in unsrer Mitte führen, leiden wir unter der Schwierigkeit, dass wir ihnen nicht entgegentreten können ohne Erschütterung der Kirche. Chaponneau hat vor kurzem einen Brief an mich gesandt. Eine Abschrift davon wird hoffentlich bald an Euch geschickt werden, zusammen mit der Beschwerde unserer Kollegen. Du wirst daraus sehen, dass ich von Chaponneau nicht sanfter angegriffen werde als von dem Karmeliter. Aber der Brief ist noch nichts gegen die Schrift, die er jetzt endlich aus den Händen gegeben hat, aus Rache, weil ich Euch nicht in seinem Sinne riet. Ich will dir nicht weitläufig auseinandersetzen, wie der Inhalt ist, und wie geschickt er ihn behandelt. Denk nur daran: Chaponneau ists, der redet; du musst ihn ja schon kennen. Freilich hätte ich nie geglaubt, dass er ein so salzloser Mensch sei, wenn er sich nicht selbst ein Zeugnis drüber ausgestellt hätte, und zwar durch die Tat. Hätte er aus seiner frühern Klosterzelle heraus so dumm geschwatzt, so müsste ich herzlich darüber, dass so die erklärten Feinde Christi ihre Dummheit jedem Kinde kundtäten. Jetzt aber, wenn ich denke, dass ein solches Ungeheuer zur Kirche Gottes gehört, gleichsam an unserm Busen ruht, so kann ich meinem aufwallenden Ärger nicht Halt gebieten. Aber ich möchte doch, ehe ich etwas unternehme, deinen Rat über die Sache hören; ob es wohl etwas nützt, Beschwerde zu erheben bei den Brüdern. Es sind ja sicherlich solche Beschimpfungen in der Schrift enthalten, dass, wenn ich deshalb den Rechtsweg beträte, niemand ein so unbilliger Richter wäre, solche Frechheit nicht der Strafe des Prangers wert zu halten. Könnten wir doch darüber sprechen! Weil das aber nicht angeht, so schreib mir, bitte, möglichst bald, ob du es für gut hältst, wenn ich dem Schreiben der Brüder eines von mir privatim beifüge. Der gemeinsame Brief ist schon geschrieben; im Konvent wurde beschlossen, ihn abzusenden. Meinen Brief habe ich angefangen. Obwohl ich scharf dreinschlage, sind doch die Kollegen [in ihrem Brief] gar nicht sanfter. Der Esel muss so behandelt werden. Denn wenn man ihn nicht gut trifft, merkt er es in seiner Dummheit gar nicht. Findest du keinen zuverlässigen Boten [zur Antwort], so schicken wir unsere Briefe doch bei nächster Gelegenheit. Du wirst dich dann entschließen müssen, ob man sie in seiner Gegenwart vorlesen soll. - -

Lebwohl, liebster Bruder. Grüße die Brüder, alle Freunde und dein ganzes Haus von mir.

Genf, 13. Dezember [1544].

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